Hier auf dieser Seite funzt er tatsächlich nicht. Geh entweder zurück auf grundrechte-brandbrief.de und nimm den Link dort oder kopiere Dir diesen hier in Deine Browserzeile:
Zum Inhalt der Selbstanzeige: Also ironischer geht's ja wohl kaum! Ralphs "Wunsch" einer Sanktion greift hier natürlich nicht, denn die Ablehnung eines Honorars als Studiogast einer Fernsehsendung ist in der Aufzählung des § 31 SGB II nicht enthalten. Am nächsten käme demnach noch § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB II, aber hier ist es ja keine zumutbare Arbeit, die nicht angenommen wird, sondern nur die Möglichkeit, ein einmaliges Einkommen zu erzielen. Und dies zu verweigern - noch dazu ohne den Zwang eines Vermittlungsvorschlages vom Jobcenter - ist ausdrücklich NICHT mit Sanktionen behaftet:-)! Aber Ralph: Die Lacher hast Du wieder mal auf Deiner Seite! Und Deine SB ist mal wieder vor den Kopf geschlagen - bravo:-)!
So sehe ich das auch.^^ Die könnten ruhig mal etwas Dankbarkeit dafür zeigen, daß unsereins an humanistischen Werten festhält, anstatt sich auf deren Niveau herabzulassen.
Hallo Ralph, so ganz verstehe ich noch nicht, wieso du durch die Teilnahme an dieser Talkshow eine Verdienstmöglichkeit gehabt hättest. Kann mir das bitte jemand mal erklären?
Bei Maischberger erhielt Ralph neben der Reisekostenübernahme ein Honorar, wie auch jeder andere Gast. Der Betrag war in weiten Grenzen aushandelbar. Ralph erhielt einen mittleren dreistelligen Betrag, den das Jobcenter umgehend verrechnete. Ob Frau Ralfs das Doppelte bekam, ist möglich, aber mir nicht bekannt.
Bescheidener war die Vereinbarung mit dem SWR, zumal dabei auch das Jobcenter von Leistungen entlastet würde. Möglicherweise wurden noch gesonderte Spenden der Sender für gemeinnützige Zwecke angeregt. So erbat Ralph auch das gesparte Essen für ihn, in Euro umgerechnet einer Obdachloseneinrichtung zu vermitteln.
Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes
Der Link zum Brief funzt hier nicht.
AntwortenLöschenHier auf dieser Seite funzt er tatsächlich nicht. Geh entweder zurück auf grundrechte-brandbrief.de und nimm den Link dort oder kopiere Dir diesen hier in Deine Browserzeile:
AntwortenLöschenhttp://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Prozesse/2013-05-02--Selbstanzeige-zur-Absage-beim-SWF.htm
Zum Inhalt der Selbstanzeige: Also ironischer geht's ja wohl kaum! Ralphs "Wunsch" einer Sanktion greift hier natürlich nicht, denn die Ablehnung eines Honorars als Studiogast einer Fernsehsendung ist in der Aufzählung des § 31 SGB II nicht enthalten. Am nächsten käme demnach noch § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB II, aber hier ist es ja keine zumutbare Arbeit, die nicht angenommen wird, sondern nur die Möglichkeit, ein einmaliges Einkommen zu erzielen. Und dies zu verweigern - noch dazu ohne den Zwang eines Vermittlungsvorschlages vom Jobcenter - ist ausdrücklich NICHT mit Sanktionen behaftet:-)! Aber Ralph: Die Lacher hast Du wieder mal auf Deiner Seite! Und Deine SB ist mal wieder vor den Kopf geschlagen - bravo:-)!
Link im dritten Anlauf korrigiert ...
AntwortenLöschenDanke für die Meldung ...
Ansonsten: Ein bisschen Provokation muss sein :-)
So sehe ich das auch.^^
AntwortenLöschenDie könnten ruhig mal etwas Dankbarkeit dafür zeigen, daß unsereins an humanistischen Werten festhält, anstatt sich auf deren Niveau herabzulassen.
Hallo Ralph, so ganz verstehe ich noch nicht, wieso du durch die Teilnahme an dieser Talkshow eine Verdienstmöglichkeit gehabt hättest. Kann mir das bitte jemand mal erklären?
AntwortenLöschenLG Marita
Bei Maischberger erhielt Ralph neben der Reisekostenübernahme ein Honorar, wie auch jeder andere Gast. Der Betrag war in weiten Grenzen aushandelbar. Ralph erhielt einen mittleren dreistelligen Betrag, den das Jobcenter umgehend verrechnete. Ob Frau Ralfs das Doppelte bekam, ist möglich, aber mir nicht bekannt.
LöschenBescheidener war die Vereinbarung mit dem SWR, zumal dabei auch das Jobcenter von Leistungen entlastet würde. Möglicherweise wurden noch gesonderte Spenden der Sender für gemeinnützige Zwecke angeregt. So erbat Ralph auch das gesparte Essen für ihn, in Euro umgerechnet einer Obdachloseneinrichtung zu vermitteln.
Herzlichst! Detlef
O.K., danke Detlef, für die Information.
LöschenLG Marita
Lehrfilm zu der Demokratie.
AntwortenLöschenUnd hier ging es nur um kleine Misstände.
http://my.tvspielfilm.de/kino/filmarchiv/film/genug-ist-nicht-genug,3638219,ApplicationMovie.html
Ich stelle ihn auch gerne zur privat.
LG Torsten
Schon Gandhi wusste: "Erst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und
AntwortenLöschendann gewinnst Du."