Donnerstag, 8. September 2016

Zur Hammer-Attacke in Dietzenbach - Version 2


Zur Hammer-Attacke in Dietzenbach  -  Version 2
      

"Hammer-Attacke in Jobcenter Dietzenbach
Ein Mitarbeiter des Jobcenters in Dietzenbach (Offenbach) ist am Donnerstagmittag von einem Klienten mit einem Hammer angegriffen worden. Nach Informationen von hr-iNFO soll der 51-jährige Angreifer dem Mitarbeiter in dessen Büro mehrfach mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben.
Der 64 Jahre alte Angestellte wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er sofort operiert wurde. Der Klient war offenbar ein Kursteilnehmer, der Jobcenter-Mitarbeiter sein Trainer."
 
Diese Nachricht ging am 01.09.2016 durch die Presse.
Gestern wurde ich angerufen - und gefragt, warum ich mich dazu noch nicht geäußert habe. Auch überall sonst werde zu dieser Nachricht geschwiegen ...

Nun, die Sache ist zwiespältig:

Zum einen ist zu sagen, dass der Vorfall - als BILD genommen - sehr "sprechend" ist.
Wie oft haben wir erlebt, dass auf unsere Argumente nicht eingegangen wird ... Es gilt sogar, dass je besser unsere Argumente sind, sie desto sicherer übergangen werden.
(S. z.B. hier >>)
Und da wäre es verwunderlich, wenn nicht JEDER, der solche Erlebnisse hat, die Richtigkeit des BILDES, welches sich durch die Nachricht ausspricht, sofort versteht.

Nun, etwas, das BILDHAFT richtig ist, ist es noch längst nicht in der äußeren Realität ... [1]
Da muss man unterscheiden.
Und unter diesem Gesichtpunkt ist die Sache anders zu bewerten.

Das erste ist, dass wir nicht wissen, was wirklich vorgefallen ist. Die Meldung ist zu dünn, als dass wir uns irgend ein echtes Urteil über den realen Fall erlauben könnten. Nur die allgemeine Tatsache, dass die Spannung zwischen den Hartz-IV-Betroffenen und den Jobcentermitarbeitern durch die menschenverachtenden und jetzt auch verschärften Gesetze immer mehr erhöht wird, können wir konstatieren. Und feststellen, dass es eigentlich verwunderlich ist, dass bei dem permanent ansteigenden Gewaltaufgebot von Seiten des Staates und der Behörde die Gegenattacken bisher nicht schon nicht viel stärker ausgefallen sind.
 
Das zweite ist, dass auch die Mitarbeiter der Jobcenter unter Druck stehen. Die Unmenschlichkeit der Hartz-IV-Gesetze betrifft nicht nur die Hartz-IV-Empfänger sondern wirkt sich auch innerhalb der Jobcenter aus.
 
Einen kleinen Einblick, wie sehr auch die Mitarbeiter der Jobcenter unter Druck sind und zu ihren Denkblockaden erzogen, ja genötigt werden, bekommt man, wenn man die internen Dienstanweisungen zum Umgang mit den Sanktionen und den Sanktionierten liest:
 
Unter "3. Handlungsauftrag an die Leistungsträger bzw. die Jobcenter" steht dort z.B.:
 
In der Regel treten sanktionsrelevante Tatbestände während des laufenden Integrationsprozesses – in der Interaktion zwischen der/dem persönlichen Ansprechpartner/in und der leistungsberechtigten Person - auf.
Dem Leistungsträger/Jobcenter steht kein Ermessen darüber zu, ob eine Sanktion eintritt oder nicht. Die Behörde hat nach dem Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. § 20 ff. SGB X) festzustellen, ob der Tatbestand für eine Sanktion vorliegt. Ist das der Fall, treten die Rechtsfolgen kraft Gesetzes ein. Erst als Folge des Eintritts der Sanktion besteht im Rahmen von Ermessensentscheidungen die Möglichkeit, bestimmte Leistungen (wieder) zu erbringen oder die Sanktion zeitlich zu begrenzen.
Die Leistungsträger bzw. Jobcenter haben also insoweit keinen Spielraum im Hinblick auf geschäftspolitische Absichten oder sozialpolitische Auffassungen. (...)
Auf den Eintritt der Sanktion (darf) nicht verzichtet werden, wenn der Tatbestand festgestellt worden ist. Dem entgegen stehende Entscheidungen sind rechtswidrig. 
 
Und unter "5. Das soziale Gewissen" ist geschrieben:
 
Die Sanktionsvorschriften berühren häufig das soziale Empfinden. Betroffene empfinden den Eintritt einer Sanktion oft als diskriminierend. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußern zuweilen Verständnis. Dennoch muss die Entscheidung über den Eintritt einer Sanktion sich ausschließlich an der Rechtslage orientieren. Die Sanktionsvorschriften beruhen auf einer parlamentarischen Entscheidung, an die die Bundesagentur für Arbeit als ausführende Behörde gebunden ist. (…)
Die Übereinstimmung der Vorschriften mit dem ansonsten geltenden (übergeordneten) Recht ist allein den Gerichten vorbehalten. (...)
[Alle Sperrungen von mir, RB]

Diese Anweisungen stammen aus dem Jahr 2012. Inzwischen dürften sie wesentlich verschärft sein. Schon in ihnen sieht man aber, wie die Mitarbeiter der Jobcenter bewusst zu ihren Denkblockaden erzogen werden und muss sich dann über die traurigen Resultate nicht wundern.
 
Wir haben es hier mit  Anweisungen zur Aufgabe der Eigenverantwortung im dienstlichen Handeln zu tun!
 
Dass solche Anweisungen nach dem dritten Reich
– und vor allem auch, nachdem Hannah Ahrend in ihrem "Bericht von der Banalität des Bösen" die dahinter liegende Haltung als die grundlegende Technik des Bösen beschrieben hat, als die grundlegende Technik, wie das radikal Böse innerhalb staatlicher Strukturen entsteht –
prinzipiell geächtet gehören, ist das eine.
 
Das andere ist, dass da der Hammer natürlich gegen ein unbelehrbares System - aber nicht gegen die Köpfe einzelner Mitarbeiter geführt werden muss.

Jeder Mensch – sowohl wir selbst (was uns vielfach noch verboten ist) als aber auch der Staatsbedienstete und Beamte – muss das Recht bekommen, DIREKT UND UNMITTELBAR im Sinne der Menschenrechte und des Grundgesetzes tätig zu sein und sein Handeln DIREKT UND UNMITTELBAR im Sinne der Menschenrechte und des Grundgesetzes zu begründen - und darf nicht, wie das heute massiv der Fall ist, von dazwischen geschalteten "Gesetzen" und "Verwaltungsvorschriften" GEHINDERT sein.

Dass unsere Gesetze und Verwaltungsvorschriften DEM NOCH NICHT entsprechen, dass sie noch weitestgehend vom Grundgesetz ABGESCHOTTET sind, ist eine Folge des Einwirkens der nach dem Krieg übrig Gebliebenen in der Gesetzgebung, den Verwaltungen und den Gerichten. Selbst wenn sie dem Grundgesetz POSITIV gegenüber empfunden hätten - was selten der Fall war - hätten sie noch nicht die Kraft gehabt, das Rechts- und Verwaltungssystem dem Grundgesetz entsprechend auszugestalten.

DIESE Aufgabe obliegt jetzt UNS!
Wie Sie aber zu leisten, ist ein noch schmerzliches Geheimnis.


Berlin, den 08.09.2016
Ralph Boes


_______________
ad [1]: Ein anderes Beispiel ist die Karikatur




Mittwoch, 7. September 2016

Zur Hammer-Attacke in Dietzenbach - Version 1

Zur Hammer-Attacke in Dietzenbach  -  Version 1
      

"Hammer-Attacke in Jobcenter Dietzenbach
Ein Mitarbeiter des Jobcenters in Dietzenbach (Offenbach) ist am Donnerstagmittag von einem Klienten mit einem Hammer angegriffen worden. Nach Informationen von hr-iNFO soll der 51-jährige Angreifer dem Mitarbeiter in dessen Büro mehrfach mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben.
Der 64 Jahre alte Angestellte wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er sofort operiert wurde. Der Klient war offenbar ein Kursteilnehmer, der Jobcenter-Mitarbeiter sein Trainer."
 
Diese Nachricht ging am 01.09.2016 durch die Presse.
Gestern wurde ich angerufen - und gefragt, warum ich mich dazu noch nicht geäußert habe. Auch überall sonst werde zu dieser Nachricht geschwiegen ...

Nun, die Sache ist zwiespältig:

Zum einen ist zu sagen, dass der Vorfall - als BILD genommen - sehr "sprechend" ist.
Wie oft haben wir erlebt, dass auf unsere Argumente nicht eingegangen wird ... Es gilt sogar, dass je besser unsere Argumente sind, sie desto sicherer übergangen werden.
(S. z.B. hier >>)
Und da wäre es verwunderlich, wenn nicht JEDER, der solche Erlebnisse hat, die Richtigkeit des BILDES, welches sich durch die Nachricht ausspricht, sofort versteht.

Nun, etwas, das BILDHAFT richtig ist, ist es noch längst nicht in der äußeren Realität ... [1]
Da muss man unterscheiden.
Und unter diesem Gesichtpunkt ist die Sache anders zu bewerten.

Das erste ist, dass wir nicht wissen, was wirklich vorgefallen ist. Die Meldung ist zu dünn, als dass wir uns irgend ein echtes Urteil über den realen Fall erlauben könnten. Nur die allgemeine Tatsache, dass die Spannung zwischen den Hartz-IV-Betroffenen und den Jobcentermitarbeitern durch die menschenverachtenden und jetzt auch verschärften Gesetze immer mehr erhöht wird, können wir konstatieren. Und feststellen, dass es eigentlich verwunderlich ist, dass bei dem permanent ansteigenden Gewaltaufgebot von Seiten des Staates und der Behörde die Gegenattacken bisher nicht schon nicht viel stärker ausgefallen sind.
 
Das zweite ist, dass auch die Mitarbeiter der Jobcenter unter Druck stehen. Die Unmenschlichkeit der Hartz-IV-Gesetze betrifft nicht nur die Hartz-IV-Empfänger sondern wirkt sich auch innerhalb der Jobcenter aus.
 
Einen kleinen Einblick, wie sehr auch die Mitarbeiter der Jobcenter unter Druck sind und zu ihren Denkblockaden erzogen, ja genötigt werden, bekommt man, wenn man die internen Dienstanweisungen zum Umgang mit den Sanktionen und den Sanktionierten liest:
 
Unter "3. Handlungsauftrag an die Leistungsträger bzw. die Jobcenter" steht dort z.B.:
 
In der Regel treten sanktionsrelevante Tatbestände während des laufenden Integrationsprozesses – in der Interaktion zwischen der/dem persönlichen Ansprechpartner/in und der leistungsberechtigten Person - auf.
Dem Leistungsträger/Jobcenter steht kein Ermessen darüber zu, ob eine Sanktion eintritt oder nicht. Die Behörde hat nach dem Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. § 20 ff. SGB X) festzustellen, ob der Tatbestand für eine Sanktion vorliegt. Ist das der Fall, treten die Rechtsfolgen kraft Gesetzes ein. Erst als Folge des Eintritts der Sanktion besteht im Rahmen von Ermessensentscheidungen die Möglichkeit, bestimmte Leistungen (wieder) zu erbringen oder die Sanktion zeitlich zu begrenzen.
Die Leistungsträger bzw. Jobcenter haben also insoweit keinen Spielraum im Hinblick auf geschäftspolitische Absichten oder sozialpolitische Auffassungen. (...)
Auf den Eintritt der Sanktion (darf) nicht verzichtet werden, wenn der Tatbestand festgestellt worden ist. Dem entgegen stehende Entscheidungen sind rechtswidrig. 
 
Und unter "5. Das soziale Gewissen" ist geschrieben:
 
Die Sanktionsvorschriften berühren häufig das soziale Empfinden. Betroffene empfinden den Eintritt einer Sanktion oft als diskriminierend. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußern zuweilen Verständnis. Dennoch muss die Entscheidung über den Eintritt einer Sanktion sich ausschließlich an der Rechtslage orientieren. Die Sanktionsvorschriften beruhen auf einer parlamentarischen Entscheidung, an die die Bundesagentur für Arbeit als ausführende Behörde gebunden ist. (…)
Die Übereinstimmung der Vorschriften mit dem ansonsten geltenden (übergeordneten) Recht ist allein den Gerichten vorbehalten. (...)
[Alle Sperrungen von mir, RB]

Diese Anweisungen stammen aus dem Jahr 2012. Inzwischen dürften sie wesentlich verschärft sein. Schon in ihnen sieht man aber, wie die Mitarbeiter der Jobcenter bewusst zu ihren Denkblockaden erzogen werden und muss sich dann über die traurigen Resultate nicht wundern.
 
Wir haben es hier mit  Anweisungen zur Aufgabe der Eigenverantwortung im dienstlichen Handeln zu tun!
 
Dass solche Anweisungen nach dem dritten Reich
– und vor allem auch, nachdem Hannah Ahrend in ihrem "Bericht von der Banalität des Bösen" die dahinter liegende Haltung als die grundlegende Technik des Bösen beschrieben hat, als die grundlegende Technik, wie das radikal Böse innerhalb staatlicher Strukturen entsteht –
prinzipiell geächtet gehören, ist das eine.
 
Das andere ist, dass da der Hammer natürlich gegen ein unbelehrbares System - aber nicht gegen die Köpfe einzelner Mitarbeiter geführt werden muss. Sie sind Erpresste und Gegängelte wie wir. Nur auf der anderen Seite.


Berlin, den 07.09.2016
Ralph Boes


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ad [1]: Ein anderes Beispiel ist die Karikatur



Montag, 22. August 2016

Mord in Raten


Liebe Freunde -
 
am 31.07.2016 habe ich auf eine neue (per Verwaltungsakt über mich verhängte) Eingliederungsvereinbarung und die Aufforderung, mir einen Coach "zur Eingliederung in Arbeit" zu suchen, Stellung bezogen.
Die Antwort vom Jobcenter ist da. Sie blendet den Inhalt meiner Stellungnahme (wieder einmal) vollständig aus.
Mord in Raten - das grausame Spiel, das wir alle kennen:
Mit der Auslöschung seiner Gründe beginnt die Vernichtung des Menschen!

s. http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2016.htm#2016-08-22
 

Montag, 8. August 2016

Entwerder - Oder ... oder etwa doch nicht ?

08.08.2016 

"Entweder Sie ziehen Ihre Klage freiwillig zurück -  oder ich werde sie als unzulässig abweisen ..."

Der nächste Richter versucht, eine meiner Klagen aus dem Feld zu räumen.

Darauf brauchte es eine gediegene Antwort.





Mittwoch, 3. August 2016

Jobcenter solidarisiert sich mit mir!

03.08.2016:

Hoppla:
Jobcenter solidarisiert sich mit mir - und fordert nun seinerseits das SG zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Sanktionsparagraphen auf.


Nachdem das Sozialgericht versucht hat, die erste 100-Prozent-Sanktion wegen eines zu kleinen Schriftbildes der Rechtsfolgenbelehrung zu kippen und ich schon geschrieben habe, dass das vermutlich so nicht geht, schreibt jetzt das Jobcenter:
 
  • "Die Beteiligten haben (...) kein Interesse, das Verfahren aufgrund von formalen Gegebenheiten zu beenden sondern streben eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 31 SGB II an."

Siehe hier >>, Seite 2, letzter Satz.
 

Montag, 1. August 2016

Eine weitere 100-Prozent-Sanktion?

Die Auseinandersetzung mit dem Jobcenter geht weiter ...
Eine neue 100-Prozent-Sanktion ist zu erwarten
 

Am 11.07. habe ich durch eine neue EGV per Verwaltungsakt mit der Zielsetzung: "Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" und der Aufforderung, mir einen Maßnahmeträger für Coaching auszusuchen ...
Dies von einer völlig neuen Vermittlerin ...

Meine Antwort gibt es hier :

-------

Sehr geehrte Frau Y.....,


hiermit möchte ich Ihnen Rückmeldung zu meinen Rechercheergebnissen zum Einzelcoaching geben …

Ich habe die Recherche unterlassen und möchte Ihnen die Gründe nennen.


1.) Zum Rahmen der Vereinbarung:

Am 11.07.2016 haben wir uns zu einem Gespräch getroffen und ich habe Ihnen ausführlich über meine Interessen und meine damit verbundenen Tätigkeiten berichtet.
Zielrichtung des Gespräches von meiner Seite aus war, herauszufinden, ob man in irgendeiner Weise zu einer tragfähigen Vereinbarung finden kann.
Außerdem hatte ich Ihnen etliche Materialien mitgebracht, auf deren Grundlage man über eine Vereinbarung hätte reden können …
Zum Ende des Gespräches habe Sie dann aber unvermittelt eine schon vor dem Gespräch fertig vorbereitete Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, deren Inhalt in keiner Weise mit mir oder mit dem Inhalt des Gespräches im Zusammenhang steht.
Ein Gespräch / eine Verhandlung über den Inhalt der EGV hat in keiner Weise stattgefunden, weswegen sie im Sinne des Urteils des BSG vom 14.02.2013
B 14 AS 195/11 R, Randnr. 18 f.,
s. Anlage 1
ungültig ist.

Eine Verhandlung hat allerdings über die Form der EGV stattgefunden.
Da ich mich geweigert habe, sie zu unterschreiben, haben wir besprochen, dass Sie sie als Verwaltungsakt erlassen.

2.) Sowohl die Zielsetzung der EGV als auch der gemachte Vorschlag zum Coaching sind unangemessen. Sie übersehen, dass ich vollbeschäftigt bin
s. Fußnote  [1]
und einen grundsätzlich anderen Begriff vom Wesen der Arbeit habe, als er durch das Coaching verwirklicht werden soll.
S. Teil A meiner Klagen, Anlage 2

3.) Durch den abgelebten, nicht mehr in die Zeit passenden Arbeitsbegriff Ihres Amtes werde ich in meiner Tätigkeit diskriminiert.
 S. Teil A meiner Klage, Anlage 2, Seite 2, letzter Absatz

---

4.) Der Verwaltungsakt ist mit einer Rechtfolgenbelehrung bestückt, durch die ich meine Grundrechte und die Menschenrechte außer Kraft gesetzt empfinde und die ich für verfassungswidrig halte.

5.) Ich habe meine Kritik an dieser Eingliederungsvereinbarung und an dem dahinter stehenden §§ 31 f SGB II in jeder Weise offen
sowohl im politisch-gesellschaftlichen Raum
S. Brandbrief, Anlage 3
als auch im rechtlichen Raum (12 Prozesse)
S. Gutachten, http://goo.gl/n6G1Ze [2]
S. Frage nach der Verfassungswidrigkeit des Arbeitsbegriffes in H4; Anlage 2
als auch vor ihrer Behörde verhandelt.
S. meine Korrespondenz mit Ihrem Amt, http://goo.gl/etNK0c

6.) Selbst das Bundesverfassungsgericht hält meine Einwände für vertretbar, wenn es auch aus verfahrens-technischen Gründen noch nicht zu einem Urteil gekommen ist.
S. Vorläufige Einschätzung meines Gutachtens durch das Bundesverfassungsgericht, Anlage 4  
Zu meiner Urheberschaft des Gutachtens
s. http://goo.gl/Ck7geB

---

7.) In dem durch das SGB II gesteckten verfassungs- und menschenrechtswidrigen Rahmen bin ich zu keiner Kooperation bereit.

8.) Die Androhung des Entzuges der Lebensgrundlage zur Basis einer "Vereinbarung" über Arbeitsaufnahme zu machen oder damit Wohlverhalten zu erzwingen, ist nackte Barbarei. Selbst die Maffia kann das nicht besser.

9.) Um da nicht erpressbar oder verführbar zu sein, habe ich mit meinem Leben abgeschlossen.
S. Zweiter Brandbrief, Anlage 5

10.) Das Thema ist aufs Ausführlichste mit ihrer Behörde abgehandelt und die Ernsthaftigkeit meines Entschlusses ist durch die tatsächlichen Geschehnisse längst geprüft.
S. Auszug aus der neuesten Klage, Anlage 6

11.) Auch Lebensmittelgutscheine sind keine Option für mich, weil sie – als tragender Teil der verfassungswidrigen Sanktionsmechanik – ebenfalls die Würde außer Kraft setzen und damit ebenfalls verfassungswidrig sind.
S. meine Abhandlung: "WÜRDE ODER LEBEN - Zu Wesen und Bestimmung der Lebensmittelgutscheine", Anlage 7

---

12.) Im Sinne des von mir kritisierten verfassungs- und menschenrechtswidrigen Systems werden Sie auf meine Weigerung mit Sanktionen antworten müssen – oder sollen.

13.) Sanktionen sind nur anzuwenden, wenn sie zum vom Gesetzgeber vorgesehenen Ziel führen. Andernfalls sind sie auszusetzen.
S. BGB § 226: Schikaneverbot: "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen."

14.) Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Sanktionen werden bei mir NICHT zum vorgegebenen Ziel (Eingliederung in den Arbeitsmarkt) führen.
S. Zweiter Brandbrief, Anlage 5
S. Das Problem meiner Diskriminierung, Anlage 2
S. Zur Ernsthaftigkeit meines Anliegens, Anlage 6, http://goo.gl/QNTRvp

15.) Damit sind sie in meinem Falle sachfremd angewendet.

---

16.) Wie ein Antibiotikum bei einem Allergiker zum anaphylaktischen Schock und zum Tod führen kann, führen Sanktionen bei mir zum Tod.

17.) Im Falle, dass der Arzt über die Allergie informiert war und das Antibiotikum trotzdem gegeben hat, hat er einen Kunstfehler begangen und ist am Tod des Patienten mitschuldig oder schuldig.

18.) Im Falle, dass ein Jobcenter über die Unsachgemäßheit einer Sanktion und über die Gründe, die sie als unsachgemäß erweisen, informiert ist, und sie trotzdem verhängt, wird es nicht anders sein.
Zu den Gründen:
S. Brandbief, Anlage 3
S. Gutachten, http://goo.gl/n6G1Ze
S. Stellungnahme des BVerfG, Anlage 4
S. Zweiter Brandbrief, Anlage 5
S. Darlegung der Ernsthaftigkeit meines Anliegens, Anlage 6

19.) Das "System" kann da nur vordergründig schützen - und nur, so lange es besteht.

20.) Das Urteil aus Karlsruhe wird vielleicht nicht mehr lange auf sich warten lassen …

---

21.) Wenn Sie trotz 1.) auf Ihrem Verwaltungsakt bestehen, wird die Sanktion abgehun-gert werden.

22.) In der Zeit meines letzten Hungerns hatte ich zwischen dem 65.sten und dem 75.sten Tag wegen Herzmuskelabbaus starke Angina-Pectoris-Beschwerden (= Vorstufe eines Herzinfarktes), die einen längeren Krankenhausaufenthalt notwendig machten.
Zum Ende der Hungerzeit (132 Tage) hat mein Herz- und Kreislaufsystem äußerst krisenhaft reagiert.
S. Zufallsentdeckung durch den Amtsarzt; Die Akten liegen Ihnen vor.

23.) "Alternativlosigkeit" (Merkel) ist nichts ein Zeichen mangelhafter Phantasie.
Einen Vorschlag zur Lösung des hier umrissenen Problems werde ich auf Anfrage gerne machen …


mit freundlichem Gruß,

   Ralph Boes



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P.s.:


Ein persönliches Nachwort:

Sehr geehrte Frau Y.....,

Sie haben einen Job im Jobcenter.
In einer Zeit in der immer mehr Jobs verloren gehen, weil die Menschen nicht mehr "gebraucht" werden, möchten Sie den Menschen helfen, wieder in Lohn und Brot zu kommen. Gemäß der Vorgaben der Gesetze bieten Sie Ihnen deshalb auch "Hilfestellungen" zur Erlangung von Arbeit im Sinne von "Erwerbsarbeit" an.
Dass Sie Menschen auch drängen müssen, Jobs gegen ihren Willen und gegen ihre Interessen anzunehmen, wird Sie mit Bedauern erfüllen. Und noch mehr, dass Sie sie auch sanktionieren müssen. Aber leider gibt es für Sie keine andere Möglichkeit …
Es wäre sicher gut gewesen, der Gesetzgeber hätte mit dem neuen Gesetz zur "Vereinfachung" von Hartz IV nun wirklich Vereinfachungen und auch Erleichterungen für die Hartz-IV-Betroffenen eingerichtet. Aber leider hat er das nicht getan und so bleibt Ihnen auch da keine Möglichkeit …

Sehr geehrte Frau Y.....,

ich weiß nicht, ob Sie so denken. Aber so ungefähr wäre es "normal".
Normal ist aber nicht gleich gut – und so habe ich versucht, Ihnen möglichst deutlich zu machen, wohin das in meinem Falle führt.

Geben Sie die Sache nach oben hin ab!

Nochmals – mit freundlichem Gruß,
   Ralph Boes




Samstag, 30. Juli 2016

Erledigt! - Deutsche Justiz im Dauerstress

Wie die Wirtschaft über die Politik die Justiz abschaltet:

    "Erledigt"
    Deutsche Justiz im Dauerstress
    - ein Film über das zu-Tode-sparen der Justiz

    "Mit unserem Justizsystem würden wir nicht einmal mehr in die EU aufgenommen werden ... Es ist der einzige grundgesetzlich NICHT erfüllte Auftrag, dass eine unabhängige Justiz bis heute noch nicht da ist."

Zur fehlenden Gewaltenteilung s.: Das Grundgesetz - reine Fiktion? 
 
 
 

Sonntag, 24. Juli 2016

Wie unsere Juristen die Verfassungswidrigkeit von Hartz IV VERDECKEN

24.07.2016:

Liebe Freunde - 
 
nachdem meine Klage zur fünften 100%-Sanktion vom Sozialgericht abgewiesen wurde, bin ich jetzt in Berufung gegangen.
 
Während ich in der Klage darauf abziele, dass Hartz IV verfassungswidrig ist, bin ich in der Berufungsbegründung vor allem auf die Art und Weise eingegangen, wie sich das Gericht um eine Stellungnahme drückt. 
 
Die Richter selbst sind in den Fokus genommen.
Es wird gezeigt, was sie tun, um die Verfassungswidrigkeit des Systems zu verdecken.

 
Von daher stellt meine Berufungsklage einen neuen Markstein in meiner Arbeit dar.
 
Zur Berufung geht es
hier >>
 
 

Donnerstag, 14. Juli 2016

Antwort auf eine Stellungnahme des Jobcenters

13.07.2016:
 
Liebe Freunde,
zu meiner Klage gegen die zehnte 100-Prozent-Sanktion hat das Jobcenter im Februar eine Stellungnahme abgegeben.
Darauf ergingen einige, immer mehr dringende, Aufforderungen des Sozialgerichtes an mich, mich zu dieser Stellungnahme des Jobcenters zu äußern.
Da ich in Folge des Hungerns lange zu solch einer Äußerung nicht fähig war, hat die Antwort lange gedauert. Ich denke aber, dass sie von einiger Bedeutung ist und veröffentliche sie deshalb hier >> 


Zum Hauptthema der Stellungnahme:

Im Grunde wird über mein Leben gewettet ...
 
Während ich auf dem Standpunkt stehe, dass Sanktionen bei mir nicht angewendet werden dürfen, weil sie in meinem Fall sicher zum Tod und nicht zur Aufnahme einer Arbeit führen, schreibt eine Richterin - und das Jobcenter schließt sich dem an:
 
"Allein der Umstand dass sich der Antragsteller hartnäckig weigert, seinen Pflichten nachzukommen, um Sanktionen geradezu zu erzwingen, um sich dann politisch Gehör zu verschaffen und ggf. Druck aufzubauen, führt nicht zu der Annahme, dass eine Aktivierung des Antragstellers (durch Sanktionen) nicht erreicht werden kann.
[...]
Einen wichtigen Grund für die Weigerung hat der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht. Ein solcher liegt insbesondere nicht im Kampf gegen das System an sich, da man einen solchen auch "von außen" heraus (ohne permanente Pflichtverletzung) mit sachlichen Mitteln führen kann. Insbesondere ist nach dem Vorlagebeschluss des SG Gotha das Erzwingen von Sanktionen, um die Prüfung der vom Antragsteller angenommenen Verfassungswidrigkeit der Sanktionsregelungen durch das Bundesverfassungsgericht zu erreichen, nicht mehr notwendig." 
 
 
Zur gesamten Stellungnahme geht es hier >>
 


 
 

Freitag, 8. Juli 2016

Auflösung der Sanktion wegen Schriftbild der Rechtsfolgenbelehrung?

Gericht will eine meiner Klagen wegen des SCHRIFTBILDES der Rechtsfolgenbelehrung kippen, weil sie zu klein gedruckt ist und keine Absätze enthält. ...
 
Mein Antwort gibt es hier >>
 
 

Samstag, 25. Juni 2016

Wie es mir geht - Juni 2016

Weil jetzt vielfach die Frage an mich herangekommen ist, wie ich jetzt lebe und wie es kommt, dass ich gerade nicht sanktioniert bin, habe ich dazu ein kleines Filmchen gemacht:
 

Ich hoffe, die Frage so beantworten zu können,
euer Ralph


(P.s.: Da es bei einigen Betrachtern Schwierigkeiten mit dem Ton des Filmes gab, habe ich ihn neu veröffentlicht.)

Freitag, 24. Juni 2016

Dämpfer für "Europa"

Das kalte, radikal antisoziale und antidemokratische Europa, das Europa, das gegen seine eigenen Ideale steht, in dem
- die Freiheit des Geistes/der Persönlichkeit durch die Freiheit der Geld- und Konzernmächte,
- die Gleichheit vor dem Recht durch Unterdrückung und Gleichschaltung der Völker
- und die Brüderlichkeit im Sozialen durch das ungestrafte Mauscheln der Mächtigen zu ihrem eigenen Vorteil
ersetzt ist, das die elementarsten Rechte der Menschen und Völker auf Selbstachtung und Mitbestimmung nicht kennt, das Griechenland ausgelöscht hat und überall Hass und Verachtung gebiert, dieses Europa, für das kein einziges gutes Wort in meiner Seele lebt und das jetzt anhebt, den dritten Weltkrieg zu loszubrechen –
dieses Europa hat einen berechtigten Dämpfer erhalten:
 
 
 
 

Donnerstag, 23. Juni 2016

Gedanken zur Einführung des BGE - Video

22.06.2016:
 
Video:
 
 
- Ist das bedingungslose Grundeinkommen finanzierbar? 
 
- Wenn jeder Geld hat, einfach so, geht dann noch jemand arbeiten?  
 
 
 
 
 
 

Donnerstag, 2. Juni 2016

Bundesverfassungsgericht lehnt Richtervorlage ab


Ziel noch nicht erreicht: 
 
Bundesverfassungsgericht lehnt die vom SG Gotha eingereichte Richtervorlage zur Überprüfung der Sanktionen in Hartz IV
als unzulässig ab
 
 
 
 - Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes >> 
 - Das Urteil im Wortlaut >> 
 - N-TV berichtet >> 

 
Aus der Pressemitteilung: 

"Der Vorlagebeschluss entspricht (...) nur teilweise den Begründungsanforderungen. Er wirft zwar durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf. Doch setzt er sich nicht hinreichend damit auseinander, ob diese auch entscheidungserheblich sind, da unklar ist, ob die Rechtsfolgenbelehrungen zu den Sanktionsbescheiden den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Wären die angegriffenen Bescheide bereits aufgrund fehlerhafter Rechtsfolgenbelehrungen rechtswidrig, käme es auf die Verfassungsgemäßheit der ihnen zugrunde liegenden Normen nicht mehr an."

 
 

2736 Blog-Aufrufe gestern

Aus einem mir gänzlich unbekannten Grund hat es gestern 2736 Aufrufe dieses Blogs gegeben ...
Das ist ungefähr 10 Mal so viel, wie normal.
Ich bin gespannt, wie sich das Rätsel löst ...
Mit staunen -
RB

Montag, 23. Mai 2016

Marsch der Entrechteten ...

Foto von Bert Herden

Liebe Freunde,
 
nachdem ich sehr lange gehungert habe und meine Bindung an den Leib sehr weitgehend gelöst war, 
nachdem ich dann auch recht lange gebraucht hatte, um wieder ins Leben zurück zu kommen,
steht sie jetzt wieder da: die große Frage:
Was macht Sinn? Wie wollen wir jetzt weiter gehen?
 
Es ist für mich unerträglich zu sehen, 
.wie sehr das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Bearbeitung der Klage zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen in Hartz IV auf die lange Bank schiebt (wenn es sie überhaupt je behandeln will) … und das, obwohl Millionen Schicksale davon betroffen sind.
 
Es ist für mich unerträglich zu sehen, 
.wie Frau Nahles die Regelsätze nicht erhöht, obwohl die gestiegenen Lebenshaltungskosten das schon lange fordern, 
.wie sie im Zuge der "Rechtsvereinfachung" die Rückerstattungspflichten des Jobcenters im Falle falsch und zu niedrig ergangener Bescheide einschränken und somit die Hartz IV-Empfänger um ihr berechtigtes Geld bringen will, 
.wie massive Erschwernisse für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder durch Regelungen eingeführt werden, deren Kälte und Niedersinn einen nur erstarren lassen kann,
.wie Hartz-IV-Empfänger jetzt verschärft auf Kosten der Rentenhöhe ihres gesamten Lebensabends zur Frühverrentung gezwungen werden usw. usf..
 
Und es ist für mich unerträglich, zu sehen, 
.wie man die Sanktionsregeln schon so verändert hat, dass, selbst wenn die Sanktionen verboten werden sollten, sie im Form eines "Schadensersatzes" weiter verhängt werden können …
 
---
 
Liebe Freunde, was macht da Sinn?
Wollen wir uns das gefallen lassen?
Und wie können wir endlich unseren Standpunkt gegenüber solchen Machenschaften stärken?
 
Ich habe seit langen eine Idee ins Feld geführt, einen "Marsch der Entrechteten" von Berlin nach Karlsruhe zu starten, so dass wir und die Dinge endlich "in Gang" kommen können und das Verfassungsgericht eine Stärkung, sich mit der Frage zu beschäftigen, erhält. 
 
Die Frage ist: Kann das gewollt werden - und macht das Sinn?
 
---

 
Es gibt Menschen, die mich kritisch sehen.
Die einen sehen mich "rechts", 
die anderen als Eso-Spinner,
die dritten sehen mich nicht als politischen Aktivisten, sondern als Selbstdarsteller usf..

Das kann im Kampf des politischen Lebens nicht ausbleiben, dass so geurteilt wird.
Die Frage ist, würde man trotzdem mit mir – oder wenn wir mehrere sind, mit uns gehen – uns in Netz und Presse unterstützen – und würde man uns, wenn wir in einer Stadt oder einem Dorf ankommen, dort empfangen, dass wir dort übernachten und Aktionen durchführen können usf? Einfach, weil die Sache wichtig ist?
 
Oder sollen wir weiter warten, jammern und nur zusehen, wie sich die Dinge immer weiter verschlechtern, bis sie so weit verschlechtert sind, dass es zu großen gewaltsamen Ausbrüchen – und dadurch zur weiteren Erstarkung der Gegenkräfte kommt? 
 
---
 
Um Antworten, aber auch um Kritik und Verbesserungsvorschläge, bitte ich hier (s.u.)

Zum 67sten Geburtstag des Grundgesetzes
- Berlin, den 23.05.2016 -
euer Ralph