Ganz besonders der neue, die EGV ersetzende, Verwaltungsakt!
Ich habe ebenfalls einen solchen EGV-VA. Und wie bei deinem VA ist eine - meiner Meinung nach - falsche Rechtsfolgenbelehrung angegeben! Diese bezieht sich nämlich auf eine "normale" EGV, jedoch in keinster Weise auf einen, die EGV ersetzenden VA. Dies bezüglich habe ich ganz aktuell eine Klage auf Festellung der Nichtigkeit beim Sozialgericht laufen. Hier ist jetzt in Kürze zur Eröterung des Sachverhalts geladen worden. Mal schauen, wie es ausgehen wird. Ich schicke dir mal die Klage und eine Ergänzung, mit der du den VA sicherlich aus der Welt bekommen könntest :-)
@Karl K Der Entwurf deiner Klage würde mich ich interessieren. Mein EinV-VA sieht nämlich ähnlich aus. Vielleicht kannst diesen anonymisiert irgendwo hochladen, z.B im Forum Harz.info ?
Eingliederungsverwaltungsakte basieren immer auf böswilliger Inkompetenz. Einige Experten nennen das krummklug. Die im angeblichen Auftrag handelnden Sachbearbeiter sind einfach nicht in der Lage, komplexe Kausalzusammenhänge zu erkennen, geschweige denn zu begreifen. Nur die von Grund auf erkenntnisfähigen Menschen sind dazu in der Lage. Und das sind in der Regel Ausnahmepersönlichkeiten - Menschen die sich jeglicher Selbstentfremdung mit Herz und Verstand entziehen können. Es ist naheliegend, dass das Grundgesetz von verantwortungsbewussten Ausnahmepersönlichkeiten verfasst worden ist und dem entsprechend begriffen werden kann. Gute Miene zum bösen Spiel ist das Böse - Falsche Freunde im Amt, die angeblich dein Bestes wollen. Letztendlich basiert das Ganze Samsaraspiel auf systemischer Kontrolldramenvernebelung. Einige ausgeleuchtete Expertern sprechen von verkorksten Kindern, die in den Körpern von Erwachsenen agieren und ihre Kontrolldramen auf Kosten anderer ausleben. Das ist so ziemlich das Schädlichste was es gibt - im Teile-und-Herrsche-Spiel.
Fazit: Alle Rechtsmittel, möglichst kausal- und anschlussfähig einsetzen. Einfach den Spieß umdrehen und dann die Sachlage transzendieren.
Ich werde Ralf meine Klage noch einmal - allerdings in anonymisierter Form - zusenden und ihn bitten, diese auf seiner Homepage zu veröffentlichen. Sobald ich näheren vom SG weiß, gebe ich dann Ralf bescheid :-)
Aus der "Rechtsbehelfsbelehrung" des VA geht hervor, dass Ralf Boes sich auch trotz möglicher 100% Sanktion beim JC melden muss. Allein hier liegt in sich selbst schon die Widersprüchlichkeit des Unmachbaren. Wer kein Geld hat, kann nicht reisen...Ralf, ich bin zwar selbst Hartzer, trotzdem spende Dir heute ein paar Euro für Deinen Kampf ums Recht. Denn Dein Kampf ist unser Kampf und alle sollten sich mit ihren Möglichkeiten daran beteiligen. Auch zwei, drei Euro können viel bringen, wenn nur genug Leute zum Spenden bereit wären.
Wow. so einfach geht das also: man drückt den Reset-Button, nimmt Ralph den Wind aus den Segeln und gewinnt dabei unendlich viel Zeit. "Lex Boes" lässt grüßen, oder mit anderen Worten: was ist schon einer, dem man weitgehend Narrenfreiheit gewährt, gegen die Millionen, die man dadurch weiter traktieren kann. Ganz perfide. Echt. Marko
Ich verstehe das nicht. Ich habe keine EGV. Nach Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt konnte nichts rechtswidriges festgestellt werden. Kein Hinweis auf einen VA. Mein Anwalt versicherte mir, das ein VA schriftlich zugestellt werden muss. Aber ich habe nie etwas bekommen. Meine neue Sachbearbeiterin sagt, die EGV müsse nicht unterschrieben werden, sie speise das einfach ein. Was bedeutet das jetzt rechtlich?
Darauf habe ich keinen Einfluss. Oder soll der Anwalt jetzt den Rechner prüfen? Ohne meine Unterschrift kommt sie damit bei Gericht nicht durch. Es gibt nichts Schriftliches und ich habe keine Probleme mit dem Amt, keine Auflagen.
Das ist ja lustig - ich habe auch keine EGV bekommen - nichtmal irgendeinen Vorschlag dazu. Und ich habe auch nicht daran erinnert, wir hatten so viel netteres zu besprechen bei unserem konstruktiven Zusammentreffen... aber "einfach eingespeist" geht nicht. Vor Gericht hättest Du die besseren Karten - Urkundenfälschung oder Nicht-Zusendung einer EGV machen wohl schon formal jede nur mögliche Sanktion ungültig... Oder Du gehörst zu einer Zielgruppe, die offensichtlich keine EGV braucht (Elternzeit? Frührente? Bestimmte Form von Aufstockung im Erwerbsleben? - da kommt das manchmal, nicht überall bei pingeligem Personal, vor.) In meiner Elternzeit hatte ich auch keine EGV und ein Jahr danach auch noch nicht, bis man mich das erste Mal sehen wollte.
Nein, ich gehöre nicht in eine bestimmte Zielgruppe. Aber ich war schon öfter beim Anwalt und wehre mich immer. Nachdem ich zweimal die Unterschrift verweigert habe, wird mir keine EGV mehr vorgelegt. Meine Psyche ist mir wichtiger als Sanktionen und das sage ich auch beim Gespräch. Über mein Leben will ich selbst bestimmen, auch wenn ich ohne Erwerb bin. Im Februar habe ich wieder einen Termin, nach 15 Monaten.
Thats rock´n Roll baby! Also ich bin auch schwer beeindruck, habe aber so was ähnliches erwartet. Natürlich sind die vom Amt nicht dumm, das muss man wissen. Dennoch ist das, was die ankündigen in zwei Punkten nicht zulässig, aus meiner Sicht: zum Einen ist das eine Lex Boes, die finde ich ungerecht gegenüber anderen ist. Darf ich das jetzt auch so machen wie Du??? Wohl nicht, aber warum darfst Du und ich nicht? Weil Du zu gefährlich bist, wenn du vorm BVG klagst??? Ich finde mit diesem Punkt kann man gut arbeiten, da sie dir den Gang zum BVG massiv erschwerten. Denn man muss jetzt aufklären (vielleicht über Bild) dass der frechste Hartzer jetzt auch noch eine Lex Boes bekommt. Frau Ralfs muss aber weiter putzen, oder darf die auch Vorträge halten? (sie könnte doch z.B. über ihr Leben spannend berichten: Ich und meine geliebten Sklavenhalter) aLSO, ich hoffe ich drücke mich klar aus: hier ist ein Präzidenzfall (ich hoffe ich hab das richtig geschrieben) GESCHAFFEN worden. Deshalb musst du Ralph mit "deinen" Juristen klären, wie man den Präzidenzfall verbreiten kann und möglichst viele Hartzer (z.B. DIE KEAS) SICH AUF DIE Lex Boes berufen mögen. Denn Karlsruhe ist erstmal blockiert( geil das erinnert mich an Schachspielen). Man könnte auch alle Hartzer über die Plattformen über Lex Boes informieren und möglichst viele auffordern (ich wäre auch dabei) Briefe zu schreiben an Regierung Presse Alt etc., in denen man sich beschwert, dass es wohl drei Klassen gibt, den Bürger, den Hartzer und Herr Boes.
Zweiter Schachzug ist aus meiner Sicht, unbedingt! NICHT DAS zu tun was die sagen. Also selbstverständlich wird Herr Boes seine OrtsABWESENHEIT nicht genehmigen lassen. Und dann sanktionieren sie auch Deine Miete, wenn ich das richtig gelesen habe. Wie war das Versprechen vom Alt öffentlich: Sie werden nicht oblachlos, Herr BOES!??? Hier ist auch ein Schachzug! Wenn Sie sanktionieren, klagen. Bitte sag, ob ihr noch Spenden braucht. Daran darfs nicht scheitern!
Drittens: Unbedingt die Bild und co mit einbeziehen: Bis jetzt ist es so: Bild und co stellen Herrn Boes als Prototyp des Hartzers da. Man muss jetzt darstellen, dass dieser "böse Schnösel" nun auch noch ne Lex Boes bekommt, die anderen aber nicht. Also man muss die mit ihren eigenden Waffen schlagen; ich hoffe es ist klar, was ich meine!!! Ziel ist, dass das Amt unter Druck der Bevölkerung gerät: Motto, diesen Faulpelzen muss das Geld ganz genommen werden, vor allem Boes. Alle Beamte, auch die junge hübsche Frau muss so mit Hassmails der gemeinen DEUTSCHEN Michls bombardiert werden bis sie die Lex Boes kippen und ihn "hinrichten"; DANN IST ROCK´N ROLL BABY:Dann kannst DU klagen, wenn bis dahin nicht sowieso schon, die Strategie siehe oben aufgegangen ist. Also, ich finde abschließend, dass auch Du eine mindestens Doppelstrategie fahren musst. Das wären meine Ideen dazu. Wie beim Schach aber, ist es wichtig den anderen, also das Amt, die Politik in arge bedrängnis zu bringen, von allen!!! Seiten zu attakieren. Weil dann ist wie gesagt ROCK´N ROLL und DANN MACHEN DIE FEHLER UND DANN IST SCHACH MATT! REVOLUTION KANN SO SPAß machen nicht wahr??? Herrlich
Richtig Dieter, soziale Kontakte pflegen und meine Fähigkeiten nutzen kann ich wesentlich besser, wenn ich gerade nicht in 12-Stunden-Schichten allein verbracht erwerbstätig bin, und dabei noch nicht mal meine Familie versorgen kann. Beim derzeitigen Lohngefüge müsste ich 50 oder 60 Stunden die Woche arbeiten, am "besten" nachts und am Wochenende, weil's ohne Zulagen nicht reicht. Erwerbsarbeit nach HartzIV-Schema vernichtet Familienleben, gefährdet den Körper und verödet den Geist.
Wenn die Tätigkeit "wohlwollend" überprüft wird, erledigt sich die Sache mit der Ortsabwesenheit, da die Anerkennung der Tätigkeit die nötigen Reisen mit einschließt.
Es geht nur darum Zeit zu schinden und den Gang vor das Verfassungsgericht abzuwenden.
Nur 32 Abgeordnete haben abgestimmt!? Geht das jetzt nur um einen Gesetzentwurf oder um die Zustimmung zu einem Gesetz? Enthaltung ist widerlich, nur um hinter sagen zu können: Ich war´s nicht!
wenn die Aufstellung der Tätigkeiten mehr als 20? Wochenstunden ergibt, dann wird das Geld zurückgefordert (unsinnig, da ja dann statt Arbeitslosengeld Sozialgeld fällig wird, was man aber vor Bezug beantragen muss. Also vorsorglich immer Sozialgeld beantragen, für den Fall, dass das Arbeitslosengeld II nachträglich zurückgefordert wird.)
Die Rückforderung (bei Abzug von zukünftigen Zahlungen) führt wieder in eine Zwangslage, das ist so gewollt. (Druck ausüben) Ich sehe nichts von Schokolade, ich´sehe nur eine wahrscheinlich befrstet eingestellte Mitarbeiterin, der eine reguläre Beschäftigung versprtochen wurde und die jetzt weiter "nach unten" tritt. Leider vielfache Praxis und Gesellschaftstheorie (Wolfsgesetz)
Also nicht zuviel vertrauen in diesem Falle, in anderen nicht zuviel Misstrauen.
Es wird in der Eingliederungsvereinbarung als Ziel "Verringerung der Hilfebedürftigkeit" und nicht mehr "Integration in Arbeit" genannt. Dies ist ein interessanter Perspektivwechsel. Nicht mehr der "erste" Arbeitsmarkt, welcher alle anderen Tätigkeiten diskriminiert und abwertet, ist das Maß aller Dinge, sondern Minimierung der "Hilfebedürftigkeit" sprich: weitestgehende Kürzung von Alg2. Mit dieser EGV per Verwaltungsakt, die zunächst einmal harmlos klingt, wird bei abweichendem Verhalten (unerlaubter Ortsabwesenheit) allerdings direkt neben Sanktionen auch mit Obdachlosigkeit gedroht. Da Ralph seine Vorträge öffentlich im Netz ankündigt und nicht auf die Zustimmung des Peitschenschwingers wartet, wird er damit also einer dauernden Bedrohung von Wohnungs- und Existenzverlust ausgesetzt. Im Fall von Ralph Boes wird der/die Aufseher(in) sicherlich Zurückhaltung im Zuschlagen auferlegt bekommen, für alle Anderen bleibt die Bedrohungslage allerdings unverändert. Ich bin mir sicher das Ralph und sein Team darauf richtig reagieren werden.
Selbstverständlich ist dieses Ziel in unser aller Interesse. Die Würde des Menschen, die Abschaffung der Sanktionen und auch das Grundeinkommen zielen genau auf die Verringerung der Hilfebedürftigkeit ab.
Leider wird dieses Ziel im Teil 2 wieder verwässert, der wieder "mit der Eingliederung in Arbeit" überschrieben wurde und seine "Selbständigkeit" auf den "Erwerb" beschneidet.
Allerdings ermöglicht dieser 2. Teil auch weitere Sanktionen und eine gerichtliche Auseinandersetzung. Drohungen und Zwänge widersprechen der Selbstbestimmung (Souveränität), welche jede Selbständigkeit konterkarrieren! Hier wird der kurzfristige Gelderwerb über die Grundrechte und das eigentliche Ziel, der Abschaffung der Bedürftigkeit, gestellt.
Somit versucht das Jobcenter einen Spargat, mit seiner Doppelstrategie, einerseits eine Lex Boes zu schaffen und andererseits am unsinnigen Zwang des SGB2 festzuhalten, inklusive der Rechtsfolgenbelehrung. Diesen Widerspruch gilt es zu thematisieren!
Hier nochmal was zu der Ortsanwesenheit und Abwesenheit: Tagesreisen sind nirgendwo verboten und NIEMAND muss sich dazu eine Erlaubnis vom JC holen! Es geht immer darum 1. für die Leistungsstelle: wird anderswo gewohnt (=übernachtet) und geldwerter Vorteil (ernährt) - wird es gegengerechnet oder man wird erstmal pro Forma bis zur Klärung des Sachverhaltes "ausgeschlossen". In wie fern Internetblogs, Privatpost, zufällige Indizien (wie Fahrkartenkauf/Hotelgebühr in anderer Stadt, Name einer Airline auf dem Kontoauszug) da hineingezogen werden, ist wohl einzelfallabhängig. 2. ist eine Vermittlung/Verringerung der Hilfebedürftigkeit nicht gefährdet durch Tagesaktivitäten (egal wohin es einen verschlägt), interessiert es den Vermittler eigentlich NULL. (wenn täglich der Postkasten gelehrt wird mit angemessener Reaktion und keine Termine verpasst werden wie etwa bei Ralphs letzter Zugstressreise vom Vortrag zum Amtstermin, darf nicht sanktioniert werden) Wegen angekündigter Vorträge sollte Ralph keinen Ärger bekommen. Der Ärger könnte entstehen, wenn ihm nachgewiesen wird, dass er sich anderswo verpflegen und behergen lässt. 3. Das Übernachten in einer anderen Wohnung als der eigenen ggf. bei der Nachbarin wird genauso geahndet wie wenn man in der selben Zeit nach Basel fährt. Es geht darum, eine eigene Wohnung zu beanspruchen, was "nicht nötig ist" bei der anderen Leuten unterstellten Hilfsbereitschaft. Ein Berliner, der "seinen Landkreis nicht verlassen darf", hat im Prinzip schon ein Problem, wenn er die Stadtteile wechselt und bei der Freundin oder Mutter übernachtet. Das ist ein anderes Amt, das dort zuständig wäre, eine "Reise" ist eine "reise" oder nicht? Ab wann spricht man von einer Reise? "Orts- und Zeitnaher Bereich" ist auch vage geregelt, so dass es lediglich um das Vermittlungshemmnis geht und die "gute Kommunikation" mit dem Amt und das duckmäuserische ausführen seiner Aufträge wie Bewerbungen usw. 4. Es gibt keine Absitzpflicht meiner Stunden im Haus oder in den Grenzen der Stadt. Die Vermittlung muss behindert sein durch meine Unerreichbarkeit oder durch meinen weiten Anreiseweg muss ich etwas verpasst haben... sonst keine Sanktion, die vor dem Gericht bestand hat. Um täglich den Briefkasten zu leeren und somit der "Erreichbarkeit" zu genügen, kann ich auch Tagesreisen zum Mars unternehmen bei entsprechender Technik und Reisekostenübernahme, die mir nicht vorher als Einkommen zufließen. Genauso kann ich auch in den Zoo der eigenen Stadt gehen oder zu einem Verein, ins Kaufhaus oder in den Schrebergarten meiner bürgerlichen Freunde im Umland.
Werden WIR eklig und pingelig: Ab wie vielen Stunden ein "Tag" Ortsabwesenheit gezählt würde, wäre vielleicht eine kleine Anfrage wert! Abgeordnete hier im Saal???
Hallo Torsten, das sehe ich anders. Da jetzt erst die Prüfung auf Anerkennung der Tätigkeit vorgenommen wird. Erst ab Datum der Anerkennung, ergibt sich eine neue Ausgangngslage für Ralph. Eine Rückforderung wäre rechtswidrig, wenn nicht parallel rückwirkend Sozialgeld zu zahlen ist. Somit rein technisch eine interne Umbuchungsaktion, da Ralph kein Honorar bezieht.
Gegen die Eingliederungsvereinbarung per VA hat schon einen Angriffspunkt in Sachen Bewerbung. In einer EV muss genau drin stehen wie viel Bewerbungen man schreiben muss, also es muss eine genaue Zahlenangabe gegeben sein z.B. 5 Bewerbungen. Besonders dieser Satz ist angreifbar: Das Jobcenter unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge soweit geeignete Stellenangebote vorliegen. 1. Jeder Vorschlag vom Jobcenter hat eine Rechtsfolgenbelehrung, also kann mann nicht von einen Vorschlag ausgehen. Wenn mir jemand einen Vorschlag macht kann ich ja oder nein sagen ohne Druck einer Rechtsfolgenbelehrung. 2. Es ist wieder keine genaue Anzahl von Vermittlungsvorschläge angegeben, also kann das Jobcenter Dir 100 Vorschläge geben mit Rechtsfolgenbelehrung , wenn sie Bock drauf haben.
Desweiteren würde ich keine Angaben deiner Tätigkeiten zwischen den 01.07.12 bis 31.12.12 angeben bzw. denen mitteilen das Deine Tätigkeiten alle Ehrenamtlich sind.
Ach ja, eine Ortsabesenheitsregelung hat nichts in einer EV zu suchen, also auch angreifbar.
Also Ralf leg sofort Widerspruch gegen diesen Bescheid ein und lass Dir nicht einreden das Deine Vorträge eine selbständige Tätigkeit sei.
PS: Du brauchst keinen Antrag auf Sozialgeld stellen
Ich denke Herr Boes wird keine Vermittlungsvorschläge erhalten , sonst müsste mam ihn ja sanktionieren. Bei dem Termin jetzt , hat er ja auch keine erhalten , oder ? Das Jobcenter wird alle Möglichkeiten ausloten , Herrn Boes nicht sanktionieren zu müssen .
Trotzdem muss Herr Boes Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, da er er Fehler hat. 1. Bewerbungsvorschläge wie viele ? und wie viele Eigenbemühungen ? 2. Ortsabwesenheit hat nichst in einer EV zu suchen
Wie irrsinnig ist das denn nun schon wieder? Sie gewähren dir einen "Job" als Dozenten, verweigern dir aber die Freizügigkeit innerhalb Deutschland. So wird hebt das eine das andere auf und wird hinfällig. Einfach nur irrsinnig, das ganze...wie fast alles, was die Leute vom Jobcenter absondern.
Hat zwar nichts direkt mit Sanktionen zu tun, bin aber mal gespannt, was die zwei Professoren so abliefern: http://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2011/pm00306.html.de
Da Merkel ja schon das Ende des Wohlfahrtsstaates eingeläutet hat würde es mich nicht wundern wenn die beiden Professoren "errechnen" werden, dass die Hartz IV-Empfänger momentan zuVIEL bekommen.
Merkel abwählen? Wenn man die Wahl zwischen Pest und Colera sieht, wozu dann Merkel abwählen? Als Kohl abgewählt wurde, haben SPD und Grüne Deutschland wieder in Kriege geschickt. Was kommt bei der nächsten Abwahl? Notstandsgesetze durch die SPD, wie schon einmal?
DieLinke ist nicht die beste, aber wenigstens eine Alternative. Piraten gingen auch, aber sind die nicht zur Spaltung der Linken erschaffen worden? DieLinke mit 52% in die Opposition!
Film am Mittwoch im Ersten (23.01.13 um 20.45 Uhr)
Zitat: "Von 1000 Euro im Monat leben - geht das? Torsten Blank hält diesen Lohn für ganz passabel. Die Arbeiter seiner Gebäudereinigungsfirma allerdings sind völlig anderer Meinung und treten kurz entschlossen in den Streik. Torsten, guten Gewissens, immerhin zahlt er nach Tarif, lässt sich von der energischen Lisa zu einer Wette provozieren: Wenn er vier Wochen lang so wohnt, arbeitet und lebt wie sie, fallen die Arbeitskampfmaßnahmen aus. Wenn er verliert, bekommen alle mehr Geld. Unter Lisas strengen Augen verlässt Torsten seine Villa, gibt die Kreditkarten ab und fängt in der Putzkolonne an. Von nun an heißt es durchbeißen. Zeitdruck und Geldmangel machen ihm zu schaffen, nicht jeder Versuchung kann er widerstehen ...."
... wenn wir schonmal bei Parteien sind... hier mal der Hinweis auf die Absage an die Politik, solange sie Mist wie Sanktionen zustimmt oder anderem für uns nicht haltbarem:
www.NEIN-idee.de
...denn wer nicht mindestens "im Prinzip" NEIN sagen darf, hat nichts zu melden und wird unterdrückt. Nichtwähler mitzählen gehört eigentlich zu Demokratie! Alle hier können helfen, dass das auf den Wahlzettel kommt durch Unterstützerunterschriften. Ralph ist auch schon dabei: https://www.youtube.com/watch?v=1seNJVAMp64
Ein Verwaltungsakt in dieser Form ist eine Entmündigung, inklusive Grundgesetzverstößen, zwar gab es hier keine Sanktion, aber Drohungen damit. Hier könnte eine Feststellungsklage gestartet werden (wiegesagt es sind Grundgesetzverstöße enthalten). Widerspruch beim Amt einlegen und zeitgleich Klage starten. Klage Muster hattest Du ja vor einiger Zeit einige bekommen. Nutze sie und schreib die nach belieben um.
Sehr geehr..., die mit mir geschlossene Eingliederungsvereinbarung verstößt gegen die Paragraphen 1 Abs. 1 und 20 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Ich bin nicht bereit, an diesem millionenfach praktizierten Rechtsbruch persönlich mitzuwirken.
Daher widerrufe ich meine Unterschrift unter die rechtswidrige Eingliederungsvereinbarung vom ... .
Mit freundlichen Grüßen
Empfangsbestätigung:
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Das schließt auch einen VA aus.
Ist nicht der allgemeine Weg, solche EGV sollten nicht erdacht und vorgeschlagen werden. Eine Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Unmoral dieser EGV'en wird aber nur geringfügige Korrekturen bewirken, wie oft in diesem Land. Immerhin hat sich die idiotische Arztgebühr auch jahrelang gehalten.
hallo was soll das alles ? es ist erwiesen das harz4 menschenverachtend ist. hier wird man behandelt wie ein sklave ^ millionen menschen leiden seit jahren unter diesen machenschaften wieso kann man da nicht direkt klagen, es gibt millionen menschen die sanktioniert wurden, werden ( eig alles zeugen ) wenn das so weitergeht passiert nie was und die menschen werden weiter betrogen belogen und das auf befehl von ministern wo sind die anwälte oder richter die sich noch nicht dem staat unterworfen haben, hier geschiet tagtäglich auf den argen unrecht und nix passiert, kann doch nicht wahr sein. lieber ralph du hast mir hoffnung gegeben aber leider glaube ich nicht mehr an ein gerechtes deutschland wenn ex manager gesetzte entwerfen die von politikern in nacht und nebelaktionen durchgeboxt werden und keine partei kein richter kein anwalt was dagegen macht dann zeigt mir das , wir leben in einer diktatur , die diktatur vom kapitalismus es ist ok menschen, tiere, den planeten auszubeuten ohne rücksicht auf verluste wachstum ist das zauberwort wie lange ich noch aushalten kann weis ich nicht mein leben wurde mir von der arge kaputt gemacht egal ist ja nur einer jetzt wird seit monaten, jahren geredet meinungen manipuliert , leute verunglimpft, nix passiert wir sind sklaven und werden wie solche gehalten bestrafen, sanktioniern druck ausüben so ist unser system aufgebaut es tut mir leid, hatte echt hoffnung das du es schaffst ich träumte von freiheit, aus der traum danke das du es versuchst ich hoffe du schaffst es ich hab keine kraft mehr, sterbe ich halt im namen des so hoch gepriesenen wachstums an alle anwälte und richter legt euren beruf beiseite es gibt keine gerechtigkeit mehr wer das geld hat hat recht
muss man sich zum sterben auch abmelden auf der arge und wird einem dann der platz auf dem friedhof verwehrt weil man nicht gerne sklave war demokratie menschenwürde freiheit geht anders
Ich sehe das auch so, das sie Ralph ruhig stellen wollen um ihm am Ende aus Hartz4 zu kicken.
Die zarteste Versuchung in Form einer "hübschen" SB soll doch nur ablenken.
Nebenbei noch die Klage wegen etwas das es so gar nicht gab.
Da Ralph ja ziemlich öffentlichen Wirbel machte, haben sie wohl die Hosen voll im Wahljahr.
Liebe Politiker der einzige Weg ist es erstmal die Hartz4 Sanktionen abzuschaffen. Und endlich wieder "alle" Grundrechte zu beachten. Es kann nicht sein das der Arbeitslose für jeden Pup sanktioniert wird, und im Falle von fehlentscheidungen niemand haftbar gemacht werden kann.
Es müssen Köpfe Rollen zumindest von denen die ihre Macht mißbrauchen um Menschen mit und ohne die in "Sippenhaft" (BG genannt) genommenen zu schaden!
Nur wenn es auch Strafen für Missbrauch der Instrumente des SGB verhängt werden wird sich die Zahl der Klagen reduzieren!
Dieses SGB gehört gründlich Überprüft und das vom Bundesverfassungsgericht, und nicht von Stammtischparolen gröhlenden Volksverhetzenden Politikern. Das ist ihre Aufgabe.
Jeder Jobcenter Leiter sollte sich bewusst sein das auch er Verpflichtet ist sich dem Grundgesetz unterzuordnen. Wenn etwas falsch läuft gehört es überprüft! Und er ist nicht den Politikern verpflichtet tolle Statistiken zu erzeugen. (Schämt euch!)
Amtsträger sind dem Bürger "Kunden" verpflichtet und eventuell noch seinem Sozialen Gewissen sofern er ein solches noch besitzt!
Ob es eine Lex Boes ist wird sich noch raus stellen, spätestens nach den Wahlen.
So lange werden sie dich versuchen "Kalt zu stellen"
Also schreiben wir "Empörte Briefe" an alle Politiker Stammtischparolen gröhler. An alle Jobcenter. Und die Presse darf auch nicht "weiter" die Augen verschliessen. Auch wenn sie mit der Wirtschaft und Politik auf du und du stehen!
dass sie die Ehrenamtlichkeit von Ralphs Tätigkeit nicht sehen wollen.
Daher verlangen sie eine E/Ü Rechnung (für freie Dozenten) und nach dem Nachweis der "Ertraglosigkeit" (für sie im finanziellen Sinne) wollen sie Ralph wieder auf die Schiene "Du hast Dich zu bewerben!" (auch wenn sie die Sinnlosikeit kennen, nur nicht anerkenen) schieben. Dazu tolerieren sie die bisherigen und auch begrenzt zukünftigen Ortsabwesenheiten.
Und dann sanktionieren sie von vorne. Das war nur der Versuch des Umformulierens, um eine Unterschrift zu bekommen, eben hat der nächste "mitarbeiter", dem wer weiß was versprochen wurde.
Sie sind nicht in der Lage, Ralphs Intention zu erkennen, s.o.
Hallo Ralph, nicht nur, dass das JC Dir die Betreuungszeit "mit Leckereien versüßen wollte", zitiere ich aus dem "Akt der Verwaltung". Zitat Anfang: "Bei festgestelltem Bedarf werden unterstützend spezielle Fachdienste und Beratungsstellen hinzugezogen" Zitat Ende.
Schon hier ergibt sich ohne Präzisierung der "speziellen Fachdienste" und "Beratungsstellen", die Dringlichkeit eines Widerspruch gegen diesen Akt der Zwangsverwaltung eines mündigen Bürger und eine Klage im Eilverfahren vor dem Sozialgericht. Eilverfahren deshalb, weil aufschiebende Wirkung sofort vor Gericht geltend gemacht werden muss. Was sind denn "spezielle Fachdienste" und "Beratungsstellen"? In alter deutscher Tradition, gab es geschichtlich immer wieder ganz spezielle Fachdienste. Sind solche Art "Dienstleistung" da gleich mit eingeschlossen? Solange solche Dienste nicht präzisiert sind, ist jede Überlegung nicht nur offen, sondern unbedingt erlaubt! Ein Staatsgebilde, in dem es möglich geworden ist, Lohnerwerbslose auf einem christlichen Weihnachtsmarkt in einer Tombola als Gewinn auszuschreiben, hat keinerlei Vertrauensvorschuss verdient! Hier ist ganz klar GEGENWEHR angesagt!
Übrigens, Ralph, den "Resetknopf" habe auch ich am 1. Dezember zu hören bekommen! Allerdings nicht ohne neue Widrigkeiten in der Folge, die ich grundsätzlich ignoriere. Die Häufung der im Land verteilten Nutzung eines Resetknopfes, lässt eine neue Strategie zur Bekämpfung der Arbeitslosen, der Aufstocker oder aus anderen Gründen Zwangshilfesuchenden vermuten. Wenn allerdings im gleichen Zeitraum Tombolas mit Menschen als Hauptgewinn möglich werden und nachzulesen in vielen anderen Foren die unsäglichsten Widrigkeiten von Amtswegen, ist eher keine Entspannung aus der Zwangsverwaltung zu erwarten. Ortsabwesenheit ist übrigens im SGB II geregelt und hat daher in einem "verwaltenden Akt der Jobcenterverzweiflung" nichts zu suchen. Auch dagegen ist der Widerspruch nicht nur zulässig, sondern im Grunde herausgefordert.
Hallo Ralph, der 3cm weiter oben stehende Beitrag mit dem Zitat aus dem Verwaltungsakt, in Bezug zu den "Fachdiensten", brachte aus einem anderen Forum folgenden Sachstand zu Tage:
Zitat Anfang: "Sofern es um Pflichten des JC nach § 3 SGB II geht und diese FDs dem JC angehören, oder das JC seine Kompetenzen gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 SGB II auf Dritte übertragen hat, können interne FDs und externe Dritte hinzugezogen werden. Leistungen nach § 16a SGB II bedürfen jedoch aufgrund ihrer Natur der Zustimmung des Hilfebedürftigen ("können"), da sie nur auf Antrag desselben erbracht werden. Abgesehen davon müssen lt. § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II die Leistungen Dritter, sowie diese Dritten selbst, in einer EinV konkretisiert sein, d.h. es muss zwingend drin stehen, wer welche Leistung erbringt. Darüber hinaus muss zwingend drin stehen, warum genau diese Leistung erforderlich ist und mit welchem Ziel sie erbracht wird. Genügt eine EinV diesem Bestimmtheitsgebot i.S.d. §§ 33 und 35 SGB X nicht, ist sie nach § 40 SGB X nichtig. Diese Nichtigkeit bedingt jedoch keine Unwirksamkeit der EinV, diese muss also trotzdem mittels Widerspruch und Klage angefochten werden, um darüber die Nichtigkeit der EinV festzustellen und diese aufzuheben." Zitat Ende
Nachzulesen unter http://hartz.info/index.php?topic=57597.msg542195#msg542195 Autor in dem Zusammenhang "Ottokar".
Da hier also die "süße Kleine" aus dem Jobcenter mit ihrem Akt deutlich ihrem vorgegebenen Paragraphendschungel abweichend handelt, ist schon aus dem faktisch ersten Satz des Aktes, der Widerstand gegen den Verwaltungsakt auch für einen Richter leicht zu begründen.
Im Verwaltungsakt scheint ein rechtlicher Fehler zu sein, denn dort steht:"Die Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit wie sie Hilfebedürftig sind.." Es ist aber ein Verwaltungakt und Keine EGV, ansonsten wäre es ja ein Verstoß gegen das Vertragsrecht. Siehe dazu Bürgerliches Gesetzbuch. Desweiteren heißt es:"behält solange ihre Gültigkeit wie sie Hilfebedürftig sind:", ersteinmal gibt es sowas nicht, eine EGV muß alle halbe Jahr erneuert werden, und geht nicht bis irgendwann einmal. Zweitens ist ja das genaue Datum festgelegt, bis wann sie läuft...ein weiterer Widerspruch im selbem Dokumet.Ist das rechtlich alles so richtig? Ich bezweifele es, zumal dieser VA ja eine Entmündigung darstellt. Eine weitere seltsame "Lex Boes",es soll festgestellt werden ob der Herr Boes Vorlesungen nicht als berufliche Tätigkeit eingestuft werden können. Nunja, wenn der Herr Boes selber bestimmt wann und wieviel Vorlesungen er gibt, dürfte das schwer sein. Oder irre ich mich? Dann macht er eben weniger, davon leben kann er ja nicht. Hoffe Ralph Du hast hier gute Abwehr Ideen und vor all Dingen greif diesen Verwaltungsakt an, eventuell bewirkst Du damit ein wichtiges Urteil. Denn Bedrohungen, Entmündigung und Grundgesetzverstöße sind dort auch zu finden.
@Anonym 16:01, statt Werbung für eine im Grunde wegsehenden Gewerkschaft zu veranstalten, solltest Du lieber diesen Link verteilen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_12/_30/Petition_38829.nc.html .. und unterstützen. Die Gewerkschaften sind Dulder und Profiteure des Niedriglohnsektors und haben sich nicht generell gegen Sanktionen im SGB II ausgesprochen. Gegenteilig aber schon! Gleichfalls gilt es diese Petition dringend zu unterstützen, um Minderjährige vor der Zwangsverwaltung zu schützen und die Rechte der Eltern zu stärken: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_12/_19/Petition_38672.nc.html
Übrigens, bei beiden Petitionen fehlen die Wortmeldungen und Unterstützerunterschriften der Gewerkschaften. Lohnt sich schon, darüber nachzudenken.
Ähm, ich würde mal davon abraten, denn mit ziemlicher Sicherheit führt das zu einer lustigen Zwangsuntersuchung (Psychaterisierung). Kurz: Geld gibts nicht, aber Gratis Urlaub in ner Gummizelle...auch wenn das dort geschriebene eventuell rechtlich so stimmen sollte.
Die Aufklärung wäre bei dem entsprechenden Blog-Betreiber einzufordern. Hier geht es um Bürger, die bewusst in Deutschland nach den großen Kriegen leben und zu Recht mit dem Grundgesetz argumentieren. Grüße aus Kiel, Lutz
Angeblich soll man da ein monatliches Einkommen von gut 1700 € erhalten. Warum weiß das wohl keiner?
Wenn das schon jemand mit Erfolg durchgeboxt hat, darf er sich sehr gerne bei mir melden samt Belege/Bescheide als eine Art Beweis. Dann werde ich diesen Weg auch beschreiten! Weil 1700€ wo bekommt man das sonst noch?
Was passieren kann? Einladung zu einer Ärztlichen Untersuchung beim Psychater. Klar, wer mutig und Kamikaze bereit ist, solls versuchen, auf eigene Gefahr...das Ergebnis dann bitte mitteilen.
Weil es passieren kann. Bei jedem der sich verquer stellt, wird versucht denjenigen "aus dem Weg" zu räumen. Schachmatt zu stellen sozusagen. Das ist schon vielen passiert, kurz man lässt ihm eine Psychische Krankheit bestätigen (durch Zwangsuntersuchung-natürlich schön umschrieben, damit es rechtlich sicher klingt, auch wenn er recht haben mag), das wars, er wird entmündigt, bekommt ein Betreuer. Ging schon vielen Unbequemen so. Aber wiegesagt, wer es wagen möchte...
Das halte ich insgesamt für eine schwache Leistung deinerseits. Bisher hast du dich hier im Blog als "zivilisierter Rebell" verkauft, aber nun hast du dich von einer minderjährigen Göre mit Sexappeal über den Tisch ziehen lassen.
Auf Anhieb fällt mir der Widerspruch auf, daß die Göre zwar für dich einen Neubeginn macht wenn es darum geht die Problempunkte ihrer Vorgänger zu behandeln. Aber dich wie einen alten und laufenden Fall behandelt wenn es darum geht 1. dass du weiterhin um 30% sanktioniert bist 2. du Rechenschaft über das vergangene Halbjahr ablegen sollst. Also Freispruch für Göre, Vorgänger und ARGE, 'terror as usual' für dich.
Das Einladungsschreiben spricht konkret davon, daß die unklaren Punkte besprochen werden sollen. Wobei diese Punkte *nicht* an den Sachbearbeiter gebunden sind (der ist eine beliebig austauschbare Nullstelle), sondern an dich und deinen 'Fall'. Konsequent wäre es gewesen, nach der Erklärung dass diese Punkte nicht weiter behandelt werden, aufzustehen und sich zu verabschieden. Du kannst nun verzichten (und deinen Blog einstampfen) oder die Fragen nochmals schriftlich einreichen und (unter Berufung auf die Erklärung der Göre und Auskunftspflicht gem. SGB X) eine schriftliche Antwort einfordern.
Der Verwaltungsakt unterstellt dir eine freiberufliche Tätigkeit als Dozent?! Ne, du, da haben du und deine Beistände maßlos geschlampt. Statt auf Beine, Po, Busen, Augengeklimper zu achten, hättet ihr doch auf eine Bezeichung als "ehrenamtliche Tatigkeit" beharren sollen. Und nun hast du den Schaden! Jetzt ist es amtlich: du bist freiberuflich!!! Mit den Folgen: 1. Rechenschaft über den Zeitaufwand 2. Rechenschaft über ein Einkommen 3. Besuch einer Seminars (!) Letzteres wird dich monatelang außer Gefecht setzen - außer du riskierst eine 30% Sperre wegen Ablehnung; evtl. ergänzt um eine anteilige Kostenerstattung wg. Abbruch des Seminars. (Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß ein Existenzgründerseminar - das liegt auf der ähnlichen Schiene wie Dozentenschulung - auch 9 Monate dauern kann.) Ein paar Mal schreibt der VA davon, daß deine hauptberufliche Selbstständigkeit noch nicht anerkannt sei. Aber dass dem geschieht, dürfte zweifelsfrei sein. Du wirst den VA also anfechten müssen. Allein deswegen, weil du, falls du jetzt noch erkärst dein Zeitaufwand wäre Null (da nicht hauptberuflich, sondern ehrenamtlich) und dein Erwerb wäre Null (da nicht hauptberuflich, sondern ehrenamtlich) du ab dem 17.07 verpflichtest wärest dich regulär zu bewerben. Die Entscheidung was du dann zu tun und wollen hast hast, obliegt der Göre. Gratulation: du bist entmündigt.
Bezüglich der Sanktionen bzw. des tageweisen Wegfalls von Hartzmurks will ich betonen, daß die tageweise Kürzung dann gilt, wenn du dich für n Tage abgemeldet hast, aber n+k Tage fehlst. Dann, und nur in diesem Fall, kann dir für die k Tage das Geld vorenthalten werden. Da du dich aber wohl niemals abmelden wirst, greift die Regelung nicht. Statt dessen greift die übliche Regelung und du wirst sofort um weitere 30% (in der Summe also 60%) sanktioniert.
Da du ja bestrebt bist eine hohe Sanktion zu bekommen (um neuerlich zu fasten und vor dem BSG klagen zu können) erwarte ich jetzt etwas Renitenz deinerseits. Widerspruch gegen den VA; freches Erklären dass du nicht hauptberuflich tätig bist (unter Angabe von Zeit und Geld als Nullwerte); Selbstanzeige weil du am 17.01.13 unerlaubt ortsabwesend warst; eine Erklärung, dass du auch zukünftig ohne Abmeldung deinem GG-lichen Recht auf Reisefreiheit frönst. Und späterhin immer wieder Selbstanzeigen nach vollbrachtem 'Pflichtverstoß' und Fragen ob sie es bemerkt haben, ob sie dich sanktionieren wollen, falls nein: warum nicht?
Ja, scheint so, als ob's die "zarteste Versuchung" faustdick hinter den Ohren gehabt und den "alten Sack" mit Charme und Sex-Appeal schnell mal über den Tisch gezogen hat...
Lieber Exi - IN DER SACHE stimme ich absolut mit Dir überein. In der Stimmung, mit der Du das behandelst, nicht. Für MICH war`s ein Erlebnis, zu sehen, WIE das Amt vorgehen will, um mich zu neutralisieren. Dass ich den Weg AKZEPTIERE,habe ich aber noch nirgends gesagt ... Die junge Frau WOLLTE mit mir nicht über die vergangenen Punkte sprechen - sie wäre auch überfordert gewesen, weil sie die Akten nicht zur Verfügung hatte. Sie hatte tatsächlich nur zwei Schriftstücke von mir. - Wie hätte ich sie zwingen können, auf die Vergangenheit einzugehen ??? Die Eingliederungsvereinbarung ist mir als Verwaltungsakt gegeben worden, weil ich mich geweigert habe, sie zu unterschreiben ... Wo ist jetzt bitte das Problem? ICH habe nicht eine einzige Position verschenkt - aber ich weiß jetzt, wie das Amt tickt - und jetzt ist die Antwort bei MIR! Und glaub mir, dass ich da nichts unterlassen werde. Ich hasse nämlich Schokolade - vor allem, wenn sie bitter ist :-)
Verschenkt hast du die Verhandlungsbasis der EGV. Also praktisch die gesamte Leistung die du vor Monaten erbracht hast. (Das pdf habe ich unten nochmals ver-URL-t.) Dafür hast du jetzt einen VA an der Backe der dich in ein Nebengefecht - damit meine ich den Widerspruch dagegen - verwickelt.
Wie gesagt bezog sich deine Einladung ausdrücklich auf die noch unbeantworten Punkte. Warum also nicht einfach dieses Schreiben vorlegen und, falls das Thema seitens der Göre als abgehandelt erklärt war, sich nett verabschieden? (Das Einladungsschreiben mußtest du dabei haben. Und deine eigene Fragenliste doch wohl auch...)
Was die junge Frau will oder nicht, spielt keine Rolle. Sie arbeitet freiwillig im Hartzamt und hat deshalb zu funktionieren (wie eine Maschine oder ein preusischer Beamter zu funktionieren). Sie ist doch nicht als Mensch dort, sondern als Verwaltungsfachkraft. Und sie kann nicht willkürlich einen Teil deines Falles (der Teil, an dem sie bzw. ihre Vorgesetzen sich stören) annullieren und den anderen Teil (der, unter dem du zu leiden hast) als unabdingbar behandeln. Rücksicht auf Überforderung solltest du gar nicht nehmen. Wie gesagt arbeitet die Frau freiwilig im Amt. Wenn sie den Fall über den sie befinden soll gar nicht kennt, dann ist sie am falschen Platz - das muß man ihr sagen. Wenn sie keine Akten hat, dann hat sie ihr Handwerk nicht gelernt - das muß man ihr sagen. Und wenn sie gar nicht weiß warum du zu ihr eingeladen wurdest, dann erübrigt sich das Treffen - das muß man ihr sagen.
Meine Stimmung ergibt sich teilweise aus meiner Persönlichkeit (diese ist nicht diskutierbar), aber auch durch den Abstand den ich einnehmen kann. Damit befinde ich mich in derselben Lage wie der Teamleiter deiner SB. Ich kann nämlich ohne Beeinflussung durch den 'human touch' rein nach Aktenlage urteilen. Du hast dir ein faules Ei andrehen lassen und wirst Mühe und Ärger haben um es loszuwerden. (Klage beim SG.) Du hast der Göre völlige Freiheit zugebilligt, während sie dich in Fesseln legt. (Der Vorschlag des Seminars wird kommen!) Und du hast berufliche Inkompetenz toleriert. Weiterhin die Willkür des Amtes unterstützt. Weiterhin die verweigerte Auskunftspflicht des Amtes bzgl. deiner Fragen akzeptiert.
Nichts zu unterlassen heißt nun, daß du deine Fragen nochmals stellen mußt. Es heißt, dass du gegen den VA vorgehen mußt. Es heißt aber auch, daß du Beschwerden gegen deine alte und die neue SB einreichen mußt. Wegen Mißachtung der Auskunftspflicht (beide) und wegen Imkompetenz (die neue).
Nun, ich werde mitlesen, ob dein Hass stark genug ist um auch Karrieren von Jungspunden zu schädigen. (Oder ob sich deine Gegenwehr auf Selbstflagellation beschränkt, damit dich kein anderer peitscht.)
Der Punkt 2 von Dir ist schon richtig, die Einladung ging um ganz andere Punkte. Vielleicht hätte Ralph verhandeln sollen mit der EGV, aber wozu? Das zieht sich dann ja wieder Jahrelang, Jahrelang nur Katz und Mausspiel. Ich persönlich finde, die Zeit von Erklärbriefen hin und her schicken oder "Verhandlungsversuche" sind vorbei. Das Amt ist informiert und gut. Sie haben doch bestätigt von ihrem Kurs nicht abzuweichen. Er braucht (salopp gesagt) sich nur noch verweigern, Widerspruch gegen VA, Klagen, Nichts nachweisen...dann sollte mal ne große Sanktion bei rauskommen. Alles andere verzögert die Sache ja nur noch. Aber ok, das ist nur meine Meinung, meine ansicht. Sie muss auch nicht die richtige sein.
ach, und bevor wir's vergessen: warum wurde nicht versucht die alte EGV --> http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/EGV-EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG-POSITIV7-ENDFASSUNG-B.pdf <-- reaktiviert? Hast du, Ralph, dich von deiner eigenen Freistellungs-EGV verabschiedet?
Ich bin gespannt darauf, ob, und wie der Kampf in die nächste Runde geht.
Eines möchte ich noch anmerken:
Einige Kommentare hier schlagen vor, die Bildzeitung mit einzubeziehen. Davon würde ich dringend abraten. Wer sich mit der Bildzeitung einlässt, kann nur verlieren. Gleiches gilt für RTL & CO. Mit Springer-Zeitungen und Bertelsmann-Medien spricht man nicht. Artikel oder Berichte werden nicht kommentiert. Es gibt prominente Beispiele (Bsp. Stefan Raab), die das konsequent durchgehalten, und davon langfristig profitiert haben.
Das wäre mein bescheidener Rat, auch wenn ich das Mediengeschehen nur von außen betrachte.
Aber @exi: Es bleibt festzustellen, dass man zu einem Verwaltungsakt einer Vormundschaftsbehörde schneller kommen kann, als denselben loszuwerden. Nun hat der Ralph das Ding ja gerade erst nach Hause getragen. Und ich gehe davon aus, dass er gegen diesen Verzweiflungsakt des JC vorgehen wird, auch und gerade wenn es Mühe macht (zum Sozialgericht mit vorher formulierter Klageschrift). In einem der ersten Sätze ist ja faktisch die Zwangsüberweisung zu speziellen Fachdiensten im Akt der Verzweiflung schon offen ausformuliert. Und da ich davon ausgehe, dass sich Ralph nicht freiwillig ohne freie Arztwahl einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen wird, wird er schon auch deshalb dagegen vorgehen wollen.
Die Einbeziehung des ärztlichen Dienstes ist ein Verwaltungsakt. Diesem kann regulär und schriftlich widersprochen werden. Gegebenenfalls auch mit Beschwerden über SB und Psychiater (das hat bei mir mal geklappt). Theoretisch müßte auch eine Anzeige wegen Rufmord oder übler Nachrede möglich sein - aber das hat, glaube ich, noch keiner versucht (und in meinem Psychofall waren SB und Psychiater weg bevor ich eine Handhabe hatte...)
Falls der/die SB den Fehler macht einen Psychiater ohne vorherige Mitteilung zum persönlichen Gespräch einzuladen, kann das Gespräch wegen des Beiseins eines Dritten abgebrochen werden.
Falls der/die SB den Fehler macht das Beisein des Psychiaters in der Vorladung anzukündigen, kann der Einladung mit der Aufforderung einer schrifltichen Begründung des Beiseins widersprochen werden. Dieser Einladung muß man keine Folge leisten. Allerdings muß man sie absagen und als wichtigen Grund das unerklärte Beisein des Psychiaters geltend machen (und Aufklärung über das Warum fordern).
kann das sein, das sie ihn in Richtung Selbständigkeit bringen wollen, er hat doch gesagt das die Menschen wo Vorträge hält meistens kein Geld haben, und wenn er zusagt das in Selbständigkeit zu machen, werden sie ihm nach kurzer Zeit vorwerfen, das er mit dieser Selbständigkeit kein Erfolg hat, und das er dies aufgeben muss, evtl. so soll das m.E. in die Richtung gebracht werden..oder seh ich das falsch?
Eigentlich ist diese Warterei vor einer Sanktion unnötig - er sagte doch schon vor 2 Jahren "ich arbeite Vollzeit selbständig ehrenamtlich (= stehe keine Sekunde Eurem A-Markt zur Verfüg. und mache "was ich will" und das "ohne Geld zu verdienen"). Damit hätten sie ihn damals wie jetzt wie ggf. in Zukunft nach einem "wir sehen uns das mal in Ruhe an" sofort ohne Sanktion AUSSCHLIESSEN können vom Kreis der "Empfangsberechtigten". Das sehe ich auch weiterhin als schleichende Gefahr. Sie können ihn nicht zwingen, irgendein Gewerbe aufzugeben etc., sie können einfach sagen, was Sie da machen, ist "Hobby". Wir haben das jetzt mal so eben stillschweigend geduldet, da es aber kein Geld bringt, kommen jetzt die Programme, mit denen Sie ins Geldverdienen gedrängelt werden: Maßnahme, Jobangebote, ggf. Selbständigen-Aufträge (haben die kaum, aber sie vermitteln auch öfter in scheinselbständige doppelt beschissene "Stellen" mit den Ergebenheitspflichten eines Angestellten, dem Risiko und fehlenden Urlaub usw. eines Selbständigen). Aber da sie sich genau den Weg bei Ralph sparen wollen, geben Sie ihm ob seiner "Berühmtheit" noch eine Chance - vielleicht wird er ja aus deren Sicht endlich mal von zahlendem Publikum eingeladen (und sowas wie Maischbergers Honorar können die als Anfang werten, viele "Selbständige" machen nämlich in den ersten Jahren vom Startergeld Minus, bevor sie die Kurve kriegen oder aufgeben).
tröste dich Ralph Boes, ich bekomme auch demnächst einen Verwaltungsakt statt der Eingliederungsvereinbarung die ich nicht unterschrieben habe, weil ich von hier und da gelernt habe, es kommt an was du und andere tuen..zwar langsam, aber ihr habt Erfolg !
wie in einem Restaurant :herr Ober.. geben sie mir bitte die Speisekarte:....ich nehme den Verwaltungsakt, das ist das Tagesmenue, und ist sehr zu empfehlen... und was nimmst du?
es gibt Handys mit internezugang oder E-Mail, oder Telefone, die Erreichbarkeit hat heutzutage fast keine Grenzen mehr und wenn jemand zum Beispiel, also einen Freund beauftragt , morgens den Briefkasten zu leeren und gleich Post durchzugeben, ist nichts Schlimmes dran, dann seine Eltern oder einen Verwandten etc. zu besuchen der außerhalb der Stadtgrenze wohnt, und auch ggf. dort zu übernachten ohne Antragsstellung, es ist und bleibt eine Schande was da drin steht in den Vereinbarungen, und gerade weil es jetzt in diesem Fall auch noch publiziert wird. also dann dürfte das kein Problem sein, wenn es nicht Mobbing ist und mit Absicht zu kürzen, und an einem Tag post und am nächsten gleich den Termin ist sowieso Mobbing, da auch die Postzustellung hinken kann.
Die Zeit ist reif für "ich will auch so wie der Boes"!
Also ich will keinem raten, sich absichtlich in Ärger zu begeben, den er derzeit in seiner Situation nicht ggf. aushalten oder überbrücken könnte mit der selben Ausdauer und Risikobereitschaft wie Ralph Boes.
Aber WER EH SCHON DEN ÄRGER hat, oder mit Füßen getreten wird, der sollte schleunigst auf die LEX Boes verweisen ("machen Sie es mit mir doch so wie mit dem Ralph"). Kommt man damit durch: LEX Boes wird zu vielen Lexen, die andere wiederum massenhaft schneeballartig zitieren können.
Geht man darauf nicht ein und droht und sanktioniert weiter: bitte etwas sagen wie: "bei diesen Sanktionen klage ich so weit wie Ralph Boes!" "Dass ich (meine Kinder etc.) verhungern, können Sie nicht verantworten! - Lebensmittelgutscheine sind übrigens nach IHREM CHEF HEINRICH ALT (gern den Link zur Maischbergersendung schicken) BEDINGUNGSLOS genau wie die WOHNUNG..."
Wenn aus jeder Sanktion entweder eine wohlwollende Einzelfall-Lex wird, oder eine Klage (ggf. bis zum BVG, wer erster ist, kriegt die Durchhalte-Ehrenmedaille), dann wird das viel bewegen!
Und wenn es unter den Betroffenen weniger kopfhängenlassende Opferstimmung gibt sondern gelebte Solidarität, die nicht "aktenkundig verbuchbar" ist als Bedarfsgemeinschaft (gegenüber dem Amt vertritt jeder egoistisch seine eigenen Rechte ohne finanzielle Abhängigen-Verantwortung für und von Dritte_n), dann werden die merken, welcher Weg der finanzierbare und welcher der utopische ist (Konflikt mit 1000en Ralphs ist utopischer auszuhalten als Frieden mit 1000en Ralphs).
Ist Dein Nachbar sanktioniert? Droht Deiner Schwägerin das Amt? Frag nach! Lieber einmal zu oft. Hast Du selber Ärger? Ruf um Hilfe - einer von uns wird Dich hören!
was willst Du eröffnen :Einen Sanktionsopferhilfeverein ? Hilfst Du dann wirklich allen ,die Deinem Aufruf blindlings folgen helfen? Das kann ich mir kaum vorstellen!
Denke ,nach den neuesten Zahlen gibt es schon genug Opfer , die zusehen müssen , wie sie erstmal überleben und Ihre Angehörigen dazu . Dazu braucht es auch noch anwaltliche Sachkenntnis , die die meißten nicht aufbieten können. so werden nur lauter schwache Einzelkämpfer produziert , die es gerade sowieso schon gibt , täglich , und mit denen solche Ämter seit Jahrzehnten ihre eigenen Strategien fahren.
Wenn , dann echte Solidarität und nicht nur ein paar hingeschriebene Buchstaben hier , die dann keiner einlösen kann. Manche glauben an so was. Und im Gegensatz zu Ralph sind die nicht so abgesichert. Dazu finde ich es muß einem noch was besseres einfallen , als das was eh schon eigentlich tagtäglich geschieht ,nur ohne Verweis auf Herrn Boes , was die wohl wenig kratzen wird.
Wennich mich nicht irre, wird Ralph für Januar 2013 noch mit 30 % sanktioniert; der Widerspruch gegen diese Sanktion wurde abgelehnt. Warum wurde nicht schon langs gegen die Ablehnung beim SG geklagt mit der Begründung, daß jede Sanktion grundgesetzwidrig ist?
Die soziale Ungleichheit kann durch Zerbrechen des Kapitalismus beseitigt werden. Es sollen Schwundgelder gefördert werden. Mehr dazu auf meinem Blog (bitte auf meinen Nick klicken).
"Sollte Ihre Tätigkeit als hauptberufliche Selbständigkeit anerkannt werden, im Zeitraum ... jedoch keine deutliche Reduzierung der Hilfebedürftigkeit gelingen ..."
Hauptberufliche, existenzsichernde Selbständigkeit als landesweit aktiver Dozent mit nur 21 Tagen erlaubter Arbeit im Jahr!
Also, wenn das funktioniert, will ich sofort wissen, wie's gemacht wird, und ich werde es auf der Stelle nachahmen!
@ Anna, bei Nachweis der Tätigkeit über ... Wochenstunden ist ein Leistungsbezug nicht mehr gerechtfertigt (Arbeitslosengeld II). Dann bleibt nur Sozialgeld - aber mit Feststellung der Unmöglichkeit, lebenskosten deckende Einkünfte zu erzielen. Daraufhin würde dann Sozialgeld gewährt, ggf. mit periodischer Überprüfung der Wiedereignung für den arbeits"MARKT" (Ich mag diesen Ausdruck nicht, Sklavenhandel hat man mir in meiner Kindheit als unmeschlich erläutert).
Also geht es Ralph um die Anerkennung der freiberuflichen Tätigkeit als mit Hartz IV unterstützenswerte, frei gewählte Tätigkeit. Darum aber geht es dem Bearbeiter und dem Jobcenter NICHT!. Denen geht es um die Vernichtung des normalen Lebens durch Sanktionen oder Arbeit, die den Menschen nicht ernährt.
@ Ralph: Weiter! - Anerkennungder Arbeit - Verfassungsklage gegen Sanktionen
@ alle: Der Antrag auf minimalen Wehrsold als Sozialgrundlage (1740,00 €) hat rechtsextremen Hintergrund:
"Das deutsche Reich ist nie untergegangen"
Auch wenn ich das für diesen Staat, die BRD, unterstreichen kan,, da Nazi's in der Regel ihre (und die Machenschaften der Wirtschaft, der Westalliierten etc.) Aktivititäten fast ungehindert und oft beschützt weitergeführt haben, sollte man den rechtsextremen doch nicht auf den Leim gehen, das ist der schlechteste Ausweg.
"bei Nachweis der Tätigkeit über ... Wochenstunden ist ein Leistungsbezug nicht mehr gerechtfertigt (Arbeitslosengeld II)"
Davon steht aber nichts im Verwaltungsakt. Mündliche Nebenabreden sind Schall und Rauch. Ralph ist ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, daran können auch die Begehrlichkeiten des Jobcenters nichts ändern.
Woher hast Du übrigens diese Regel, dass ein Leistungsbezug ... nicht mehr gerechtfertigt wäre? Welcher Paragraph ist das? Meines Wissens bemisst sich die Bedürftigkeit nicht nach der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, sondern aus dem erzielten Einkommen.
Man könnte natürlich auch versuchen, ihm Erwerbsunfähigkeit anzudichten. Da müsste man dann eben Ärzte finden, die entsprechend käuflich sind. Dies hätte wiederum positive Auswirkungen aufs Gemeinwohl, weil es bekanntlich Tausende gibt, die tatsächlich erwerbsunfähig sind und denen dennoch seit Jahren ein entsprechendes Attest verweigert wird.
jo, mein Fehler. Wochenstunden waren beim ALG I ausschlaggebend... wenn man einmal für paar Monate wechselt kommt man durcheinander - sollte zu denken geben..
Seit wann kann eine Firma Jobcenter Verwaltungsakte erlassen. Der Verwaltungsakt ist nicht von einer Amtsperson mit Amtsausweis erlassen worden. Das Jobcenter hat auch keine Körperschaftsurkunde. Die Angestellte war nur der Willesnbote, aber nicht der Willenserklärer.
Der Absatz beginnend mit "Sollte Ihre Tätigkeit als hauptberufliche Selbständigkeit anerkannt werden ..." (S. 2), gehört ersatzlos gestrichen. Der gesamte Inhalt dieses Absatzes bezieht sich auf die Zeit nach dem 17.07.2013 und hat deshalb in diesem Verwaltungsakt nichts zu suchen!
ja, genau das ist ein!!! Weg. Jedes Schreiben mit Sanktionsandrohung als Nichtigkeitsklage bei Gericht einreichen.
Die Masse der Klagen wird, wenn das gelingt, die Snktionen und die Praxis kippen.
Die Nichtigkeitsklage (auch von Arbeitsangeboten, wo so was drinsteht) wurde auf einer anderen Webseite angeregt ist also durch mich kein Plagiat sondern eine ungefähre Quellenangabe.
Aber das wichtige ist doch erst einmal, dass die Hartzer auf breiter Front anfangen, sich zu wehren. Und wenn das beim SG anfängt, wäre das immerhin schon einmal ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein. Die Masse könnte es schaffen!
Bei jedem Wisch vom JC ist irgendein Shit drinnen, den man beim SG, bzw. mit einem Widerspruch eliminieren könnte. Und sobald das eine (große) Masse machen würde, würde das System kollabieren! Und ein jeder einzelner könnte daran mitwirken!
Das ist aber schon wieder Richter-abhängig. Folgendes fand ich:
Der Richter wird sehr ungehalten sein, weil er der Ansicht ist, daß die Nichtigkeitsklage jeglicher Grundlage entbehrt und offenkundig mutwillig ist!
Deswegen hat das SG dem Kläger vermutlich unter Fristsetzung die Rechtslage erläutert, zur Stellungnahme aufgefordert und gleichzeitig darauf hingewiesen, daß die Fortführung des Rechtsstreits mißbräuchlich sei und bei Aufrechterhaltung der Klage Verschuldenskosten nicht unter 150,- EUR verhängt werden könnten.
Nach § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG kann das Gericht im Urteil (oder wenn keine öffentliche Verhandlung stattfindet mit Gerichtsbescheid) einem Beteiligten ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, daß der Beteiligte den Rechtsstreit fortführt, obwohl ihm vom Vorsitzenden die Mißbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung dargelegt worden und er auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung bei Fortführung des Rechtsstreites hingewiesen worden ist.
Als verursachter Kostenbetrag (Pauschgebühr) gilt dabei mindestens der Betrag nach § 184 Abs. 2 SGG, d.h. für das Klageverfahren 150,- EUR. Rechtsmißbräuchlichkeit setzt eine Weiterverfolgung trotz offensichtlicher Aussichtslosigkeit voraus (BT-Drs 14/6335 S 35 zu Art 1 Nr 65), wobei zur Aussichtslosigkeit noch besondere Umstände hinzu kommen müssen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20.08.2009 - 39/08, VfGBbg 39/09 Rn 12 juris). Zusätzlich muß auf die jeweilige Einsichtsfähigkeit des Beteiligten abgestellt werden. Denn der mit der Folge der individuellen Verpflichtung zum Schadenersatz verbundene Vorwurf mißbräuchlichen Verhaltens setzt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen die Feststellung subjektiven Verschuldens voraus (Leitherer, a.a.O., Rn. 9a).
http://dejure.org/gesetze/SGG/192.html
http://dejure.org/gesetze/SGG/184.html
ZITAT aus § 184 SGG:
"...(2) Die Höhe der Gebühr wird für das Verfahren
vor den Sozialgerichten auf 150 Euro,
vor den Landessozialgerichten auf 225 Euro,
vor dem Bundessozialgericht auf 300 Euro"
---
Wobei eine konkrete Nichtigkeitsklage sich gegen einen Beschluss richtet, das wäre in diesem Fall das SGB. Die "Rechtsfolgenbelehrung" ist in diesem Fall so gesehen worden, dass "kein Schaden" entstanden ist, weswegen das Gericht umsonst bemüht werden würde. - Verstoß gegen das Grundgesetz: Kein Schaden...
Lustige Republik Deutschland. Oder ärmliche. Ich hätte da noch was, verkneif ichmir aber...
Also: eigentlich wollte Ralph - wolltest du - ja eine 100%-Sanktion um via Sanktionshunger vor das BVG ziehen zu können. Diese Option steht immer noch offen. (Allerdings verstehe ich wenn man andere Wege einschlagen will...)
Zum aktuellen Zeitpunkt steht Ralph - stehst du - nicht viel anders da als viele Foristen der Hartzforen. Nämlich mit einer Sanktion, einem VA, keinem Bock auf weitere Sanktionen und keinem Schimmer was man tun könnte außer den üblichen Vorschlägen aus den Foren zu folgen... (aber diese *sind* ein Teil der Hartzindustrie und letztlich so am Erhalt des status quo interessiert wie die Leihbuden, die Tafeln, die Hartz4-Anwälte).
Hier wäre nun ein Vorschlag der meines Erachtens nach noch nie versucht wurde, aber im Prinzip nicht gegen die Gesetze verstößt. Dafür ausreichend Unordnung stiftet, keine Person (nicht einmal die Faschisten vom Amt) zu Sündenbocken erniedrigt und nebenbei den VA aushebelt. Vorab verweise ich auf den §45 SGBX (unrechtmäßig-begünstigender Fall). Und ich mahne zur Besinnung darauf, daß der Hartzmurks im Prinzip keine Sperrzeit vorsieht. Du - Ralph - meldest dich auf den Tag X (das kann der 30.01.13 sein, oder ein Tag *vor* einem Vortragstag) wegen Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Vortragsreisender aus dem Hartzmurks ab. Letzter Tag deiner Bedürftigkeit sei der Tag X. Verlebst den Tag X+1 ganz normal, etwa mit Däumchendrehen oder Vortrag halten. Am, auf und ab dem Tag X+2 meldest du dich neuerlich bedürftig. Stellst hierfür einen Erstantrag, reichst alle Unterlagen ein und erklärst das Scheitern einer Erwerbstätigkeit als Vortragsreisender.
Damit verliert die EGV bzw. der VA seine Gültigkeit, denn du warst aus dem Bezug draußen. Offiziell steht dir für den Tag X+1 kein Hartzmurks zu. Aber da die Hartzmurkser selten punktgenau arbeiten, kommt die Zahlung dennoch auf das Konto. Eine (berechtigte) Aufforderung zur Rückzahlung konterst du mit §45, Abs, 2 SGB X - sofern du das Geld verbraucht hast. (Wenn das nicht klappt, dann fehlt allerdings ein Tagessatz...) Es könnte geschehen, daß der Erstantrag verschleppt wird. Etwas Geld auf dem Konto wäre also praktisch. Ablehnen geht aber nicht, also werden irgendwann alle Zahlungen ab dem Tag X+2 erfolgen müssen.
Vorladungen die sich auf Vorfälle vor dem Tag X beziehen kannst du dann schriftlich abschlägig beantworten. (Denn die alte Meldung gibt es nicht mehr.) Und bei der Vorladung zum neuen Erstantrag nimmst du gefälligst deinen EGV-Vorschlag mit (oder eine verbesserte Version) und machst das Hin- und Her vom letzten Jahr nochmals.
Zwecks Diskussion dieses Vorschlages mußt du dich an Foren wenden.
@exi, Dein Vorschlag ist zwar theoretisch recht amüsant, aber aufgrund der Praxis in den Jobcentern nicht akzeptabel. Die Bearbeitung eines Neuantrages kann schon aus der Verwaltungsstruktur der Jobcenter recht lange dauern. Bei mir brauchte der letzte Neuantrag eine Bearbeitungszeit von 2,5 Monaten und Du kannst mir glauben, dass von meiner Seite alles zur Beschleunigung getan wurde. Dieses Verwaltungsverhalten ist im Übrigen bundesweit zu beobachten. Beachtlich finde ich auch, dass Du alle Foren, mit Bezug zur misslichen Lage der Hartz Gesetzgebung, unter einen Begriff als Teil der Hartz-Industrie zusammenfasst. Hier bitte ich Dich doch um klarere Differenzierung! Im Übrigen bringt Dein Vorschlag auch der eigentlichen Sache hier, der sich der Ralph zugesprochen fühlt und in der er seine Dienstreisen unternimmt, keinen dienlichen Zweck, es sei denn, man wollte den eigentlichen Prozess eines Versuches der Abklärung, noch weiter hinaus verschieben.
Dann stellst du einen Antrag auf sofortige Barauszahlung gem. §42 SGB I i.v.m §9 SGB X.
Den Antrag der (Leistungs)Sachbearbeiterin in die Hand drücken und sagen du gehst nicht eher bevor man dir einen Scheck o.d.gl. gibt. Und sie MÜSSEN dir SOFORT was geben ansonsten hast du die Möglichkeit nen richtiges FASS aufzumachen!
Allerdings muss man Nachweisen können dass man Mittellos ist und weder über Bar- noch über andere Geldmittel verfügt (Kontoauszug).
Ich musste es 3 mal anwenden und es hat auch 3 mal geklappt. Auch bei meinen Schützlingen (als Beistand) haben wir die Vorgehensweise schon einige Male durchgesetzt. Man muss nur hartnäckig sein. Meistens kennen die SBs diesen Antrag nicht.
@Arno Nühm25, ich habe mir schon entsprechend meiner Sachlage und Zielstellung geholfen :) Aber Danke!, für den gut gemeinten und ansonsten richtigen Ratschlag.
Wozu soll das hin und her von vorigen Jahr nocheinmal gemacht werden? Wozu? hier geht es doch nicht darum das Amt Jahrelang sinnlos hinzuhalten (wem soll das nutzen?), sondern es werden Sanktionen gebraucht um Klagen zu können. Und außerdem, wenn Ralph aus dem Leistungsbereich ist, werden die alle Hebel in verbindung setzen, das er NIE wieder reinkommt.
@Anonym25. Januar 2013 19:59: Es sieht nicht so aus, als wolle Ralph weitere Sanktionen. Wenn dies sein Interesse wäre, dann hätte er lediglich den Termin ausfallen lassen müssen. Auf der Suche nach einer alternativen Handlungsweise hat sich Ralph dagegen mit dem VA selbst behindert. Spätestens wenn der Vorschlag auf ein Seminar eintrudelt, kann er seine Vortragsreisen vergessen (oder doch wieder Sanktionen sammeln?...) Zumindest hat er den Handlungsablauf weitest gehend in das Ermessen des Hartzamtes gelegt.
@Anonym25. Januar 2013 16:16 Meine Zuordnung der H4-Foren zur Hartzindustrie lasse ich so stehen. Ohne Zweifel (!) werden die Forenbetreiber hier anmerken, daß sie doch nur den Menschen helfen wollen. Aber das behaupten die Tafeln und Leihbuden ebenfalls. Und mein Argwohn wird durch den Umstand belegt, daß die (meisten) H4-Foren Links in Konkurrenzforen ablehnen. Statt reiner Hilfe findet man leider einen Alleinvertretungsanspruch ob es dem Forengast passt oder nicht.
Deinen Hinweis auf eine Verschleppung von bis zu 2.5 Monaten begrüße ich. Diesen Umstand habe ich mit dem Verweis auf ein leicht gefülltes Konto umschrieben. Wobei eine Verschleppung, oder gar eine Verweigerung eines Vorschusses, wohl in Ralphs Sinne sein dürfte. Falls er nicht wie die arme Frau in Frankfurt über den Haufen geschossen wird, kann er dies als rechtswidriges Aushungern verkaufen.
Und im Vergleich geht mein Vorschlag schneller als jedes andere Vorgehen gegen den VA. Denn der reguläre Weg erfordert einen Widerspruch und ein Warten über mindestens einen Monat ob ein Widerspruchsbescheid ergeht. Notfalls muß man diesen via Anwalt herausschlagen, was rund 2 Wochen dauern kann. Erst dann kann man zum SG und wie lange die brauchen ist ungewiss, aber nicht unter 2 Wochen zu haben. Also: wenn Ralph nach den Spielregeln des Hartzmurkses spielt, dann ist er 2 Monate oder länger blockiert. Wenn er quertreiben und selbst eine Regie führen will, dann muß der VA so schnell als möglich weg. Und wenn er Sanktionen will, dann kann er diese sofort morgen erzwingen. Niemand würde ihn aufhalten, wenn er es wirklich will. Er bräuchte sich nur selbst wg. unerlaubter Ortsabwesenheit anzeigen. Oder eine Pflichtverweigerung verkünden. Oder etwas böses Blut durch Anzeigen und Beschwerden schaffen und damit die Hartzfaschos zum finden einen Sanktionsgrundes bewegen.
Ich fasse zusammen: Ralph ist ein hauptberuflicher Dozent. Er doziert gegen die Grundgesetzwidrigkeit der Agentur. Er wird dabei von der Agentur gleichzeitig unterstützt und bestraft.
Ist das aus einem Roman von Franz Kafka? Nein, es ist aus der Realität!
Mitarbeiterin betrügt Berliner Jobcenter um 280.000 Euro
Im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg hat nach Informationen der Berliner Morgenpost eine Mitarbeiterin in großem Stil Geld veruntreut.
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ja, wie bei einem Kommentar darunter schon richtig bemerkt, es sollte auch nachgeprüft werden wieviel Sanktionen dafür evtl. hergehalten haben, und wieviel Menschen dadurch dann dafür in große Existenz-Not getrieben wurden.
Das ist doch nichts neues. das hat es im Jobcenter Elmshorn 2010 auch schon gegeben. Gleichzeitig wurde einer alleinerziehenden Mutter zweier Kinder 3 und 5 Jahre wegen "wegfall der Hilfebedürftigkeit" nur aufgrund einer Vermutung die Leistung 100% entzogen.
Eine kleine Anmerkung: es STIMMT NICHT, dass der VA die "bessere Lösung" ist, weil man gegen den Widerspruch einlegen und klagen kann. Gegen eine UNTER VORBEHALT unterschriebene EGV kann man SOFORT - ODER später, je nach Geschmack ;-) - Feststellungsklage erheben und sie dadurch mindestens komplett blockieren oder sogar "atomisieren". Während ein VA SOFORT Rechtskraft entfaltet und der Widerspruch ja keine aufschiebende Wirkung - mehr - hat, ist es es bei einer unter Vorbehalt unterschriebenen EGV genau umgekehrt: MIT Einreichung der Klage VERLIERT sie ihre Rechtskraft, weil ab dann der so genannte "offene Dissens" UND ein schwebendes Klage- bzw. Feststellungsverfahren eintreten. Keine Rechtskraft, keine Sanktion (jedenfalls keine rechtmässige; wenn die rechtswidrig sanktionieren: Einstweilige Anordnung nach §86b SGG MIT ANTRAG auf aufschiebende Wirkung. Funktioniert SUPER). Easy, oder? Ist alles auf meinem Blog genauestens beschrieben mit vielen links, auch zu Urteilen. Einfach auf meinen Namen klicken - dort ist es direkt verlinkt. An Ralph: meine Hochachtung, wie immer. DU spielst mit denen Katz und Maus, aber sie merken es wohl noch nicht...
das ist heute weit verbreitet. Eine Gruppe politisch interessierter bereitet die Wahlkandidaten vor. Gestern war es die CDU, die mit 97% Frau (Plagiats?-) Schavan zum Bundestagskansidaten aufstellte.
Eine Partei insgesamt kann kein großes positives Potenzial gepachtet haben, nur einzelne Personen daraus.
Nein-Partei...ich sage Nein zu Veränderungen, Nein zu Verbesserungen, Nein zu alles und jedem, Nein zum Leben...."tolles" prinzip (freut sich CDU und SPD mit ihren Stammwählern), genau dasselbe der Nichtwähler oder der programmlosen Piraten. Veränderungen sind ja auch nicht wichtig, sterben ja auch keine Menschen, niemand leidet hier Not, niemand wird schikaniert usw. Da können wir uns Nein-sager ja auch leisten....immer mehr spalten in 100 000 Grüppchen und Partein, toll da wird sich viel ändern. Ich empfehle noch die "Partei der Luftikusse" zu gründen, die lachen dann immer über alles und jeden, auch wenn sie ihre Wohnung verlieren müssen, oder verhungern müssen: "Lacht wenn Ihr sterbt!" Ich bleiben bei den Linken (obwohl ich kein Linker bin),soziale Veränderungen sind dringend nötig.
erklär mir den Unterschied, aber bitte stichhaltig. Ich halte nämlich nichts von Dinnschiss und lasse mich auch korrigieren, wenns begründet, kein Revanchismus usw. ist.
Ich will mal kurz "klugscheißen": Das 3. Reich war unter Hitler (im Deutschen Reich...) und davor war es das 2. und 1. Deutsche Reich unter Kaiser Wilhelm....Alles im allem, sehr ungemütliche Orte, und wenn ich mich heutzutage so umsehe könnte man meinen das Deutsche Reich sei tatsächlich nicht untergegangen.
Einen Teufel werde ich tun. Informiert Euch doch endlich selbst. Nur so macht es auch bleibenden Sinn. Solltet Ihr weiterhin die Grundlegendsten Tatsachen nicht beachten dann werdet Ihr meiner Meinung nach in 10, 20, 30, ... Jahren hier noch das selbe schreiben wie heute. Ihr wollt an Symptomen herum doktern, aber die Ursache interessiert Euch nicht. Ich sage nur "DEUTSCH". Das BVerfG lacht sich kaputt. Ist Euch schon mal aufgefallen dass im Gerichtssaal des BVerfG ein anderer Bundesadler an der Wand hängt als es in den Briefen von derselben Firma ähm.. ach Egal vorhanden ist???
Um was ging es nochmal? Teile und herrsche scheint je bestens zu funktionieren, auch hier. Spaltung ein tolles Machtinstrument. Und alle spielen mit, auch hier. Mal was zum Auflockern ... und Schmunzeln und doch mit Tiefgang. http://www.youtube.com/watch?v=xJGxmXXCNwY&feature=youtu.be
Das noch - "Im Asien-/Pazifik-Raum und in Nordamerika lebten 2011 je 3,4 Millionen Menschen mit einem flüssigen Geldvermögen von mindestens einer Million US-Dollar. In Europa waren es 3,2 Millionen, in Lateinamerika und im Nahen Osten je 500.000 sowie in Afrika 100.000. Weltweit verfügten 26,742 Millionen Menschen über ein Vermögen zwischen 1 und 5 Millionen US-Dollar. 1,959 Millionen verfügten über 5 bis 10 Millionen US-Dollar, 987.300 über 10 bis 100 Millionen sowie 29.000 Menschen über mehr als 100 Millionen US-Dollar." Wiki Summa Sumarum? Mein Taschenrechner hat das Ergebnis beflissendlich verweigert. Woher haben die das eigentlich und wer spielt da untertänigst mit, das sie es immer weiter vermehren können? Was passiert wenn du dein Auto nicht mehr tankst? Wen wir alle unser Auto nicht meht tanken?
Hier ist ein interessantes Video. In seiner Beschreibung finden sich Links zu Unterschriftenaktionen und 2 Diskussionsthreads zum Thema "H4 und Minijobs - Staatlich GEWOLLTE Armut" (KEIN Log-in zum Mitdiskutieren nötig):
Betrifft: Gespräch im Jobcenter am 18.01.2013 und Kommentar von Ralph Des Weiteren: Viele gutgemeinte Ratschläge und Kommentare auf dieser Seite
Betrachtet man nur ein oder wenige Teile eines Puzzele, ist die Erkennung des gesamten Motivs nahezu unmöglich. Anders ausgedrückt: umso tiefer man in die Materie eindringt, umso schwieriger wird es den richtigen Lösungsansatz für ein Problem zu finden. In der Teilchenphysik steht dafür die Heisenbergsche Unschärferelation, die besagt: Die Analyse (ermitteln von Aufenthaltsort und Geschwindigkeit eines Teilchens) ist unmöglich, da der Beobachtungsvorgang (Messvorgang) des Teilchens, das verhalten des Teilchens ändert. Einstein hat dazu treffend gesagt: Mann kann ein Problem nicht mit derselben Denkweise lösen, durch das es entstanden ist. Erst die unvoreingenommene Betrachtung der Dinge unter der Zuhilfenahme größtmöglicher Umgebungsinformationen aus gebürtigem Abstand und zwar von allen Seiten, und die Überprüfung der eigenen Denkweise können zur Lösung beitragen.
Das Vorgehen des Jobcenters auf Ralphs Aktionen (18.01.13) und die neue EGV per VA entsprechen genau dem was ich vorhergesehen habe. Warum?
Dazu noch einmal die Interessensgegensätze
1. Hartz 4 Gegner: (Ralph und viele andere mich eingeschlossen) Feststellung der Grundgesetzwidrigkeit des SGB II Gesetzes, insbesondere des Sanktionsparagraphen durch das BVerfG. "Sinngemäße" Einbeziehung des Grundgesetzes in Entscheidungen der Legislative, Judikative, Exekutive und insbesondere der Wirtschaft, durch die dafür zuständigen Entscheidungsträger. Stichwort: bedingungsloses Grundeinkommen.
2. Hartz 4 Befürworter: Alle diejenigen, die die globalen wirtschaftlichen Probleme des 21. Jahrhunderts aufgrund der Betrachtung nur eines oder weniger Teile des Puzzles mit derselben Denkweise lösen wollen, (Kontrolle, Bedrohung, Manipulation, und Zwang) durch die sie entstanden sind, oder die ganz bewusst aus persönlichen Interessen Alternativlosigkeit predigen und diese Denkweise praktizieren und verteidigen.
Es ist offensichtlich dass die öffentlichen Aktionen von Ralph (denen ich uneingeschränkt zustimme) maximale Abwehrbereitschaft und Maßnamen bei den profiteuren der SGB II Gesetze und deren Befürworter ausgelöst haben. Zu den profiteuren zählen z.B. auch (noch) die meisten Richter und Anwälte. Ganze Wirtschaftszweige profitieren von Hartz 4.
Das Gespräch im Jobcenter am 18.01.2013 und der darauf folgende VA sind nur Theater, gerade zu eine Farce, und der hoffentlich wirkungslos klägliche Versuch Ralph in die Systemfalle zu locken und die Sache auszusitzen (übrigens eine Spezialität unserer Kanzlerin). Macht es sinn Regeln eines Systems mit genau den gleichen Regeln zu bekämpfen, die das System vor genau diesen Angriffen schützt? Davon abgesehen halten sich die Jobcenter nicht mal an die eigenen Gesetze und Dienstanweisungen wie ich aus eigener Erfahrung weis. Auf jeden Fall wird seitens der Jobcenter mit Hilfe von Politik und Medien versucht eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu verhindern und die Angelegenheit schon vorinstanzlich auszuhebeln. Hoffentlich kommt es nicht dazu toi toi toi.
hi ^ sry ^^ harz4 verstösst gegen das grundgesetzt eindeutig warum muss mann klagen vor dem Bundesverfassungsgericht , warum genügt nicht der hinweis das hier das grundgesetzt missachtet wird mit der bitte das zu prüfen und zu verurteilen ,? echt sry
Der Hinweis kann nur an das Bundesverfassungsgericht gerichtet werden. Mann kann Jobcenter und Politiker auch darauf hinweisen und bitten das weiterzuleiten. Es ist nicht im Interesse der Politiker die davon ja profitieren, also tuen sie nichts. Die Jobcenter tuen aus Prinzip nichts, sie leiten es auch aus Prinzip nicht weiter. Ein Hinweis zum Bundesverfassungsgericht braucht eine ausreichende Begründung, und wird erst überprüft, reicht die überprüfung nicht, wird der Hinweis unter angaben von keinen Gründen zurückgewiesen...der Hinweis muss der Allgemeinheit dienen...was immer das ist...daher erhält der Hinweis dort sicherlich keinerlei beachtung. Also muss der Weg zur Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht mühsam erklagt werden. Über viele Instanzen, und wenn da ein kleiner Richter kein Bock auf stress hat, wird die klage abgewiesen, oder verzögert usw. Also der steinigste Weg, aber nur der geht. Nebenbei gesagt, könnte man trotzdem verschiedene unabhängige Verfassungsklagen zum Bundesverfassungsgericht schicken, die genau erläutern müssen, warum diese der Allgemeinheit dient, warum die Allgemeinheit daran Interesse hätte. Wenn das jemand schafft, dieses Hindernis zu überwinden, wäre klasse. Dann kommt es dort ja noch zur Prüfung, ob es auch angenommen wird.
Ralphs hervorragende Arbeit für Menschenrechte, Andreas Popps Ideen http://www.wissensmanufaktur.net/steuerboykott , Foster Gambles Film „THRIVE“ http://www.youtube.com/watch?v=-pRfGVHU_Qg&feature=related, http://www.borderlands.de/net_pdf/NET0112S45-48.pdf sollten WIR verbreiten, um viele Menschen aufzuwecken. Forster und Kimberley Gamble haben ihren Film THRIVE zum freien Anschauen herausgegeben. Sie sagten, dass sich so viele von uns wie möglich diesen Film mit ihren Familien, Freunden und Kollegen anschauen mögen: „Jetzt ist an der Zeit der Menschheit zu zeigen was bedeutet zu gedeihen und dass wir nicht länger stehen bleiben, während die Weltelite weiterhin ihre Macht an sich reißt. Danke für eure unentwegte Unterstützung und alles was ihr für eine gedeihende Welt macht!“ Dieser Film ist in 10 verschiedenen Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Holländisch, Französisch, Deutsch, Japanisch, Russisch und Spanisch.) erhältlich um diese Nachricht weltweit zu verbreiten. THRIVE ist eine Dokumentation, die den Schleier was wirklich in unserer Welt passiert lüftet in dem man der Spur des Geldes nachgeht – enthüllt die globale Ansammlung der Macht in beinahe jedem Lebensbereich. In Zusammenführung mit den Durchbrüchen in der Wissenschaft und bewusstem Aktivismus bietet THRIVE eine wirkliche Lösung und bestärkt uns mit beispiellos mutigen Strategien zum Zurückfordern unserer Leben und unserer Zukunft.
ERGÄNZUNG ZU http://www.wissensmanufaktur.net/steuerboykott: AUSZUG VON Plan B Revolution des Systems für eine tatsächliche Neuordnung von Andreas Popp und Rico Albrecht
Stellen Sie sich einmal vor, es gäbe eine Vermögenssteuer! Diese Vermögenssteuer sei gestaffelt nach Vermögen, und zwar so, dass jemand, der zwei Millionen Euro hat, mehr Einnahmen aus dieser Steuer bekommt, als jemand, der nur eine Million Euro hat. Auf der anderen Seite müssen all diejenigen, die kein Vermögen haben, jedes Jahr 10.000 Euro Vermögenssteuer bezahlen. (Hartz4rer bezahlen mit Mietkosten nur ca. 4.500 € Vermögenssteuer pro Jahr) Wir glauben, dass jemand, der sich öffentlich zu einer derartigen Vermögenssteuer bekennen würde, eher keinen besonders großen Rückhalt in der Bevölkerung erfahren würde, es sei denn, man würde diese Vermögenssteuer sehr unauffällig gestalten und sie in einem Mechanismus verbergen, den kaum jemand durchschaut. Genau solch einem Mechanismus unterliegen wir schon lange, nur nennen wir ihn nicht Vermögenssteuer, sondern Geldsystem. Jenseits aller steuerpolitischen Überlegungen ist genau dieser Effekt fest in unser Geldsystem eingebaut. Dieses erzeugt allein aufgrund seiner Struktur, die einst willkürlich festgelegt wurde, einen gewaltigen, ständig wachsenden Finanzstrom von Fleißig nach Reich. Diese Transferleistung ist eine Folge des verzinsten Geldsystems und der Art und Weise wie Geld entsteht und in Umlauf gebracht wird. Der Zinsanteil, der sich in unseren Lebenshaltungskosten verbirgt, liegt heute bei rund 40 Prozent. Dies mag auf den ersten Blick hochgegriffen klingen, doch unabhängig von verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die diese Größenordnung ergaben, kann man dies auch leicht mit eigenen Überlegungen selbst nachvollziehen. Allein die monatliche Miete besteht fast nur aus Zinsen, aber auch in den Steuern und Abgaben sind Zinsen enthalten. Sie erhöhen auch alle Preise, da jeder, der an der Wertschöpfungskette beteiligt ist, seine Zinskosten in die Endpreise einfließen lassen muss, was alle Produkte verteuert. Ein durchschnittlicher Haushalt gibt jährlich ca. 25.000 Euro für seinen Lebensunterhalt aus und bezahlt somit Jahr für Jahr rund 10.000 Euro Zinsen, sofern er auf der anderen Seite keine Zinseinnahmen hat. Verfügt der Haushalt über ein rentabel angelegtes Vermögen in Höhe von etwa einer halben bis einer Million Euro, dann fließen ihm Kapitalerträge zu, aus denen er seinen Zinsdienst ohne Arbeit bestreiten kann. Hat ein Haushalt jedoch kein Vermögen, so muss er unterm Strich Zinsen bezahlen – auch wenn er eigentlich gar nicht verschuldet ist. Je weiter man sich unterhalb der kritischen Kapitalschwelle befindet, desto mehr zahlt man als Nettozahler in das Zinssystem ein, wobei die Frage, ob man Schulden hat oder nicht, lediglich die Höhe dieser Einzahlungen beeinflusst. Je weiter man jedoch oberhalb der kritischen Vermögensschwelle lebt, desto mehr arbeitsloses Zinseinkommen erhält man als Netto-Zinsempfänger. Die Zuflüsse aus diesem Finanztransfer wachsen in Abhängigkeit vom eigenen Vermögen, so dass man beispielsweise dann, wenn dieses bei einer Milliarde Euro liegt, eine Transferleistung im Gegenwert von 50 Eigenheimen pro Jahr erhält, die von anderen errichtet werden müssen, ohne sie selbst nutzen zu können. Garantiert wird dieser Anspruch auf ein solches leistungsloses Einkommen durch den im jeweiligen Land zuständigen Staatsapparat, der die Ansprüche und Pflichten des Finanzsystems (notfalls gewaltsam) gegen die Landesbewohner durchsetzt. Der Staat ist hierbei nicht Gestalter sondern Handlanger des Systems. Jeder Staatsbedienstete sollte sich dieser Aufgabe, die er erfüllt, bewusst sein und die Frage stellen, von wem die Staatsgewalt eigentlich tatsächlich ausgeht. Geht sie gemäß Grundgesetz Artikel 20 Absatz 2 vom Volke aus oder im Widerspruch dazu von den Erfindern dieses Finanzsystems?
Auszug einer Korrespondenz an das zuständige Sozialgericht:
Insgesamt muss ich Frau X und damit dem Jobcenter X kalkulierte Mutwilligkeit und SGB-Missbrauch, hinsichtlich der willkürlichen Provokation und Auslösung von Rechtsmitteln vorwerfen.
Es ist unerträglich, dass das "Hartz-IV-Verfahren" von der sogenannten Einladung bis zum Abhilfebescheid scheinbar beliebig oft unter permanenter Sanktionsandrohung wiederholt betrieben werden kann und so eine täuschungsbedingte "Selbstunterwerfung (Bundesrichter Berlit 2003)" durch Verzicht der eigenen Grundrechte bewirkt werden soll.
Der erfahrene und weise Spitzenpolitiker, Minister und ehemalige Richter Heiner Geißler (Jg. 1930) nennt das schlicht menschenunwürdig (Maischberger 2009).
Die neuen Tagelöhner - Immer mehr Arbeitssuchende werden von den Jobcentern in die Zeitarbeit gedrängt- der Gesetzgeber und die BA haben einen Teufelskreis geschaffen - die Wahrheit kommt ans Licht - Alles nur Fehlentwicklung?
Wer beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen muss oder sich auf den Seiten der »Jobbörse«, der offiziellen Stellenvermittlungsbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Internet, auf Arbeitssuche begibt, hat wenig Aussicht darauf, einen Job zu finden, von dem man leben oder sich eine Zufkunft aufbauen kann.
Dass mittlerweile ausgerechnet die BA der denkbar schlechteste Partner bei der Jobsuche ist, hat mehrere Gründe.
Zum einen stellt die BA ihre »Jobbörse« zahlreichen privaten Stellenvermittlern zur Verfügung, die in Form sogenannter Vermittlungsgutscheine Provisionen für eine Leistung einfordern, die eigentlich von der BA selbst zu erbringen wäre.
Zum anderen arbeitet die BA immer häufiger mit Zeitarbeitsfirmen zusammen. Einzelne Jobcenter in Berlin gehen dabei sogar so weit, private Zeitarbeitsfirmen in ihren Räumlichkeiten sogenannte Messen abzuhalten zu lassen.
Zu solchen Veranstaltungen werden die »Kunden« der Jobcenter mit einem Rechtsfolgebescheid eingeladen.
Diese Praxis hat solche Ausmaße angenommen, dass mittlerweile die Medien darauf aufmerksam geworden sind:
»Schnell vermittelt, schnell wieder arbeitslos«, titelte Spiegel Online Mitte Januar.
Der Begriff "Tagelöhner" trifft es nicht. Der Staat fast noch ordentlich zu.
Während in Polen (1987) im Januar keine Steuern anfielen, da die Lohnsteuergrenze im ersten Monat nicht erreicht wird, Suggeriert das deutsche Steuergesetz eine ganzjährige Beschäftigung, welche für eine Mehrheit, aber schon lange nicht mehr für alle gilt. Es wird so gerechnet, als entstünde der Verdienst über das gesamte Jahr. Geht man vorher (oder besser auch wird gegangen) dann hat man in der Regel zu viel Steuern gezahlt.
Vielleicht ist das auch glücklicherweise so. Sonst würden die Firmen denken, ich nehme lieber den, der noch nicht gearbeitet hat. Und das verringerte die Chancen der anderen.
Dringend ist hier ein umsteuern erforderlich, aber wie ist das beim Politikermikado? Wer zuerst etwas macht, hat verloren. Nur für die Banken geht es mal ganz schnell...
Hallo zusammen, Auch mir sind die Gedanken von Heisenberg und Einstein nicht fremd, und ich stimme zu, dass die Betrachtung der Dinge unter Zuhilfenahme von größtmöglicher Information, einschließlich das Hinterfragen der eigenen Denkweise, zu einer Lösung beitragen können. Die Reaktionen des Jobcenters, die auf Ralph Boes reagieren, sind erkennbar. Ein großes Problem sehe ich in unserem System und der Motivation, die es aufbaut, fördert und leitet.Wir Menschen werden nicht wirklich mit einbezogen, sondern nur noch verwaltet und eingesetzt, da wo es das System für notwendig erachtet. Sie rufen nach Wachstum und meinen mehr Geld. Für wen? Die Natur zeigt, dass es kein unendliches Wachstum gibt. Das System wird künstlich am Leben erhalten, indem Unmengen an Geld in die Banken fliest, welche mitverantwortlich sind am jetzigen Zustand. Niemals können diese gigantischen Schulden jemals zurückgezahlt werden. Unser Wohlstand kann so nicht auf lange Sicht gehalten werden, ohne dass wir unseren Planeten zerstören, und letztlich auch uns selbst.Was wir brauchen ist ein neues System. Ein System, welches den Mensch als Wesen mit einbezieht.Wenn man nur lange und unvoreingenommen die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens betrachtet, ist zu Erkennen, dass in diesem alles enthalten ist, um das Wesen des Menschseins, nicht nur all seine Grundbedingungen, die zum Leben benötigt werden, sondern sein gesamtes inneres Potential, seine Fähigkeiten und Visionen, zu fördern. Ich sehe es auch so, dass das Jobcenter versuchen wird, Ralph Boes mit allen Möglichkeiten, die es hat, auszuschalten.Ein System zu bekämpfen würde für mich bedeuten, nur die Strukturen zu verändern. Die Revolutionen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass dies nicht ausreicht.Was sich zuerst ändern muss, ist unser Bewusstsein, unser Denken.Und genau da ermöglicht es das bedingungslose Grundeinkommen, neue Bausteine zu setzen.Die Öffentlichkeit muss noch mehr erreicht werden, um dass Denken anzuregen, und neue Diskussionen zu fördern. Die Aktion von Ralph Boes ist schon ein großer Schritt in eine gesündere Gesellschaft und Gemeinschaft.Das momentane Monopoly kann nur gespielt werden, solange es Mitspieler gibt oder diese durch Druck und Zwänge zum Mitspielen gezwungen werden. Noch wird unsere Zukunft von einem kranken System beeinflusst.Weiter oben schrieb jemand: Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein-Krishnamurti- In diesem Sinne, Grüße,Stefan
nein, das System ist nicht Ordnung, wenn es Menschen nicht existieren lässt, und dieses Geld wegstreicht, was dazu wichtig ist, weil man denkt, wenn derjenige nicht genau tut was ihm befohlen, kann er ja nur von Schwarzgeld leben, weil er ja sonst alles, auch erniedrigendes, tuen würde, was ihm befohlen (Sklavenmäßig) Das ist eine totale falsche Denkweise, und auch das die Menschen, die Erwerbstätigkeit suchen, sich zuhause auf dieses minimale Geld einrichten würden, und daran gewöhnen, wenn man sie nicht in irgendwelche sinnlose Maßnahmen auf dem Laufband halten würde. Das ist ebenso eine falsche Denkweise m.E. denn es liegt einfach daran das nicht mehr genug Stellen für alle da sind. Und ein Mensch z.b. der vorher Lastwagefahrer war oder Möbelträger oder anderes und mit Bandscheibenvorfall dann belastet und das nicht mehr machen kann z.b., und über 50 Jahre ist, hat es nun mal selbst schwer etwas zu finden, und dazu braucht er nicht noch Hähme oder sinnlose Maßnahmen.
Was sich immer noch sehr zaghaft anhört, dürften die Gewerkschaften am Dienstag als einen großen Schritt nach vorn feiern. Schon im Vorfeld der Veranstaltung am Dienstag, an dem auch eine gemeinsame Erklärung verabschiedet werden soll, frohlockt Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): "Es ist gut, dass die Arbeitgeberverbände inzwischen davon ausgehen, dass es große Defizite in den meisten Unternehmen gibt." Der Psychostress am Arbeitsplatz habe de facto ein unerträgliches Ausmaß angenommen.
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wie sie sich in dem Bereich kümmern wollen, und im Bereich AlG 1 und AlG 2 mit de, ständig über einen schwebenden Sanktionsdruck,und den sinnlosen Zwangsmaßnahmen.. was auch viele Menschen dadurch krank machen kann, tut sich noch nicht viel ..so schade
und kein Gedanke daran :..einmal Schaden..immer Schaden...das diese Menschen im Nachhinein ja noch fähig sein sollten, auf einer Arbeitsstelle zu funktionieren, sofern sie eine passende gefunden haben, wenn sie vorher so fertig gemacht worden sind, alleine auch durch die unwürdige Behandlung. Kann mir keiner erzählen, das dies dann unbeschadet an einem vorbei gegangen ist.
Die Mehrheit der europäischen Obdachlosen ist unerwartet jung: Mehr als die Hälfte der Obdachlosen ist zwischen 20 und 39 Jahre alt. Seit Beginn der neunziger Jahre ist dabei die Zahl der 18- bis 25jährigen Obdachlosen am stärksten gewachsen. Aber auch Frauen sind immer öfter von Obdachlosigkeit betroffen: Lag ihr Anteil zwischen 1985 und 1990 nur bei zehn Prozent, ist er inzwischen auf 40 Prozent gestiegen. Besonders häufig betroffen sind dabei alleinerziehende Frauen. Bei den Männern sind 90 Prozent partnerlos.
Erwähnt wird auch das kostenlose Probearbeiten. Das ist eindeutig rechtswidrig, da auch Probearbeit grundsätzlich bezahlt werden muß. Arbeitgeber müssen bei Minijobbern pauschal Sozialabgaben leisten und das gilt auch bei Probearbeit. Denn kostenloses Arbeiten ist nicht nur Lohnbetrug, sondern auch Sozialversicherungsbetrug.
2. SEHR WICHTIGE INFOS Stellen Sie sich einmal vor, es gäbe eine Vermögenssteuer! Diese Vermögenssteuer sei gestaffelt nach Vermögen, und zwar so, dass jemand, der zwei Millionen Euro hat, mehr Einnahmen aus dieser Steuer bekommt, als jemand, der nur eine Million Euro hat. Auf der anderen Seite müssen all diejenigen, die kein Vermögen haben, jedes Jahr 10.000 Euro Vermögenssteuer bezahlen. (Hartz4rer bezahlen mit Mietkosten nur ca. 4.500 € Vermögenssteuer pro Jahr) Wir glauben, dass jemand, der sich öffentlich zu einer derartigen Vermögenssteuer bekennen würde, eher keinen besonders großen Rückhalt in der Bevölkerung erfahren würde, es sei denn, man würde diese Vermögenssteuer sehr unauffällig gestalten und sie in einem Mechanismus verbergen, den kaum jemand durchschaut. Genau solch einem Mechanismus unterliegen wir schon lange, nur nennen wir ihn nicht Vermögenssteuer, sondern Geldsystem. Jenseits aller steuerpolitischen Überlegungen ist genau dieser Effekt fest in unser Geldsystem eingebaut. Dieses erzeugt allein aufgrund seiner Struktur, die einst willkürlich festgelegt wurde, einen gewaltigen, ständig wachsenden Finanzstrom von Fleißig nach Reich. Diese Transferleistung ist eine Folge des verzinsten Geldsystems und der Art und Weise wie Geld entsteht und in Umlauf gebracht wird. Der Zinsanteil, der sich in unseren Lebenshaltungskosten verbirgt, liegt heute bei rund 40 Prozent. Dies mag auf den ersten Blick hochgegriffen klingen, doch unabhängig von verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die diese Größenordnung ergaben, kann man dies auch leicht mit eigenen Überlegungen selbst nachvollziehen. Allein die monatliche Miete besteht fast nur aus Zinsen, aber auch in den Steuern und Abgaben sind Zinsen enthalten. Sie erhöhen auch alle Preise, da jeder, der an der Wertschöpfungskette beteiligt ist, seine Zinskosten in die Endpreise einfließen lassen muss, was alle Produkte verteuert. Ein durchschnittlicher Haushalt gibt jährlich ca. 25.000 Euro für seinen Lebensunterhalt aus und bezahlt somit Jahr für Jahr rund 10.000 Euro Zinsen, sofern er auf der anderen Seite keine Zinseinnahmen hat. Verfügt der Haushalt über ein rentabel angelegtes Vermögen in Höhe von etwa einer halben bis einer Million Euro, dann fließen ihm Kapitalerträge zu, aus denen er seinen Zinsdienst ohne Arbeit bestreiten kann. Hat ein Haushalt jedoch kein Vermögen, so muss er unterm Strich Zinsen bezahlen – auch wenn er eigentlich gar nicht verschuldet ist. Je weiter man sich unterhalb der kritischen Kapitalschwelle befindet, desto mehr zahlt man als Nettozahler in das Zinssystem ein, wobei die Frage, ob man Schulden hat oder nicht, lediglich die Höhe dieser Einzahlungen beeinflusst. Je weiter man jedoch oberhalb der kritischen Vermögensschwelle lebt, desto mehr arbeitsloses Zinseinkommen erhält man als Netto-Zinsempfänger. Die Zuflüsse aus diesem Finanztransfer wachsen in Abhängigkeit vom eigenen Vermögen, so dass man beispielsweise dann, wenn dieses bei einer Milliarde Euro liegt, eine Transferleistung im Gegenwert von 50 Eigenheimen pro Jahr erhält, die von anderen errichtet werden müssen, ohne sie selbst nutzen zu können. Garantiert wird dieser Anspruch auf ein solches leistungsloses Einkommen durch den im jeweiligen Land zuständigen Staatsapparat, der die Ansprüche und Pflichten des Finanzsystems (notfalls gewaltsam) gegen die Landesbewohner durchsetzt. Der Staat ist hierbei nicht Gestalter sondern Handlanger des Systems. Jeder Staatsbedienstete sollte sich dieser Aufgabe, die er erfüllt, bewusst sein und die Frage stellen, von wem die Staatsgewalt eigentlich tatsächlich ausgeht. Geht sie gemäß Grundgesetz Artikel 20 Absatz 2 vom Volke aus oder im Widerspruch dazu von den Erfindern dieses Finanzsystems? und
Die 12-Jährige Victoria Grant erklärt uns in klaren Worten das marode (verbrecherische) Bankensystem. Da stellt sich die Frage, warum "unsere" Politker an diesem, alles versklavenden, bereits halbtoten Kraken weiter festhalten. http://www.youtube.com/watch?v=aVE4JD_Mq_A&feature=player_embedded
Deshalb brauchen wir für ein gut funktionierendes BGE, Fließendes Geld, ein Soziales Bodenrecht & eine Freie Presse http://www.wissensmanufaktur.net/lust-auf-neues-geld.
Anonym27. Januar 2013 17:08 SOLLTE VOR "Anonym 27. Januar 2013 17:13
2. SEHR WICHTIGE INFOS" STEHEN
Hallo Marita,
es ist günstig, den Inhalt Deines wichtigen Links zu beschreiben. 1. Auszug aus http://www.welt.de/politik/deutschland/article113160686/Tempolimit-Millionaerssteuer-500-Euro-Hartz-IV.html: Tempolimit, Millionärssteuer, 500 Euro Hartz IV Mit der Idee, Vermögende ordentlich zur Kasse zu bitten, will die Linke vor der Bundestagswahl auf Stimmenfang gehen. Im Entwurf für das Wahlprogramm steckt aber auch ein offenes Koalitionsangebot. Von Miriam Hollstein Im Programm für die Bundestagswahl fordert die Linkspartei nicht nur eine einmalige europaweite Vermögensabgabe, sondern auch ein bundesweites Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf den Autobahnen. Das geht aus einem Entwurf hervor, der der "Welt" vorliegt. Die größte Überraschung aber birgt dieser an ganz anderer Stelle: Von der klaren Abgrenzung von rot-rot-grünen Koalitionsoptionen (den sogenannten roten Haltelinien) ist im Gegensatz zu früheren Wahlprogrammen in diesem Papier keine Rede mehr. Der Begriff "Sozialismus" taucht auf rund 100 Seiten nur zweimal auf. Vermögen- und Erbschaftsteuer Reiche sollen im Falle eines Sieges der Linken laut Entwurf ordentlich zur Kasse gebeten werden. Die Linke fordert eine einmalige Vermögensabgabe in Deutschland und allen EU-Staaten ab einem persönlichen Freibetrag von einer Million Euro, bei Betriebsvermögen ab fünf Millionen Euro. Mit dieser ließen sich Mehreinnahmen von 300 Milliarden Euro generieren, wird in dem Entwurf prognostiziert. Damit nicht genug: Außerdem soll eine Vermögensteuer für Millionäre eingeführt werden. Nur die erste Million bliebe steuerfrei. Danach soll ein Steuersatz in Höhe von fünf Prozent auf Privatvermögen erhoben werden. In dem Entwurf wird ein Beispiel vorgerechnet: "Für ein privates Geld- bzw. Immobilienvermögen von zwei Millionen Euro müssen 50.000 Euro Steuern im Jahr bezahlt werden. Mehreinnahmen: 80 Milliarden Euro." Ginge es nach der Linken, so würde in allen europäischen Ländern eine Millionärssteuer von 75 Prozent auf jeden Euro Einkommen über einer Million im Jahr erhoben werden….
Deshalb auch nochmals der Kommentar: Anonym 27. Januar 2013 10:47
ERGÄNZUNG ZU http://www.wissensmanufaktur.net/steuerboykott: AUSZUG VON Plan B Revolution des Systems für eine tatsächliche Neuordnung von Andreas Popp und Rico Albrecht
es ist günstig, den Inhalt Deines wichtigen Links zu beschreiben. 1. Auszug aus http://www.welt.de/politik/deutschland/article113160686/Tempolimit-Millionaerssteuer-500-Euro-Hartz-IV.html: Tempolimit, Millionärssteuer, 500 Euro Hartz IV Mit der Idee, Vermögende ordentlich zur Kasse zu bitten, will die Linke vor der Bundestagswahl auf Stimmenfang gehen. Im Entwurf für das Wahlprogramm steckt aber auch ein offenes Koalitionsangebot. Von Miriam Hollstein Im Programm für die Bundestagswahl fordert die Linkspartei nicht nur eine einmalige europaweite Vermögensabgabe, sondern auch ein bundesweites Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf den Autobahnen. Das geht aus einem Entwurf hervor, der der "Welt" vorliegt. Die größte Überraschung aber birgt dieser an ganz anderer Stelle: Von der klaren Abgrenzung von rot-rot-grünen Koalitionsoptionen (den sogenannten roten Haltelinien) ist im Gegensatz zu früheren Wahlprogrammen in diesem Papier keine Rede mehr. Der Begriff "Sozialismus" taucht auf rund 100 Seiten nur zweimal auf. Vermögen- und Erbschaftsteuer Reiche sollen im Falle eines Sieges der Linken laut Entwurf ordentlich zur Kasse gebeten werden. Die Linke fordert eine einmalige Vermögensabgabe in Deutschland und allen EU-Staaten ab einem persönlichen Freibetrag von einer Million Euro, bei Betriebsvermögen ab fünf Millionen Euro. Mit dieser ließen sich Mehreinnahmen von 300 Milliarden Euro generieren, wird in dem Entwurf prognostiziert. Damit nicht genug: Außerdem soll eine Vermögensteuer für Millionäre eingeführt werden. Nur die erste Million bliebe steuerfrei. Danach soll ein Steuersatz in Höhe von fünf Prozent auf Privatvermögen erhoben werden. In dem Entwurf wird ein Beispiel vorgerechnet: "Für ein privates Geld- bzw. Immobilienvermögen von zwei Millionen Euro müssen 50.000 Euro Steuern im Jahr bezahlt werden. Mehreinnahmen: 80 Milliarden Euro." Ginge es nach der Linken, so würde in allen europäischen Ländern eine Millionärssteuer von 75 Prozent auf jeden Euro Einkommen über einer Million im Jahr erhoben werden….
Deshalb auch nochmals der Kommentar: Anonym 27. Januar 2013 10:47
ERGÄNZUNG ZU http://www.wissensmanufaktur.net/steuerboykott: AUSZUG VON Plan B Revolution des Systems für eine tatsächliche Neuordnung von Andreas Popp und Rico Albrecht
bei den Linken ist es Stimmenfang, bei den anderen Wahlkampf. Stimmenfang hat ja auch was wie Der Rattenfänger.
Zu dem Bankensystem (in zusammenhang amerikanischer Traum) gibt es noch ein Video
Warnung Dieser Film könnte dein Leben verändern
bei youtube. Etwas ausführlicher. Beide aber haben zum Inhalt, dass private Banken als Kriminelle Handlanger die Regierungen haben. Und das ist auch in Deutschland nicht anders.
"... Beide aber haben zum Inhalt, dass private Banken als Kriminelle Handlanger die Regierungen haben. Und das ist auch in Deutschland nicht anders." Deshlb ist es wichtig, die hervorragenden Veröffentlichungen von www.wissensmanufaktur.net zu kennen!
Bei allen Diskussionen über Hartz4, Mobcenter und ein demokratieförderndes BGE ist es wichtig zu wissen, dass das Banken- und Finanzsystem auf staatlich legalisiertem Betrug basiert wodurch die Reichsten anstrengungslos (durch Zinseinkünfte) immer reicher werden. Deshalb unterstützt Ralph die Monitative und Fließendes Geld*. Da dann* die 30 bis über 70 % Zinsanteil in Waren-& Dienstleistungspreisen wegfallen, hätte unser Geld die doppelte Kaufkraft. Weiteres darüber ist unter www.lust-auf-neues-geld.de zu finden. Auch Ralphs Seite ist darüber (-SERVICE-WEBLINKS) aufrufbar.
Ich stimme allen Anstrengungen von Ralf Boes zu 100% zu.
Ich glaube aber nicht das sich die Personen, die hinter diesen Gesamt-System stehen von solchen Aktionen beeindrucken werden lassen. Sie werden mit ALLEN Mitteln, ja allen, versuchen das Ralf keinen Erfolg hat.
Das einzigste was bleibt dieses zu verhindern, wäre diese Personen zu ermitteln ( Es wäre das schwierigste an der Sache ), und Sie dann zu liquidieren. Man hätte viel zu tun, es könnten einige sein.
Ich bin ja mal auf die Kommentare dazu auf welt online gespannt. Vor allem, ob es immer noch so viele Hasskommentare, die sich gegen Hartz IV-Empfänger richten, gibt.
Liebe Marita. Hasskommentare gibt es dort wohl nicht, aber sehr ungebildete Kommentare. Das übliche eben, jeder Depp meint sich dort äußern zu müssen. Es haben viele eben noch nichts gelernt, oder geschweige denn die Zusammenhänge begriffen. Wie ich immer zu sagen pflege. Es geht den Leuten immer noch zu gut.
Eigentlich informiere ich mich schon seit längerer Zeit nicht mehr bei welt online. Ich bin dort eh gesperrt wegen meiner Meinungen ;) Welt online ist auf einem ähnlichen Niveau wie die Bildzeitung, deswegen lese ich dort gerne mal die Kommentare (obwohl mir oft schlecht wird dabei), denn diese Meinungen spiegeln die Meinung der meisten der Deutschen wider. Ich weiß nur eines, es ist gut zu wissen (aber trotzdem traurig), dass einige der Besserwisser a la Heidi Ralfs demnächst auch Hartz IV beziehen müssen, spätestens dann wird denen die Augen geöffnet.
Nachtrag: Wobei ich irgendwie den Eindruck habe, dass es langsam weniger Leute werden, die auf Hartz IV-Bezieher rumhacken. Oder ist es nur ein subjektives Empfinden von mir?
Hallo, die Gesellschaft ist von den nun schon massenhaften Negativ-Berichten genervt. Viele Menschen hören nicht mehr hin, sehen auch die Hartz IV-Probleme nicht mehr. Nur ist das Abstumpfen nicht unbedingt positiv, denn wenn sie wahlmüde werden haben wir, nachdem die aktiven Nazi's im Bundestag ausgestorben sind, bald Neonazis im Bundestag, welche wie bakannt wirklich scheinheilig mit Stimmenfang agieren.
Und wenn eine abgestumpfte Gesellschaft allein Politikern das Feld überlässt kommt dabei noch ganz anderes heraus als massenhafter Bruch des Grundgesetzes.
@Marita, es ist ein rein subjektives Empfinden. Wenn jemand mit dem Anliegen der Menschenwürde in eine Talkshow eingeladen wird und die Hetzmedien im Anschluss vordergründig den faulsten und dreistesten Hartz IV Empfänger unwidersprochen transportieren, dann bleibt festzustellen, dass der in rund 7 Jahren suggerierte Status in die Bevölkerung erfolgreich und fest implementiert wurde, leider. Angst hatten die, die sich in der Gesellschaft an der Schnittstelle zu Hartz IV bewegen mussten, alle ohne Ausnahme. Den Mut zur Gegenwehr haben dann leider nur wenige. Das Prinzip nicht hinzusehen, wenn man etwas schmerzliches vor Augen hat, ist ein natürlicher Reflex, der in der Breite mehrheitlich funktioniert.
Übrigens ist mir aufgefallen, dass bis heute noch kein einziger Artikel über die SB, die 280.000 Euro unterschlagen hat, auf welt online erschienen ist. Oder habe ich was verpasst?
Ich würd das ja so gern mal im Kommentarbereich der welt bekanntgeben, aber ich darf ja nicht mehr *ggg*, und außerdem würde der Kommentar eh nicht freigeschaltet werden, kenn ich alles schon.
Der "Sozialleistungsbetrug der besonderen Art", kocht immer wieder kontinuierlich hoch. Es gibt schon seit Jahren eine Anweisung der BA, zum Vorgehen bei "dolosen Handlungen". Was hier dann mal bis in die Medien dringt, ist lediglich die Spitze des Eisberges.
habt ihr schon mal was von Bewusstseinsmanipulation gehört? Knebel sie, unterdrücke sie, begrenze sie, schrenke sie ein usw. Was passiert? Sie werden wütend, aggressiv, gehen in den kämpferischen Widerstand. Was passiert? Es gibt einen Grund gegen sie vorzugehen. Die andere Menschengruppe - apathisch, genervt, wegsehend usw. Warum? Weil sie Angst haben, nicht glauben können, dass es so ist, wie es ist. Was macht Angst - widerstandslos, unterwürfig, devot, krank... Beide Gruppen verhalten sich Systemplan gerecht. Das Madrid Video enthält sie Lösung... Allen eine schöne Zeit
FDP/Union wollen die Prozesskostenhilfe für Arme abschaffen. Hier ist ein interessantes Video. In seiner Beschreibung finden sich Links zu Unterschriftenaktionen und Diskussionsthreads zum Thema "Staatlich GEWOLLTE Armut" (KEIN Log-in zum Mitdiskutieren nötig):
Es stagniert nicht. wie kommst Du darauf? nur weil er nicht jeden Tag und jede Woche etwas schreibt. Er gibt auch nicht alles öffentlich preis, das hat seine gründe...dazu musst Du nur genau lesen. Dort steht klipp und klar, das sich viel tut, aber aus taktischen gründen nicht (oder noch nicht) alles veröffentlicht werden kann. Warum wird immer solche Panik verbreitet???
@15.43: dann versuch' doch mal das ganze System zu stürzen. Du würdest dabei kläglich scheitern. Das ist - zum jetzigen Zeitpunkt zumindest - noch x-mal illusorischer/schwieriger als etwas auf dem "guten" Weg zu erreichen. Denn das dafür nötige Bewusstsein hat noch lange nicht ausreichend Menschen erreicht... Marko
Der Weg zum BVerfG ist derzeit für Torsten zu...aber nicht für andere, auch nicht für Ralph. Hier passend dazu, eine neue Taktik, gefunden bei: www.wir-sind-boes.de:
Die juristische Arbeit kommt nun endlich vollends in Gang! Eine Verfassungsrechtlerin wird bis Ende Februar ein juristisches Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen verfassen, was dann für die Öffentlichkeit und andere Anwälte zugänglich und nutzbar sein soll.
Im Hintergrund stehen Sozialrechtler, kritische Anwälte und Richter, die außerdem an einem Vorlagebeschluss arbeiten, um die Klagefähigkeit nach Karlsruhe zu verbessern.
Danke an alle Spender, die diese Arbeit und diesen wichtigen Schritt möglich gemacht haben!
Die juristische AG des Wir-sind-boes teams hat eine Webseite erstell. Bei besonderem Interesse ist jede Mitarbeit und Zuarbeit willkommen. Geschützt durch Login sind erweiterte Bereiche
Die BA hat nachgezogen. Ganz frisch aus der neusten Dienstanweisung der BA um weitere Rechte einzuschränken: Wer heute keine Eingliederungsvereinbarung mehr unterschreibt und auf einen ersetzenden VA besteht,hat jetzt keine Chance mehr diesen sofort zu bekommen. Wenn der Kunde heute nicht mehr sofort eine EV unterschreibt, bekommt er einen Anhörungsbogen und muss sein Nichtunterschreiben rechtfertigen. Und das ist jetzt kein Scherz.
Möglich, es ist allerdings sowieso Grundrechteverletzend, wenn überhaupt nach abgelehnter EGV sofort einen VA herauszugeben werden kann-ohne zu verhandeln: "Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13. 06 1979 festgestellt, daß eine Verwaltungspraxis, die Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar erkläre, nicht mit der Verfassung vereinbar wäre (BVerfGE 51, 268 [284f]). Das Bundesverfassungsgericht sagt dazu: „Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar zu erklären sind nicht mit der Verfassung vereinbar.“
Und, "Rechtfertigen" muß sich niemand, er kann auch folgendes erklären: "Hiermit gebe ich ihnen bekannt, dass ich keine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen werde, handelt es sich doch bei der EGV um einen beidseitigen Vertrag: Die Eingliederungsvereinbarung stellt der Form nach einen Vertrag gemäß des Vertragsrechts des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dar. Im Abschnitt 3 BGB sind die Grundlagen der Rechtsgeschäfte geregelt, im Titel 2 des BGB die Willenserklärung dort-selbst in der §§ 116 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach sind Verträge, in „Normaldeutsch“ ausgedrückt, nur dann rechtswirksam und gültig, wenn sie im Zuge der Freiwilligkeit geschlossen werden, andernfalls sind sie anfechtbar und nichtig. Das ist das Prinzip der Vertragsfreiheit, in der BRD gesetzlich garantiert. Es ist nicht notwendig in diesem Rahmen näher auf die grundsätzliche Problematik von Zwangsvereinbarungen einzugehen." Steht auch hier bei Ralph irgendwo auf der Seite, ansonsten: seid Kreativ, lasst euch nicht abschrecken!
Das steht noch nirgendwo. Das hat mir heute eine Rechtsanwältin, die mir zugeteilt wurde um mit mir eine neue EV zu "vereinbaren" mitgeteilt. Allerdings konnte, ich vor Unterzeichnung, selbst bestimmen, was aus der EV rausgenommen werden soll und noch eingefügt werden soll. Man lernt dazu.
Eine EGV ist ein Vertrag, man brauch einen Vertrag nicht unterzeichnen, dazu brauch ich auch keinen Rechtsanwalt. Warum unterzeichnet Ihr noch rechtswidrige Verträge?
Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. “Nein”, sagte ein weiser Senator, ”Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“
den Vorschlag gibt es auch von irgendeiner Initiative. Aber daraus kann nichts werden, weil es nicht provokant genug ist. Eine Armbinde die nicht von Staats wegen vorgeschrieben ist, erklärt sich nicht selbst. Wenn, dann müßte man sich kollektiv ein selbsterklärendes Zeichen anhängen. Das kann ein BA-Dreieick sein (... oder zwei, eines davon gedreht, die einen Stern bilden...) oder ein farbiges H-IV auf weißem Grund, oder Handschellen die aus Paragraphenzeichen geformt sind, und und und. Jedenfalls etwas das ohne lange Erklärung schockiert, irritiert oder anklagt.
Jobcenter-Visite in Duisburg erschütterte Bezirks-Bürgermeister 28.01.2013 | 17:25 Uhr
Duisburg. Der Walsumer Bezirksbürgermeister Heinz Plückelmann will einem jungen Mann helfen, der seit sechs Monaten praktisch mittellos ist. Die Art, wie der 18-Jährige vom Duisburger Jobcenter behandelt und abgefertigt wurde, erschreckte den SPD-Politiker.
Heinz Plückelmann sitzt in der Redaktion an der Weseler Straße, führt mit zitternder Hand seine Teetasse zum Mund und ringt vergeblich um Fassung:
„Wie dort beim Jobcenter mit Menschen umgegangen wird – unfassbar, einfach unfassbar.“
Am Montag ging Plückelmann gemeinsam mit Frank frühmorgens zum Jobcenter: „Weil ich nicht glauben wollte, dass die ihn einfach weg schicken.“ Doch genau dies passierte: „Wir kamen nicht mal an der Pforte vorbei. Da sagte man dem Jungen und mir, wir sollten am 6. Februar wieder kommen.“
Das Argument, der Junge habe aber nichts zu essen und sei ein Härtefall, habe man im Jobcenter einfach überhört, sagt Plückelmann
leider läßt die Duisburger Zeitung nur gemeldete Gäste Kommentare abgeben... So kann man dem Walsumer Bürgermeister leider nicht sagen, daß, wenn er wirklich helfen wolle, er nun Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung stellen solle. Wohlgemerkt: nicht gegen das Amt, sondern gegen die Personen die dort abwimmeln. Danach kann er noch einen offenen Brief an die SPD-Spitze schreiben: entweder weg mit den Hartzmurks - und wahlweise zurück zum alten System, oder bedingungsloses Grundeinkommen - oder er gibt sein Parteibuch ab und geht zur Linken.
Er braucht ja keinen offenen Brief an die SPD schreiben-er ist ja in der SPD, wenns ihm ernst wäre könnte er seiner Partei den Vorschlag machen, diesen Hartz Murks zu stoppen...aber es ist Wahljahr, da tut man gern mal betroffen und verschleiert alles. Nein, zur Linken soll er nicht gehen, da werden nur fähige und aufrichtige Leute gebraucht, er würde diese Partei nur mit seiner anwesenheit verseuchen. Seh ich jedenfalls so.
Das er die schlimme Erfahrung wenigstens bei mindestens einer Zeitung öffentlich gemacht hat, ist ihm trotzdem m.E. sehr hoch anzurechnen und vielleicht öffnet ihm die Erfahrung auch mehr die Sicht darauf, das nicht nur er nach einem Besuch in einem Jobcenter mit zitternden Händen da sitzt, und vielleicht erkennt er, es gibt ganz viele Menschen namens *Frank*..aus allen Altersgruppen, und z.b. auch die, die unter 20-100% Sanktionen noch nicht mal mehr ein Existensminimum an Geld haben, und selbst eine Sanktion wird ja nicht zurückgenommen, die gilt dann unmenschlich hart weiter mindestens für 3 Monate.
SPD-Politiker Plückelmann betont, dass es ihm nicht darum gehe, dass sein Name in der Presse genannt werde, "es geht mir darum, dass man einen jungen, hilflosen Mann nicht einfach wegschicken kann".
Es war übrigens vor ein paar Jahren in der Stadt Duisburg, in der auf Servern bundesweit damals ARGE MitarbeiterInnen in aller Öffentlichkeit diskutierten, ob man Organe von Leistungsbeziehern als Vermögen verwerten könne! Und des war die SPD selbst, die durch ihre politische Fehlleistung vordem den sozialen Frieden im Land zur Disposition stellte. Ich bin sehr erstaunt, dass das ein SPD-Mitglied nicht weiß. Stellt sich die Frage, wozu er selbst in dieser Partei tätig ist, wenn er nicht weiß, was er dort mit seinen Mitstreitern tut .... Grüße aus Kiel, Lutz
Es ist Wahljahr, da vergessen SPD Mitglieder so einiges...war ja alles nicht soooooo gemeint, man wusste ja nicht das alles so schlimm ist, man solle SPD wählen dann richtet sie ja alles (bis auf Grundgesetz verletzende Sanktionen natürlich-die werden kurzzeitig von den Grünen gelockert...die Wahl steht schließlich an). Vielleicht tun bals auch einige CDU Politiker erstaunt und geschockt...es ist schließlich Wahljahr. Nie vergessen, nie verzeihen-Vollstrecker der Armut: www.youtube.com/watch?v=zcCWqdeL92c
Wie etwas weiter oben geschrieben, hier nocheinmal: News von der www.wir-sind-boes.de Seite:
Die juristische Arbeit kommt nun endlich vollends in Gang! Eine Verfassungsrechtlerin wird bis Ende Februar ein juristisches Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen verfassen, was dann für die Öffentlichkeit und andere Anwälte zugänglich und nutzbar sein soll.
Im Hintergrund stehen Sozialrechtler, kritische Anwälte und Richter, die außerdem an einem Vorlagebeschluss arbeiten, um die Klagefähigkeit nach Karlsruhe zu verbessern.
Danke an alle Spender, die diese Arbeit und diesen wichtigen Schritt möglich gemacht haben!
Die juristische AG des Wir-sind-boes teams hat eine Webseite erstell. Bei besonderem Interesse ist jede Mitarbeit und Zuarbeit willkommen. Geschützt durch Login sind erweiterte Bereiche
Der Hilfesuchende Selbständige Stefan D. staunte nicht schlecht, als er beim Jobcenter Neustadt an der Weinstraße nachfragte warum die bewilligten aufstockenden Hartz IV-Zahlungen an ihn grundlos eingestellt worden waren. Denn der zuständige Sachbearbeiter Herr K. antwortete ihm sinngemäß:
„Das machen wir manchmal um zu sehen ob die Leute noch leben“.
Vielmehr zweifelte Herr D. nun nicht mehr im geringsten daran, dass auch die Geschichte die ein Bekannter ihm unlängst erzählt hatte stimmte: Ein Hilfesuchender der auffällige Zahnlücken hatte bekam von einem Sachbearbeiter gesagt, er solle sich doch in der „Geisterbahn“ bewerben.
Angesichts dieser Schildbürgerstreiche stellt sich bei dem Betroffenem die Frage, ob „dies Taten Einzelner sind, die ihre Geltungssucht und persönlichen Defizite auf diese Art ungestört ausleben können, oder ob hier ein System, berechtigte Ansprüche auf diese Weise abzuwehren um Gelder einzusparen, dahinter steckt“.
Diese Bundesregierung,vielleicht auch alle anderen davor,wer weiß, denkt doch wirklich wir sind alle bescheuert.Und warum ? Sind wir es nicht doch manchmal ein bisschen,warum ? Weil wir immer ausgerechnet die wählen die so gar nicht das Gute für uns wollen.Ich meine damit,welche Partei wäre in der Lage das System etwas menschenfreundlicher zu gestalten ? Abgesehen, nicht etwa,CDU,FDP,CSU.....nun haben wir doch schon eine bessere Übersicht.Seltsam,die meisten wählen CDU,SPD,GRÜNE.Aber wer sind die meisten,doch meistens nur die es unter dieser Regierung blendend geht und die Geblendeten.Leute,aber wir sind doch die meisten die es nicht so gut geht.Das gemeine Volk leidet.Die Relation zwischen arm und reich ist eklatant.Da gibt es aber inzwischen in allen Bevölkerungsschichten Widerstand die sich gegen die Machenschaften dieser Regierung wenden.Der Kapitalismus ist in seiner Endphase,er wird immer brutaler.Abgesehen davon, sind es viele Politiker die erst den totalitären Kapitalismus geschaffen haben und den Unternehmen Tür und Tor geöffnet haben.Also lasst uns die Sache angehen,kämpfen wir für das BGE und bringen wir das Grundgesetz wieder auf die Beine.Hartz 4 gehört in die Tonne und die es befürworten gleich mit.
Hier ist der richtige Link vom 29.01.2013: Neueste Nachrichten aus der Welt des H-IV:- Dazu passend: Ein Strafgefangener versucht, seine Entlassung zu verhindern, um nicht wieder in die Fänge des Jobcenters zu geraten ... (Lieber Ralph bei deiner Verlinkung fehlt eine 4 Und sieht nur ein Foto von André Shepherd)Schon hart das jemand lieber wieder im Gefägnis ist als unter Hartz4 leben zu müssen!!! https://linksunten.indymedia.org/de/node/77234
Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes
Guten Morgen Ralph,
AntwortenLöschendas ist ja sehr interessant!
Ganz besonders der neue, die EGV ersetzende, Verwaltungsakt!
Ich habe ebenfalls einen solchen EGV-VA. Und wie bei deinem VA ist eine - meiner Meinung nach - falsche Rechtsfolgenbelehrung angegeben! Diese bezieht sich nämlich auf eine "normale" EGV, jedoch in keinster Weise auf einen, die EGV ersetzenden VA. Dies bezüglich habe ich ganz aktuell eine Klage auf Festellung der Nichtigkeit beim Sozialgericht laufen. Hier ist jetzt in Kürze zur Eröterung des Sachverhalts geladen worden. Mal schauen, wie es ausgehen wird. Ich schicke dir mal die Klage und eine Ergänzung, mit der du den VA sicherlich aus der Welt bekommen könntest :-)
Gruß
Karl K
@Karl K
LöschenDer Entwurf deiner Klage würde mich ich interessieren. Mein EinV-VA sieht nämlich ähnlich aus. Vielleicht kannst diesen anonymisiert irgendwo hochladen, z.B im Forum Harz.info ?
Gruß Einhorn
Eingliederungsverwaltungsakte basieren immer auf böswilliger Inkompetenz. Einige Experten nennen das krummklug. Die im angeblichen Auftrag handelnden Sachbearbeiter sind einfach nicht in der Lage, komplexe Kausalzusammenhänge zu erkennen, geschweige denn zu begreifen. Nur die von Grund auf erkenntnisfähigen Menschen sind dazu in der Lage. Und das sind in der Regel Ausnahmepersönlichkeiten - Menschen die sich jeglicher Selbstentfremdung mit Herz und Verstand entziehen können. Es ist naheliegend, dass das Grundgesetz von verantwortungsbewussten Ausnahmepersönlichkeiten verfasst worden ist und dem entsprechend begriffen werden kann. Gute Miene zum bösen Spiel ist das Böse - Falsche Freunde im Amt, die angeblich dein Bestes wollen. Letztendlich basiert das Ganze Samsaraspiel auf systemischer Kontrolldramenvernebelung. Einige ausgeleuchtete Expertern sprechen von verkorksten Kindern, die in den Körpern von Erwachsenen agieren und ihre Kontrolldramen auf Kosten anderer ausleben. Das ist so ziemlich das Schädlichste was es gibt - im Teile-und-Herrsche-Spiel.
LöschenFazit: Alle Rechtsmittel, möglichst kausal- und anschlussfähig einsetzen. Einfach den Spieß umdrehen und dann die Sachlage transzendieren.
MfG
@ Einhorn:
LöschenIch werde Ralf meine Klage noch einmal - allerdings in anonymisierter Form - zusenden und ihn bitten, diese auf seiner Homepage zu veröffentlichen. Sobald ich näheren vom SG weiß, gebe ich dann Ralf bescheid :-)
Gruß
KARL K
Aus der "Rechtsbehelfsbelehrung" des VA geht hervor, dass Ralf Boes sich auch trotz möglicher 100% Sanktion beim JC melden muss. Allein hier liegt in sich selbst schon die Widersprüchlichkeit des Unmachbaren. Wer kein Geld hat, kann nicht reisen...Ralf, ich bin zwar selbst Hartzer, trotzdem spende Dir heute ein paar Euro für Deinen Kampf ums Recht. Denn Dein Kampf ist unser Kampf und alle sollten sich mit ihren Möglichkeiten daran beteiligen. Auch zwei, drei Euro können viel bringen, wenn nur genug Leute zum Spenden bereit wären.
LöschenWow. so einfach geht das also: man drückt den Reset-Button, nimmt Ralph den Wind aus den Segeln und gewinnt dabei unendlich viel Zeit. "Lex Boes" lässt grüßen, oder mit anderen Worten: was ist schon einer, dem man weitgehend Narrenfreiheit gewährt, gegen die Millionen, die man dadurch weiter traktieren kann. Ganz perfide. Echt.
AntwortenLöschenMarko
Ich verstehe das nicht. Ich habe keine EGV. Nach Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt konnte nichts rechtswidriges festgestellt werden. Kein Hinweis auf einen VA. Mein Anwalt versicherte mir, das ein VA schriftlich zugestellt werden muss. Aber ich habe nie etwas bekommen. Meine neue Sachbearbeiterin sagt, die EGV müsse nicht unterschrieben werden, sie speise das einfach ein. Was bedeutet das jetzt rechtlich?
AntwortenLöschen"Sie speise das einfach ein"???? Sie fälscht die Unterschrift von Dir??
LöschenDarauf habe ich keinen Einfluss. Oder soll der Anwalt jetzt den Rechner prüfen? Ohne meine Unterschrift kommt sie damit bei Gericht nicht durch. Es gibt nichts Schriftliches und ich habe keine Probleme mit dem Amt, keine Auflagen.
LöschenDas ist ja lustig - ich habe auch keine EGV bekommen - nichtmal irgendeinen Vorschlag dazu.
LöschenUnd ich habe auch nicht daran erinnert, wir hatten so viel netteres zu besprechen bei unserem konstruktiven Zusammentreffen...
aber "einfach eingespeist" geht nicht. Vor Gericht hättest Du die besseren Karten - Urkundenfälschung oder Nicht-Zusendung einer EGV machen wohl schon formal jede nur mögliche Sanktion ungültig...
Oder Du gehörst zu einer Zielgruppe, die offensichtlich keine EGV braucht (Elternzeit? Frührente? Bestimmte Form von Aufstockung im Erwerbsleben? - da kommt das manchmal, nicht überall bei pingeligem Personal, vor.)
In meiner Elternzeit hatte ich auch keine EGV und ein Jahr danach auch noch nicht, bis man mich das erste Mal sehen wollte.
Nein, ich gehöre nicht in eine bestimmte Zielgruppe. Aber ich war schon öfter beim Anwalt und wehre mich immer.
LöschenNachdem ich zweimal die Unterschrift verweigert habe, wird mir keine EGV mehr vorgelegt.
Meine Psyche ist mir wichtiger als Sanktionen und das sage ich auch beim Gespräch. Über mein Leben will ich selbst bestimmen, auch wenn ich ohne Erwerb bin. Im Februar habe ich wieder einen Termin, nach 15 Monaten.
Thats rock´n Roll baby!
AntwortenLöschenAlso ich bin auch schwer beeindruck, habe aber so was ähnliches erwartet.
Natürlich sind die vom Amt nicht dumm, das muss man wissen. Dennoch ist das, was die ankündigen in zwei Punkten nicht zulässig, aus meiner Sicht:
zum Einen ist das eine Lex Boes, die finde ich ungerecht gegenüber anderen ist. Darf ich das jetzt auch so machen wie Du??? Wohl nicht, aber warum darfst Du und ich nicht? Weil Du zu gefährlich bist, wenn du vorm BVG klagst???
Ich finde mit diesem Punkt kann man gut arbeiten, da sie dir den Gang zum BVG massiv erschwerten. Denn man muss jetzt aufklären (vielleicht über Bild) dass der frechste Hartzer jetzt auch noch eine Lex Boes bekommt. Frau Ralfs muss aber weiter putzen, oder darf die auch Vorträge halten? (sie könnte doch z.B. über ihr Leben spannend berichten: Ich und meine geliebten Sklavenhalter)
aLSO, ich hoffe ich drücke mich klar aus: hier ist ein Präzidenzfall (ich hoffe ich hab das richtig geschrieben) GESCHAFFEN worden. Deshalb musst du Ralph mit "deinen" Juristen klären, wie man den Präzidenzfall verbreiten kann und möglichst viele Hartzer (z.B. DIE KEAS) SICH AUF DIE Lex Boes berufen mögen. Denn Karlsruhe ist erstmal blockiert( geil das erinnert mich an Schachspielen).
Man könnte auch alle Hartzer über die Plattformen über Lex Boes informieren und möglichst viele auffordern (ich wäre auch dabei) Briefe zu schreiben an Regierung Presse Alt etc., in denen man sich beschwert, dass es wohl drei Klassen gibt, den Bürger, den Hartzer und Herr Boes.
Zweiter Schachzug ist aus meiner Sicht, unbedingt! NICHT DAS zu tun was die sagen. Also selbstverständlich wird Herr Boes seine OrtsABWESENHEIT nicht genehmigen lassen. Und dann sanktionieren sie auch Deine Miete, wenn ich das richtig gelesen habe. Wie war das Versprechen vom Alt öffentlich: Sie werden nicht oblachlos, Herr BOES!??? Hier ist auch ein Schachzug! Wenn Sie sanktionieren, klagen. Bitte sag, ob ihr noch Spenden braucht. Daran darfs nicht scheitern!
Drittens: Unbedingt die Bild und co mit einbeziehen:
Bis jetzt ist es so: Bild und co stellen Herrn Boes als Prototyp des Hartzers da.
Man muss jetzt darstellen, dass dieser "böse Schnösel" nun auch noch ne Lex Boes bekommt, die anderen aber nicht. Also man muss die mit ihren eigenden Waffen schlagen; ich hoffe es ist klar, was ich meine!!!
Ziel ist, dass das Amt unter Druck der Bevölkerung gerät: Motto, diesen Faulpelzen muss das Geld ganz genommen werden, vor allem Boes.
Alle Beamte, auch die junge hübsche Frau muss so mit Hassmails der gemeinen DEUTSCHEN Michls bombardiert werden bis sie die Lex Boes kippen und ihn "hinrichten"; DANN IST ROCK´N ROLL BABY:Dann kannst DU klagen, wenn bis dahin nicht sowieso schon, die Strategie siehe oben aufgegangen ist.
Also, ich finde abschließend, dass auch Du eine mindestens Doppelstrategie fahren musst. Das wären meine Ideen dazu. Wie beim Schach aber, ist es wichtig den anderen, also das Amt, die Politik in arge bedrängnis zu bringen, von allen!!! Seiten zu attakieren. Weil dann ist wie gesagt ROCK´N ROLL und DANN MACHEN DIE FEHLER UND DANN IST SCHACH MATT! REVOLUTION KANN SO SPAß machen nicht wahr??? Herrlich
Es grüßt der Pitter mit Gewitter us Kölle am Ring
Ich stimme hier ja so was von zu ... :-)
LöschenHier berichtet Frau Ralfs:
Löschenhttp://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1784872/Arm-und-Reich-n%C3%A4hern-sich-etwas-an#/beitrag/video/1784872/Arm-und-Reich-naehern-sich-etwas-an
Interessant in dem Beitrag das Credo der Frau Prof. Allmendinger:
LöschenHauptsache Arbeit... schließlich pflege man soziale Kontakte und könnte seine "Bildung die man habe, umsetzen".
So, aha... und ich dachte immer ich gehe einer "Erwerbstätigkeit" nach von der ich meinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Richtig Dieter, soziale Kontakte pflegen und meine Fähigkeiten nutzen kann ich wesentlich besser, wenn ich gerade nicht in 12-Stunden-Schichten allein verbracht erwerbstätig bin, und dabei noch nicht mal meine Familie versorgen kann. Beim derzeitigen Lohngefüge müsste ich 50 oder 60 Stunden die Woche arbeiten, am "besten" nachts und am Wochenende, weil's ohne Zulagen nicht reicht. Erwerbsarbeit nach HartzIV-Schema vernichtet Familienleben, gefährdet den Körper und verödet den Geist.
LöschenWenn die Tätigkeit "wohlwollend" überprüft wird, erledigt sich die Sache mit der Ortsabwesenheit, da die Anerkennung der Tätigkeit die nötigen Reisen mit einschließt.
AntwortenLöschenEs geht nur darum Zeit zu schinden und den Gang vor das Verfassungsgericht abzuwenden.
http://www.youtube.com/watch?v=yGmdu4WpeIc
LöschenNur 32 Abgeordnete haben abgestimmt!? Geht das jetzt nur um einen Gesetzentwurf oder um die Zustimmung zu einem Gesetz? Enthaltung ist widerlich, nur um hinter sagen zu können: Ich war´s nicht!
"Normale" Sache...
AntwortenLöschenwenn die Aufstellung der Tätigkeiten mehr als 20? Wochenstunden ergibt, dann wird das Geld zurückgefordert (unsinnig, da ja dann statt Arbeitslosengeld Sozialgeld fällig wird, was man aber vor Bezug beantragen muss. Also vorsorglich immer Sozialgeld beantragen, für den Fall, dass das Arbeitslosengeld II nachträglich zurückgefordert wird.)
Die Rückforderung (bei Abzug von zukünftigen Zahlungen) führt wieder in eine Zwangslage, das ist so gewollt. (Druck ausüben) Ich sehe nichts von Schokolade, ich´sehe nur eine wahrscheinlich befrstet eingestellte Mitarbeiterin, der eine reguläre Beschäftigung versprtochen wurde und die jetzt weiter "nach unten" tritt. Leider vielfache Praxis und Gesellschaftstheorie (Wolfsgesetz)
Also nicht zuviel vertrauen in diesem Falle, in anderen nicht zuviel Misstrauen.
Vorsorglichen Antrag auf Sozialgeld stellen!
LG. Torsten
Es wird in der Eingliederungsvereinbarung als Ziel "Verringerung der Hilfebedürftigkeit" und nicht mehr "Integration in Arbeit" genannt. Dies ist ein interessanter Perspektivwechsel. Nicht mehr der "erste" Arbeitsmarkt, welcher alle anderen Tätigkeiten diskriminiert und abwertet, ist das Maß aller Dinge, sondern Minimierung der "Hilfebedürftigkeit" sprich: weitestgehende Kürzung von Alg2.
AntwortenLöschenMit dieser EGV per Verwaltungsakt, die zunächst einmal harmlos klingt, wird bei abweichendem Verhalten (unerlaubter Ortsabwesenheit) allerdings direkt neben Sanktionen auch mit Obdachlosigkeit gedroht. Da Ralph seine Vorträge öffentlich im Netz ankündigt und nicht auf die Zustimmung des Peitschenschwingers wartet, wird er damit also einer dauernden Bedrohung von Wohnungs- und Existenzverlust ausgesetzt. Im Fall von Ralph Boes wird der/die Aufseher(in) sicherlich Zurückhaltung im Zuschlagen auferlegt bekommen, für alle Anderen bleibt die Bedrohungslage allerdings unverändert.
Ich bin mir sicher das Ralph und sein Team darauf richtig reagieren werden.
@ Nick
LöschenDanke, für diesen Gedanken!
Selbstverständlich ist dieses Ziel in unser aller Interesse. Die Würde des Menschen, die Abschaffung der Sanktionen und auch das Grundeinkommen zielen genau auf die Verringerung der Hilfebedürftigkeit ab.
Leider wird dieses Ziel im Teil 2 wieder verwässert, der wieder "mit der Eingliederung in Arbeit" überschrieben wurde und seine "Selbständigkeit" auf den "Erwerb" beschneidet.
Allerdings ermöglicht dieser 2. Teil auch weitere Sanktionen und eine gerichtliche Auseinandersetzung. Drohungen und Zwänge widersprechen der Selbstbestimmung (Souveränität), welche jede Selbständigkeit konterkarrieren! Hier wird der kurzfristige Gelderwerb über die Grundrechte und das eigentliche Ziel, der Abschaffung der Bedürftigkeit, gestellt.
Somit versucht das Jobcenter einen Spargat, mit seiner Doppelstrategie, einerseits eine Lex Boes zu schaffen und andererseits am unsinnigen Zwang des SGB2 festzuhalten, inklusive der Rechtsfolgenbelehrung. Diesen Widerspruch gilt es zu thematisieren!
Hier nochmal was zu der Ortsanwesenheit und Abwesenheit:
LöschenTagesreisen sind nirgendwo verboten und NIEMAND muss sich dazu eine Erlaubnis vom JC holen!
Es geht immer darum
1. für die Leistungsstelle: wird anderswo gewohnt (=übernachtet) und geldwerter Vorteil (ernährt) - wird es gegengerechnet oder man wird erstmal pro Forma bis zur Klärung des Sachverhaltes "ausgeschlossen".
In wie fern Internetblogs, Privatpost, zufällige Indizien (wie Fahrkartenkauf/Hotelgebühr in anderer Stadt, Name einer Airline auf dem Kontoauszug) da hineingezogen werden, ist wohl einzelfallabhängig.
2. ist eine Vermittlung/Verringerung der Hilfebedürftigkeit nicht gefährdet durch Tagesaktivitäten (egal wohin es einen verschlägt), interessiert es den Vermittler eigentlich NULL. (wenn täglich der Postkasten gelehrt wird mit angemessener Reaktion und keine Termine verpasst werden wie etwa bei Ralphs letzter Zugstressreise vom Vortrag zum Amtstermin, darf nicht sanktioniert werden)
Wegen angekündigter Vorträge sollte Ralph keinen Ärger bekommen. Der Ärger könnte entstehen, wenn ihm nachgewiesen wird, dass er sich anderswo verpflegen und behergen lässt.
3. Das Übernachten in einer anderen Wohnung als der eigenen ggf. bei der Nachbarin wird genauso geahndet wie wenn man in der selben Zeit nach Basel fährt. Es geht darum, eine eigene Wohnung zu beanspruchen, was "nicht nötig ist" bei der anderen Leuten unterstellten Hilfsbereitschaft.
Ein Berliner, der "seinen Landkreis nicht verlassen darf", hat im Prinzip schon ein Problem, wenn er die Stadtteile wechselt und bei der Freundin oder Mutter übernachtet. Das ist ein anderes Amt, das dort zuständig wäre, eine "Reise" ist eine "reise" oder nicht? Ab wann spricht man von einer Reise? "Orts- und Zeitnaher Bereich" ist auch vage geregelt, so dass es lediglich um das Vermittlungshemmnis geht und die "gute Kommunikation" mit dem Amt und das duckmäuserische ausführen seiner Aufträge wie Bewerbungen usw.
4. Es gibt keine Absitzpflicht meiner Stunden im Haus oder in den Grenzen der Stadt.
Die Vermittlung muss behindert sein durch meine Unerreichbarkeit oder durch meinen weiten Anreiseweg muss ich etwas verpasst haben... sonst keine Sanktion, die vor dem Gericht bestand hat.
Um täglich den Briefkasten zu leeren und somit der "Erreichbarkeit" zu genügen, kann ich auch Tagesreisen zum Mars unternehmen bei entsprechender Technik und Reisekostenübernahme, die mir nicht vorher als Einkommen zufließen.
Genauso kann ich auch in den Zoo der eigenen Stadt gehen oder zu einem Verein, ins Kaufhaus oder in den Schrebergarten meiner bürgerlichen Freunde im Umland.
Werden WIR eklig und pingelig:
Ab wie vielen Stunden ein "Tag" Ortsabwesenheit gezählt würde, wäre vielleicht eine kleine Anfrage wert! Abgeordnete hier im Saal???
Hallo Torsten,
AntwortenLöschendas sehe ich anders. Da jetzt erst die Prüfung auf Anerkennung der Tätigkeit vorgenommen wird. Erst ab Datum der Anerkennung, ergibt sich eine neue Ausgangngslage für Ralph.
Eine Rückforderung wäre rechtswidrig, wenn nicht parallel rückwirkend Sozialgeld zu zahlen ist. Somit rein technisch eine interne Umbuchungsaktion, da Ralph kein Honorar bezieht.
Hallo Herr Boes !
AntwortenLöschenGegen die Eingliederungsvereinbarung per VA hat schon einen Angriffspunkt in Sachen Bewerbung.
In einer EV muss genau drin stehen wie viel Bewerbungen man schreiben muss, also es muss eine genaue Zahlenangabe gegeben sein z.B. 5 Bewerbungen.
Besonders dieser Satz ist angreifbar:
Das Jobcenter unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
1. Jeder Vorschlag vom Jobcenter hat eine Rechtsfolgenbelehrung, also kann mann nicht von einen Vorschlag ausgehen.
Wenn mir jemand einen Vorschlag macht kann ich ja oder nein sagen ohne Druck einer Rechtsfolgenbelehrung.
2. Es ist wieder keine genaue Anzahl von Vermittlungsvorschläge angegeben, also kann das Jobcenter Dir 100 Vorschläge geben mit Rechtsfolgenbelehrung , wenn sie Bock drauf haben.
Desweiteren würde ich keine Angaben deiner Tätigkeiten zwischen den 01.07.12 bis 31.12.12 angeben bzw. denen mitteilen das Deine Tätigkeiten alle Ehrenamtlich sind.
Ach ja, eine Ortsabesenheitsregelung hat nichts in einer EV zu suchen, also auch angreifbar.
Also Ralf leg sofort Widerspruch gegen diesen Bescheid ein und lass Dir nicht einreden das Deine Vorträge eine selbständige Tätigkeit sei.
PS: Du brauchst keinen Antrag auf Sozialgeld stellen
Ich denke Herr Boes wird keine Vermittlungsvorschläge erhalten ,
Löschensonst müsste mam ihn ja sanktionieren. Bei dem Termin jetzt , hat er ja auch keine erhalten , oder ? Das Jobcenter wird alle Möglichkeiten ausloten , Herrn Boes nicht sanktionieren zu müssen .
Trotzdem muss Herr Boes Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, da er er Fehler hat.
Löschen1. Bewerbungsvorschläge wie viele ? und wie viele Eigenbemühungen ?
2. Ortsabwesenheit hat nichst in einer EV zu suchen
Wie irrsinnig ist das denn nun schon wieder? Sie gewähren dir einen "Job" als Dozenten, verweigern dir aber die Freizügigkeit innerhalb Deutschland. So wird hebt das eine das andere auf und wird hinfällig. Einfach nur irrsinnig, das ganze...wie fast alles, was die Leute vom Jobcenter absondern.
AntwortenLöschenLG Marita
Hat zwar nichts direkt mit Sanktionen zu tun, bin aber mal gespannt, was die zwei Professoren so abliefern:
AntwortenLöschenhttp://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2011/pm00306.html.de
Da Merkel ja schon das Ende des Wohlfahrtsstaates eingeläutet hat würde es mich nicht wundern wenn die beiden Professoren "errechnen" werden, dass die Hartz IV-Empfänger momentan zuVIEL bekommen.
LöschenGruß Marita
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.
LöschenAt Marita: Deshalb ist es ja höchste Zeit, Merkel abzuwählen. Leider sieht das die Mehrheit der Wähler anders, was ich sehr bedauerlich finde...
LöschenO.
Merkel abwählen? Wenn man die Wahl zwischen Pest und Colera sieht, wozu dann Merkel abwählen? Als Kohl abgewählt wurde, haben SPD und Grüne Deutschland wieder in Kriege geschickt. Was kommt bei der nächsten Abwahl? Notstandsgesetze durch die SPD, wie schon einmal?
LöschenDieLinke ist nicht die beste, aber wenigstens eine Alternative. Piraten gingen auch, aber sind die nicht zur Spaltung der Linken erschaffen worden? DieLinke mit 52% in die Opposition!
LG. Torsten
Ich hab das nicht angetan:
Löschenhttp://www.etwasverpasst.de/sendung/174071/ard/filmmittwoch-im-ersten/blitzblank-horfilmfassung-fsk-tgl-ab-20-uhr-.html
Film am Mittwoch im Ersten (23.01.13 um 20.45 Uhr)
Zitat: "Von 1000 Euro im Monat leben - geht das? Torsten Blank hält diesen Lohn für ganz passabel. Die Arbeiter seiner Gebäudereinigungsfirma allerdings sind völlig anderer Meinung und treten kurz entschlossen in den Streik. Torsten, guten Gewissens, immerhin zahlt er nach Tarif, lässt sich von der energischen Lisa zu einer Wette provozieren: Wenn er vier Wochen lang so wohnt, arbeitet und lebt wie sie, fallen die Arbeitskampfmaßnahmen aus. Wenn er verliert, bekommen alle mehr Geld. Unter Lisas strengen Augen verlässt Torsten seine Villa, gibt die Kreditkarten ab und fängt in der Putzkolonne an. Von nun an heißt es durchbeißen. Zeitdruck und Geldmangel machen ihm zu schaffen, nicht jeder Versuchung kann er widerstehen ...."
Bisschen spät, aber:
LöschenBlitzBlank
Originaltitel: Blitz Blank
Komödie, D2013
26.01.13, 20.15, (90 min.)
Beschreibung:
Der Unternehmer Blank (Jörg Schüttauf) fordert mit seinem Niedriglohn und einer Wette einen Streik seiner Mitarbeiter heraus...
Datum: Sa., 26.01 Uhrzeit: 20:05 - 22:05 Dauer: 120 min.
LG Torsten
... wenn wir schonmal bei Parteien sind... hier mal der Hinweis auf die Absage an die Politik, solange sie Mist wie Sanktionen zustimmt oder anderem für uns nicht haltbarem:
Löschenwww.NEIN-idee.de
...denn wer nicht mindestens "im Prinzip" NEIN sagen darf, hat nichts zu melden und wird unterdrückt. Nichtwähler mitzählen gehört eigentlich zu Demokratie! Alle hier können helfen, dass das auf den Wahlzettel kommt durch Unterstützerunterschriften. Ralph ist auch schon dabei:
https://www.youtube.com/watch?v=1seNJVAMp64
Ein Verwaltungsakt in dieser Form ist eine Entmündigung, inklusive Grundgesetzverstößen, zwar gab es hier keine Sanktion, aber Drohungen damit.
AntwortenLöschenHier könnte eine Feststellungsklage gestartet werden (wiegesagt es sind Grundgesetzverstöße enthalten). Widerspruch beim Amt einlegen und zeitgleich Klage starten.
Klage Muster hattest Du ja vor einiger Zeit einige bekommen. Nutze sie und schreib die nach belieben um.
Ich habe der EGV wie folgt widersprochen:
AntwortenLöschen---
Jobcenter
der Landeshauptstadt Potsdam
Horstweg 102 – 108
14478 Potsdam
BG
Sehr geehr...,
die mit mir geschlossene Eingliederungsvereinbarung
verstößt
gegen die Paragraphen 1 Abs. 1 und 20 Abs. 1
des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Ich bin nicht bereit, an diesem millionenfach praktizierten Rechtsbruch persönlich mitzuwirken.
Daher widerrufe ich meine Unterschrift unter die rechtswidrige Eingliederungsvereinbarung vom ... .
Mit freundlichen Grüßen
Empfangsbestätigung:
---
Das schließt auch einen VA aus.
Ist nicht der allgemeine Weg, solche EGV sollten nicht erdacht und vorgeschlagen werden. Eine Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Unmoral dieser EGV'en wird aber nur geringfügige Korrekturen bewirken, wie oft in diesem Land. Immerhin hat sich die idiotische Arztgebühr auch jahrelang gehalten.
LG Torsten
hallo
AntwortenLöschenwas soll das alles ? es ist erwiesen das harz4 menschenverachtend ist.
hier wird man behandelt wie ein sklave ^ millionen menschen leiden seit jahren unter diesen machenschaften
wieso kann man da nicht direkt klagen, es gibt millionen menschen die sanktioniert wurden, werden ( eig alles zeugen ) wenn das so weitergeht passiert nie was und die menschen werden weiter betrogen belogen und das
auf befehl von ministern
wo sind die anwälte oder richter die sich noch nicht dem staat unterworfen haben, hier geschiet tagtäglich auf den argen unrecht
und nix passiert, kann doch nicht wahr sein.
lieber ralph du hast mir hoffnung gegeben aber leider glaube ich nicht mehr an ein gerechtes deutschland
wenn ex manager gesetzte entwerfen die von politikern in nacht und nebelaktionen durchgeboxt werden und keine partei kein richter kein anwalt was dagegen macht dann zeigt mir das , wir leben in einer diktatur , die diktatur vom kapitalismus
es ist ok menschen, tiere, den planeten auszubeuten ohne rücksicht auf verluste
wachstum ist das zauberwort
wie lange ich noch aushalten kann weis ich nicht
mein leben wurde mir von der arge kaputt gemacht egal ist ja nur einer
jetzt wird seit monaten, jahren geredet meinungen manipuliert , leute
verunglimpft, nix passiert
wir sind sklaven und werden wie solche gehalten
bestrafen, sanktioniern druck ausüben
so ist unser system aufgebaut
es tut mir leid, hatte echt hoffnung das du es schaffst
ich träumte von freiheit, aus der traum
danke das du es versuchst ich hoffe du schaffst es ich hab keine kraft mehr, sterbe ich halt im namen des so hoch gepriesenen wachstums
an alle anwälte und richter legt euren beruf beiseite es gibt keine gerechtigkeit mehr wer das geld hat hat recht
muss man sich zum sterben auch abmelden auf der arge und wird einem dann der platz auf dem friedhof verwehrt weil man nicht gerne sklave war
demokratie menschenwürde freiheit geht anders
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/alle-hartz-iv-bescheide-fur-2013-sind_9.html
AntwortenLöschenIch sehe das auch so, das sie Ralph ruhig stellen wollen um ihm am Ende aus Hartz4 zu kicken.
AntwortenLöschenDie zarteste Versuchung in Form einer "hübschen" SB soll doch nur ablenken.
Nebenbei noch die Klage wegen etwas das es so gar nicht gab.
Da Ralph ja ziemlich öffentlichen Wirbel machte, haben sie wohl die Hosen voll im Wahljahr.
Liebe Politiker der einzige Weg ist es erstmal die Hartz4 Sanktionen abzuschaffen. Und endlich wieder "alle" Grundrechte zu beachten.
Es kann nicht sein das der Arbeitslose für jeden Pup sanktioniert wird, und im Falle von fehlentscheidungen niemand haftbar gemacht werden kann.
Es müssen Köpfe Rollen zumindest von denen die ihre Macht mißbrauchen um Menschen mit und ohne die in "Sippenhaft" (BG genannt) genommenen zu schaden!
Nur wenn es auch Strafen für Missbrauch der Instrumente des SGB verhängt werden wird sich die Zahl der Klagen reduzieren!
Dieses SGB gehört gründlich Überprüft und das vom Bundesverfassungsgericht, und nicht von Stammtischparolen gröhlenden Volksverhetzenden Politikern. Das ist ihre Aufgabe.
Jeder Jobcenter Leiter sollte sich bewusst sein das auch er Verpflichtet ist sich dem Grundgesetz unterzuordnen. Wenn etwas falsch läuft gehört es überprüft! Und er ist nicht den Politikern verpflichtet tolle Statistiken zu erzeugen. (Schämt euch!)
Amtsträger sind dem Bürger "Kunden" verpflichtet und eventuell noch seinem Sozialen Gewissen sofern er ein solches noch besitzt!
Ob es eine Lex Boes ist wird sich noch raus stellen, spätestens nach den Wahlen.
So lange werden sie dich versuchen "Kalt zu stellen"
Also schreiben wir "Empörte Briefe" an alle Politiker Stammtischparolen gröhler. An alle Jobcenter. Und die Presse darf auch nicht "weiter" die Augen verschliessen. Auch wenn sie mit der Wirtschaft und Politik auf du und du stehen!
Nee, die sind so blöd,
AntwortenLöschendass sie die Ehrenamtlichkeit von Ralphs Tätigkeit nicht sehen wollen.
Daher verlangen sie eine E/Ü Rechnung (für freie Dozenten) und nach dem Nachweis der "Ertraglosigkeit" (für sie im finanziellen Sinne) wollen sie Ralph wieder auf die Schiene "Du hast Dich zu bewerben!" (auch wenn sie die Sinnlosikeit kennen, nur nicht anerkenen) schieben. Dazu tolerieren sie die bisherigen und auch begrenzt zukünftigen Ortsabwesenheiten.
Und dann sanktionieren sie von vorne. Das war nur der Versuch des Umformulierens, um eine Unterschrift zu bekommen, eben hat der nächste "mitarbeiter", dem wer weiß was versprochen wurde.
Sie sind nicht in der Lage, Ralphs Intention zu erkennen, s.o.
LG Torsten
Hallo Ralph,
AntwortenLöschennicht nur, dass das JC Dir die Betreuungszeit "mit Leckereien versüßen wollte", zitiere ich aus dem "Akt der Verwaltung".
Zitat Anfang:
"Bei festgestelltem Bedarf werden unterstützend spezielle Fachdienste und Beratungsstellen hinzugezogen" Zitat Ende.
Schon hier ergibt sich ohne Präzisierung der "speziellen Fachdienste" und "Beratungsstellen", die Dringlichkeit eines Widerspruch gegen diesen Akt der Zwangsverwaltung eines mündigen Bürger und eine Klage im Eilverfahren vor dem Sozialgericht. Eilverfahren deshalb, weil aufschiebende Wirkung sofort vor Gericht geltend gemacht werden muss.
Was sind denn "spezielle Fachdienste" und "Beratungsstellen"?
In alter deutscher Tradition, gab es geschichtlich immer wieder ganz spezielle Fachdienste. Sind solche Art "Dienstleistung" da gleich mit eingeschlossen?
Solange solche Dienste nicht präzisiert sind, ist jede Überlegung nicht nur offen, sondern unbedingt erlaubt!
Ein Staatsgebilde, in dem es möglich geworden ist, Lohnerwerbslose auf einem christlichen Weihnachtsmarkt in einer Tombola als Gewinn auszuschreiben, hat keinerlei Vertrauensvorschuss verdient!
Hier ist ganz klar GEGENWEHR angesagt!
Übrigens, Ralph, den "Resetknopf" habe auch ich am 1. Dezember zu hören bekommen! Allerdings nicht ohne neue Widrigkeiten in der Folge, die ich grundsätzlich ignoriere.
Die Häufung der im Land verteilten Nutzung eines Resetknopfes, lässt eine neue Strategie zur Bekämpfung der Arbeitslosen, der Aufstocker oder aus anderen Gründen Zwangshilfesuchenden vermuten. Wenn allerdings im gleichen Zeitraum Tombolas mit Menschen als Hauptgewinn möglich werden und nachzulesen in vielen anderen Foren die unsäglichsten Widrigkeiten von Amtswegen, ist eher keine Entspannung aus der Zwangsverwaltung zu erwarten.
Ortsabwesenheit ist übrigens im SGB II geregelt und hat daher in einem "verwaltenden Akt der Jobcenterverzweiflung" nichts zu suchen. Auch dagegen ist der Widerspruch nicht nur zulässig, sondern im Grunde herausgefordert.
Herzlichst, Grüße aus Kiel, Lutz
Die süße Milkaschokolade ist mit Rattengift vermischt. Vorsicht: nicht reinbeißen!
AntwortenLöschenHallo Ralph,
Löschender 3cm weiter oben stehende Beitrag mit dem Zitat aus dem Verwaltungsakt, in Bezug zu den "Fachdiensten", brachte aus einem anderen Forum folgenden Sachstand zu Tage:
Zitat Anfang:
"Sofern es um Pflichten des JC nach § 3 SGB II geht und diese FDs dem JC angehören, oder das JC seine Kompetenzen gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 SGB II auf Dritte übertragen hat, können interne FDs und externe Dritte hinzugezogen werden.
Leistungen nach § 16a SGB II bedürfen jedoch aufgrund ihrer Natur der Zustimmung des Hilfebedürftigen ("können"), da sie nur auf Antrag desselben erbracht werden.
Abgesehen davon müssen lt. § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II die Leistungen Dritter, sowie diese Dritten selbst, in einer EinV konkretisiert sein, d.h. es muss zwingend drin stehen, wer welche Leistung erbringt. Darüber hinaus muss zwingend drin stehen, warum genau diese Leistung erforderlich ist und mit welchem Ziel sie erbracht wird.
Genügt eine EinV diesem Bestimmtheitsgebot i.S.d. §§ 33 und 35 SGB X nicht, ist sie nach § 40 SGB X nichtig.
Diese Nichtigkeit bedingt jedoch keine Unwirksamkeit der EinV, diese muss also trotzdem mittels Widerspruch und Klage angefochten werden, um darüber die Nichtigkeit der EinV festzustellen und diese aufzuheben." Zitat Ende
Nachzulesen unter
http://hartz.info/index.php?topic=57597.msg542195#msg542195
Autor in dem Zusammenhang "Ottokar".
Da hier also die "süße Kleine" aus dem Jobcenter mit ihrem Akt deutlich ihrem vorgegebenen Paragraphendschungel abweichend handelt, ist schon aus dem faktisch ersten Satz des Aktes, der Widerstand gegen den Verwaltungsakt auch für einen Richter leicht zu begründen.
Herzlichst, Grüße aus Kiel, Lutz
Im Verwaltungsakt scheint ein rechtlicher Fehler zu sein, denn dort steht:"Die Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit wie sie Hilfebedürftig sind.." Es ist aber ein Verwaltungakt und Keine EGV, ansonsten wäre es ja ein Verstoß gegen das Vertragsrecht. Siehe dazu Bürgerliches Gesetzbuch.
AntwortenLöschenDesweiteren heißt es:"behält solange ihre Gültigkeit wie sie Hilfebedürftig sind:", ersteinmal gibt es sowas nicht, eine EGV muß alle halbe Jahr erneuert werden, und geht nicht bis irgendwann einmal. Zweitens ist ja das genaue Datum festgelegt, bis wann sie läuft...ein weiterer Widerspruch im selbem Dokumet.Ist das rechtlich alles so richtig? Ich bezweifele es, zumal dieser VA ja eine Entmündigung darstellt.
Eine weitere seltsame "Lex Boes",es soll festgestellt werden ob der Herr Boes Vorlesungen nicht als berufliche Tätigkeit eingestuft werden können. Nunja, wenn der Herr Boes selber bestimmt wann und wieviel Vorlesungen er gibt, dürfte das schwer sein. Oder irre ich mich?
Dann macht er eben weniger, davon leben kann er ja nicht.
Hoffe Ralph Du hast hier gute Abwehr Ideen und vor all Dingen greif diesen Verwaltungsakt an, eventuell bewirkst Du damit ein wichtiges Urteil. Denn Bedrohungen, Entmündigung und Grundgesetzverstöße sind dort auch zu finden.
FDP/Union wollen mit einem Gesetz H4-Empfängern + Geringverdienern Klagen vor Gericht ERSCHWEREN, Verdi hat eine UNTERSCHRIFTENAKTION gestartet.
AntwortenLöschenHier ist ein interessantes Video:
http://youtu.be/fxmeDxyFzQ8
@Anonym 16:01,
AntwortenLöschenstatt Werbung für eine im Grunde wegsehenden Gewerkschaft zu veranstalten, solltest Du lieber diesen Link verteilen:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_12/_30/Petition_38829.nc.html
.. und unterstützen. Die Gewerkschaften sind Dulder und Profiteure des Niedriglohnsektors und haben sich nicht generell gegen Sanktionen im SGB II ausgesprochen. Gegenteilig aber schon!
Gleichfalls gilt es diese Petition dringend zu unterstützen, um Minderjährige vor der Zwangsverwaltung zu schützen und die Rechte der Eltern zu stärken:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_12/_19/Petition_38672.nc.html
Übrigens, bei beiden Petitionen fehlen die Wortmeldungen und Unterstützerunterschriften der Gewerkschaften.
Lohnt sich schon, darüber nachzudenken.
Grüße aus Kiel, Lutz
Gibt es nicht bereits ein Bedingungsloses Grundeinkommen in Form von Kriegsbesoldung?
AntwortenLöschensiehe hier:
http://staseve.wordpress.com/hartz-iv-war-gestern-freie-burger-beantragen-sozialgeld-in-form-von-kriegsbesoldung/
Ich bitte um Aufklärung.
Ähm, ich würde mal davon abraten, denn mit ziemlicher Sicherheit führt das zu einer lustigen Zwangsuntersuchung (Psychaterisierung).
LöschenKurz: Geld gibts nicht, aber Gratis Urlaub in ner Gummizelle...auch wenn das dort geschriebene eventuell rechtlich so stimmen sollte.
Die Aufklärung wäre bei dem entsprechenden Blog-Betreiber einzufordern. Hier geht es um Bürger, die bewusst in Deutschland nach den großen Kriegen leben und zu Recht mit dem Grundgesetz argumentieren.
LöschenGrüße aus Kiel, Lutz
Ich wollte nur einen Rat, ob es so etwas wirklich gibt, bevor ich mich lächerlich bei den Ämtern mache.
LöschenHi,
Löschendavon habe ich vor kurzem auch einmal gehört.
Angeblich soll man da ein monatliches Einkommen von gut 1700 € erhalten. Warum weiß das wohl keiner?
Wenn das schon jemand mit Erfolg durchgeboxt hat, darf er sich sehr gerne bei mir melden samt Belege/Bescheide als eine Art Beweis. Dann werde ich diesen Weg auch beschreiten! Weil 1700€ wo bekommt man das sonst noch?
Aussage von Herrn Schäuble, dass Deutschland seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt souverän gewesen ist:
Löschenhttp://www.youtube.com/watch?v=4xw2NkMFa6s
Wieso lächerlich machen? Was kann neben einer Ablehnung dieses Antrages passieren?
LöschenWas passieren kann? Einladung zu einer Ärztlichen Untersuchung beim Psychater. Klar, wer mutig und Kamikaze bereit ist, solls versuchen, auf eigene Gefahr...das Ergebnis dann bitte mitteilen.
LöschenWoher wissen Sie, dass man zu einer Ärztlichen Untersuchung vorgeladen wird, wenn man diesen Antrag stellt?
LöschenWeil es passieren kann. Bei jedem der sich verquer stellt, wird versucht denjenigen "aus dem Weg" zu räumen. Schachmatt zu stellen sozusagen. Das ist schon vielen passiert, kurz man lässt ihm eine Psychische Krankheit bestätigen (durch Zwangsuntersuchung-natürlich schön umschrieben, damit es rechtlich sicher klingt, auch wenn er recht haben mag), das wars, er wird entmündigt, bekommt ein Betreuer. Ging schon vielen Unbequemen so.
LöschenAber wiegesagt, wer es wagen möchte...
Das halte ich insgesamt für eine schwache Leistung deinerseits. Bisher hast du dich hier im Blog als "zivilisierter Rebell" verkauft, aber nun hast du dich von einer minderjährigen Göre mit Sexappeal über den Tisch ziehen lassen.
AntwortenLöschenAuf Anhieb fällt mir der Widerspruch auf, daß die Göre zwar für dich einen Neubeginn macht wenn es darum geht die Problempunkte ihrer Vorgänger zu behandeln. Aber dich wie einen alten und laufenden Fall behandelt wenn es darum geht
1. dass du weiterhin um 30% sanktioniert bist
2. du Rechenschaft über das vergangene Halbjahr ablegen sollst.
Also Freispruch für Göre, Vorgänger und ARGE, 'terror as usual' für dich.
Das Einladungsschreiben spricht konkret davon, daß die unklaren Punkte besprochen werden sollen. Wobei diese Punkte *nicht* an den Sachbearbeiter gebunden sind (der ist eine beliebig austauschbare Nullstelle), sondern an dich und deinen 'Fall'. Konsequent wäre es gewesen, nach der Erklärung dass diese Punkte nicht weiter behandelt werden, aufzustehen und sich zu verabschieden.
Du kannst nun verzichten (und deinen Blog einstampfen) oder die Fragen nochmals schriftlich einreichen und (unter Berufung auf die Erklärung der Göre und Auskunftspflicht gem. SGB X) eine schriftliche Antwort einfordern.
Der Verwaltungsakt unterstellt dir eine freiberufliche Tätigkeit als Dozent?! Ne, du, da haben du und deine Beistände maßlos geschlampt. Statt auf Beine, Po, Busen, Augengeklimper zu achten, hättet ihr doch auf eine Bezeichung als "ehrenamtliche Tatigkeit" beharren sollen. Und nun hast du den Schaden! Jetzt ist es amtlich: du bist freiberuflich!!!
Mit den Folgen:
1. Rechenschaft über den Zeitaufwand
2. Rechenschaft über ein Einkommen
3. Besuch einer Seminars (!)
Letzteres wird dich monatelang außer Gefecht setzen - außer du riskierst eine 30% Sperre wegen Ablehnung; evtl. ergänzt um eine anteilige Kostenerstattung wg. Abbruch des Seminars. (Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß ein Existenzgründerseminar - das liegt auf der ähnlichen Schiene wie Dozentenschulung - auch 9 Monate dauern kann.)
Ein paar Mal schreibt der VA davon, daß deine hauptberufliche Selbstständigkeit noch nicht anerkannt sei. Aber dass dem geschieht, dürfte zweifelsfrei sein. Du wirst den VA also anfechten müssen.
Allein deswegen, weil du, falls du jetzt noch erkärst dein Zeitaufwand wäre Null (da nicht hauptberuflich, sondern ehrenamtlich) und dein Erwerb wäre Null (da nicht hauptberuflich, sondern ehrenamtlich) du ab dem 17.07 verpflichtest wärest dich regulär zu bewerben. Die Entscheidung was du dann zu tun und wollen hast hast, obliegt der Göre.
Gratulation: du bist entmündigt.
Bezüglich der Sanktionen bzw. des tageweisen Wegfalls von Hartzmurks will ich betonen, daß die tageweise Kürzung dann gilt, wenn du dich für n Tage abgemeldet hast, aber n+k Tage fehlst. Dann, und nur in diesem Fall, kann dir für die k Tage das Geld vorenthalten werden. Da du dich aber wohl niemals abmelden wirst, greift die Regelung nicht. Statt dessen greift die übliche Regelung und du wirst sofort um weitere 30% (in der Summe also 60%) sanktioniert.
Da du ja bestrebt bist eine hohe Sanktion zu bekommen (um neuerlich zu fasten und vor dem BSG klagen zu können) erwarte ich jetzt etwas Renitenz deinerseits. Widerspruch gegen den VA; freches Erklären dass du nicht hauptberuflich tätig bist (unter Angabe von Zeit und Geld als Nullwerte); Selbstanzeige weil du am 17.01.13 unerlaubt ortsabwesend warst; eine Erklärung, dass du auch zukünftig ohne Abmeldung deinem GG-lichen Recht auf Reisefreiheit frönst.
Und späterhin immer wieder Selbstanzeigen nach vollbrachtem 'Pflichtverstoß' und Fragen ob sie es bemerkt haben, ob sie dich sanktionieren wollen, falls nein: warum nicht?
Ja, scheint so, als ob's die "zarteste Versuchung" faustdick hinter den Ohren gehabt und den "alten Sack" mit Charme und Sex-Appeal schnell mal über den Tisch gezogen hat...
LöschenLieber Exi - IN DER SACHE stimme ich absolut mit Dir überein. In der Stimmung, mit der Du das behandelst, nicht. Für MICH war`s ein Erlebnis, zu sehen, WIE das Amt vorgehen will, um mich zu neutralisieren. Dass ich den Weg AKZEPTIERE,habe ich aber noch nirgends gesagt ... Die junge Frau WOLLTE mit mir nicht über die vergangenen Punkte sprechen - sie wäre auch überfordert gewesen, weil sie die Akten nicht zur Verfügung hatte. Sie hatte tatsächlich nur zwei Schriftstücke von mir. - Wie hätte ich sie zwingen können, auf die Vergangenheit einzugehen ??? Die Eingliederungsvereinbarung ist mir als Verwaltungsakt gegeben worden, weil ich mich geweigert habe, sie zu unterschreiben ... Wo ist jetzt bitte das Problem? ICH habe nicht eine einzige Position verschenkt - aber ich weiß jetzt, wie das Amt tickt - und jetzt ist die Antwort bei MIR! Und glaub mir, dass ich da nichts unterlassen werde. Ich hasse nämlich Schokolade - vor allem, wenn sie bitter ist :-)
LöschenVerschenkt hast du die Verhandlungsbasis der EGV. Also praktisch die gesamte Leistung die du vor Monaten erbracht hast. (Das pdf habe ich unten nochmals ver-URL-t.)
LöschenDafür hast du jetzt einen VA an der Backe der dich in ein Nebengefecht - damit meine ich den Widerspruch dagegen - verwickelt.
Wie gesagt bezog sich deine Einladung ausdrücklich auf die noch unbeantworten Punkte. Warum also nicht einfach dieses Schreiben vorlegen und, falls das Thema seitens der Göre als abgehandelt erklärt war, sich nett verabschieden? (Das Einladungsschreiben mußtest du dabei haben. Und deine eigene Fragenliste doch wohl auch...)
Was die junge Frau will oder nicht, spielt keine Rolle. Sie arbeitet freiwillig im Hartzamt und hat deshalb zu funktionieren (wie eine Maschine oder ein preusischer Beamter zu funktionieren). Sie ist doch nicht als Mensch dort, sondern als Verwaltungsfachkraft. Und sie kann nicht willkürlich einen Teil deines Falles (der Teil, an dem sie bzw. ihre Vorgesetzen sich stören) annullieren und den anderen Teil (der, unter dem du zu leiden hast) als unabdingbar behandeln.
Rücksicht auf Überforderung solltest du gar nicht nehmen. Wie gesagt arbeitet die Frau freiwilig im Amt. Wenn sie den Fall über den sie befinden soll gar nicht kennt, dann ist sie am falschen Platz - das muß man ihr sagen. Wenn sie keine Akten hat, dann hat sie ihr Handwerk nicht gelernt - das muß man ihr sagen. Und wenn sie gar nicht weiß warum du zu ihr eingeladen wurdest, dann erübrigt sich das Treffen - das muß man ihr sagen.
Meine Stimmung ergibt sich teilweise aus meiner Persönlichkeit (diese ist nicht diskutierbar), aber auch durch den Abstand den ich einnehmen kann. Damit befinde ich mich in derselben Lage wie der Teamleiter deiner SB. Ich kann nämlich ohne Beeinflussung durch den 'human touch' rein nach Aktenlage urteilen.
Du hast dir ein faules Ei andrehen lassen und wirst Mühe und Ärger haben um es loszuwerden. (Klage beim SG.)
Du hast der Göre völlige Freiheit zugebilligt, während sie dich in Fesseln legt. (Der Vorschlag des Seminars wird kommen!)
Und du hast berufliche Inkompetenz toleriert. Weiterhin die Willkür des Amtes unterstützt. Weiterhin die verweigerte Auskunftspflicht des Amtes bzgl. deiner Fragen akzeptiert.
Nichts zu unterlassen heißt nun, daß du deine Fragen nochmals stellen mußt.
Es heißt, dass du gegen den VA vorgehen mußt.
Es heißt aber auch, daß du Beschwerden gegen deine alte und die neue SB einreichen mußt. Wegen Mißachtung der Auskunftspflicht (beide) und wegen Imkompetenz (die neue).
Nun, ich werde mitlesen, ob dein Hass stark genug ist um auch Karrieren von Jungspunden zu schädigen. (Oder ob sich deine Gegenwehr auf Selbstflagellation beschränkt, damit dich kein anderer peitscht.)
Der Punkt 2 von Dir ist schon richtig, die Einladung ging um ganz andere Punkte. Vielleicht hätte Ralph verhandeln sollen mit der EGV, aber wozu? Das zieht sich dann ja wieder Jahrelang, Jahrelang nur Katz und Mausspiel. Ich persönlich finde, die Zeit von Erklärbriefen hin und her schicken oder "Verhandlungsversuche" sind vorbei. Das Amt ist informiert und gut. Sie haben doch bestätigt von ihrem Kurs nicht abzuweichen.
LöschenEr braucht (salopp gesagt) sich nur noch verweigern, Widerspruch gegen VA, Klagen, Nichts nachweisen...dann sollte mal ne große Sanktion bei rauskommen. Alles andere verzögert die Sache ja nur noch. Aber ok, das ist nur meine Meinung, meine ansicht. Sie muss auch nicht die richtige sein.
wurden Deine Fragen 12-16 eigentlich noch beantwortet?
AntwortenLöschenHallo Ralph,
AntwortenLöschensie hat Dich übernommen und will Dich auch behalten? Na, wie kocht sie denn so und im Bett, wie ist sie denn da so. Erzähl doch mal.
MfG
Matthias
ach, und bevor wir's vergessen: warum wurde nicht versucht die alte EGV --> http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/EGV-EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG-POSITIV7-ENDFASSUNG-B.pdf <-- reaktiviert?
AntwortenLöschenHast du, Ralph, dich von deiner eigenen Freistellungs-EGV verabschiedet?
@ exi
Löschendeine Beiträge enthalten einige ziemlich interessante Gedanken.
In einem englischen blog hat letztes Jahr jemand einen Brief von Ralph an das Verarschungsamt kommentiert als: "Fighting Words"
http://thdrussell.blogspot.de/2012/04/ralph-boes-my-new-hero-part-ii.html
Ich bin gespannt darauf, ob, und wie der Kampf in die nächste Runde geht.
Eines möchte ich noch anmerken:
Einige Kommentare hier schlagen vor, die Bildzeitung mit einzubeziehen. Davon würde ich dringend abraten. Wer sich mit der Bildzeitung einlässt, kann nur verlieren. Gleiches gilt für RTL & CO. Mit Springer-Zeitungen und Bertelsmann-Medien spricht man nicht. Artikel oder Berichte werden nicht kommentiert. Es gibt prominente Beispiele (Bsp. Stefan Raab), die das konsequent durchgehalten, und davon langfristig profitiert haben.
Das wäre mein bescheidener Rat, auch wenn ich das Mediengeschehen nur von außen betrachte.
Frank B.
Aber @exi:
AntwortenLöschenEs bleibt festzustellen, dass man zu einem Verwaltungsakt einer Vormundschaftsbehörde schneller kommen kann, als denselben loszuwerden.
Nun hat der Ralph das Ding ja gerade erst nach Hause getragen.
Und ich gehe davon aus, dass er gegen diesen Verzweiflungsakt des JC vorgehen wird, auch und gerade wenn es Mühe macht (zum Sozialgericht mit vorher formulierter Klageschrift).
In einem der ersten Sätze ist ja faktisch die Zwangsüberweisung zu speziellen Fachdiensten im Akt der Verzweiflung schon offen ausformuliert.
Und da ich davon ausgehe, dass sich Ralph nicht freiwillig ohne freie Arztwahl einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen wird, wird er schon auch deshalb dagegen vorgehen wollen.
oder irre ich hier?
Grüße aus Kiel, Lutz
Die Einbeziehung des ärztlichen Dienstes ist ein Verwaltungsakt. Diesem kann regulär und schriftlich widersprochen werden. Gegebenenfalls auch mit Beschwerden über SB und Psychiater (das hat bei mir mal geklappt).
LöschenTheoretisch müßte auch eine Anzeige wegen Rufmord oder übler Nachrede möglich sein - aber das hat, glaube ich, noch keiner versucht (und in meinem Psychofall waren SB und Psychiater weg bevor ich eine Handhabe hatte...)
Falls der/die SB den Fehler macht einen Psychiater ohne vorherige Mitteilung zum persönlichen Gespräch einzuladen, kann das Gespräch wegen des Beiseins eines Dritten abgebrochen werden.
Falls der/die SB den Fehler macht das Beisein des Psychiaters in der Vorladung anzukündigen, kann der Einladung mit der Aufforderung einer schrifltichen Begründung des Beiseins widersprochen werden. Dieser Einladung muß man keine Folge leisten. Allerdings muß man sie absagen und als wichtigen Grund das unerklärte Beisein des Psychiaters geltend machen (und Aufklärung über das Warum fordern).
Ist das schon ausgemacht das dies eine selbständige Tätigkeit als Dozent ist?
AntwortenLöschenkann das sein, das sie ihn in Richtung Selbständigkeit bringen wollen, er hat doch gesagt das die Menschen wo Vorträge hält meistens kein Geld haben, und wenn er zusagt das in Selbständigkeit zu machen, werden sie ihm nach kurzer Zeit vorwerfen, das er mit dieser Selbständigkeit kein Erfolg hat, und das er dies aufgeben muss, evtl. so soll das m.E. in die Richtung gebracht werden..oder seh ich das falsch?
AntwortenLöschenEigentlich ist diese Warterei vor einer Sanktion unnötig - er sagte doch schon vor 2 Jahren "ich arbeite Vollzeit selbständig ehrenamtlich (= stehe keine Sekunde Eurem A-Markt zur Verfüg. und mache "was ich will" und das "ohne Geld zu verdienen"). Damit hätten sie ihn damals wie jetzt wie ggf. in Zukunft nach einem "wir sehen uns das mal in Ruhe an" sofort ohne Sanktion AUSSCHLIESSEN können vom Kreis der "Empfangsberechtigten". Das sehe ich auch weiterhin als schleichende Gefahr.
LöschenSie können ihn nicht zwingen, irgendein Gewerbe aufzugeben etc., sie können einfach sagen, was Sie da machen, ist "Hobby". Wir haben das jetzt mal so eben stillschweigend geduldet, da es aber kein Geld bringt, kommen jetzt die Programme, mit denen Sie ins Geldverdienen gedrängelt werden:
Maßnahme, Jobangebote, ggf. Selbständigen-Aufträge (haben die kaum, aber sie vermitteln auch öfter in scheinselbständige doppelt beschissene "Stellen" mit den Ergebenheitspflichten eines Angestellten, dem Risiko und fehlenden Urlaub usw. eines Selbständigen).
Aber da sie sich genau den Weg bei Ralph sparen wollen, geben Sie ihm ob seiner "Berühmtheit" noch eine Chance - vielleicht wird er ja aus deren Sicht endlich mal von zahlendem Publikum eingeladen (und sowas wie Maischbergers Honorar können die als Anfang werten, viele "Selbständige" machen nämlich in den ersten Jahren vom Startergeld Minus, bevor sie die Kurve kriegen oder aufgeben).
*wo er Vorträge hält
AntwortenLöschentröste dich Ralph Boes, ich bekomme auch demnächst einen Verwaltungsakt statt der Eingliederungsvereinbarung die ich nicht unterschrieben habe, weil ich von hier und da gelernt habe, es kommt an was du und andere tuen..zwar langsam, aber ihr habt Erfolg !
AntwortenLöschenwie in einem Restaurant :herr Ober.. geben sie mir bitte die Speisekarte:....ich nehme den Verwaltungsakt, das ist das Tagesmenue, und ist sehr zu empfehlen... und was nimmst du?
Löschen*Herr
Löschenes gibt Handys mit internezugang oder E-Mail, oder Telefone, die Erreichbarkeit hat heutzutage fast keine Grenzen mehr und wenn jemand zum Beispiel, also einen Freund beauftragt , morgens den Briefkasten zu leeren und gleich Post durchzugeben, ist nichts Schlimmes dran, dann seine Eltern oder einen Verwandten etc. zu besuchen der außerhalb der Stadtgrenze wohnt, und auch ggf. dort zu übernachten ohne Antragsstellung, es ist und bleibt eine Schande was da drin steht in den Vereinbarungen, und gerade weil es jetzt in diesem Fall auch noch publiziert wird.
Löschenalso dann dürfte das kein Problem sein, wenn es nicht Mobbing ist und mit Absicht zu kürzen, und an einem Tag post und am nächsten gleich den Termin ist sowieso Mobbing, da auch die Postzustellung hinken kann.
Die Zeit ist reif für "ich will auch so wie der Boes"!
AntwortenLöschenAlso ich will keinem raten, sich absichtlich in Ärger zu begeben, den er derzeit in seiner Situation nicht ggf. aushalten oder überbrücken könnte mit der selben Ausdauer und Risikobereitschaft wie Ralph Boes.
Aber WER EH SCHON DEN ÄRGER hat, oder mit Füßen getreten wird, der sollte schleunigst auf die LEX Boes verweisen ("machen Sie es mit mir doch so wie mit dem Ralph").
Kommt man damit durch: LEX Boes wird zu vielen Lexen, die andere wiederum massenhaft schneeballartig zitieren können.
Geht man darauf nicht ein und droht und sanktioniert weiter: bitte etwas sagen wie: "bei diesen Sanktionen klage ich so weit wie Ralph Boes!"
"Dass ich (meine Kinder etc.) verhungern, können Sie nicht verantworten! -
Lebensmittelgutscheine sind übrigens nach IHREM CHEF HEINRICH ALT (gern den Link zur Maischbergersendung schicken) BEDINGUNGSLOS genau wie die WOHNUNG..."
Wenn aus jeder Sanktion entweder eine wohlwollende Einzelfall-Lex wird, oder eine Klage (ggf. bis zum BVG, wer erster ist, kriegt die Durchhalte-Ehrenmedaille), dann wird das viel bewegen!
Und wenn es unter den Betroffenen weniger kopfhängenlassende Opferstimmung gibt sondern gelebte Solidarität, die nicht "aktenkundig verbuchbar" ist als Bedarfsgemeinschaft (gegenüber dem Amt vertritt jeder egoistisch seine eigenen Rechte ohne finanzielle Abhängigen-Verantwortung für und von Dritte_n), dann werden die merken, welcher Weg der finanzierbare und welcher der utopische ist (Konflikt mit 1000en Ralphs ist utopischer auszuhalten als Frieden mit 1000en Ralphs).
Ist Dein Nachbar sanktioniert? Droht Deiner Schwägerin das Amt?
Frag nach! Lieber einmal zu oft.
Hast Du selber Ärger? Ruf um Hilfe - einer von uns wird Dich hören!
was willst Du eröffnen :Einen Sanktionsopferhilfeverein ?
LöschenHilfst Du dann wirklich allen ,die Deinem Aufruf blindlings folgen helfen?
Das kann ich mir kaum vorstellen!
Denke ,nach den neuesten Zahlen gibt es schon genug Opfer , die zusehen müssen , wie sie erstmal überleben und Ihre Angehörigen dazu . Dazu braucht es auch noch anwaltliche Sachkenntnis , die die meißten nicht aufbieten können. so werden nur lauter schwache Einzelkämpfer produziert , die es gerade sowieso schon gibt , täglich , und mit denen solche Ämter seit Jahrzehnten ihre eigenen Strategien fahren.
Wenn , dann echte Solidarität und nicht nur ein paar hingeschriebene Buchstaben hier , die dann keiner einlösen kann. Manche glauben an so was.
Und im Gegensatz zu Ralph sind die nicht so abgesichert.
Dazu finde ich es muß einem noch was besseres einfallen , als das was eh schon eigentlich tagtäglich geschieht ,nur ohne Verweis auf Herrn Boes , was die wohl wenig kratzen wird.
Kein Höllenhund
Wennich mich nicht irre, wird Ralph für Januar 2013 noch mit 30 % sanktioniert; der Widerspruch gegen diese Sanktion wurde abgelehnt. Warum wurde nicht schon langs gegen die Ablehnung beim SG geklagt mit der Begründung, daß jede Sanktion grundgesetzwidrig ist?
AntwortenLöschenDie soziale Ungleichheit kann durch Zerbrechen des Kapitalismus beseitigt werden. Es sollen Schwundgelder gefördert werden. Mehr dazu auf meinem Blog (bitte auf meinen Nick klicken).
AntwortenLöschenDas ist wirklich interessant:
AntwortenLöschen"Sollte Ihre Tätigkeit als hauptberufliche Selbständigkeit anerkannt werden, im Zeitraum ... jedoch keine deutliche Reduzierung der Hilfebedürftigkeit gelingen ..."
Hauptberufliche, existenzsichernde Selbständigkeit als landesweit aktiver Dozent mit nur 21 Tagen erlaubter Arbeit im Jahr!
Also, wenn das funktioniert, will ich sofort wissen, wie's gemacht wird, und ich werde es auf der Stelle nachahmen!
Ziel ist das drängen aus dem Leistungsbezug!
Löschen@ Anna,
bei Nachweis der Tätigkeit über ... Wochenstunden ist ein Leistungsbezug nicht mehr gerechtfertigt (Arbeitslosengeld II). Dann bleibt nur Sozialgeld - aber mit Feststellung der Unmöglichkeit, lebenskosten deckende Einkünfte zu erzielen. Daraufhin würde dann Sozialgeld gewährt, ggf. mit periodischer Überprüfung der Wiedereignung für den arbeits"MARKT" (Ich mag diesen Ausdruck nicht, Sklavenhandel hat man mir in meiner Kindheit als unmeschlich erläutert).
Also geht es Ralph um die Anerkennung der freiberuflichen Tätigkeit als mit Hartz IV unterstützenswerte, frei gewählte Tätigkeit. Darum aber geht es dem Bearbeiter und dem Jobcenter NICHT!. Denen geht es um die Vernichtung des normalen Lebens durch Sanktionen oder Arbeit, die den Menschen nicht ernährt.
@ Ralph:
Weiter!
- Anerkennungder Arbeit
- Verfassungsklage gegen Sanktionen
@ alle:
Der Antrag auf minimalen Wehrsold als Sozialgrundlage (1740,00 €) hat rechtsextremen Hintergrund:
"Das deutsche Reich ist nie untergegangen"
Auch wenn ich das für diesen Staat, die BRD, unterstreichen kan,, da Nazi's in der Regel ihre (und die Machenschaften der Wirtschaft, der Westalliierten etc.) Aktivititäten fast ungehindert und oft beschützt weitergeführt haben, sollte man den rechtsextremen doch nicht auf den Leim gehen, das ist der schlechteste Ausweg.
LG Torsten
@ Torsten
Löschen"bei Nachweis der Tätigkeit über ... Wochenstunden ist ein Leistungsbezug nicht mehr gerechtfertigt (Arbeitslosengeld II)"
Davon steht aber nichts im Verwaltungsakt. Mündliche Nebenabreden sind Schall und Rauch. Ralph ist ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, daran können auch die Begehrlichkeiten des Jobcenters nichts ändern.
Woher hast Du übrigens diese Regel, dass ein Leistungsbezug ... nicht mehr gerechtfertigt wäre? Welcher Paragraph ist das? Meines Wissens bemisst sich die Bedürftigkeit nicht nach der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, sondern aus dem erzielten Einkommen.
Man könnte natürlich auch versuchen, ihm Erwerbsunfähigkeit anzudichten. Da müsste man dann eben Ärzte finden, die entsprechend käuflich sind. Dies hätte wiederum positive Auswirkungen aufs Gemeinwohl, weil es bekanntlich Tausende gibt, die tatsächlich erwerbsunfähig sind und denen dennoch seit Jahren ein entsprechendes Attest verweigert wird.
@ Anna:
Löschenjo, mein Fehler. Wochenstunden waren beim ALG I ausschlaggebend... wenn man einmal für paar Monate wechselt kommt man durcheinander - sollte zu denken geben..
Gibt ja auch genug 40 Stunden Aufstocker...
LG Torsten
Seit wann kann eine Firma Jobcenter Verwaltungsakte erlassen. Der Verwaltungsakt ist nicht von einer Amtsperson mit Amtsausweis erlassen worden. Das Jobcenter hat auch keine Körperschaftsurkunde. Die Angestellte war nur der Willesnbote, aber nicht der Willenserklärer.
AntwortenLöschenDer Absatz beginnend mit "Sollte Ihre Tätigkeit als hauptberufliche Selbständigkeit anerkannt werden ..." (S. 2), gehört ersatzlos gestrichen. Der gesamte Inhalt dieses Absatzes bezieht sich auf die Zeit nach dem 17.07.2013 und hat deshalb in diesem Verwaltungsakt nichts zu suchen!
AntwortenLöschen@ Anonymus 09:55
AntwortenLöschenja, genau das ist ein!!! Weg. Jedes Schreiben mit Sanktionsandrohung als Nichtigkeitsklage bei Gericht einreichen.
Die Masse der Klagen wird, wenn das gelingt, die Snktionen und die Praxis kippen.
Die Nichtigkeitsklage (auch von Arbeitsangeboten, wo so was drinsteht) wurde auf einer anderen Webseite angeregt ist also durch mich kein Plagiat sondern eine ungefähre Quellenangabe.
LG Torsten
Das ist meiner Meinung nach ebenfalls ein sehr attraktiver Weg. Alle ALG-II-Bezieher müssen anfangen, ständig Klagen beim SG gegen das JC einreichen!
LöschenBei der Klageflut würde das System sicherlich schnell kollabieren!
Gruß
KARL K.
@ Karl,
Löschenich hab nicht SG! geschrieben. Ich denke, diese Klagen gehen an Verwaltungsgerichte. Aber das sollte sich durch G..g..n herausfinden lassen...
LG Torsten
Hallo Torsten,
Löschenmeinetwegen auch so.
Aber das wichtige ist doch erst einmal, dass die Hartzer auf breiter Front anfangen, sich zu wehren. Und wenn das beim SG anfängt, wäre das immerhin schon einmal ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein. Die Masse könnte es schaffen!
Bei jedem Wisch vom JC ist irgendein Shit drinnen, den man beim SG, bzw. mit einem Widerspruch eliminieren könnte. Und sobald das eine (große) Masse machen würde, würde das System kollabieren! Und ein jeder einzelner könnte daran mitwirken!
@ Karl:
LöschenDas ist aber schon wieder Richter-abhängig. Folgendes fand ich:
Der Richter wird sehr ungehalten sein, weil er der Ansicht ist, daß die Nichtigkeitsklage jeglicher Grundlage entbehrt und offenkundig mutwillig ist!
Deswegen hat das SG dem Kläger vermutlich unter Fristsetzung die Rechtslage erläutert, zur Stellungnahme aufgefordert und gleichzeitig darauf hingewiesen, daß die Fortführung des Rechtsstreits mißbräuchlich sei und bei Aufrechterhaltung der Klage Verschuldenskosten nicht unter 150,- EUR verhängt werden könnten.
Nach § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG kann das Gericht im Urteil (oder wenn keine öffentliche Verhandlung stattfindet mit Gerichtsbescheid) einem Beteiligten ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, daß der Beteiligte den Rechtsstreit fortführt, obwohl ihm vom Vorsitzenden die Mißbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung dargelegt worden und er auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung bei Fortführung des Rechtsstreites hingewiesen worden ist.
Als verursachter Kostenbetrag (Pauschgebühr) gilt dabei mindestens der Betrag nach § 184 Abs. 2 SGG, d.h. für das Klageverfahren 150,- EUR. Rechtsmißbräuchlichkeit setzt eine Weiterverfolgung trotz offensichtlicher Aussichtslosigkeit voraus (BT-Drs 14/6335 S 35 zu Art 1 Nr 65), wobei zur Aussichtslosigkeit noch besondere Umstände hinzu kommen müssen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20.08.2009 - 39/08, VfGBbg 39/09 Rn 12 juris). Zusätzlich muß auf die jeweilige Einsichtsfähigkeit des Beteiligten abgestellt werden. Denn der mit der Folge der individuellen Verpflichtung zum Schadenersatz verbundene Vorwurf mißbräuchlichen Verhaltens setzt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen die Feststellung subjektiven Verschuldens voraus (Leitherer, a.a.O., Rn. 9a).
http://dejure.org/gesetze/SGG/192.html
http://dejure.org/gesetze/SGG/184.html
ZITAT aus § 184 SGG:
"...(2) Die Höhe der Gebühr wird für das Verfahren
vor den Sozialgerichten auf 150 Euro,
vor den Landessozialgerichten auf 225 Euro,
vor dem Bundessozialgericht auf 300 Euro"
---
Wobei eine konkrete Nichtigkeitsklage sich gegen einen Beschluss richtet, das wäre in diesem Fall das SGB. Die "Rechtsfolgenbelehrung" ist in diesem Fall so gesehen worden, dass "kein Schaden" entstanden ist, weswegen das Gericht umsonst bemüht werden würde. - Verstoß gegen das Grundgesetz: Kein Schaden...
Lustige Republik Deutschland. Oder ärmliche.
Ich hätte da noch was, verkneif ichmir aber...
LG Torsten
Also: eigentlich wollte Ralph - wolltest du - ja eine 100%-Sanktion um via Sanktionshunger vor das BVG ziehen zu können. Diese Option steht immer noch offen. (Allerdings verstehe ich wenn man andere Wege einschlagen will...)
AntwortenLöschenZum aktuellen Zeitpunkt steht Ralph - stehst du - nicht viel anders da als viele Foristen der Hartzforen. Nämlich mit einer Sanktion, einem VA, keinem Bock auf weitere Sanktionen und keinem Schimmer was man tun könnte außer den üblichen Vorschlägen aus den Foren zu folgen... (aber diese *sind* ein Teil der Hartzindustrie und letztlich so am Erhalt des status quo interessiert wie die Leihbuden, die Tafeln, die Hartz4-Anwälte).
Hier wäre nun ein Vorschlag der meines Erachtens nach noch nie versucht wurde, aber im Prinzip nicht gegen die Gesetze verstößt. Dafür ausreichend Unordnung stiftet, keine Person (nicht einmal die Faschisten vom Amt) zu Sündenbocken erniedrigt und nebenbei den VA aushebelt.
Vorab verweise ich auf den §45 SGBX (unrechtmäßig-begünstigender Fall). Und ich mahne zur Besinnung darauf, daß der Hartzmurks im Prinzip keine Sperrzeit vorsieht.
Du - Ralph - meldest dich auf den Tag X (das kann der 30.01.13 sein, oder ein Tag *vor* einem Vortragstag) wegen Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Vortragsreisender aus dem Hartzmurks ab. Letzter Tag deiner Bedürftigkeit sei der Tag X.
Verlebst den Tag X+1 ganz normal, etwa mit Däumchendrehen oder Vortrag halten.
Am, auf und ab dem Tag X+2 meldest du dich neuerlich bedürftig. Stellst hierfür einen Erstantrag, reichst alle Unterlagen ein und erklärst das Scheitern einer Erwerbstätigkeit als Vortragsreisender.
Damit verliert die EGV bzw. der VA seine Gültigkeit, denn du warst aus dem Bezug draußen.
Offiziell steht dir für den Tag X+1 kein Hartzmurks zu. Aber da die Hartzmurkser selten punktgenau arbeiten, kommt die Zahlung dennoch auf das Konto. Eine (berechtigte) Aufforderung zur Rückzahlung konterst du mit §45, Abs, 2 SGB X - sofern du das Geld verbraucht hast. (Wenn das nicht klappt, dann fehlt allerdings ein Tagessatz...)
Es könnte geschehen, daß der Erstantrag verschleppt wird. Etwas Geld auf dem Konto wäre also praktisch. Ablehnen geht aber nicht, also werden irgendwann alle Zahlungen ab dem Tag X+2 erfolgen müssen.
Vorladungen die sich auf Vorfälle vor dem Tag X beziehen kannst du dann schriftlich abschlägig beantworten. (Denn die alte Meldung gibt es nicht mehr.)
Und bei der Vorladung zum neuen Erstantrag nimmst du gefälligst deinen EGV-Vorschlag mit (oder eine verbesserte Version) und machst das Hin- und Her vom letzten Jahr nochmals.
Zwecks Diskussion dieses Vorschlages mußt du dich an Foren wenden.
@exi, Dein Vorschlag ist zwar theoretisch recht amüsant, aber aufgrund der Praxis in den Jobcentern nicht akzeptabel.
LöschenDie Bearbeitung eines Neuantrages kann schon aus der Verwaltungsstruktur der Jobcenter recht lange dauern. Bei mir brauchte der letzte Neuantrag eine Bearbeitungszeit von 2,5 Monaten und Du kannst mir glauben, dass von meiner Seite alles zur Beschleunigung getan wurde.
Dieses Verwaltungsverhalten ist im Übrigen bundesweit zu beobachten.
Beachtlich finde ich auch, dass Du alle Foren, mit Bezug zur misslichen Lage der Hartz Gesetzgebung, unter einen Begriff als Teil der Hartz-Industrie zusammenfasst.
Hier bitte ich Dich doch um klarere Differenzierung!
Im Übrigen bringt Dein Vorschlag auch der eigentlichen Sache hier, der sich der Ralph zugesprochen fühlt und in der er seine Dienstreisen unternimmt, keinen dienlichen Zweck, es sei denn, man wollte den eigentlichen Prozess eines Versuches der Abklärung, noch weiter hinaus verschieben.
Grüße aus Kiel, Lutz
@ Lutz:
LöschenDann stellst du einen Antrag auf sofortige Barauszahlung gem. §42 SGB I i.v.m §9 SGB X.
Den Antrag der (Leistungs)Sachbearbeiterin in die Hand drücken und sagen du gehst nicht eher bevor man dir einen Scheck o.d.gl. gibt. Und sie MÜSSEN dir SOFORT was geben ansonsten hast du die Möglichkeit nen richtiges FASS aufzumachen!
Allerdings muss man Nachweisen können dass man Mittellos ist und weder über Bar- noch über andere Geldmittel verfügt (Kontoauszug).
#################################################################
Ich musste es 3 mal anwenden und es hat auch 3 mal geklappt. Auch bei meinen Schützlingen (als Beistand) haben wir die Vorgehensweise schon einige Male durchgesetzt. Man muss nur hartnäckig sein. Meistens kennen die SBs diesen Antrag nicht.
@Arno Nühm25, ich habe mir schon entsprechend meiner Sachlage und Zielstellung geholfen :)
LöschenAber Danke!, für den gut gemeinten und ansonsten richtigen Ratschlag.
Grüß aus Kiel, wohin auch immer, Lutz
Wozu soll das hin und her von vorigen Jahr nocheinmal gemacht werden? Wozu? hier geht es doch nicht darum das Amt Jahrelang sinnlos hinzuhalten (wem soll das nutzen?), sondern es werden Sanktionen gebraucht um Klagen zu können.
LöschenUnd außerdem, wenn Ralph aus dem Leistungsbereich ist, werden die alle Hebel in verbindung setzen, das er NIE wieder reinkommt.
@Anonym25. Januar 2013 19:59:
LöschenEs sieht nicht so aus, als wolle Ralph weitere Sanktionen. Wenn dies sein Interesse wäre, dann hätte er lediglich den Termin ausfallen lassen müssen.
Auf der Suche nach einer alternativen Handlungsweise hat sich Ralph dagegen mit dem VA selbst behindert. Spätestens wenn der Vorschlag auf ein Seminar eintrudelt, kann er seine Vortragsreisen vergessen (oder doch wieder Sanktionen sammeln?...) Zumindest hat er den Handlungsablauf weitest gehend in das Ermessen des Hartzamtes gelegt.
@Anonym25. Januar 2013 16:16
Meine Zuordnung der H4-Foren zur Hartzindustrie lasse ich so stehen. Ohne Zweifel (!) werden die Forenbetreiber hier anmerken, daß sie doch nur den Menschen helfen wollen. Aber das behaupten die Tafeln und Leihbuden ebenfalls.
Und mein Argwohn wird durch den Umstand belegt, daß die (meisten) H4-Foren Links in Konkurrenzforen ablehnen. Statt reiner Hilfe findet man leider einen Alleinvertretungsanspruch ob es dem Forengast passt oder nicht.
Deinen Hinweis auf eine Verschleppung von bis zu 2.5 Monaten begrüße ich. Diesen Umstand habe ich mit dem Verweis auf ein leicht gefülltes Konto umschrieben. Wobei eine Verschleppung, oder gar eine Verweigerung eines Vorschusses, wohl in Ralphs Sinne sein dürfte. Falls er nicht wie die arme Frau in Frankfurt über den Haufen geschossen wird, kann er dies als rechtswidriges Aushungern verkaufen.
Und im Vergleich geht mein Vorschlag schneller als jedes andere Vorgehen gegen den VA. Denn der reguläre Weg erfordert einen Widerspruch und ein Warten über mindestens einen Monat ob ein Widerspruchsbescheid ergeht. Notfalls muß man diesen via Anwalt herausschlagen, was rund 2 Wochen dauern kann. Erst dann kann man zum SG und wie lange die brauchen ist ungewiss, aber nicht unter 2 Wochen zu haben. Also: wenn Ralph nach den Spielregeln des Hartzmurkses spielt, dann ist er 2 Monate oder länger blockiert.
Wenn er quertreiben und selbst eine Regie führen will, dann muß der VA so schnell als möglich weg.
Und wenn er Sanktionen will, dann kann er diese sofort morgen erzwingen. Niemand würde ihn aufhalten, wenn er es wirklich will. Er bräuchte sich nur selbst wg. unerlaubter Ortsabwesenheit anzeigen. Oder eine Pflichtverweigerung verkünden. Oder etwas böses Blut durch Anzeigen und Beschwerden schaffen und damit die Hartzfaschos zum finden einen Sanktionsgrundes bewegen.
Ich fasse zusammen:
AntwortenLöschenRalph ist ein hauptberuflicher Dozent.
Er doziert gegen die Grundgesetzwidrigkeit der Agentur.
Er wird dabei von der Agentur gleichzeitig unterstützt und bestraft.
Ist das aus einem Roman von Franz Kafka?
Nein, es ist aus der Realität!
Werner Schupp
Endlich reden immer mehr Menschen über das Brechen der Grundgesetze. Wenn auch mit einem anderen Anlass:
AntwortenLöschenhttp://www.welt.de/politik/deutschland/article113144072/Rundfunkbeitrag-laut-Gutachten-verfassungswidrig.html
Hartz-IV-Schmarotzer betrügt Jobcenter um 280.000,00 Euro ... wo bleibt der Aufschrei bei der Blöd-Zeitung?
AntwortenLöschenhttp://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article113065628/Mitarbeiterin-betruegt-Berliner-Jobcenter-um-280-000-Euro.html
Das war eine Sachbearbeiterin
Löschen23.01.13
Mitarbeiterin betrügt Berliner Jobcenter um 280.000 Euro
Im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg hat nach Informationen der Berliner Morgenpost eine Mitarbeiterin in großem Stil Geld veruntreut.
---
ja, wie bei einem Kommentar darunter schon richtig bemerkt, es sollte auch nachgeprüft werden wieviel Sanktionen dafür evtl. hergehalten haben, und wieviel Menschen dadurch dann dafür in große Existenz-Not getrieben wurden.
Ja, aber dadurch, dass sie sich an Geldern für Hartz-IV vergangen hat, hat sie von Hartz-IV schmarotzt. Mal um die Ecke denken ....
LöschenDas ist doch nichts neues. das hat es im Jobcenter Elmshorn 2010 auch schon gegeben. Gleichzeitig wurde einer alleinerziehenden Mutter zweier Kinder 3 und 5 Jahre wegen "wegfall der Hilfebedürftigkeit" nur aufgrund einer Vermutung die Leistung 100% entzogen.
Löschenhttp://www.mopo.de/umland/hartz-iv-gelder-veruntreut-beamter-verprasste-250-000-euro-im-bordell,5066728,11634430.html
Wenn Du glaubst, es geht nicht mehr -
AntwortenLöschenkommt doch noch irgendwo ne schlechte Nachricht her!
Gute Nacht Deutschland...
LG Torsten
Eine kleine Anmerkung: es STIMMT NICHT, dass der VA die "bessere Lösung" ist, weil man gegen den Widerspruch einlegen und klagen kann.
AntwortenLöschenGegen eine UNTER VORBEHALT unterschriebene EGV kann man SOFORT - ODER später, je nach Geschmack ;-) - Feststellungsklage erheben und sie dadurch mindestens komplett blockieren oder sogar "atomisieren".
Während ein VA SOFORT Rechtskraft entfaltet und der Widerspruch ja keine aufschiebende Wirkung - mehr - hat, ist es es bei einer unter Vorbehalt unterschriebenen EGV genau umgekehrt: MIT Einreichung der Klage VERLIERT sie ihre Rechtskraft, weil ab dann der so genannte "offene Dissens" UND ein schwebendes Klage- bzw. Feststellungsverfahren eintreten. Keine Rechtskraft, keine Sanktion (jedenfalls keine rechtmässige; wenn die rechtswidrig sanktionieren: Einstweilige Anordnung nach §86b SGG MIT ANTRAG auf aufschiebende Wirkung. Funktioniert SUPER). Easy, oder?
Ist alles auf meinem Blog genauestens beschrieben mit vielen links, auch zu Urteilen. Einfach auf meinen Namen klicken - dort ist es direkt verlinkt.
An Ralph: meine Hochachtung, wie immer. DU spielst mit denen Katz und Maus, aber sie merken es wohl noch nicht...
Parteienwahlsystem -
AntwortenLöschendas ist heute weit verbreitet. Eine Gruppe politisch interessierter bereitet die Wahlkandidaten vor. Gestern war es die CDU, die mit 97% Frau (Plagiats?-) Schavan zum Bundestagskansidaten aufstellte.
Eine Partei insgesamt kann kein großes positives Potenzial gepachtet haben, nur einzelne Personen daraus.
Jemand ne andere Idee außer der Nein-Partei?
LG Torsten
Nein-Partei...ich sage Nein zu Veränderungen, Nein zu Verbesserungen, Nein zu alles und jedem, Nein zum Leben...."tolles" prinzip (freut sich CDU und SPD mit ihren Stammwählern), genau dasselbe der Nichtwähler oder der programmlosen Piraten. Veränderungen sind ja auch nicht wichtig, sterben ja auch keine Menschen, niemand leidet hier Not, niemand wird schikaniert usw. Da können wir uns Nein-sager ja auch leisten....immer mehr spalten in 100 000 Grüppchen und Partein, toll da wird sich viel ändern. Ich empfehle noch die "Partei der Luftikusse" zu gründen, die lachen dann immer über alles und jeden, auch wenn sie ihre Wohnung verlieren müssen, oder verhungern müssen: "Lacht wenn Ihr sterbt!"
LöschenIch bleiben bei den Linken (obwohl ich kein Linker bin),soziale Veränderungen sind dringend nötig.
Zustimmung!!!
LöschenProblem erkannt. Die höchste Sachkompetenz liegt derzeit bei den Linken. Und die Spaltung durch die Piraten?
Deren Chef soll jemand aus dem Verteidigungsministerium gewesen sein (ungeprüfte Information).
Damit wurden die Linken in NRW aus dem Landtag gekickt. Also müssen sie doch eine soziale Gefahr für die Profitraten der Konzerne sein.
Auch wenn ich von der Linken herbe enttäuscht bin, ich bleibe dabei.
Derzeit ist sie alternativlos, sie zu verbessern kann man nur durch mittun erreichen.
LG Torsten
Petition 38829
AntwortenLöschenArbeitslosengeld II - Prozesskosten- und Beratungshilfe für Arbeitslosengeld II-Empfänger vom 30.12.2012
Lesen, verstehen, mitmachen:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_12/_30/Petition_38829.nc.html
MfG
Lesen, verstehen, mitmachen Nr. 2
AntwortenLöschenhttp://erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/beratungs-prozesskostenhilfe
MfG
@Denk Mal T:
AntwortenLöschenWas hat das "Deutsche Reich" mit dem "3. Reich" zu tun? Keine Ahnung von fasst nichts aber solch einen Dünnschiss niederschreiben. Hammer...
Na dann mal,
Löschenerklär mir den Unterschied, aber bitte stichhaltig. Ich halte nämlich nichts von Dinnschiss und lasse mich auch korrigieren, wenns begründet, kein Revanchismus usw. ist.
LG Torsten
Ich will mal kurz "klugscheißen": Das 3. Reich war unter Hitler (im Deutschen Reich...) und davor war es das 2. und 1. Deutsche Reich unter Kaiser Wilhelm....Alles im allem, sehr ungemütliche Orte, und wenn ich mich heutzutage so umsehe könnte man meinen das Deutsche Reich sei tatsächlich nicht untergegangen.
LöschenEinen Teufel werde ich tun. Informiert Euch doch endlich selbst. Nur so macht es auch bleibenden Sinn.
LöschenSolltet Ihr weiterhin die Grundlegendsten Tatsachen nicht beachten dann werdet Ihr meiner Meinung nach in 10, 20, 30, ... Jahren hier noch das selbe schreiben wie heute. Ihr wollt an Symptomen herum doktern, aber die Ursache interessiert Euch nicht. Ich sage nur "DEUTSCH". Das BVerfG lacht sich kaputt. Ist Euch schon mal aufgefallen dass im Gerichtssaal des BVerfG ein anderer Bundesadler an der Wand hängt als es in den Briefen von derselben Firma ähm.. ach Egal vorhanden ist???
Um was ging es nochmal? Teile und herrsche scheint je bestens zu funktionieren, auch hier. Spaltung ein tolles Machtinstrument. Und alle spielen mit, auch hier.
AntwortenLöschenMal was zum Auflockern ... und Schmunzeln und doch mit Tiefgang.
http://www.youtube.com/watch?v=xJGxmXXCNwY&feature=youtu.be
Das noch - "Im Asien-/Pazifik-Raum und in Nordamerika lebten 2011 je 3,4 Millionen Menschen mit einem flüssigen Geldvermögen von mindestens einer Million US-Dollar. In Europa waren es 3,2 Millionen, in Lateinamerika und im Nahen Osten je 500.000 sowie in Afrika 100.000. Weltweit verfügten 26,742 Millionen Menschen über ein Vermögen zwischen 1 und 5 Millionen US-Dollar. 1,959 Millionen verfügten über 5 bis 10 Millionen US-Dollar, 987.300 über 10 bis 100 Millionen sowie 29.000 Menschen über mehr als 100 Millionen US-Dollar." Wiki
AntwortenLöschenSumma Sumarum? Mein Taschenrechner hat das Ergebnis beflissendlich verweigert. Woher haben die das eigentlich und wer spielt da untertänigst mit, das sie es immer weiter vermehren können? Was passiert wenn du dein Auto nicht mehr tankst? Wen wir alle unser Auto nicht meht tanken?
Keine Prozesskostenhilfe mehr für Arme?
AntwortenLöschenHier ist ein interessantes Video. In seiner Beschreibung finden sich Links zu Unterschriftenaktionen und 2 Diskussionsthreads zum Thema "H4 und Minijobs - Staatlich GEWOLLTE Armut" (KEIN Log-in zum Mitdiskutieren nötig):
http://youtu.be/fxmeDxyFzQ8
Betrifft: Gespräch im Jobcenter am 18.01.2013 und Kommentar von Ralph
AntwortenLöschenDes Weiteren: Viele gutgemeinte Ratschläge und Kommentare auf dieser Seite
Betrachtet man nur ein oder wenige Teile eines Puzzele, ist die Erkennung des gesamten Motivs nahezu unmöglich. Anders ausgedrückt: umso tiefer man in die Materie eindringt, umso schwieriger wird es den richtigen Lösungsansatz für ein Problem zu finden. In der Teilchenphysik steht dafür die Heisenbergsche Unschärferelation, die besagt: Die Analyse (ermitteln von Aufenthaltsort und Geschwindigkeit eines Teilchens) ist unmöglich, da der Beobachtungsvorgang (Messvorgang) des Teilchens, das verhalten des Teilchens ändert.
Einstein hat dazu treffend gesagt: Mann kann ein Problem nicht mit derselben Denkweise lösen, durch das es entstanden ist.
Erst die unvoreingenommene Betrachtung der Dinge unter der Zuhilfenahme größtmöglicher Umgebungsinformationen aus gebürtigem Abstand und zwar von allen Seiten, und die Überprüfung der eigenen Denkweise können zur Lösung beitragen.
Das Vorgehen des Jobcenters auf Ralphs Aktionen (18.01.13) und die neue EGV per VA entsprechen genau dem was ich vorhergesehen habe. Warum?
Dazu noch einmal die Interessensgegensätze
1. Hartz 4 Gegner: (Ralph und viele andere mich eingeschlossen) Feststellung der Grundgesetzwidrigkeit des SGB II Gesetzes, insbesondere des Sanktionsparagraphen durch das BVerfG. "Sinngemäße" Einbeziehung des Grundgesetzes in Entscheidungen der Legislative, Judikative, Exekutive und insbesondere der Wirtschaft, durch die dafür zuständigen Entscheidungsträger. Stichwort: bedingungsloses Grundeinkommen.
2. Hartz 4 Befürworter: Alle diejenigen, die die globalen wirtschaftlichen Probleme des 21. Jahrhunderts aufgrund der Betrachtung nur eines oder weniger Teile des Puzzles mit derselben Denkweise lösen wollen, (Kontrolle, Bedrohung, Manipulation, und Zwang) durch die sie entstanden sind, oder die ganz bewusst aus persönlichen Interessen Alternativlosigkeit predigen und diese Denkweise praktizieren und verteidigen.
Es ist offensichtlich dass die öffentlichen Aktionen von Ralph (denen ich uneingeschränkt zustimme) maximale Abwehrbereitschaft und Maßnamen bei den profiteuren der SGB II Gesetze und deren Befürworter ausgelöst haben. Zu den profiteuren zählen z.B. auch (noch) die meisten Richter und Anwälte. Ganze Wirtschaftszweige profitieren von Hartz 4.
Das Gespräch im Jobcenter am 18.01.2013 und der darauf folgende VA sind nur Theater, gerade zu eine Farce, und der hoffentlich wirkungslos klägliche Versuch Ralph in die Systemfalle zu locken und die Sache auszusitzen (übrigens eine Spezialität unserer Kanzlerin).
Macht es sinn Regeln eines Systems mit genau den gleichen Regeln zu bekämpfen, die das System vor genau diesen Angriffen schützt? Davon abgesehen halten sich die Jobcenter nicht mal an die eigenen Gesetze und Dienstanweisungen wie ich aus eigener Erfahrung weis.
Auf jeden Fall wird seitens der Jobcenter mit Hilfe von Politik und Medien versucht eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu verhindern und die Angelegenheit schon vorinstanzlich auszuhebeln. Hoffentlich kommt es nicht dazu toi toi toi.
MfG
Christian
hi ^
AntwortenLöschensry ^^ harz4 verstösst gegen das grundgesetzt eindeutig
warum muss mann klagen vor dem Bundesverfassungsgericht , warum genügt nicht der hinweis das hier das grundgesetzt missachtet wird mit der bitte das zu prüfen und zu verurteilen ,? echt sry
Der Hinweis kann nur an das Bundesverfassungsgericht gerichtet werden. Mann kann Jobcenter und Politiker auch darauf hinweisen und bitten das weiterzuleiten.
LöschenEs ist nicht im Interesse der Politiker die davon ja profitieren, also tuen sie nichts.
Die Jobcenter tuen aus Prinzip nichts, sie leiten es auch aus Prinzip nicht weiter.
Ein Hinweis zum Bundesverfassungsgericht braucht eine ausreichende Begründung, und wird erst überprüft, reicht die überprüfung nicht, wird der Hinweis unter angaben von keinen Gründen zurückgewiesen...der Hinweis muss der Allgemeinheit dienen...was immer das ist...daher erhält der Hinweis dort sicherlich keinerlei beachtung.
Also muss der Weg zur Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht mühsam erklagt werden. Über viele Instanzen, und wenn da ein kleiner Richter kein Bock auf stress hat, wird die klage abgewiesen, oder verzögert usw.
Also der steinigste Weg, aber nur der geht.
Nebenbei gesagt, könnte man trotzdem verschiedene unabhängige Verfassungsklagen zum Bundesverfassungsgericht schicken, die genau erläutern müssen, warum diese der Allgemeinheit dient, warum die Allgemeinheit daran Interesse hätte.
Wenn das jemand schafft, dieses Hindernis zu überwinden, wäre klasse. Dann kommt es dort ja noch zur Prüfung, ob es auch angenommen wird.
Ralphs hervorragende Arbeit für Menschenrechte, Andreas Popps Ideen http://www.wissensmanufaktur.net/steuerboykott , Foster Gambles Film „THRIVE“ http://www.youtube.com/watch?v=-pRfGVHU_Qg&feature=related, http://www.borderlands.de/net_pdf/NET0112S45-48.pdf sollten WIR verbreiten, um viele Menschen aufzuwecken.
AntwortenLöschenForster und Kimberley Gamble haben ihren Film THRIVE zum freien Anschauen herausgegeben.
Sie sagten, dass sich so viele von uns wie möglich diesen Film mit ihren Familien, Freunden und Kollegen anschauen mögen:
„Jetzt ist an der Zeit der Menschheit zu zeigen was bedeutet zu gedeihen und dass wir nicht länger stehen bleiben, während die Weltelite weiterhin ihre Macht an sich reißt. Danke für eure unentwegte Unterstützung und alles was ihr für eine gedeihende Welt macht!“
Dieser Film ist in 10 verschiedenen Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Holländisch, Französisch, Deutsch, Japanisch, Russisch und Spanisch.) erhältlich um diese Nachricht weltweit zu verbreiten.
THRIVE ist eine Dokumentation, die den Schleier was wirklich in unserer Welt passiert lüftet in dem man der Spur des Geldes nachgeht – enthüllt die globale Ansammlung der Macht in beinahe jedem Lebensbereich. In Zusammenführung mit den Durchbrüchen in der Wissenschaft und bewusstem Aktivismus bietet THRIVE eine wirkliche Lösung und bestärkt uns mit beispiellos mutigen Strategien zum Zurückfordern unserer Leben und unserer Zukunft.
ERGÄNZUNG ZU http://www.wissensmanufaktur.net/steuerboykott:
LöschenAUSZUG VON Plan B
Revolution des Systems für eine tatsächliche Neuordnung
von Andreas Popp und Rico Albrecht
Stellen Sie sich einmal vor, es gäbe eine Vermögenssteuer! Diese Vermögenssteuer sei gestaffelt nach Vermögen, und zwar so, dass jemand, der zwei Millionen Euro hat, mehr Einnahmen aus dieser Steuer bekommt, als jemand, der nur eine Million Euro hat. Auf der anderen Seite müssen all diejenigen, die kein Vermögen haben, jedes Jahr 10.000 Euro Vermögenssteuer bezahlen. (Hartz4rer bezahlen mit Mietkosten nur ca. 4.500 € Vermögenssteuer pro Jahr)
Wir glauben, dass jemand, der sich öffentlich zu einer derartigen Vermögenssteuer bekennen würde, eher keinen besonders großen Rückhalt in der Bevölkerung erfahren würde, es sei denn, man würde diese Vermögenssteuer sehr unauffällig gestalten und sie in einem Mechanismus verbergen, den kaum jemand durchschaut.
Genau solch einem Mechanismus unterliegen wir schon lange, nur nennen wir ihn nicht Vermögenssteuer, sondern Geldsystem. Jenseits aller steuerpolitischen Überlegungen ist genau dieser Effekt fest in unser Geldsystem eingebaut. Dieses erzeugt allein aufgrund seiner Struktur, die einst willkürlich festgelegt wurde, einen gewaltigen, ständig wachsenden Finanzstrom von Fleißig nach Reich. Diese Transferleistung ist eine Folge des verzinsten Geldsystems und der Art und Weise wie Geld entsteht und in Umlauf gebracht wird.
Der Zinsanteil, der sich in unseren Lebenshaltungskosten verbirgt, liegt heute bei rund 40 Prozent. Dies mag auf den ersten Blick hochgegriffen klingen, doch unabhängig von verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die diese Größenordnung ergaben, kann man dies auch leicht mit eigenen Überlegungen selbst nachvollziehen. Allein die monatliche Miete besteht fast nur aus Zinsen, aber auch in den Steuern und Abgaben sind Zinsen enthalten. Sie erhöhen auch alle Preise, da jeder, der an der Wertschöpfungskette beteiligt ist, seine Zinskosten in die Endpreise einfließen lassen muss, was alle Produkte verteuert.
Ein durchschnittlicher Haushalt gibt jährlich ca. 25.000 Euro für seinen Lebensunterhalt aus und bezahlt somit Jahr für Jahr rund 10.000 Euro Zinsen, sofern er auf der anderen Seite keine Zinseinnahmen hat. Verfügt der Haushalt über ein rentabel angelegtes Vermögen in Höhe von etwa einer halben bis einer Million Euro, dann fließen ihm Kapitalerträge zu, aus denen er seinen Zinsdienst ohne Arbeit bestreiten kann. Hat ein Haushalt jedoch kein Vermögen, so muss er unterm Strich Zinsen bezahlen – auch wenn er eigentlich gar nicht verschuldet ist.
Je weiter man sich unterhalb der kritischen Kapitalschwelle befindet, desto mehr zahlt man als Nettozahler in das Zinssystem ein, wobei die Frage, ob man Schulden hat oder nicht, lediglich die Höhe dieser Einzahlungen beeinflusst. Je weiter man jedoch oberhalb der kritischen Vermögensschwelle lebt, desto mehr arbeitsloses Zinseinkommen erhält man als Netto-Zinsempfänger. Die Zuflüsse aus diesem Finanztransfer wachsen in Abhängigkeit vom eigenen Vermögen, so dass man beispielsweise dann, wenn dieses bei einer Milliarde Euro liegt, eine Transferleistung im Gegenwert von 50 Eigenheimen pro Jahr erhält, die von anderen errichtet werden müssen, ohne sie selbst nutzen zu können.
Garantiert wird dieser Anspruch auf ein solches leistungsloses Einkommen durch den im jeweiligen Land zuständigen Staatsapparat, der die Ansprüche und Pflichten des Finanzsystems (notfalls gewaltsam) gegen die Landesbewohner durchsetzt. Der Staat ist hierbei nicht Gestalter sondern Handlanger des Systems. Jeder Staatsbedienstete sollte sich dieser Aufgabe, die er erfüllt, bewusst sein und die Frage stellen, von wem die Staatsgewalt eigentlich tatsächlich ausgeht. Geht sie gemäß Grundgesetz Artikel 20 Absatz 2 vom Volke aus oder im Widerspruch dazu von den Erfindern dieses Finanzsystems?
Auszug einer Korrespondenz an das zuständige Sozialgericht:
AntwortenLöschenInsgesamt muss ich Frau X und damit dem Jobcenter X kalkulierte Mutwilligkeit und SGB-Missbrauch, hinsichtlich der willkürlichen Provokation und Auslösung von Rechtsmitteln vorwerfen.
Es ist unerträglich, dass das "Hartz-IV-Verfahren" von der sogenannten Einladung bis zum Abhilfebescheid scheinbar beliebig oft unter permanenter Sanktionsandrohung wiederholt betrieben werden kann und so eine täuschungsbedingte "Selbstunterwerfung (Bundesrichter Berlit 2003)" durch Verzicht der eigenen Grundrechte bewirkt werden soll.
Der erfahrene und weise Spitzenpolitiker, Minister und ehemalige Richter Heiner Geißler (Jg. 1930) nennt das schlicht menschenunwürdig (Maischberger 2009).
Gruss
Der Weise überblickt aufgrund seiner enormen Erfahrung noch die sozialen Auswirkungen der grandios gescheiterten Diktatur der NaZis.
LöschenWoran erkennt man eine Diktatur? Ignoranz, Spaltung, Entrechtung, Inkompetenz, Geschäftsunfähigkeit, Propaganda, Gleichschaltung, Willkürgesetze, Kontrollwahn, Fanatismus, Expansion und unausweichlicher Zusammenbruch.
Die BA hat für 2013 keine Rücklagen, so ein internes Schreiben. Hartz-IV-Diktatur? Pleite?
LöschenStatement des Sozialrechtsexperten
Löschenhttp://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/die-neuen-tagelohner-immer-mehr.html?utm_source=feedburner&utm_medium=email&utm_campaign=Feed:+Sozialrechtsexperte+(sozialrechtsexperte)
Die neuen Tagelöhner - Immer mehr Arbeitssuchende werden von den Jobcentern in die Zeitarbeit gedrängt- der Gesetzgeber und die BA haben einen Teufelskreis geschaffen - die Wahrheit kommt ans Licht - Alles nur Fehlentwicklung?
Wer beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen muss oder sich auf den Seiten der »Jobbörse«, der offiziellen Stellenvermittlungsbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Internet, auf Arbeitssuche begibt, hat wenig Aussicht darauf, einen Job zu finden, von dem man leben oder sich eine Zufkunft aufbauen kann.
Dass mittlerweile ausgerechnet die BA der denkbar schlechteste Partner bei der Jobsuche ist, hat mehrere Gründe.
Zum einen stellt die BA ihre »Jobbörse« zahlreichen privaten Stellenvermittlern zur Verfügung, die in Form sogenannter Vermittlungsgutscheine Provisionen für eine Leistung einfordern, die eigentlich von der BA selbst zu erbringen wäre.
Zum anderen arbeitet die BA immer häufiger mit Zeitarbeitsfirmen zusammen. Einzelne Jobcenter in Berlin gehen dabei sogar so weit, private Zeitarbeitsfirmen in ihren Räumlichkeiten sogenannte Messen abzuhalten zu lassen.
Zu solchen Veranstaltungen werden die »Kunden« der Jobcenter mit einem Rechtsfolgebescheid eingeladen.
Diese Praxis hat solche Ausmaße angenommen, dass mittlerweile die Medien darauf aufmerksam geworden sind:
»Schnell vermittelt, schnell wieder arbeitslos«, titelte Spiegel Online Mitte Januar.
....
MfG
Der Begriff "Tagelöhner" trifft es nicht. Der Staat fast noch ordentlich zu.
LöschenWährend in Polen (1987) im Januar keine Steuern anfielen, da die Lohnsteuergrenze im ersten Monat nicht erreicht wird, Suggeriert das deutsche Steuergesetz eine ganzjährige Beschäftigung, welche für eine Mehrheit, aber schon lange nicht mehr für alle gilt. Es wird so gerechnet, als entstünde der Verdienst über das gesamte Jahr. Geht man vorher (oder besser auch wird gegangen) dann hat man in der Regel zu viel Steuern gezahlt.
Vielleicht ist das auch glücklicherweise so. Sonst würden die Firmen denken, ich nehme lieber den, der noch nicht gearbeitet hat. Und das verringerte die Chancen der anderen.
Dringend ist hier ein umsteuern erforderlich, aber wie ist das beim Politikermikado? Wer zuerst etwas macht, hat verloren. Nur für die Banken geht es mal ganz schnell...
LG Torsten
Hallo zusammen,
AntwortenLöschenAuch mir sind die Gedanken von Heisenberg und Einstein nicht fremd, und ich stimme zu, dass die Betrachtung der Dinge unter Zuhilfenahme von größtmöglicher Information, einschließlich das Hinterfragen der eigenen Denkweise, zu einer Lösung beitragen können. Die Reaktionen des Jobcenters, die auf Ralph Boes reagieren, sind erkennbar. Ein großes Problem sehe ich in unserem System und der Motivation, die es aufbaut, fördert und leitet.Wir Menschen werden nicht wirklich mit einbezogen, sondern nur noch verwaltet und eingesetzt, da wo es das System für notwendig erachtet. Sie rufen nach Wachstum und meinen mehr Geld. Für wen? Die Natur zeigt, dass es kein unendliches Wachstum gibt. Das System wird künstlich am Leben erhalten, indem Unmengen an Geld in die Banken fliest, welche mitverantwortlich sind am jetzigen Zustand. Niemals können diese gigantischen Schulden jemals zurückgezahlt werden. Unser Wohlstand kann so nicht auf lange Sicht gehalten werden, ohne dass wir unseren Planeten zerstören, und letztlich auch uns selbst.Was wir brauchen ist ein neues System. Ein System, welches den Mensch als Wesen mit einbezieht.Wenn man nur lange und unvoreingenommen die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens betrachtet, ist zu Erkennen, dass in diesem alles enthalten ist, um das Wesen des Menschseins, nicht nur all seine Grundbedingungen, die zum Leben benötigt werden, sondern sein gesamtes inneres Potential, seine Fähigkeiten und Visionen, zu fördern. Ich sehe es auch so, dass das Jobcenter versuchen wird, Ralph Boes mit allen Möglichkeiten, die es hat, auszuschalten.Ein System zu bekämpfen würde für mich bedeuten, nur die Strukturen zu verändern. Die Revolutionen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass dies nicht ausreicht.Was sich zuerst ändern muss, ist unser Bewusstsein, unser Denken.Und genau da ermöglicht es das bedingungslose Grundeinkommen, neue Bausteine zu setzen.Die Öffentlichkeit muss noch mehr erreicht werden, um dass Denken anzuregen, und neue Diskussionen zu fördern. Die Aktion von Ralph Boes ist schon ein großer Schritt in eine gesündere Gesellschaft und Gemeinschaft.Das momentane Monopoly kann nur gespielt werden, solange es Mitspieler gibt oder diese durch Druck und Zwänge zum Mitspielen gezwungen werden. Noch wird unsere Zukunft von einem kranken System beeinflusst.Weiter oben schrieb jemand: Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein-Krishnamurti- In diesem Sinne, Grüße,Stefan
nein, das System ist nicht Ordnung, wenn es Menschen nicht existieren lässt, und dieses Geld wegstreicht, was dazu wichtig ist, weil man denkt, wenn derjenige nicht genau tut was ihm befohlen, kann er ja nur von Schwarzgeld leben, weil er ja sonst alles, auch erniedrigendes, tuen würde, was ihm befohlen (Sklavenmäßig)
LöschenDas ist eine totale falsche Denkweise, und auch das die Menschen, die Erwerbstätigkeit suchen, sich zuhause auf dieses minimale Geld einrichten würden, und daran gewöhnen, wenn man sie nicht in irgendwelche sinnlose Maßnahmen auf dem Laufband halten würde.
Das ist ebenso eine falsche Denkweise m.E. denn es liegt einfach daran das nicht mehr genug Stellen für alle da sind.
Und ein Mensch z.b. der vorher Lastwagefahrer war oder Möbelträger oder anderes und mit Bandscheibenvorfall dann belastet und das nicht mehr machen kann z.b., und über 50 Jahre ist, hat es nun mal selbst schwer etwas zu finden, und dazu braucht er nicht noch Hähme oder sinnlose Maßnahmen.
Zitat....Theo Lingen: 'traurig traurig traurig' ..
Löschen1800 Prozent mehr Krankheitstage durch Burn-out
Löschenhttp://www.welt.de/wirtschaft/article113159916/1800-Prozent-mehr-Krankheitstage-durch-Burn-out.html
Psychostress am Arbeitsplatz
Was sich immer noch sehr zaghaft anhört, dürften die Gewerkschaften am Dienstag als einen großen Schritt nach vorn feiern. Schon im Vorfeld der Veranstaltung am Dienstag, an dem auch eine gemeinsame Erklärung verabschiedet werden soll, frohlockt Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): "Es ist gut, dass die Arbeitgeberverbände inzwischen davon ausgehen, dass es große Defizite in den meisten Unternehmen gibt." Der Psychostress am Arbeitsplatz habe de facto ein unerträgliches Ausmaß angenommen.
---
wie sie sich in dem Bereich kümmern wollen, und im Bereich AlG 1 und AlG 2 mit de, ständig über einen schwebenden Sanktionsdruck,und den sinnlosen Zwangsmaßnahmen.. was auch viele Menschen dadurch krank machen kann, tut sich noch nicht viel ..so schade
und kein Gedanke daran :..einmal Schaden..immer Schaden...das diese Menschen im Nachhinein ja noch fähig sein sollten, auf einer Arbeitsstelle zu funktionieren, sofern sie eine passende gefunden haben, wenn sie vorher so fertig gemacht worden sind, alleine auch durch die unwürdige Behandlung.
Kann mir keiner erzählen, das dies dann unbeschadet an einem vorbei gegangen ist.
http://www.ali-gegenwind.de/2013/01/26/wir-spielen-arbeiten/
Löschenhttp://www.neues-deutschland.de/artikel/811028.wir-spielen-arbeiten.html
Löschenhttps://mantovan9.wordpress.com/2012/02/02/hartz-iv-endstation-obdachlos/
Löschenhttp://standpunkte.blogsport.de/2013/01/20/hartz-iv-sanktionen-endstation-obdachlos-2/
Obdachlosigkeit trifft immer häufiger junge Menschen – Der Anteil der jungen Erwachsenen unter den Obdachlosen ist seit 2005 geradezu explodiert.
http://www.welt.de/print-welt/article663172/Deutschland-hat-die-meisten-Obdachlosen.html
Die Mehrheit der europäischen Obdachlosen ist unerwartet jung: Mehr als die Hälfte der Obdachlosen ist zwischen 20 und 39 Jahre alt. Seit Beginn der neunziger Jahre ist dabei die Zahl der 18- bis 25jährigen Obdachlosen am stärksten gewachsen. Aber auch Frauen sind immer öfter von Obdachlosigkeit betroffen: Lag ihr Anteil zwischen 1985 und 1990 nur bei zehn Prozent, ist er inzwischen auf 40 Prozent gestiegen. Besonders häufig betroffen sind dabei alleinerziehende Frauen. Bei den Männern sind 90 Prozent partnerlos.
Hartz-IV Sanktionen: Endstation Obdachlos
Löschenhttps://mantovan9.wordpress.com/2013/01/26/update-arbeitslosen-verlosung-gestoppt/
LöschenWie junge Welt berichtete, wurden im Dezember bei einer Tombola
auf dem Weihnachtsmarkt im rheinland-pfälzischen Bendorf
Firmen für soziales Engagement unter anderem mit einem kostenlosen Putz- und Aufräumservice belohnt.
Die Tätigkeiten ließ der Bildungsträger DG Mittelrhein von älteren Langzeitarbeitslosen im Rahmen des Programms »Perspektive 50plus« ausführen.
https://mantovan9.wordpress.com/2013/01/25/keine-hilfe-aber-sinnlose-hartz-iv-masnahmen-horoskope-sanktionen-und-mobbing/
Löschenhttp://mantovan9.wordpress.com/2013/01/25/aufruf-zum-boykott/
LöschenErwähnt wird auch das kostenlose Probearbeiten. Das ist eindeutig rechtswidrig, da auch Probearbeit grundsätzlich bezahlt werden muß. Arbeitgeber müssen bei Minijobbern pauschal Sozialabgaben leisten und das gilt auch bei Probearbeit. Denn kostenloses Arbeiten ist nicht nur Lohnbetrug, sondern auch Sozialversicherungsbetrug.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article113160686/Tempolimit-Millionaerssteuer-500-Euro-Hartz-IV.html
AntwortenLöschenLG Marita
2. SEHR WICHTIGE INFOS
LöschenStellen Sie sich einmal vor, es gäbe eine Vermögenssteuer! Diese Vermögenssteuer sei gestaffelt nach Vermögen, und zwar so, dass jemand, der zwei Millionen Euro hat, mehr Einnahmen aus dieser Steuer bekommt, als jemand, der nur eine Million Euro hat. Auf der anderen Seite müssen all diejenigen, die kein Vermögen haben, jedes Jahr 10.000 Euro Vermögenssteuer bezahlen. (Hartz4rer bezahlen mit Mietkosten nur ca. 4.500 € Vermögenssteuer pro Jahr)
Wir glauben, dass jemand, der sich öffentlich zu einer derartigen Vermögenssteuer bekennen würde, eher keinen besonders großen Rückhalt in der Bevölkerung erfahren würde, es sei denn, man würde diese Vermögenssteuer sehr unauffällig gestalten und sie in einem Mechanismus verbergen, den kaum jemand durchschaut.
Genau solch einem Mechanismus unterliegen wir schon lange, nur nennen wir ihn nicht Vermögenssteuer, sondern Geldsystem. Jenseits aller steuerpolitischen Überlegungen ist genau dieser Effekt fest in unser Geldsystem eingebaut. Dieses erzeugt allein aufgrund seiner Struktur, die einst willkürlich festgelegt wurde, einen gewaltigen, ständig wachsenden Finanzstrom von Fleißig nach Reich. Diese Transferleistung ist eine Folge des verzinsten Geldsystems und der Art und Weise wie Geld entsteht und in Umlauf gebracht wird.
Der Zinsanteil, der sich in unseren Lebenshaltungskosten verbirgt, liegt heute bei rund 40 Prozent. Dies mag auf den ersten Blick hochgegriffen klingen, doch unabhängig von verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die diese Größenordnung ergaben, kann man dies auch leicht mit eigenen Überlegungen selbst nachvollziehen. Allein die monatliche Miete besteht fast nur aus Zinsen, aber auch in den Steuern und Abgaben sind Zinsen enthalten. Sie erhöhen auch alle Preise, da jeder, der an der Wertschöpfungskette beteiligt ist, seine Zinskosten in die Endpreise einfließen lassen muss, was alle Produkte verteuert.
Ein durchschnittlicher Haushalt gibt jährlich ca. 25.000 Euro für seinen Lebensunterhalt aus und bezahlt somit Jahr für Jahr rund 10.000 Euro Zinsen, sofern er auf der anderen Seite keine Zinseinnahmen hat. Verfügt der Haushalt über ein rentabel angelegtes Vermögen in Höhe von etwa einer halben bis einer Million Euro, dann fließen ihm Kapitalerträge zu, aus denen er seinen Zinsdienst ohne Arbeit bestreiten kann. Hat ein Haushalt jedoch kein Vermögen, so muss er unterm Strich Zinsen bezahlen – auch wenn er eigentlich gar nicht verschuldet ist.
Je weiter man sich unterhalb der kritischen Kapitalschwelle befindet, desto mehr zahlt man als Nettozahler in das Zinssystem ein, wobei die Frage, ob man Schulden hat oder nicht, lediglich die Höhe dieser Einzahlungen beeinflusst. Je weiter man jedoch oberhalb der kritischen Vermögensschwelle lebt, desto mehr arbeitsloses Zinseinkommen erhält man als Netto-Zinsempfänger. Die Zuflüsse aus diesem Finanztransfer wachsen in Abhängigkeit vom eigenen Vermögen, so dass man beispielsweise dann, wenn dieses bei einer Milliarde Euro liegt, eine Transferleistung im Gegenwert von 50 Eigenheimen pro Jahr erhält, die von anderen errichtet werden müssen, ohne sie selbst nutzen zu können.
Garantiert wird dieser Anspruch auf ein solches leistungsloses Einkommen durch den im jeweiligen Land zuständigen Staatsapparat, der die Ansprüche und Pflichten des Finanzsystems (notfalls gewaltsam) gegen die Landesbewohner durchsetzt. Der Staat ist hierbei nicht Gestalter sondern Handlanger des Systems. Jeder Staatsbedienstete sollte sich dieser Aufgabe, die er erfüllt, bewusst sein und die Frage stellen, von wem die Staatsgewalt eigentlich tatsächlich ausgeht. Geht sie gemäß Grundgesetz Artikel 20 Absatz 2 vom Volke aus oder im Widerspruch dazu von den Erfindern dieses Finanzsystems?
und
Die 12-Jährige Victoria Grant erklärt uns in klaren Worten das marode (verbrecherische) Bankensystem. Da stellt sich die Frage, warum "unsere" Politker an diesem, alles versklavenden, bereits halbtoten Kraken weiter festhalten.
Löschenhttp://www.youtube.com/watch?v=aVE4JD_Mq_A&feature=player_embedded
Deshalb brauchen wir für ein gut funktionierendes BGE, Fließendes Geld, ein Soziales Bodenrecht & eine Freie Presse http://www.wissensmanufaktur.net/lust-auf-neues-geld.
LG
Einer der boes =
Anonym27. Januar 2013 17:08
LöschenSOLLTE VOR "Anonym 27. Januar 2013 17:13
2. SEHR WICHTIGE INFOS" STEHEN
Hallo Marita,
es ist günstig, den Inhalt Deines wichtigen Links zu beschreiben.
1. Auszug aus http://www.welt.de/politik/deutschland/article113160686/Tempolimit-Millionaerssteuer-500-Euro-Hartz-IV.html:
Tempolimit, Millionärssteuer, 500 Euro Hartz IV
Mit der Idee, Vermögende ordentlich zur Kasse zu bitten, will die Linke vor der Bundestagswahl auf Stimmenfang gehen. Im Entwurf für das Wahlprogramm steckt aber auch ein offenes Koalitionsangebot. Von Miriam Hollstein
Im Programm für die Bundestagswahl fordert die Linkspartei nicht nur eine einmalige europaweite Vermögensabgabe, sondern auch ein bundesweites Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf den Autobahnen. Das geht aus einem Entwurf hervor, der der "Welt" vorliegt.
Die größte Überraschung aber birgt dieser an ganz anderer Stelle: Von der klaren Abgrenzung von rot-rot-grünen Koalitionsoptionen (den sogenannten roten Haltelinien) ist im Gegensatz zu früheren Wahlprogrammen in diesem Papier keine Rede mehr. Der Begriff "Sozialismus" taucht auf rund 100 Seiten nur zweimal auf.
Vermögen- und Erbschaftsteuer
Reiche sollen im Falle eines Sieges der Linken laut Entwurf ordentlich zur Kasse gebeten werden. Die Linke fordert eine einmalige Vermögensabgabe in Deutschland und allen EU-Staaten ab einem persönlichen Freibetrag von einer Million Euro, bei Betriebsvermögen ab fünf Millionen Euro. Mit dieser ließen sich Mehreinnahmen von 300 Milliarden Euro generieren, wird in dem Entwurf prognostiziert.
Damit nicht genug: Außerdem soll eine Vermögensteuer für Millionäre eingeführt werden. Nur die erste Million bliebe steuerfrei. Danach soll ein Steuersatz in Höhe von fünf Prozent auf Privatvermögen erhoben werden. In dem Entwurf wird ein Beispiel vorgerechnet: "Für ein privates Geld- bzw. Immobilienvermögen von zwei Millionen Euro müssen 50.000 Euro Steuern im Jahr bezahlt werden. Mehreinnahmen: 80 Milliarden Euro."
Ginge es nach der Linken, so würde in allen europäischen Ländern eine Millionärssteuer von 75 Prozent auf jeden Euro Einkommen über einer Million im Jahr erhoben werden….
Deshalb auch nochmals der Kommentar: Anonym 27. Januar 2013 10:47
ERGÄNZUNG ZU http://www.wissensmanufaktur.net/steuerboykott:
AUSZUG VON Plan B
Revolution des Systems für eine tatsächliche Neuordnung
von Andreas Popp und Rico Albrecht
Hallo Marita,
AntwortenLöschenes ist günstig, den Inhalt Deines wichtigen Links zu beschreiben.
1. Auszug aus http://www.welt.de/politik/deutschland/article113160686/Tempolimit-Millionaerssteuer-500-Euro-Hartz-IV.html:
Tempolimit, Millionärssteuer, 500 Euro Hartz IV
Mit der Idee, Vermögende ordentlich zur Kasse zu bitten, will die Linke vor der Bundestagswahl auf Stimmenfang gehen. Im Entwurf für das Wahlprogramm steckt aber auch ein offenes Koalitionsangebot. Von Miriam Hollstein
Im Programm für die Bundestagswahl fordert die Linkspartei nicht nur eine einmalige europaweite Vermögensabgabe, sondern auch ein bundesweites Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf den Autobahnen. Das geht aus einem Entwurf hervor, der der "Welt" vorliegt.
Die größte Überraschung aber birgt dieser an ganz anderer Stelle: Von der klaren Abgrenzung von rot-rot-grünen Koalitionsoptionen (den sogenannten roten Haltelinien) ist im Gegensatz zu früheren Wahlprogrammen in diesem Papier keine Rede mehr. Der Begriff "Sozialismus" taucht auf rund 100 Seiten nur zweimal auf.
Vermögen- und Erbschaftsteuer
Reiche sollen im Falle eines Sieges der Linken laut Entwurf ordentlich zur Kasse gebeten werden. Die Linke fordert eine einmalige Vermögensabgabe in Deutschland und allen EU-Staaten ab einem persönlichen Freibetrag von einer Million Euro, bei Betriebsvermögen ab fünf Millionen Euro. Mit dieser ließen sich Mehreinnahmen von 300 Milliarden Euro generieren, wird in dem Entwurf prognostiziert.
Damit nicht genug: Außerdem soll eine Vermögensteuer für Millionäre eingeführt werden. Nur die erste Million bliebe steuerfrei. Danach soll ein Steuersatz in Höhe von fünf Prozent auf Privatvermögen erhoben werden. In dem Entwurf wird ein Beispiel vorgerechnet: "Für ein privates Geld- bzw. Immobilienvermögen von zwei Millionen Euro müssen 50.000 Euro Steuern im Jahr bezahlt werden. Mehreinnahmen: 80 Milliarden Euro."
Ginge es nach der Linken, so würde in allen europäischen Ländern eine Millionärssteuer von 75 Prozent auf jeden Euro Einkommen über einer Million im Jahr erhoben werden….
Deshalb auch nochmals der Kommentar: Anonym 27. Januar 2013 10:47
ERGÄNZUNG ZU http://www.wissensmanufaktur.net/steuerboykott:
AUSZUG VON Plan B
Revolution des Systems für eine tatsächliche Neuordnung
von Andreas Popp und Rico Albrecht
Natürlich...
AntwortenLöschenbei den Linken ist es Stimmenfang, bei den anderen Wahlkampf. Stimmenfang hat ja auch was wie Der Rattenfänger.
Zu dem Bankensystem (in zusammenhang amerikanischer Traum) gibt es noch ein Video
Warnung Dieser Film könnte dein Leben verändern
bei youtube. Etwas ausführlicher. Beide aber haben zum Inhalt, dass private Banken als Kriminelle Handlanger die Regierungen haben. Und das ist auch in Deutschland nicht anders.
LG Torsten
"... Beide aber haben zum Inhalt, dass private Banken als Kriminelle Handlanger die Regierungen haben. Und das ist auch in Deutschland nicht anders."
LöschenDeshlb ist es wichtig, die hervorragenden Veröffentlichungen von www.wissensmanufaktur.net zu kennen!
http://www.youtube.com/watch?v=kS709ZyZ_YU
AntwortenLöschenBei allen Diskussionen über Hartz4, Mobcenter und ein demokratieförderndes BGE ist es wichtig zu wissen, dass das Banken- und Finanzsystem auf staatlich legalisiertem Betrug basiert wodurch die Reichsten anstrengungslos (durch Zinseinkünfte) immer reicher werden.
AntwortenLöschenDeshalb unterstützt Ralph die Monitative und Fließendes Geld*. Da dann* die 30 bis über 70 % Zinsanteil in Waren-& Dienstleistungspreisen wegfallen, hätte unser Geld die doppelte Kaufkraft. Weiteres darüber ist unter www.lust-auf-neues-geld.de zu finden. Auch Ralphs Seite ist darüber (-SERVICE-WEBLINKS) aufrufbar.
Ich stimme allen Anstrengungen von Ralf Boes zu 100% zu.
AntwortenLöschenIch glaube aber nicht das sich die Personen, die hinter diesen Gesamt-System stehen von solchen Aktionen beeindrucken werden lassen. Sie werden
mit ALLEN Mitteln, ja allen, versuchen das Ralf keinen Erfolg hat.
Das einzigste was bleibt dieses zu verhindern, wäre diese Personen zu ermitteln ( Es wäre das schwierigste an der Sache ), und Sie dann zu
liquidieren. Man hätte viel zu tun, es könnten einige sein.
Ich habe Hunger. Auch OHNE Sanktionen.
AntwortenLöschenhttp://www.welt.de/wirtschaft/article113161562/Hartz-IV-macht-arm-und-krank-Seit-zehn-Jahren.html
AntwortenLöschenIch bin ja mal auf die Kommentare dazu auf welt online gespannt. Vor allem, ob es immer noch so viele Hasskommentare, die sich gegen Hartz IV-Empfänger richten, gibt.
LG Marita
Liebe Marita. Hasskommentare gibt es dort wohl nicht, aber sehr ungebildete Kommentare. Das übliche eben, jeder Depp meint sich dort äußern zu müssen. Es haben viele eben noch nichts gelernt, oder geschweige denn die Zusammenhänge begriffen. Wie ich immer zu sagen pflege. Es geht den Leuten immer noch zu gut.
LöschenEigentlich informiere ich mich schon seit längerer Zeit nicht mehr bei welt online. Ich bin dort eh gesperrt wegen meiner Meinungen ;) Welt online ist auf einem ähnlichen Niveau wie die Bildzeitung, deswegen lese ich dort gerne mal die Kommentare (obwohl mir oft schlecht wird dabei), denn diese Meinungen spiegeln die Meinung der meisten der Deutschen wider. Ich weiß nur eines, es ist gut zu wissen (aber trotzdem traurig), dass einige der Besserwisser a la Heidi Ralfs demnächst auch Hartz IV beziehen müssen, spätestens dann wird denen die Augen geöffnet.
LöschenNachtrag: Wobei ich irgendwie den Eindruck habe, dass es langsam weniger Leute werden, die auf Hartz IV-Bezieher rumhacken. Oder ist es nur ein subjektives Empfinden von mir?
LöschenGruß Marita
Hallo, die Gesellschaft ist von den nun schon massenhaften Negativ-Berichten genervt. Viele Menschen hören nicht mehr hin, sehen auch die Hartz IV-Probleme nicht mehr. Nur ist das Abstumpfen nicht unbedingt positiv, denn wenn sie wahlmüde werden haben wir, nachdem die aktiven Nazi's im Bundestag ausgestorben sind, bald Neonazis im Bundestag, welche wie bakannt wirklich scheinheilig mit Stimmenfang agieren.
LöschenUnd wenn eine abgestumpfte Gesellschaft allein Politikern das Feld überlässt kommt dabei noch ganz anderes heraus als massenhafter Bruch des Grundgesetzes.
LG Torsten
@Marita, es ist ein rein subjektives Empfinden.
LöschenWenn jemand mit dem Anliegen der Menschenwürde in eine Talkshow eingeladen wird und die Hetzmedien im Anschluss vordergründig den faulsten und dreistesten Hartz IV Empfänger unwidersprochen transportieren, dann bleibt festzustellen, dass der in rund 7 Jahren suggerierte Status in die Bevölkerung erfolgreich und fest implementiert wurde, leider.
Angst hatten die, die sich in der Gesellschaft an der Schnittstelle zu Hartz IV bewegen mussten, alle ohne Ausnahme. Den Mut zur Gegenwehr haben dann leider nur wenige. Das Prinzip nicht hinzusehen, wenn man etwas schmerzliches vor Augen hat, ist ein natürlicher Reflex, der in der Breite mehrheitlich funktioniert.
Grüße aus Kiel, Lutz
Übrigens ist mir aufgefallen, dass bis heute noch kein einziger Artikel über die SB, die 280.000 Euro unterschlagen hat, auf welt online erschienen ist. Oder habe ich was verpasst?
AntwortenLöschenGruß Marita
Ich würd das ja so gern mal im Kommentarbereich der welt bekanntgeben, aber ich darf ja nicht mehr *ggg*, und außerdem würde der Kommentar eh nicht freigeschaltet werden, kenn ich alles schon.
LöschenMarita
Der "Sozialleistungsbetrug der besonderen Art", kocht immer wieder kontinuierlich hoch. Es gibt schon seit Jahren eine Anweisung der BA, zum Vorgehen bei "dolosen Handlungen". Was hier dann mal bis in die Medien dringt, ist lediglich die Spitze des Eisberges.
LöschenLutz
Haha...Dolos (griechisch)= Dämon. Personifierung der Täuschung und des Betrugs. (Quelle: Wikipedia)
LöschenNa, das passt doch wie Arsch auf Eimer ;)
Gruß Marita
Für die harten: http://youtu.be/snCh8GtH6qQ
AntwortenLöschenFür die mit Selbstironie: http://youtu.be/4BAKb2p450Q
für die ganz Harten: http://youtu.be/pm5ERKPGDno
AntwortenLöschenund letztlich ein Aufruf: http://youtu.be/44SRXNNZAFM
AntwortenLöschen....Uuuund passend dazu: hier für alle "Ossis", könn sich auch "Wessis" ansehen:
Löschenwww.youtube.com/watch?v=l2KbSoBFV84
Hartz 4 Song
AntwortenLöschenhttp://www.youtube.com/watch?v=B8SwgHwTNWI
Ich verstehe langsam die Welt nicht mehr. Was hat der Gates jetzt mit der deutschen Politik zu tun???:
AntwortenLöschenhttp://www.welt.de/politik/deutschland/article113176318/Gates-befuerwortet-Finanztransaktionssteuer-der-SPD.html
habt ihr schon mal was von Bewusstseinsmanipulation gehört? Knebel sie, unterdrücke sie, begrenze sie, schrenke sie ein usw. Was passiert? Sie werden wütend, aggressiv, gehen in den kämpferischen Widerstand. Was passiert? Es gibt einen Grund gegen sie vorzugehen. Die andere Menschengruppe - apathisch, genervt, wegsehend usw. Warum? Weil sie Angst haben, nicht glauben können, dass es so ist, wie es ist. Was macht Angst - widerstandslos, unterwürfig, devot, krank...
AntwortenLöschenBeide Gruppen verhalten sich Systemplan gerecht. Das Madrid Video enthält sie Lösung...
Allen eine schöne Zeit
FDP/Union wollen die Prozesskostenhilfe für Arme abschaffen. Hier ist ein interessantes Video. In seiner Beschreibung finden sich Links zu Unterschriftenaktionen und Diskussionsthreads zum Thema "Staatlich GEWOLLTE Armut" (KEIN Log-in zum Mitdiskutieren nötig):
AntwortenLöschenhttp://youtu.be/fxmeDxyFzQ8
Und unbedingt dieses Jahr Schwarz-Gelb ABWÄHLEN!
Das Projekt Peine stagniert ebenfalls: http://www.projekt-peine.de
AntwortenLöschenAuf dem "guten" Weg wird das nie und nimmer was werden. Hört auf an den Symptomen des Systems herum zu fummeln. Das Geschwür sitzt ganz wo anders.
Es stagniert nicht. wie kommst Du darauf? nur weil er nicht jeden Tag und jede Woche etwas schreibt. Er gibt auch nicht alles öffentlich preis, das hat seine gründe...dazu musst Du nur genau lesen. Dort steht klipp und klar, das sich viel tut, aber aus taktischen gründen nicht (oder noch nicht) alles veröffentlicht werden kann. Warum wird immer solche Panik verbreitet???
Löschen@15.43: dann versuch' doch mal das ganze System zu stürzen. Du würdest dabei kläglich scheitern. Das ist - zum jetzigen Zeitpunkt zumindest - noch x-mal illusorischer/schwieriger als etwas auf dem "guten" Weg zu erreichen. Denn das dafür nötige Bewusstsein hat noch lange nicht ausreichend Menschen erreicht... Marko
LöschenDer Weg zum BVerfG ist erstmal zu. Könnt Ihr denn nicht lesen?
LöschenDer Weg zum BVerfG ist derzeit für Torsten zu...aber nicht für andere, auch nicht für Ralph.
LöschenHier passend dazu, eine neue Taktik, gefunden bei: www.wir-sind-boes.de:
Die juristische Arbeit kommt nun endlich vollends in Gang!
Eine Verfassungsrechtlerin wird bis Ende Februar ein juristisches Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen verfassen, was dann für die Öffentlichkeit und andere Anwälte zugänglich und nutzbar sein soll.
Im Hintergrund stehen Sozialrechtler, kritische Anwälte und Richter, die außerdem an einem Vorlagebeschluss arbeiten, um die Klagefähigkeit nach Karlsruhe zu verbessern.
Danke an alle Spender, die diese Arbeit und diesen wichtigen Schritt möglich gemacht haben!
Die juristische AG des Wir-sind-boes teams hat eine Webseite erstell. Bei besonderem Interesse ist jede Mitarbeit und Zuarbeit willkommen. Geschützt durch Login sind erweiterte Bereiche
http://www.wieistes.de/j251a/index.php/einfuehrungen
Unterliegst du wirklich noch dem Glauben, dass du die Wahl (wählen) hast? Irrwitzig.
AntwortenLöschenDie BA hat nachgezogen. Ganz frisch aus der neusten Dienstanweisung der BA um weitere Rechte einzuschränken: Wer heute keine Eingliederungsvereinbarung mehr unterschreibt und auf einen ersetzenden VA besteht,hat jetzt keine Chance mehr diesen sofort zu bekommen. Wenn der Kunde heute nicht mehr sofort eine EV unterschreibt, bekommt er einen Anhörungsbogen und muss sein Nichtunterschreiben rechtfertigen. Und das ist jetzt kein Scherz.
AntwortenLöschenWo steht das?
LöschenMöglich, es ist allerdings sowieso Grundrechteverletzend, wenn überhaupt nach abgelehnter EGV sofort einen VA herauszugeben werden kann-ohne zu verhandeln:
Löschen"Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13. 06 1979 festgestellt, daß eine Verwaltungspraxis, die Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar erkläre, nicht mit der Verfassung vereinbar wäre (BVerfGE 51, 268 [284f]).
Das Bundesverfassungsgericht sagt dazu:
„Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar zu erklären sind nicht mit der Verfassung vereinbar.“
Und, "Rechtfertigen" muß sich niemand, er kann auch folgendes erklären:
"Hiermit gebe ich ihnen bekannt, dass ich keine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen werde, handelt es sich doch bei der EGV um einen beidseitigen Vertrag:
Die Eingliederungsvereinbarung stellt der Form nach einen Vertrag gemäß des Vertragsrechts
des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dar. Im Abschnitt 3 BGB sind die Grundlagen der Rechtsgeschäfte geregelt, im Titel
2 des BGB die Willenserklärung dort-selbst in der §§ 116 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Danach sind Verträge, in „Normaldeutsch“ ausgedrückt, nur dann rechtswirksam und gültig,
wenn sie im Zuge der Freiwilligkeit geschlossen werden, andernfalls sind sie anfechtbar und
nichtig. Das ist das Prinzip der Vertragsfreiheit, in der BRD gesetzlich garantiert.
Es ist nicht notwendig in diesem Rahmen näher auf die grundsätzliche Problematik von
Zwangsvereinbarungen einzugehen."
Steht auch hier bei Ralph irgendwo auf der Seite, ansonsten: seid Kreativ, lasst euch nicht abschrecken!
Das steht noch nirgendwo. Das hat mir heute eine Rechtsanwältin, die mir zugeteilt wurde um mit mir eine neue EV zu "vereinbaren" mitgeteilt. Allerdings konnte, ich vor Unterzeichnung, selbst bestimmen, was aus der EV rausgenommen werden soll und noch eingefügt werden soll. Man lernt dazu.
LöschenEine EGV ist ein Vertrag, man brauch einen Vertrag nicht unterzeichnen, dazu brauch ich auch keinen Rechtsanwalt.
LöschenWarum unterzeichnet Ihr noch rechtswidrige Verträge?
http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2013/0124/elend.php5
AntwortenLöschenElend zweiter Klasse
Wie deutsche Kommunen osteuropäische Obdachlose im Stich lassen
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-gericht-entscheidet-ueber-sozialleistungen-fuer-eu-auslaender-a-880225.html#spCommentsBoxPager
LöschenDer Staat ist für die Menschen und nicht die Menschen für den Staat. Der Staat sollte also unser Diener sein, nicht wir Sklaven des Staates.
AntwortenLöschen(Albert Einstein)
Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. “Nein”, sagte ein weiser Senator, ”Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“
AntwortenLöschenden Vorschlag gibt es auch von irgendeiner Initiative. Aber daraus kann nichts werden, weil es nicht provokant genug ist.
LöschenEine Armbinde die nicht von Staats wegen vorgeschrieben ist, erklärt sich nicht selbst.
Wenn, dann müßte man sich kollektiv ein selbsterklärendes Zeichen anhängen. Das kann ein BA-Dreieick sein (... oder zwei, eines davon gedreht, die einen Stern bilden...) oder ein farbiges H-IV auf weißem Grund, oder Handschellen die aus Paragraphenzeichen geformt sind, und und und. Jedenfalls etwas das ohne lange Erklärung schockiert, irritiert oder anklagt.
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/nord/jobcenter-visite-in-duisburg-erschuetterte-bezirks-buergermeister-id7533247.html
AntwortenLöschenJobcenter
Jobcenter-Visite in Duisburg erschütterte Bezirks-Bürgermeister
28.01.2013 | 17:25 Uhr
Duisburg. Der Walsumer Bezirksbürgermeister Heinz Plückelmann will einem jungen Mann helfen, der seit sechs Monaten praktisch mittellos ist. Die Art, wie der 18-Jährige vom Duisburger Jobcenter behandelt und abgefertigt wurde, erschreckte den SPD-Politiker.
Heinz Plückelmann sitzt in der Redaktion an der Weseler Straße, führt mit zitternder Hand seine Teetasse zum Mund und ringt vergeblich um Fassung:
„Wie dort beim Jobcenter mit Menschen umgegangen wird – unfassbar, einfach unfassbar.“
Am Montag ging Plückelmann gemeinsam mit Frank frühmorgens zum Jobcenter: „Weil ich nicht glauben wollte, dass die ihn einfach weg schicken.“ Doch genau dies passierte: „Wir kamen nicht mal an der Pforte vorbei. Da sagte man dem Jungen und mir, wir sollten am 6. Februar wieder kommen.“
LöschenDas Argument, der Junge habe aber nichts zu essen und sei ein Härtefall, habe man im Jobcenter einfach überhört, sagt Plückelmann
Ja, der Herr Plückelmann sollte sich das genau ansehen! SEINE Partei hat das schließlich verbrochen!
Löschenleider läßt die Duisburger Zeitung nur gemeldete Gäste Kommentare abgeben...
AntwortenLöschenSo kann man dem Walsumer Bürgermeister leider nicht sagen, daß, wenn er wirklich helfen wolle, er nun Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung stellen solle. Wohlgemerkt: nicht gegen das Amt, sondern gegen die Personen die dort abwimmeln.
Danach kann er noch einen offenen Brief an die SPD-Spitze schreiben: entweder weg mit den Hartzmurks - und wahlweise zurück zum alten System, oder bedingungsloses Grundeinkommen - oder er gibt sein Parteibuch ab und geht zur Linken.
Er braucht ja keinen offenen Brief an die SPD schreiben-er ist ja in der SPD, wenns ihm ernst wäre könnte er seiner Partei den Vorschlag machen, diesen Hartz Murks zu stoppen...aber es ist Wahljahr, da tut man gern mal betroffen und verschleiert alles.
LöschenNein, zur Linken soll er nicht gehen, da werden nur fähige und aufrichtige Leute gebraucht, er würde diese Partei nur mit seiner anwesenheit verseuchen.
Seh ich jedenfalls so.
Das er die schlimme Erfahrung wenigstens bei mindestens einer Zeitung öffentlich gemacht hat, ist ihm trotzdem m.E. sehr hoch anzurechnen und vielleicht öffnet ihm die Erfahrung auch mehr die Sicht darauf, das nicht nur er nach einem Besuch in einem Jobcenter mit zitternden Händen da sitzt, und vielleicht erkennt er, es gibt ganz viele Menschen namens *Frank*..aus allen Altersgruppen, und z.b. auch die, die unter 20-100% Sanktionen noch nicht mal mehr ein Existensminimum an Geld haben,
Löschenund selbst eine Sanktion wird ja nicht zurückgenommen, die gilt dann unmenschlich hart weiter mindestens für 3 Monate.
http://www.shortnews.de/id/1007113/duisburg-buergermeister-ueber-abfertigung-in-jobcenter-schockiert?utm_source=wirt&utm_medium=feed&utm_campaign=rss
Löschenhttp://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article113209479/Buergermeister-von-Jobcenter-Besuch-schockiert.html
LöschenSPD-Politiker Plückelmann betont, dass es ihm nicht darum gehe, dass sein Name in der Presse genannt werde, "es geht mir darum, dass man einen jungen, hilflosen Mann nicht einfach wegschicken kann".
Es war übrigens vor ein paar Jahren in der Stadt Duisburg, in der auf Servern bundesweit damals ARGE MitarbeiterInnen in aller Öffentlichkeit diskutierten, ob man Organe von Leistungsbeziehern als Vermögen verwerten könne!
LöschenUnd des war die SPD selbst, die durch ihre politische Fehlleistung vordem den sozialen Frieden im Land zur Disposition stellte.
Ich bin sehr erstaunt, dass das ein SPD-Mitglied nicht weiß.
Stellt sich die Frage, wozu er selbst in dieser Partei tätig ist, wenn er nicht weiß, was er dort mit seinen Mitstreitern tut ....
Grüße aus Kiel, Lutz
Es ist Wahljahr, da vergessen SPD Mitglieder so einiges...war ja alles nicht soooooo gemeint, man wusste ja nicht das alles so schlimm ist, man solle SPD wählen dann richtet sie ja alles (bis auf Grundgesetz verletzende Sanktionen natürlich-die werden kurzzeitig von den Grünen gelockert...die Wahl steht schließlich an). Vielleicht tun bals auch einige CDU Politiker erstaunt und geschockt...es ist schließlich Wahljahr.
LöschenNie vergessen, nie verzeihen-Vollstrecker der Armut:
www.youtube.com/watch?v=zcCWqdeL92c
Wie etwas weiter oben geschrieben, hier nocheinmal: News von der www.wir-sind-boes.de Seite:
AntwortenLöschenDie juristische Arbeit kommt nun endlich vollends in Gang!
Eine Verfassungsrechtlerin wird bis Ende Februar ein juristisches Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen verfassen, was dann für die Öffentlichkeit und andere Anwälte zugänglich und nutzbar sein soll.
Im Hintergrund stehen Sozialrechtler, kritische Anwälte und Richter, die außerdem an einem Vorlagebeschluss arbeiten, um die Klagefähigkeit nach Karlsruhe zu verbessern.
Danke an alle Spender, die diese Arbeit und diesen wichtigen Schritt möglich gemacht haben!
Die juristische AG des Wir-sind-boes teams hat eine Webseite erstell. Bei besonderem Interesse ist jede Mitarbeit und Zuarbeit willkommen. Geschützt durch Login sind erweiterte Bereiche
http://www.wieistes.de/j251a/index.php/einfuehrungen
http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/die-eigene-obdachlosigkeit-vor-augen-id7535904.html#comments
AntwortenLöschenHartz IV
Die eigene Obdachlosigkeit vor Augen
29.01.2013 | 14:40 Uhr
Gelsenkirchen. Bei WAZ-Leser Andreas Stiehl aus Gelsenkirchen blieben zunächst die Hartz IV-Gelder für die Miete aus.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffenen-absichtlich-fuer-tot-erklaert-9001304.php
Löschen29.01.2013
Der Hilfesuchende Selbständige Stefan D. staunte nicht schlecht, als er beim Jobcenter Neustadt an der Weinstraße nachfragte warum die bewilligten aufstockenden Hartz IV-Zahlungen an ihn grundlos eingestellt worden waren. Denn der zuständige Sachbearbeiter Herr K. antwortete ihm sinngemäß:
„Das machen wir manchmal um zu sehen ob die Leute noch leben“.
Vielmehr zweifelte Herr D. nun nicht mehr im geringsten daran, dass auch die Geschichte die ein Bekannter ihm unlängst erzählt hatte stimmte: Ein Hilfesuchender der auffällige Zahnlücken hatte bekam von einem Sachbearbeiter gesagt, er solle sich doch in der „Geisterbahn“ bewerben.
LöschenAngesichts dieser Schildbürgerstreiche stellt sich bei dem Betroffenem die Frage, ob „dies Taten Einzelner sind, die ihre Geltungssucht und persönlichen Defizite auf diese Art ungestört ausleben können, oder ob hier ein System, berechtigte Ansprüche auf diese Weise abzuwehren um Gelder einzusparen, dahinter steckt“.
Diese Bundesregierung,vielleicht auch alle anderen davor,wer weiß, denkt doch wirklich wir sind alle bescheuert.Und warum ? Sind wir es nicht doch manchmal ein bisschen,warum ? Weil wir immer ausgerechnet die wählen die so gar nicht das Gute für uns wollen.Ich meine damit,welche Partei wäre in der Lage das System etwas menschenfreundlicher zu gestalten ? Abgesehen, nicht etwa,CDU,FDP,CSU.....nun haben wir doch schon eine bessere Übersicht.Seltsam,die meisten wählen CDU,SPD,GRÜNE.Aber wer sind die meisten,doch meistens nur die es unter dieser Regierung blendend geht und die Geblendeten.Leute,aber wir sind doch die meisten die es nicht so gut geht.Das gemeine Volk leidet.Die Relation zwischen arm und reich ist eklatant.Da gibt es aber inzwischen in allen Bevölkerungsschichten Widerstand die sich gegen die Machenschaften dieser Regierung wenden.Der Kapitalismus ist in seiner Endphase,er wird immer brutaler.Abgesehen davon, sind es viele Politiker die erst den totalitären Kapitalismus geschaffen haben und den Unternehmen Tür und Tor geöffnet haben.Also lasst uns die Sache angehen,kämpfen wir für das BGE und bringen wir das Grundgesetz wieder auf die Beine.Hartz 4 gehört in die Tonne und die es befürworten gleich mit.
AntwortenLöschenAnscheinend muss der Armutsbericht ein weiteres Mal geschönt werden:
AntwortenLöschenhttp://www.welt.de/politik/deutschland/article113228877/Verabschiedung-des-Armutsberichts-verschoben.html
LG Marita
Hier ist der richtige Link vom 29.01.2013:
AntwortenLöschenNeueste Nachrichten aus der Welt des H-IV:- Dazu passend:
Ein Strafgefangener versucht, seine Entlassung zu verhindern, um nicht wieder in die Fänge des Jobcenters zu geraten ... (Lieber Ralph bei deiner Verlinkung fehlt eine 4 Und sieht nur ein Foto von André Shepherd)Schon hart das jemand lieber wieder im Gefägnis ist als unter Hartz4 leben zu müssen!!! https://linksunten.indymedia.org/de/node/77234