Sonntag, 24. Februar 2013

Eingliederungsvereinbarung: Unterschrift mit Vorbehalt ...

(M)Ein Weg ist es, Sanktionen zu provozieren - in der Hoffnung, letztlich dadurch den Gesetzgeber zu einer Änderung der Gesetze zu bewegen.
Ein anderer Weg ist es,
innerhalb der bestehenden Gesetze
wirkungsvoll die Möglichkeit, Pflichten einzufordern und Sanktionen auszusprechen zu blockieren
Matthias Kleespies hat die allerbeste Erfahrung mit letzterem Weg gemacht.
 

32 Kommentare:

  1. Zahlung sollte dann nicht oder unter Vorbehalt geleistet werden

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    1. Was hat die "Zahlung" mit der EGV zu tun?

      by the way, ich denke dass es nicht (grundsätzlich) der richtige "Weg" ist, sondern man diese Möglichkeit Leuten empfehlen sollte die firm sind mit dem SGB. Denn eine "Feststellungsklage" ist subsidiär d.h. sie wird abgelehnt wenn man sein Recht auch durch den normalen Klageweg erreichen kann oder könnte.

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    2. Richtig: Die Geldzahlung hat mit der EGV nichts zu tun, die Geldzahlung wird im jeweiligen Antrag (Bewilligung des Leistungsberechtigten) festgehalten.
      Jeder der vom Jobcenter als Leistungsberechtigter anerkannt ist, dem steht das unverfügbare Existenzminimum auch zu.
      Die EGV hat also mit dem Leistungsbezug nix zu tun, denn das sind 2 verschiedene paar Schuhe.
      Wenn man eine EGV nicht unterschreibt, weil man zb. damit nicht einverstanden ist seine Grundrechte abzugeben, steht einem das Geld trotzdem zu. Sozialstaatsprinzip nebenbei als Staatsziel fest verankert.

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  2. Ende der Woche habe ich mal wieder einen Termin in meinem JC.

    Da werde ich mit Beistand erscheinen, meine SB freundlich bitten, mir die EGV mitzugeben, diese sodann mit "unter Vorbehalt" unterzeichnen, wieder beim JC einreichen und eine Klage beim SG einreichen :-)

    Das Rezept hört sich wirklich sehr köstlich an. Ich kann es kaum erwarten, dieses auszuprobieren :-)

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  3. Endlich mal eine neue Möglichkeit den Drecksäcken der Arge paroli zu bieten.
    Die Sache mit der EGV-Verweigerung wurde ja durch den VA und die Änderung des §31 SGB II
    entkräftet. Wer weiß wie lange das mit dem "Vorbehalt" noch geht.
    Die werden bestimmt irgendwann einen Weg finden und sich irgendwelche Klauseln im SGB
    zurecht (unrecht) biegen.

    Gruß Jo

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  4. Man sollte schon besser informieren, wie die Auswirkung der Unterschrift unter Vorbehalt vor den Sozialgerichten in der Breite wirkt.
    Es gibt Foren, in denen nicht nur darüber diskutiert wurde, sondern Vorgänge dieser Art belegbar auch die nachteiligen Auswirkungen mehrheitlich nachweisen.
    Eine Unterschrift unter Vorbehalt erfordert es, in dem Moment den Vorbehalt zu formulieren und zwar so stichhaltig, so dass der Vorbehalt auch vor einem Sozialgericht Bestand haben kann. Hier scheitert leider die Mehrheit der Betroffenen, da unter Vorbehalt immer wieder der Einfachheit halber als Pauschalformulierung in Form eines Schnellschuss im Beisein der Sachbearbeitung zelebriert wird.

    Dieses Belegen Aktenlagen, die anonymisiert auch in Foren verfügbar sind.
    Erkennbar wird aus sozialgerichtlicher Praxis, dass hier die Nichtunterschrift der effizientere Weg ist.
    Da im Grunde auch unter Vorbehalt ein Rechtsstreit nicht auszuschließen ist, ist ein Rechtsstreit gegen einen willkürlichen Verwaltungsakt, bei Nichtunterschrift eindeutig Erfolg versprechender!
    Der Verwaltungsakt ist als Willkürakt einer einfältigen Sachbearbeitung auch juristisch angreifbar, ohne sich über eine im Ernstfall notwendige Vorbehaltsbegründung Gedanken zu machen.


    Herzlichst, Grüße aus Kiel

    Lutz

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    1. "Eine Unterschrift unter Vorbehalt erfordert es, in dem Moment den Vorbehalt zu formulieren und zwar so stichhaltig, so dass der Vorbehalt auch vor einem Sozialgericht Bestand haben kann.

      Hier scheitert leider die Mehrheit der Betroffenen, da unter Vorbehalt immer wieder der Einfachheit halber als Pauschalformulierung in Form eines Schnellschuss im Beisein der Sachbearbeitung zelebriert wird."

      Wo ist Dein Problem? Wer sich für diese Form des Protestes entscheidet, wird wissen was er tut.
      Entscheidend ist das AZ des Sozialgerichtes und die Verweildauer bis zur Entscheidung. Solange ist die EGV nichtig und darauf kommt es in erster Linie an.

      Auch die Signalwirkung auf die JC sollte man nicht unterschätzen. Die scheuen nichts mehr, als eine endgültige Sozialgerichtsentscheidung für ihren Wirkungsbereich.

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    2. @Dieter, ich habe mein Problem mit Halbwahrheiten, da sie geeignet sind, sehr schnell Enttäuschung zu produzieren.

      Gleiches Prinzip finden wir oft auf Tacheles.de, wo immer wieder bei Urteilen von Landessozialgerichten bundesweiter Widerspruch angeheizt wurde, mit dem einfachen Erfolgsversprechen, ohne darüber zu informieren, dass ein LSG nur für ein Bundesland entscheidet und von der Rechtsprechung einer einzigen Kammer nicht auf den Gleichklang aller Kammern zu schließen ist.
      Die Enttäuschung in der Folge führt bei vielen Betroffenen zu Resignation!

      Wenn WIR im Kampf gegen Hartz IV bestehen und ernst genommen werden wollen, sollten wir Halbwahrheiten vermeiden und alles offen darstellen!

      Herzlichst, Grüße aus Kiel

      Lutz

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    3. Ich warte jetzt auf meinen VA um dann Widerspruch/Klage einzureichen. Die Methode "unter Vorbehalt" bedeutet ja eine ständige Wiederholung" jedesmal neu, so wie es oben geschildert wurde.
      Die Klage gegen den VA klärt die Sache aber endgültig ein für allemal, denke ich.

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    4. Die Hartz - Gesetze sind Diskriminierung!

      Vielleicht sollte mal einer gegen diese Gesetze Klagen wegen der Disklriminierung. Das Urteil wäre zwar, die Antidiskriminierung war damals noch nciht Gesetz, aber es würde die Vorgehensweise verdeutlichen.

      LG Torsten

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    5. @Anonym26. Februar 2013 11:22,

      da bin ich bei Dir, gerade was diverse Foren angeht.

      Mir macht es auch keinen Spaß mich mit der Agentur oder dem Jobcenter auseinander zu setzen - ist verschwendete Energie und bereitet auch noch Magenschmerzen.

      Mein Rechtsempfinden läßt mir aber keine andere Option, als mich gegen diesen Apparat zur Wehr zu setzen. Mit allen rechtsstaatlichen Mitteln.

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    6. @Dieter, und gerade weil Rechtsempfinden und Rechtslage so vielfältig verletzt wird, sollte meine Kritik als positive Kritik verstanden werden.
      Nicht jeder Betroffene ist mental und emotional in der Lage, eine effiziente Gegenwehr für sich selbst zu organisieren.
      Und da sehe ich nämlich bei der allgemeinen Aufzeigung ohne ausgewogene kritische Beleuchtung, eher eine Gefahr für notwendigen breiten Widerstand.

      In der Breite wirkt ein verpuffendes Bemühen schädlich und "negative Anreize" sind die Instrumente des SGB II, nicht aber die Instrumente der Gegenwehr!

      Herzlichst, Grüße aus Kiel,

      Lutz

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    7. "Zitat Lutz:
      Der Verwaltungsakt ist als Willkürakt einer einfältigen Sachbearbeitung auch juristisch angreifbar,"

      Es ist ausgemachter Blödsinn, einen durch $ 15 SGB II legitimierten - die EGV ersetzenden - VA als Willkürakt zu bezeichnen.

      Auch die folgende Aussage ist natürlich wieder mal mit nichts belegt (Feine jederzeit widerlegbare) Falschaussage, mit dem einzigen Zweck, diese erfolgreiche Methode mit allen Mitteln zu diskreditieren.

      Zitat:
      "Es gibt Foren, in denen nicht nur darüber diskutiert wurde, sondern Vorgänge dieser Art belegbar auch die nachteiligen Auswirkungen mehrheitlich nachweisen."

      Zum User Lutz ist im Übrigen nur noch zu sagen, dass er in allen Foren diesen und ähnlichen Blödsinn verbreitet, entweder weil er es nicht besser weiß, oder aber, und das ist ob der Akribie und Penetranz eher wahrscheinlich, es handelt sich hier um einen ganz besonders durchtriebenen Überzeugungstäter von Seiten des Unterdrückungssystems!

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  5. Glaubt ihr wirklich an Gerichte?
    Ein Gericht gehört auf den Teller, die justiz die wir momentan im Land haben das sind auch nur
    die Vollstrecker der Politik wie war das ein 5 EUR Job ist zumutbar....
    Und ähnliche Entscheidungen, nicht jeder hat Bock laufend vor Gericht zu latschen und sich
    dort mit den "Euer Gnaden" der deutschen Rechtswillkür auseinandersetzen zu müssen.
    Man kann Protest auch anders ausüben ich setze mich dann ebend in einen Computerkurs oder Trainingsmaßnahme das geht zu einem Ohr rein und kommt aus dem anderen gleich wieder raus!
    Man kann sowas auch Boykottieren wenn man kurzerhand vor Beginn des "Unterrichts" wenn Teilnehmer und Lehrer nicht da sind dafür sorgt das die Stromzufuhr unterbrochen ist wenn alle kommen geht nichts mehr für mich als Elektoinstallateur kein Problem!

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    1. Widerstand ja und wenn man solche "Maßnahmen" über sich ergehen lassen muss, dann eben die Zeit nutzen und andere über die Sachlage aufklären. Die Zeit der Maschinenstürmer aber, sind längst vorbei! Und Deine Vorgehensweise, tut mir leid, erinnert mich an Unterricht, den ich zu den Maschinenstürmern in den 60er Jahren aufmerksam gefolgt bin.

      Gruß aus Kiel, Lutz

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    2. @Anonym 26. Feb. 21:48
      Wenn derjenige Betroffene nicht vor Gericht "latschen" will, weil er keine Lust hat, dann hat er, grob gesagt, SELBER SCHULD.
      Wenn Du gern mit Dir machen lassen willst, was ANDERE wollen, dann bitte, soll es so sein.
      Von NICHTS TUN, kommt aber auch NICHTS, KEINE VERÄNDERUNG.
      Ich habe keine Lust mich treiben zu lassen, und zu hoffen das alles von selber mal besser wird. Das wird es nämlich nicht.
      Da ist NIEMAND der FÜR UNS irgendetwas RICHTET. NUR JEDER SELBER kann etwas dazu beitragen.
      Nur ZUSAMMEN schafft man etwas, das dieses Hartz IV Sanktionssystem zusammen bricht.

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    3. "Maschinenstürmer" 6. Klasse,

      einfach Klasse! War wohl POS?

      LG Torsten

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    4. @Elektroinstallateur: die Energiezufuhr kappen und dann einspringen... was wäre eine lustige Auftragsgeneration - sich selbst einen (Bezahl!)auftrag generieren... und wohl kaum mehr ungesetzlich als überhaupt solche Maßnahmen einzurichten ;-)
      Es gibt viele Wege und nur in ihrer Fülle sind sie schön - keiner ist per se für alle "Besser" als ein anderer!

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    5. @Andi ich habe schon verstanden was er mit "vor gericht latschen" gemeint hat.
      Nicht in jedem Fall bekommt man dort Recht.
      Und die Bürgerrechte darfste schon am Eingang des Gerichts abgeben wenn du dich von den
      faschistoiden Bütteln die sich Justizwachtmeister nennen auf Waffen abklopfen lässt.
      Also ein Bürgerrecht gegen andere (erhoffte) eintauschen ? NIEMALS!
      Es reicht schon was sich die Typen am Flughafen rausnehmen beim nächsten mal reichts mir auch dan schlage ich die Typen nieder!

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  6. Die Hartz - Gesetze sind Diskriminierung!
    Das wissen wir alle.
    Aber was ist nun der bessere Weg damit umzugehen. Unterschrift unter Vorbehalt oder lieber doch den Verwaltungsakt. Auf lange Prozesse habe ich kein Bock. Also wie soll ich vorgehen ??? Unter Vorbehalt unterschreiben und die Vereinbarung so lange laufen zu lassen, bis etwas passiert in Richtung Sanktion und dann klagen, oder wie.
    Bitte um Antwort.

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    1. Unterschrift unter Vorbehalt ist eine ABM für das Sozialgericht, mit ebenso ungewissem Ausgang, wie gegen einen VA zu klagen.

      Wer die Muse hat, kann beides - nacheinander - durchziehen. Eines ist sicher, die Gegenseite arbeitet fieberhaft an neuen Szenarien um den Druck ständig zu erhöhen. Solange keine Veränderung in Sicht ist, können wir nur gegenhalten.

      Nun ist nicht jeder in der komfortablen Lage wie Ralph. Der könnte, wenn er wollte, morgen in einer Anstellung sein. Das er sich stattdessen, auf philosophischer Ebene mit seinem Jobcenter beschäftigt, ist SEIN Weg. Mir persönlich kommt dabei die Zielführung zu kurz. Aber ich bin auch nicht unbedingt ein Mensch mit einem langem Geduldsfaden.
      Ich tendiere mehr zu der effizienteren Methode: "Leichte Schläge auf den Hinterkopf erhöhen..." in Anlehnung an Jean-Jacques Rousseau's These, dass Demokratie nicht unbedingt für jedes Volk die passende Regierungsform sei.

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    2. @Dieter, den letzten satz find ich gut, er beinhaltet nämlich das es in der Welt verschiedene Regierungsformen/oder Lebensweisen gibt und die nicht unbedingt schlecht sein müssen, nur weil es keine Demokratie ist.
      Mal davon abgesehen, das wir keine haben, ist es doch so, das man unbedingt irgendwelchen anderen Völkern, Demokratie wenns sein muss mit dem Holzhammer (oder Krieg), beibringen will.
      Dazu behauptet man einfach das sind "Schurkenstaaten". Man behauptet einfach "nur Demokratie ist gut..bzw "Ihre" vorstellung von Demokratie sei die richtige, alles andere ist scheiße)...erinnert mich auch ans Mittelalter wo die Christen unbedingt allen Völkern "ihre wahre" Religion mit Gewalt aufgezwungen haben.
      Sieht ja heute alles noch genauso aus.

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    3. Demokratie als Regierungsform ist (Sigmar Gabriel - Anne Will) die gewaltlose Korrektur für Fehler. Denken wir an den 11. September, dann stimmt das nicht so ganz (Ich meine nicht die wahrscheinliche Vermutung, dass die Untersuchungsergebnisse der Schweuinereien an der Wall-Street vernichtet wurden), denn da leiferte die Demokratie den Gegenbeweis, indem sie den demokratisch gewählten Salvador Allende hinwegputschte und dem blutrünstigen Pinochet nach 2 Tagen gratulierte (BRD).
      Die Demokratie, lieber Dieter, ist in unserer Gesellschaft keinen ... Wert.
      Und doch die, wo noch! einiges möglich ist, was es auch zu erhalten gilt.
      Jede Lohnerhöhing verhindert einen neuen Hitler!, den die Konzerne dann vielleicht nicht so schnell kaufen können. Als 1-Euro-Jobber würde der neue ... hoffentlich nciht eingestellt werden, obwohl - billige Armee im Staate.

      LG Torsten

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  7. Es kommt drauf an, was Ihr individuell für Ziele habt - danach solltet Ihr entscheiden, welches Vorgehen für Euren Fall das beste ist oder wie und ob Ihr aus Eurem Privatfall eine Vorlagesituation für Sozial- und Verfassungsgerichte machen wollt - bedenkt das bitte, bevor die einen den anderen immer sagen müssen, dass IHR Weg der einzig richtige und der andere Schwachsinn ist.

    Wer nicht vor Gericht mag, weil er das Vertrauen verloren hat in diese Institution oder weil er sich mit der Materie nicht wohl fühlt, sollte ohne Gericht versuchen, seine eigene Situation zu retten oder für kreativen Protest auszunutzen.
    Wer Maler ist, sollte nicht zum Backen gezwungen werden ;-)

    Ich habe derzeit gar keine EGV - das kommt wohl bei 9% aller Leistungsberechtigten (ohne Hinderungsgrund) vor... laut "altonabloggt" Inge Hannemann.

    Die letzte habe ich unter Vorbehalt unterschrieben UND die gesamte Rechtsfolgenbelehrung DURCHGESTRICHEN mit dem Vermerk, dass Sanktionen wegen GG-widrigkeit bereits abgeschafft wurden.
    Sie wurde angenommen. Hätte im Klagefall sehr gute Karten gehabt - aber man wollte mich von sich aus nicht in die Situation bringen, dass ich klagen muss ;-)

    Aber das ist BEI MIR so und heißt nicht, das es für alle angebracht wäre. Hätte man mir den VA zugeschickt, hätte ich ggf. geklagt - oder mich weiter auf meine anderen BGE- und Hartzaktionen sowie meine Arbeit konzentriert ;-)
    Vergesst nicht: wenn EINE/R voll im Klageprozess steckt oder Sammelklagen organisiert, braucht es andere Leute, die Kraft, Zeit und ggf. auch unsanktioniert oder unhartzlich genug Bares haben, um das Ganze zu unterstützen!

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    1. Sammelklagen sind in Deutschland nicht zugelassen, es sei denn ich habe jetzt im letzten satz etwas falsch verstanden.
      Aber: Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen, da man davon ausging, das es in der Deutschen "Demokratie" ja gar nicht erst nötig sei. Also: Nicht zugelassen.

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    2. Jo, so wie die DDR davon ausgegangen sein soll, dass streiken nicht mehr nötig ist und es deshalb nach dem 17. Juni 1953 verboten haben soll. Ich konnte zu dem Thema nichts finden.

      Auf jeden Fall wären beide Tatbestände arrogant und unterstrichen wieder einmal, dass das Wort Demokratie auch sehr unvollkommen sein kann, wenn schon nciht 100%ig

      LG Torsten

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    3. @Torsten. Ertappt! DDR Kritik! Haha (kleiner spaß am rande ;)
      Ich hatte mich schon vor längerer Zeit mit dem Thema Sammeklagen befasst, war gar nicht so schwer ganz einfach über Google darüber etwas zu finden...es ist tatsächlich so, das man davon ausging, das man eine Sammelklage in einer "Demokratie" nicht benötigt. Toll was?
      Genau wie etwas weiter oben geschrieben: "Demokratie" muss einfach für alle und jedes Volk gut sein, davon geht man einfach mal so aus, wer sich nicht unterwirft ist ein "Schurkenstaat". Da "Demokratie" was gutes ist, braucht man ja von vornherein keine Sammelklagen (Die Partei-Regierung-hat IMMER recht!), JEDER der sich über die zustände dieser "Demokratie" beschwert ist ein Staatsfeind oder so was.
      Folgere: Hartz IV Emfänger sind vom grunde her, deshalb Staatsfeinde.

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    4. Informationen zum DDR Streikrecht und dessen Historie hätte ich gener, das mit dem Hörensagen ist so eine Sache, wer weiß evtl. was darüber?

      Bei Anne Will war Wallraff der einzige Benenner der Situation: Leiharbeit sind schwarze Schafe mit wenigen weißen. Übrigens gibt es da auch Direktvermittlung, dass ist eine nicht unbedingt abzulehnende Variante. Da kommen dann vielleicht auch die 40% der Unternehmerin her.

      Zur EGV: Schriftlich hinterlegen, dass dieser Vversuchte Vertrag gegen §1 un §20 GG verstößt. Ich habe damit Ruhe - fast unheimlich.

      LG Torsten

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  8. Manuel Schneider8. März 2013 um 04:00

    Tatbestände......... ich werde seit 12/2012 zu 100% sanktioniert vom Jobcenter Ostholstein und habe eine Strafanzeige gegen das JC Ostholstein erstattet aber.... die Staatsanwaltschaft Lübeck sieht keine Tatbestände als erfüllt an..... .
    Was das Thema Formulierung der Vorbehaltung betrifft.... das wäre kein Problem m.E., da die SG eigentlich immer zu Gunsten der HARTZ4-Empfänger entschieden haben nur leider ignorieren die JC sämtliche Urteile/Bechlüsse egal ob vom SG,LSG oder auch BSG.

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    1. Rückenstärkung

      Das ist schlimm! Aber die Strafanzeige ist (in Masse) (ich habe es als unterlassene Hilfeleistung angezeigt) nicht sinnlos, da die Polizei (am Besten die örtliche, der persönliche Kontakt) dann wenigstens mit aufwachen kann.

      Die systematische Ignoranz des gesprochenen Rechts ligt in der Natur des Willens und im Blickwinkel der Poltik: Wer noch keine Arbeit und keine Millionen hat, ist selber schuld!

      Es hilft nur ein Gang zum Sozialgericht mit Darstellung der Mittellosigkeit. Zusätzlich habe ich meine Unterschrift unter die EV zurückgezogen mit Verweis auf Art 1 und Art 20 GG.

      Die Umsetzung erfolgt durch hohe Fluktuation bei den Mitarbeitern, die dann als Bauernopfer herhalten müssen, weil im Zweifelsfalle sie die gesetzwidrigen Anweisungen und Maßnahmen "nur nicht richtig erklärt" haben, so daß der gedemütigte seine unberechtigte Strafe auch einsieht.

      @ Detlef: Systematisch gesehen stimmt das, es gibt aber auch ein sicher größer werdende Menge weißer Schafe unter den schwarzen Schfen der JC-MA AfA-MA.

      LG Torsten

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  9. Neue Welt,neue Zeit,neue Arbeitslager,seit 4 Woche Ruhe,bin gerade geladen worden,zum Befehl sonst 10%,bald melde ich michund werde Euch berichten
    Grüsse Laszlo

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  10. Eingliederungsvereinbarungen sind völkerrechtswidrig und somit nichtig

    Überdies ist auch eine Eingliederungsvereinbarung gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. v. m. § 15 SGB II völker- bzw. menschenrechtswidrig. Auf Grund des Verstoßes gegen Gesetz gem. § 58 Abs. 1 SGB X i. V. m. § 134 BGB und § 138 Abs. 1 BGB wird in jedem Falle die Nichtigkeit eines solchen qua Bundesgesetz erzwungen öffentlich-rechtlichen Vertrages bewirkt.

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Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes