Liebe Freunde -
wir haben uns jetzt
entschieden,
parallel zu dem von uns in Auftrag gegebenen juristischen Gutachten
über die Verfassungswidrigkeit von Hartz IV
mit Euch gemeinsam eine Sammlung aller Argumente hier zusammen zu stellen ...
parallel zu dem von uns in Auftrag gegebenen juristischen Gutachten
über die Verfassungswidrigkeit von Hartz IV
mit Euch gemeinsam eine Sammlung aller Argumente hier zusammen zu stellen ...
Diese Sammlung
soll permanent bearbeitet und aktualisiert werden.
Als
einen ersten Schritt schlagen wir vor, zunächst alle
Argumente zu sammeln,
die für die Sanktionen vorgebracht werden. Indem wir dann diese sichten und bearbeiten, erhalten wir die überzeugendsten Argumente gegen sie - und zugleich die beste Strategie für eine Klage.
die für die Sanktionen vorgebracht werden. Indem wir dann diese sichten und bearbeiten, erhalten wir die überzeugendsten Argumente gegen sie - und zugleich die beste Strategie für eine Klage.
Zum Blog
"mach mit" >>
Wer hat denn hier an der Uhr gedreht?
AntwortenLöschenAlle vorherigen Kommentare verschwunden....
zum Glück nicht - Du bist im falschen Blog gelandet und findest die Kommentare unter:
AntwortenLöschenhttp://brandbrief-klage.blogspot.de/
Vor Gericht können zwar allgemeine Stimmungen gegen oder für etwas erwähnt werden, doch sind diese auch möglichst einflußreich zu belegen, wie durch ein wissenschaftliches Gutachten, ein Gerichtsurteil höherer Instanz oder die nachgewiesene Aussage leitender Mitarbeiter vom Jocenter aufwärts, über Staatsekretäre, bis hin zu unserer Regierung.
AntwortenLöschenDeshalb sind Quellen sinnvoll, wenn die Rechtsgruppe diese Argumente dem Gutachten beifügen möchte. Es fehlen noch viele Argumente und deren Belege.
Dann wartet auf die Rechtsgruppe viel Arbeit, Verantwortung und eine glückliche Hand. Möge es gelingen!
Herzlichst! Detlef
Zu: Belegen... ist gut, da wird man nicht so viel finden, denn jeder Politiker oder Jobcentermitarbeiter erklärt das aus seiner sicht.
LöschenHöchstens einmal erklärt ein Gericht etwas (hat ja schon jemand den Link dazu reingesetzt).
Allgemein wurde alles ja in ein Gesetz verfasst und dem ist dann nachzukommen...soweit es nicht gegen das Grundgesetz verstößt (wisst Ihr ja selber).
Es stehen aber schon einige Argumente da, das: FÜR Sanktionen, wird aber, denke ich sehr beschränkt bleiben. Man liest es jetzt schon heraus, das es sich eigentlich immer um die 5-6 selben Argumente handelt, die exestieren.
Danke Andi, so sehe ich es auch erstmal. Hier entsteht überwiegend erstmal ein Brainstorming, dass noch nach weiterer Bearbeitung ruft. Dennoch sind bereits einzelne Belege aufgetaucht und einzelne direkte Aussagen belegbar. Ungeplant benötigen wir wohl einen weiteren Blog, der nur die stärksten und gesichertsten Argumente für Sanktionen heraus filtert.
LöschenErst dann können wir die Gegenargumente einstellen, um uns keine Schwächen zu erlauben. Sicher dann auch wieder 2-stufig (erst sammeln und danach auswählen).
Die Bearbeitung ist für die Rechtsgruppe allein zu umfangreich.
Herzlichst! Detlef
...die existieren.
LöschenBy the way, was macht eigentlich die juristische Klageschift? Müsste sie nicht so langsam fertig und online verfügbar sein?
AntwortenLöschenEs gibt eine Rohfassung, die juristisch sehr erfolgversprechend zu sein scheint, aber weit hinter unseren Zielen liegt. Sie könnte mit großer Wahrscheinlichkeit für viele Sanktionierte Erleichterungen bewirken, aber könnte Sanktionen leichterer Art noch ermöglichen. Wir haben uns zu einer völligen Überarbeitung entschlossen, wollen auch Teile der Rohfassung einarbeiten, aber stellen uns mutigere Ziele, die allerdings auch die Gefahr beinhalten, damit vor Gericht zu scheitern.
LöschenDazu wissen wir, dass Richter sehr unterschiedliche Gründe für ihre Entscheidungen haben. Wichtig ist die "herrschende Meinung" unter Juristen und die Unabhängigkeit der Verfassungsorgane. Somit ist ein Urteil ausgeschlossen, welches ein Gesetz beschädigt, weil es auch den Bundestag beschädigen würde.
Andererseits bewies das BVG seine Souveränität, wenn sie Änderungen der Auslegungen (z.B. Existenzminimum) oder unklare Statistiken zur Überarbeitung an den Gesetzgeber verwies.
Im "wichtigen Grund" ist so vielleicht noch ein Spielraum vorhanden. Schwieriger wird es für das BVG (nicht für uns), Sanktionen völlig abzuweisen (vielleicht werden sie davon abhängen, welches Vermögen oder sonstige Einkommen dennoch das Existenzminimum garantiert). Da gibt es noch viele Fallen zu umschiffen,zumal ein Gutachten nur wirkt, wenn es als objektiv richtig vom Richter gesehen wird.
Wir würden unseren Wissensvorsprung verpulvern, wenn wir all unsere Probleme und Erfahrungen zu früh öffentlich bekannt geben.
Herzlichst! Detlef
P.S.: Von den Farbbeutelangriffen auf mehrere Jobcenter in Berlin distanziere ich mich, genau wie von jeglicher Gewalt von unten oder oben! Auch deshalb hoffe ich auf den juristischen Weg.
Danke, Detlef, für die ausführliche Antwort. Das klingt ja alles nicht so gut. Wenn die Richter nichts entscheiden, was ein anderes Gesetz oder den Bundestag beschädigen könnte, ist es dann nicht von vornherein ziemlich aussichtslos? Und welchen Sinn hat dann dabei das Sanktionshungern, wenn es eher auf Formulierungen ankommt?
LöschenLeitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom BVerfG am 9. Februar 2010:
LöschenZitat:.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, ...
Hier steht klar und deutlich, dass Sanktionen unter das Existenzminimum verboten sind. Unserer Bundesregierung ist das aber egal. Hätte das BVerfG wörtlich geurteilt, dass Sanktionen verboten sind, würde es unsere Bundesregierung auch ignorieren.
Der Weg durch die Instanzen ist lang und wahrscheinlich erfolglos. Man kann politisch legitimierte Gesetze nur auf politischem Weg korrigieren. Zum Beispiel bei der Bundestagswahl im Herbst. Wie bekommt man also 6-7 Millionen Betroffene an die Wahlurne.
WD
Bitte mal zum Sanktionshungern bei den aktuellen Berichten auf Ralphs Grundrechte-Brandbrief selber die Argumentation erarbeiten, für die auf der rechten Seite die wichtigsten Links und Erklärungen hinein gestellt wurden.
LöschenGanz kurz: Es ist kein Hungerstreik, weil Ralph gerne essen würde, wenn er soviel Geld bekäme, dass er essen könnte. Das Jobcenter zwingt Ralph zum Hungern, damit er sich künftig ihrem Diktat unterwirft.
Ralph lässt sich nicht zu "seinem Besten" zwingen und bleibt bei seiner wertvollen und intensiven gesellschaftlichen Arbeit für eine menschlichere Gesellschaft, statt nur seine egozentrische Einkommensmaximierung zu suchen und alle sozial direkt oder indirekt Abhängigen oder davon Bedrohten auszublenden. Also sogar für Selbständige und deren Mitarbeiter, die immer weniger Einkommen erzielen, weil ihre Kundschaft den Gürtel enger schnallt. Allerdings belegt nicht nur Frau Ralph die Kurzsichtigkeit und Verblendung breitester Kreise, auch Dank unserer Medien.
Der Sinn des Gutachtens hängt vom Ergebnis und deren Aufwand ab. Wir beiben optimistisch, unterhalb der Gesetze deren Auswirkungen mit den Menschenrechten grundlegend zu verändern. Der Weg bleibt steinig, aber die Richtung stimmt!
Herzlichst! Detlef
zitat: "Somit ist ein Urteil ausgeschlossen, welches ein Gesetz beschädigt, weil es auch den Bundestag beschädigen würde."
LöschenAha, DAS ist doch dann der oder ein springender Punkt. Deshalb ist noch nie jemand mit einer Klage gegen Grundgesetzverstöße usw durchgekommen (neben eventuellen schlechten Formulierungen).
Dann sollte in jede Klage ein hinweis eingebaut werden, das "dies kein Gesetz des Bundestages beschädigt, sondern da nur ein Fehler in einem beschlossenen Gesetz vorliegt, was ja Menschlich ist."
Oder so ahnlich, ich habs schlecht formuliert, ihr wisst was ich meine, eben nicht vorwerfen mit absicht das so und so gemacht zu haben.
Andererseits hat sich der Gesetzgeber selber beschädigt, der Bundestag beschädigt sich und seinen Ruf über Jahre selber.
Das pfeiffen die Spatzen zumindestens in ganz "Europa" von den Dächern der Slums.
Nochmal eingefallen:"Somit ist ein Urteil ausgeschlossen, welches ein Gesetz beschädigt, weil es auch den Bundestag beschädigen würde."....den Bundestag beschädigen würde, erinnert mich an früher, da gab es ein Lied: "Die Partei, die Partei, die hat immer recht..." heutzutage heißt es demzufolge:
Löschen"Der Bundestag, der Bundestag, der hat immer recht..."
Der Bundestag darf also nicht kritisiert werden, das sagt die einstellung der Richter und Gerichte dann also aus.Der Bundestag entscheidet immer richtig, immer, er hat immer recht.
Wie krank ist das denn eigentlich? Demokratie ??????
Das ist keine Demokratie, sondern Diktatur.
Der Bundestag ist eine Firma (mit USt-IdNr.)!
LöschenDie werden alles tun dass ihr Heiligtum nicht angegriffen werden kann.
Das ist ungefähr so wie mit 9/11. Da wird seit Jahren verhindert dass die Wahrheit ans Licht kommt. Genau so wie hier, dass die BRD kein Staat ist. Lügen sind halt angenehmer und werden gerne geglaubt! Hartz IV wird es auch in 30 Jahren noch geben, nur eben noch schlimmer. Es sei denn, der Deutsch Michel erwacht endlich und fängt an da aufzuräumen wo der Kern des Grauens ist. und schon sind wir wieder bei der Bundestag GmbH!
Nunja, zumindestens viele kleine Michel sind erwacht, finden nach und nach zusammen, klären auf, leisten dem im Grundgesetz verbrieften Widerstand und beginnen, überhaupt ersteinmal wieder Ordnung nach Gesetzen herzustellen und aufzuräumen. Hoffen wir das die vielen kleinen Michel wieder zu einem großen werden (bitte nicht zu verwechseln mit einem Traum von irgendeinen Großdeutschen Reich), der den raffgierigen Geldsüchtigen Lobbyisten und ihren auch Geldsüchtigen Marionetten den Po versohlt, der im sinne der damals entworfenen Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, ein ordentliches Leben für Alle wiederherstellt, und auch den Frieden wahrt.
LöschenDie werden einen Weg finden die aufgewachten Michel in Schach zu halten. Das ganze läuft ja schon!
LöschenTja, und bei den aufgewachten Micheln läuft ja auch ne ganze Menge und die werden immer mehr...im einzelnen, unendeckt von der öffentlichkeit gibt es viele die den Jobcentern zb. direkt "Schach matt" gesagt haben.
LöschenLeider gibt es zu der "ganzen Menge aufgawachter Michel" keine konkreten Angaben...
LöschenLG Torsten
Ach Torsten, soll ich jetzt hier Namen aufschreiben?
LöschenDurchaus netter Gedanke,
Löschenaber, nee, lass man, Andi. Nur: ohne Zahlen halte ich das für spekulativ. Lese ich immer wieder: Wie allgemein bekannt, ist ja das Land xy, das zur Achse des Bösen gehört (Deklariert durch die Verbrecher des 11.09.2001), ganz defizitär im Umgang mit Menschenrechten.
Deshalb habe ich was gegen das allgemeine, schlecht- oder gutgeredete. Ich finde nämlich, dass durch die Verurteilung Timoschenkos die Menschenrechte von vielen Betroffenen gewürdigt wurden und in der Ukraine damit weniger Menschenrechtsdefizite sind als in Deutschland.
Ich sehe bei Dir, Andi, den Ansatz zu dieser Feststellung nicht.
LG Torsten
Nungut, ich ändere "viele" in "einige" ab, das trifft es dann eher.
LöschenViele ist ja relativ. Wenn man diesen ganzen Blog studiert hat, findet man irgendwo im vorigen Jahr, einträge (von Ralph reingesetzt), die eine EGV nicht unterzeichneten (DAS haben dann tatsächlich "viele" inzwischen getan) aber auch den darauffolgenden VA ausschalten konnten. Ich habe es ähnlich getan (z.z. ich will mich aber nicht zu früh freuen, 2x ohne EGV/VA durch nerverei mit dem Amt), ein Kumpel von mir, ein Bekannter (hats nicht geschafft)-aber sein Bruder, und noch einige mehr im weiteren Umfeld. Zumindestend DAS sind "einige".
Bei der ablehung der EGV allerdings dann "viele"(siehe Welt Weit Netz).
Die Kraft und den Mut zum Sanktionshungern zum Wohle der Gesellschaft kann man nicht hoch genug respektieren und schätzen. Das ist soweit richtig. Doch, wenn ich nicht irre, war doch anfangs die Marschrichtung so, dass er absichtlich hoch sanktioniert werden wollte, um daraufhin dann klangen zu können. Und dies scheint mir nun nicht mehr der aktuelle Stand der Dinge zu sein...
AntwortenLöschenDanke, aber 2 Korrekturen zu 10:26:
Löschen- Die Klagen sind längst eingereicht und gute Anwälte stehen dahinter, nur ist in Berlin mit einem Prozess vor einem Sozialgericht erst nach Monaten bis hin zu 2 Jahren zu rechnen.
- Ralph hungert zwar öffentlich, wie Tausende Sanktionierte versteckt, aber nicht freiwillig "zum Wohle der Gesellschaft", sondern gezwungen vom Jobcenter.
Also sollten wir sein Hungern beenden, wenn er es nicht selber kann: Fragt doch mal an, wo auch immer Ihr Sanktionsbefürworter trefft, ob der Hungertod durch Sanktionen zum Instrumentarium gehöre, um die Arbeitslosen zu verringern. Es geht sehr wohl um die Verantwortung der Sanktionäre, aber auch um die öffentliche Meinung.
Herzlichst! Detlef
@Detlef: Das "Problem" dabei ist, dass es doch diese Lebensmittelgutscheine gibt, und die sind ein relativ starkes Argument der Argen und Befürworter, auch wenn sie natürlich schwer erniedrigend und entwürdigend für den Betroffenden sind. Doch bevor man verhungert, kann man das doch beantragen. Wenn nicht, ist man selber schuld... So in der Art wird gern argumentiert.
AntwortenLöschenMarko
Zu den Gutscheinen: Zeige mir mal jemand die rechtliche Regelung dazu!?
LöschenDie Gutscheine sind eine reine Erfindung der "Behörden" (ich bezweifle stark, daß man die "Jobcenter" so nennen kann, deswegen die Anführungszeichen), analog zur Erfindung der Gutscheine für Asylbewerber.
Denn das Asylbewerberleistungsgesetz sieht eigentlich vor, daß Leistungen vorrangig mittels Gutscheinen gewährt werden sollen. Dies ist jedoch nicht nur auf Proteste von Menschenrechtsorganisationen gestoßen, sondern die zuständigen Ämter sind wegen des Verwaltungsaufwandes auch nach und nach davon abgekommen und zum Bargeld zurückgekehrt.
Wenn dies für ausländische Menschen gilt, warum nicht auch für arbeitslose Menschen?
Danke @CJB auch ein gutes Argument!
LöschenHerzlichst! Detlef
Also, zum eigentlichen Thema: die BA hat doch eine Jobbörse im Internet. Da kann man sich dann bewerben (sind meist Leihbuden; die nehmen normalerweise alles erst mal in den Bewerberpool - ob es die Stelle tatsächlich gibt oder nicht ... Datensammler eben)
AntwortenLöschenDer Plan: auf eine einigermaßen passende Stelle (Büro oder so)nachweisbar bewerben. Dann ab zum Vorstellungsgespräch. Falls man dann einen Arbeitsvertrag vor die Nase bekommt: mitnehmen. Dann nach ein paar Tagen "Bedenkzeit" schreibst DU denen eine Absage.
Es geht auch schneller, wenn du einfach - ohne vorherige Bewerbung - an die Firmen in der Jobbörse (oder auch auf Zeitungsannoncen etc) eine Absage schickst. Schau mal zur Inspiration hier: http://www.zeit.de/karriere/bewerbung/2010-01/absagen-an-unternehmen
kleiner Nachtrag zu mir (Anonym 3. Mai 2013 12:15): Es gibt doch auch Massnahmeträger die 1 € Jobs anbieten. Schau mal, ob es sowas in deiner Reichweite gibt. Denen kannst natürlich auch eine Absage schicken! Die werden das eventuell sogar selbst an dein Jobcenter weitergeben ;)
AntwortenLöschenMMMM, und für was soll das jetzt gut sein?
Löschen@Andi: damit klar wird, dass es Arbeitsangebote gibt, die schon im Vorfeld dazu ausgelegt sind, Menschen auszubeuten. Aber genau solche Stellen werden in der Jobbörse der BA ausgeschrieben. Und sowas bekommt man dann auch meist noch als Vermittlungsvorschlag von den Jobcentern - mit Sanktionsandrohung, falls man sich nicht oder "nicht angemessen" bewirbt.
LöschenDie Jobcenter nehmen für ihre Vermittlungsvorschläge, sofern mir bekannt ist, auch nur ihre Jobbörse zum "suchen". Meist kommen erfahrungsgemäß überwiegend Callcenter-Jobs (und das auch noch über Leiharbeit) heraus. Und bei den 1 € Jobs und anderen "Maßnahmen" werden oft genug auch noch reguläre Arbeitsplätze verdrängt.
In so einer Absage kann man dann all die Gründe auflisten, warum man dieser Stelle absagt. Es kann nicht Sinn und Zweck der BA bzw. der Jobcenter sein, die Leute in prekäre und/oder total unpassende Jobs reinzupressen. Motto: "Haupsache erst mal raus aus der Statistik". Und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass so ein Schwachsinn gerade jetzt vor den Wahlen wie eine Flut über die Arbeitslosen kommt ...
Dieser Bewerbungswahn, sich auf alles bewerben zu müssen. Die Jobbörse, wo kein Unternehmen ernsthaft Leute suchen würde, das noch was auf sich hält und einigermaßen Lohn zahlt. Diese 1 € Jobs und ähnliche Maßnahmen, die nur schädlich für die Betroffenen sind....
Das soll damit (wieder)in den Vordergrund gestellt werden. Das sind zwar für die Betroffenen "olle Kamellen", aber mittlerweile findet man auch bei nicht-Betroffenen immer öfters ein Ohr für sowas. Sind es doch ihre Steuergelder, die da verbraten werden. Und eventuell gibt es da auch Unsicherheit, ob der eigenen Job noch sicher ist - oder ob man bald auch zu den Hartz IV-Opfern gehört. Und in dieser Zeit der Unsicherheit werden die (noch)nicht-Betroffenen oft zugänglicher und nachdenklicher.
Ihr dürft eins nicht vergessen: was wir als Betroffene schon lange wissen, das ist für viele nicht-Betroffene "Neuland". Die haben sich jahrelang einlullen lassen in die Hetze gegen Arbeitslose - und jetzt wackelt bei denen auch der eine oder andere Arbeitsplatz; jetzt fangen viele an, mal langsam zu kapieren...
Aha, jetzt mach Dein Text sinn. Warum nicht gleich so. Danke.
LöschenDanke @Marko, wenn auch etwas abstrakt, lieferst Du die Begründung gleich mit: "...natürlich schwer erniedrigend und entwürdigend für den Betroffenden..."!Vergleiche sind bei Ralph nachzulesen und andere hinken sicher, aber sind nicht minder brisant: Eine Frau wird vergewaltigt und er fragt nach, wie es war und ob er sie heimbringen könne. Da wird doch noch nachgetreten und die eigene Würde zusätzlich belastet!
AntwortenLöschenDanke auch @ 12:19 "...Denen kannst natürlich auch eine Absage schicken! Die werden das eventuell sogar selbst an dein Jobcenter weitergeben ;)"
Mit Sicherheit melden Träger oder Firmen selber "negative Bewerbungen", weil das Jobcenter von ihnen die Rückmeldung verlangt.
Doch es geht auch um die Willkür der Jobcentren, die ihre eigenen Gesetze nicht korrekt einhalten. So fehlt auch dieser Sanktion schon wieder die erforderliche echte Begründung, beginnend mit dem fehlerhaften VA! Es ist nur eine Frage, wie weit das Jobcenter diese Blamage noch verstärken will und ob es bald zur besseren Einsicht findet, So trägt das Jobcenter selber zum eigenen Untergang bei. Wir gehen jetzt vom Jobcenter gestärkt in die Öffentlichkeit und vor Gericht.
Deshalb schrieb Ralph die Folgen auch klar auf und informierte auch das Jobcenter eindringlich. Möge er seinen Sieg selber erleben!
Herzlichst! Detlef
Ich bitte die Argumente aus der Sanktionsanhörung vor dem Bundestag zur Kenntnis zu nehmen. Die Sanktionsbefürworter, einschließlich der deutsche Richterbund, haben sich dort offen geäußert:
AntwortenLöschenhttp://www.drb.de/cms/index.php?id=723
Herzlichst, Grüße aus Kiel,
Lutz
Absolute Lachnummer!
LöschenDer Richterbund hat in seinem Vorwort schon bekundet, dass er sich auf das SGB beruft, dessen Idee, eine notwendige Verdammung der Arbeitslosen muss sein, also akzeptiert.
Die Konformität des SGB zum GG wird ausdrücklich nicht beleuchtet.
Leute, was soll dabei rauskommen? Aber wenn ihr die Fragestellung anschaut, wißt ihr bereits, wie weichgespült das Ganze ist.
Ich konnte nach der Präambel nicht weiterlesen, ich habe gerade zu abend gegessen und will das bei mir behalten. Es kommt wohl auch nicht auf den folgenden Inhalt an, der diese komische Fragestellung sicher sachlich richtig beantwortet.
LG Torsten
Der Deutsche Richterbund mach sich selber ziemlich lächerlich, wenn er Sofia Davilla zitiert, um seine Position zu untermauern. Davilla ist eine griechisch-deutsche Wirtschaftsjuristin mit Masterabschluß(LL.M. oec.), also in Wirtschaft. (Von Wirtschafts w i s s e n s c h a f t möchte ich im Zusammenhang mit einem Masterstudium gar nicht reden.) Davilla ist also in erster Hinsicht Wirschafterin, nicht Juristin, oder wenn sie es ist, jedenfalls keine des deutschen Rechts.
LöschenUnd eine Wirtschaftsjuristen-Ausbildung (schon bei dem Begriff rollen sich einem die Fußnägel auf) umfaßt kein Staatsrecht, keine Menschenrechte und kein Studium des Grundgesetzes. Entsprechende curricula findet man hier: http://www.wings.hs-wismar.de/de/fernstudium_bachelor/wirtschaftsrecht_online/inhalte_curriculum
und hier: http://www.leuphana.de/college/bachelor/studiengang-major/rechtswissenschaften/curriculum.html.
Ich kenne ihre Werke und muß sagen, in meinen Augen steht dort eine Menge unausgegorenes Zeug drin, welches nicht gerade dafür spricht, daß es auf eigener Überlegung beruht. Und erst recht nicht von Kenntniss unserer Rechtsordnung geprägt ist.
Hab mal in die Stellungnahme des DRB reingelesen.Dort ist zu lesen,das ABSOLUTE Existenzminimum
AntwortenLöschensiedelt der Gesetzgeber bei 70 % der geltenden Regelleistung an.Würde bedeuten,die ersten 30 % Sanktion sind da schon eingerechnet.Des weiteren,für den Fall einer Minderung um mehr als 30% hat der Gesetzgeber die Erbringung ergänzender Sachleistungen oder geldwerte Leistungen in das ERMESSEN
des Leistungsträgers gestellt,was nochmal eine Legitimierung der weiteren Sanktion rechtfertigen soll.
Auch wenn ergänzende Leistungen gewährt werden,es sind ERMESSENSLEISTUNGEN und die Bestrafung bleibt ja bestehen.Desweiteren ist zu lesen,die vollständige Streichung vom Hilfeempfänger zur Bestreitung seines Existenzminimums benötigter Grundsicherungsleistungen ist vom geltenden Recht daher nicht vorgesehen.
Aber die Folgen der Sanktionierungen sind ja unbestreitbar ersichtlich.
Sollten die Sanktionen fallen,fällt ein Teil ihrer Macht,das werden die mit all ihrer Macht zu verhindern suchen.Hier geht es offensichtlich nicht um soziale Interessen,auch nicht um Menschlichkeit,sondern um Gewinnmaximierung,sie nennen es Wachstum.Deutschland ist,da eine breite Wertschöpfung besteht,(noch)der Nutzniesser des Europäischen Debakels,und unter diesem Aspekt des Wachstums,so denke ich,sind die Sanktionen zu sehen.Und natürlich auch unsere unklare Rechtssprechung,was das SGB II angeht. LG Stefan
Halteverbot und absolutes Halteverbot
LöschenIm Osten gab es ein Verkehrsschild "Halteverbot". Das Schild gibt es noch, jetzige Bezeichnung "absolutes Halteverbot". Nächstens wird es wohl die Bezeichnung "ganz absolutes Halteverbot" erhalten - Hallo, wie krank ist das denn?
Die Richter sehen neben dem Existenzminimum ein "absolutes Existenzminimum". Frage - siehe oben
Das zeigt aber anschaulich mit welcher Art Gedankengut wir es hier zu tun haben und wirft die Frage auf: Wie sag ich's meinem - Richter?
LG Torsten
Danke Torsten,
Löschenfehlt noch ein total absolutes Existenzminimum, welches Hungern gesund erscheinen lässt!
Herzlichst! Detlef
Nunja, es heißt ja schon: UNVERFÜGBARES Existenzminimum....seltsam ist nur, wie man von einem unverfübaren (bedeutet hier soviel wie unantastbar, nicht drüber spekulierbar, nicht antastbar etc) Existenzminimum überhaupt etwas abziehen kann, das alleine ist schon ABSURD und PERVERS.
LöschenDanke Stefan!
AntwortenLöschenDer DRB beschreibt nur den Kompromiss auf den sich seine Funktionäre einigten. Es gibt unter den Richtern schon unterschiedliche Auffassungen. Hoffen lassen so auch Entscheidungen bis hin zum BVG, welche das Existenzminimum höher ansiedeln. Dennoch ist da Bewegung zu erkennen. Viele Juristen sehen noch die Sanktionspraxis der alten Sozialgesetze als nur weitergeführt. Die Verschärfungen und ihre massenhafte Anwendung sind ihnen nicht bewußt, oder werden als irrelevant abgetan.
Inzwischen haben sich jedoch Entwicklungen sowohl in der Anwendungspraxis der Sanktionen, als auch in der Verarmung großer Bevölkerungsteile ergeben, die eine Neubewertung erfordern. Dazu gibt es mehr Literatur von namhaften Juristen und Sozialwissenschaftlern, als wir bisher auswerten konnten. Leider stehen die Copiright Rechte der Autoren und Verlage einer Veröffentlichung und kostenlosen Verbreitung im Internet entgegen. Die wichtigsten Quellen sollen jedoch in unser Gutachten einfließen. Das Problem liegt dabei einerseits in der Fülle der Informationen und andererseits in der Fokusierung auf unsere zentralen Themen.
So ist es fraglich, ob wir Rixen anführen, der damit argumentiert, dass das SGB2 am Sozialgebot vorbeigehe, weil im SGB2 §§ 8, 15 und 31 immer nur die Fokussierung auf die Erwerbsarbeit gelegt werde, aber alle anderen gesellschaftlich wertvollen Aufgaben vernachlässigt werden, so dass eine weitere Verarmung von immer mehr Menschen erfolge. Tatsächlich würde unsere Gesellschaft ohne die unbezahlte Arbeit zusammenbrechen, auch wenn ihr die erforderliche Anerkennung (noch)fehle.
Es gibt viele weitere Literatur, die eines intensiven Studiums bedürfen. Aber alles spricht gegen Sanktionen. Wir können es uns nicht mehr leisten, immer größere Teile der Gesellschaft ins Abseits zu stellen. Nur in einer freien, gerechten und solidarischen Gemeinschaft sind Höchstleistungen von Jedem zum Nutzen Aller erzielbar! Jeder Zwang vergeudet unsere menschlichen Recourcen in unserer Gemeinschaft.
Herzlichst! Detlef
Hallo Detlef,
Löschenerst einmal vielen Dank für eure Engagement !
Ich denke der DRB wurde hier als Argumentenfinder für die Sanktionsbefürworter befragt und wollte die ihm übertragene Aufgabe auch erfüllen
Sein Pamphlet ist,nach meinem Dafürhalten, zur wichtigsten Grundlage für die "Rechtmässigkeit" von Sanktionen geworden. Ich musste immer wieder lesen, wie sich Politik und Gerichtsbarkeit auf eben dieses "Dokument der Schande" berufen ohne es freilich zu nennen.
Dieses Machwerk unterstellt dem Urteil des BfervG aus 09.10.2010 die Selbsthilfe, also Eigenverantwortung, des Bedürftigen in den Vordergrund gestellt zu haben (Subsidarität),ein bedingungsloses Existenzminimum für den Bedürftigen wird somit ausgeschlossen. Zum Beweis wird das Urteil BverfG vom 07.07.2010 angegeben.
Schaut man sich nun dieses Urteil genauer an, geht es darum, dass eigenes Einkommen bzw. Vermögen Anrechenbar auf ein Existenzminimum sind. Sanktionen werden weder erwähnt, erst recht nicht befürwortet. Das zu gewährende Existenzminimum setzt nach diesem Urteil die Bedürftigkeit voraus. Nicht mehr und nicht weniger.
Eine bewusste Falschaussage also.
weiters Zitat DRB:
"Allerdings weist das BVerfG in seinem Urteil vom 09.02.2010 auch auf den aus dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminiums abgeleiteten Grundsatz hin, dass der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (juris Rn. 137)."
und weiter heisst es:
"Das heißt, dass Sanktionen nicht dazu führen dürfen, dass Hilfebedürfige etwa hungern müssen oder obdachlos werden."
Die Begründung für eine Absenkung auf 70%
Einigermassen Abenteuerlich oder ?
Allerdings hat sich der DRB ja gleich zu Anfang seiner Sanktionsbefürwortung von seiner Verantwortung der Verfassung gegenüber losgesagt.
Zitat DRB:
"Auch eine über die bisherige Rechtsprechung hinausgehende verfassungsrechtliche Bewertung der geltenden gesetzlichen Regelungen erfolgt mit der folgenden Stellungnahme nicht."
dazu mal der Richtereid:
"(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
Alles in allem ist dieses Geschreibsel eines der wichtigsten Argumentationshilfen für die Sanktionsbefürworter aber bei genauerem hinsehen leicht zu entkräften.
Erst recht für euch Rechtskundige.
Danke @12:09
Löschenfür diese Erläuterungen. Zwar haben wir schon die gleichen Schlüsse aus dem BVG-Urteil gezogen und festgestellt, dass es fehlinterpretiert wird, aber der Zusammenhang, damit und mit dem DRB die Basis der Sanktionen zu bilden, fehlte uns noch.
Wir befassen uns als reine Leihen mit den rechtlichen Themen und nehmen jeden Rat gerne an, aber "Rechtskundige" sind wir deshalb noch lange nicht, auch wenn wir Ralph gerne in seinem rechtlichen Umgang (hoffentlich erfolgreich) stärken. Letztlich entscheidet Ralph nach dem Rat seiner Anwälte und wir suchen nur nach zusätzlichen Argumenten.
Danke auch für die vielen Argumente "für Sanktionen" an alle Beteiligten. Wir sind am Auswerten und Sortieren. alles in unserer Freizeit mit Aufwand an Zeit, Kraft und Fahrkosten, aber ohne finanzielle Vergütung. Auch unsere Anwälte erhalten nur eine kleine Aufwandsentschädigung, die allerdings noch weitere Spenden erhofft.
Um keine Spender zu verärgern, werde ich weiter darauf dringen, dass die Transparenz möglichst zeitnah und die Ausgaben deutlich erkennbar bleiben. Auch dies geschieht mit großem Engagement, aber ohne Vergütung, wie auch alles, was im Netz steht und jede Aktion von uns. Besonderen Dank an jede(n) Spender(in)! Mögen wir es erfolgreich verwenden, damit es Vielen besser geht!
Herzlichst! Detlef
@Detlef, zitat:"für diese Erläuterungen. Zwar haben wir schon die gleichen Schlüsse aus dem BVG-Urteil gezogen und festgestellt, dass es fehlinterpretiert wird, aber der Zusammenhang, damit und mit dem DRB die Basis der Sanktionen zu bilden, fehlte uns noch."....hier ein sehr sehr bekannter Link, vorsichtshalber nocheinmal, nämlich eine sehr gut geschriebene Begründung (dürfte von Anwälten sein) über Verfassungswidrigkeiten von Sanktionen. Dies könnte auch von euren Anwälten überprüft werden, sofern Ihr das nicht schon kennt:
AntwortenLöschenhttp://www.linke-sh.de/uploads/media/Begruendung-Sanktionen.pdf
Danke @ Andi,
AntwortenLöschenhttp://www.linke-sh.de/uploads/media/Begruendung-Sanktionen.pdf
ich folgte dem Link, las und druckte die 3 Seiten aus! Ich werde es unserer Rechtsgruppe mailen, damit wir darüber in den kommenden Tagen besprechen können, wie gut es ist und ob es Ralphs Gutachten wesentlich voran bringt(wie ich meine). Selbstverständlich kommt in meine Mail (und danach zur Besprechung) auch der zuvor genannte Gesichtspunkt, dass aus diesem Urteil und der Stellungnahme des DRB, dass 30% Sanktionierung noch die Existenz gewährleisten, verfälschend hergeleitet wurde, dass Sanktionen damit befürwortet würden.
Herzlichst! Detlef
Ups, ich dachte diese Begründung sei weitestgehend bekannt. Inwieweit das die Anwälte genauso sehen, weiß ich nicht, eventuell entdecken sie Fehler darin, was auch nicht schlecht wäre, denn dann kann mans nur verbessern, bzw. Fehler gleich ausschließen. Ich denke schon, das das ein Anwalt ausgearbeitet hat. Diese Begründung liegt übrigens schon in diversen Jobcentern vor.
LöschenDas 30 % noch die Existenz gewährleistet, halte ich für falsch, denn im grunde sagte das Bundesverfassungsgericht unter den Randziffern (war es 138 ? weiß ich gerade nicht genau) wie sich das Existenzminimum ableitet bzw. berechnet werden MUSS.
Siehe auch bei Torsten Büschers Seite, dort steht es genauestens.
Freut mich, das ich etwas helfen konnte, ich hoffe die Begründung hat auch bestand.
Hab nocheinmal nachgesehen, bitte mal genau die Randziffern 138 lesen, dort steht direkt woher sich das Existenzminimum ableitet und dann wie es berechnet werden soll, im grunde genommen, ist es der Regelsatz und schwankende Kosten: Unterkunft, Heizung, schwankend weil das ja in jeder Stadt anders ist, und anhand steigender Kosten stets angepasst werden muss.
LöschenAber selber mal lesen, auch 139, 140 sind interessant.
@ Andi
LöschenWir haben eine Literaturliste von geschätzt ca. 50 Abhandlungen zu Hartz4 und der Existenzsicherung. Schwerpunktmäßig von Trägern der "herrschenden Meinung", also von den anerkanntesten Juristen, deren Ausführungen ich nur zum geringen Teil selber kenne, aber von einzelnen Mitgliedern unserer Rechtsgruppe für relevant gehalten und wohl auch gelesen wurden. Darunter auch das besagte Urteil und einige Ausführungen dazu. Ob jedoch auch Dein Link dabei ist, habe ich nicht geprüft. Grade dafür ist uns die Mithilfe im Netz besonders willkommen.
Mein Schwerpunkt ist grade die Sichtung der Hinweise in diesem Blog, neben der Mitarbeit in der Rechtsgruppe und dem lesen besonders empfohlener Argumentationen, wie auch des bereits genannten Rixens oder von Goost (falls Du googlen magst).
Es hilft uns immer, aber wir versuchen dabei auch die Sicht der Gerichte vorherzusehen, die selbst die selbverständlichsten Argumente genauso ignorieren, wie die Texte von Urteilen und Gesetzen, wenn sieentweder die Unabhängigkeit des Bundestages beschädigen oder der herrschden Meinung widersprechen.
Hierbei wird auch den Politikern und den Meinungsmachern in den Medien ein starkes Gewicht gegeben. Auch dafür suchen wir die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, ohne sie zu verprellen. Also gibt selbst ein brillianter Jurist noch keine ausreichende Erfolgsgarantie vor Gericht, selbst wenn seine Aussage völlig wahr und logisch ist. Doch jedes Argument zählt mindestens in der Öffentlichkeit und wird auch ein juristisches Gewicht haben.
Herzlichst! Detlef
Die 70 Prozent / 30 Prozent sind offenbar aus dem Kaffeesatz gelesen oder aus der Luft gegriffen. Wer sie in einem Urteil des BVerfG findet, bekommt einen Preis von mir.
LöschenErgänzung zu meinem vorigen Kommentar:
LöschenUnsere Literaturliste umfasst inzwischen mehr als 100 Titel, darunter auch Doktorarbeiten zu den Begriffen. Goost relativiert nur die Menschenwürde aus juristischer Sicht. Stephan Rixen bezweifelt, ob die sozialversicherungspflichtige Arbeit das Kernziel des SGB2 sein dürfe. Sofia Davilla bezweifelte immerhin die Totalsanktionen, besonders für U25.
Ralphs JC antwortete in der Form sehr respektvoll, aber verlangt "freiwillig" eine schärfere EGV, ohne ihr Sanktions-Unrecht einzusehen.
Wir arbeiten daran. Heute ist der 37. Tag von Ralphs Sanktionshunger. So lange Ralph noch selber spürt, dass er nicht mehr lange zu Hungern vermag, besteht noch die Hoffnung, dass er überlebt. Beginnt erst die Stufe der Letargie, wird es kompliziert, ihn zu retten. Jetzt sollten auch die Medien mehr Notiz von Ralph nehmen.
Herzlichst! Detlef
Urteile zum Existenzminimum für Asylbewerber.
AntwortenLöschenZitat
"Das auf diese Art verbindlich festgelegte menschenwürdige Existenzminimum eines jeden Menschen ist unantastbar; jedwede Kürzung des aufgrund dieses Grundrechts bestimmten Leistungsanspruches ist verfassungswidrig (Urteil des Sozialgerichts Altenburg [11.10.2012, Az.: S 21 AY 2262/12 ER]). Das Unterschreiten des Existenzminimums kann auch nicht mit der Argumentation gerechtfertigt werden, der Hilfeempfänger habe es in der Hand, durch die Erfüllung ausländerrechtlicher Mitwirkungspflichten wieder in den Genuss ausreichender Leistungen zu kommen. Im Hinblick auf die Unantastbarkeit der Würde des Menschen darf ihre Beeinträchtigung nämlich nicht als Druckmittel eingesetzt werden."
Zitat
So kommt das Sozialgericht Altenburg in seinem Urteil vom 8.11.2012 (S 21 AY 3362/12 ER)) zu dem Schluss, dass die durch das Bundesverfassungsgericht festgelegte Übergangregelung das Existenzminimum bestimmt, das nicht unterschritten werden dürfe - auch nicht als Sanktionsmittel zur Durchsetzung der Mitwirkungspflichten im aufenthaltsrechtlichen Verfahren ("Da die Würde des Menschen unantastbar ist, darf ihre Beeinträchtigung nicht als Druckmittel eingesetzt werden"). Ähnlich urteilte das Sozialgericht Lüneburg am 25.10.2012 (Aktenzeichen S 26 AY 4/11).
http://www.elo-forum.info/board20-sonstiges/board37-aktuelles-zeitgeschehen/2569-wer-kann-etwas-zu-diesem-urteil-und-beschluss-sagen/
Nachtrag vom 6. Mai 2013 20:00
AntwortenLöschenSozialgericht Lüneburg am 25.10.2012 (Aktenzeichen S 26 AY 4/11).
Rn.20
Die Leistungen in der vom BVerfG ausgesprochenen Höhe entsprechen dem soziokulturellen Existenzminimum. Eine Unterschreitung dieses Existenzminimums verletzt den Antragsteller in seinen Grundrechten und insbesondere die in Artikel 1 GG garantierte Menschenwürde. Die Menschenwürde des Antragstellers ist gemäß Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 GG unantastbar und darf durch staatliches Handeln nicht verletzt werden.
Rn.21 Für eine Absenkung der Leistungen des AsylbLG unter das vom BVerfG gebilligte Grundniveau existiert unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Rechtfertigung, die mit der Verfassung im Einklang stehen würde. Eine fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung - wobei offen bleiben kann, ob sie vorliegend tatsächlich gegeben ist - kann in keinem Fall zum Anlass genommen werden, das Existenzminimum des Antragstellers zu beschneiden, um ein bestimmtes Verhalten zu erreichen bzw. zu erzwingen. Denn der Antragsgegner ist als staatliches Organ der Exekutive gemäß Artikel 20 Absatz 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und daran gehindert, eine gesetzliche Regelung, soweit sie verfassungswidrig ist, umzusetzen. Dass das Unterschreiten des Existenzminimums nicht damit gerechtfertigt werden kann, dass der Betroffene nicht seinen ausländerrechtlichen Mitwirkungspflichten nachkommt, hat das SG Altenburg mit Beschluss vom 11. Oktober 2012 (S 21 AY 3362/12 ER) zutreffend erkannt und eine verfassungskonforme Auslegung vorgenommen. Eine andere Sichtweise würde zu der unerträglichen Folge führen, dass die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Druckmittel in die Dispositionsfreiheit des Leistungsträgers gestellt werden und der Betroffene somit zum Objekt staatlichen Handelns würde. Anders als im Falle von Sanktionen nach § 31 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - hat der Betroffene keinen Anspruch auf Erteilung von Wertgutscheinen, um zumindest den Grundbedarf an Nahrungsmitteln decken zu können. Zudem sieht die Gewährung gekürzter Leistungen keine Befristung vor und erscheint überdies im vorliegenden Sachverhalt als unverhältnismäßig, weil sie dauerhaft seit dem Jahre 2004 erfolgt.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE130001420&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true
Art.3 Abs.1 GG
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
@all,
AntwortenLöschenDanke für die vielen guten Hinweise, Argumente und Quellen! Wir werden sie alle einbeziehen und abarbeiten.
Herzlichst! Detlef
Auch das Sozialgericht Würzburg, hat vor kurzem klar stellt:Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Übergangsregelung ein physisches und soziokulturelles Existenzminimum festgelegt, Dieses menschenwürdige Existenzminimum steht allen zu – selbst wenn alle Voraussetzungen für Leistungskürzungen nach 1a AsylBLG gegeben sind.
AntwortenLöschenhttp://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/asylbewerberleistungsgesetz/sozialgerichte-leistungskurzungen-nach-%C2%A7-1a-asylblg-sind-verfassungswidrig
Auch hier: SG Aache· Beschluss vom 21. Februar 2013 · Az. S 20 AY 2/13 ER
Wird § 1a AsylbLG nach den vom BVerfG gesetzten Maßstäben angewendet, so ist der dort verwandte Begriff der "im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar gebotenen Leistungen" verfassungskonform so auszulegen ist, dass Leistungsberechtigte selbst bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Absenkung der Leistungen das verfassungsrechtlich gesicherte Existenzminimum erhalten bleiben muss.
http://openjur.de/u/601298.html
http://www.die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/keine-faulen-kompromisse-beim-mindestlohn/
AntwortenLöschenWie ist der aktuelle stand des juristischen Gutachtens und der Richtervorlage über die Verfassungswidrigkeit von Hartz IV?
AntwortenLöschenEin ungefähres Datum einer ersten veröffentlichung schon in Aussicht?