Dort wird deutlich das Recht und Machtmissbrauch der Leihbuden nicht wirklich Geprüft werden, Ba und die leihbuden haben ein gemeinsames Interesse in Form von zahlen.
Ralphs Aktion finde ich gut weil es den Firmen auch zeigt das ihnen auf die Finger geschaut wird. Denn sie wissen was sie tun.
Ich hoffe es findet viele Nachahmer.
Hätte ich nicht 2 Kinder satt zu bekommen, das auch so machen würde. Knabber noch an der letzten Sanktion, und bereite mich schon auf den nächsten Hammer vor. Ist aber ein anderes Thema.
Gibt es schon ein Hilfefond für politisch Motivierte erwerbslose oder gesundheitlich Erwerbsgeminderte Aktivisten die 100% Sanktion kassieren?
Den wirklich Satten in der Gesellschaft, ist das System Hartz IV leider dienlich und die Mehrheit von denen, wird sich schwerlich zu offener und finanzieller Unterstützung überzeugen lassen. Das Prinzip der auseinandergehenden Schere wirkt auch hier, leider. Denken wir doch nur an die noch immer praktizierten Ein-Euro-Jobs und Praktika, die nicht entlohnt werden. Innerhalb eines Monats meldeten sich in einem Hartz Forum zwei Betroffene, die jeweils aus unterschiedlichen Gegenden in unserem Land durch die Willkür der Jobcenter akut von Obdachlosigkeit bedroht sind. Der Keil wurde tief und zuerst nur für eine Seite schmerzlich eingetrieben! Es bedarf weiter einer dringenden Aufklärung und damit einer Sensibilisierung in der Breite.
Das ist eine tolle Aktion und auch ich hoffe, das sie Nachahmer finden wird. Was ich besonders gut fand ist, das sich nicht nur Ralph sondern auch weitere Betroffene/Aktivisten geäußert haben. Mehr davon! :-)
Was ich mich frage, wenn ein "Vertrag" wie die EV nicht sanktionbewehrt ist, weil sie nicht unter "Zwang" zustandekommen darf, wieso darf dann die Ablehnung eines Leiharbeits-"Vertrags" mittels seines impliziten Zwangs durch Rückmeldung an das JC sanktionsbewehrt sein????
als PNG-Grafik zum Versenden per E-Mail http://aufgewachter.files.wordpress.com/2013/07/flugblatt_weg_mit_leiharbeit_pdf_flyer_flugblaetter_ratgeber_brochure_gross.png
als PDF-Datei zum Ausdrucken und aufhängen http://www.box.com/s/c95ykzbc92o54z9a3e2c
Quelle : http://aufgewachter.wordpress.com/2013/07/08/flugblatt-weg-mit-leiharbeit-pdf-flyer-flugblatter-ratgeber-broschure/
Bewerbt Euch bei NETTO Marken Discount ggf. mit dem Gegenvorschlag: Zur Erprobung des Arbeitsverhältnisses nehme ich gern den Lohn ohne Arbeit, bis eines Tages auch Arbeit für mich anfällt, die ich für das entsprechende Geld zu verrichten angemessen finde ;-)
Klasse Aktion. Das Schlussbild des Videos (T-Shirt) macht leider wieder alles zunichte, indem es das Zerrbild des arbeitsscheuen Hartzlers zeigt. Das ist zwar eine nette Provokation, und vermutlich sinnvoll für den Träger. Der Hartz-Widerstand schießt sich mit so etwas aber selbst ins Knie, und zeigt, dass er gerne dort bleiben möchte, wo er ist: Im gesellschaftlichen Abseits.
Dein Recht auf Deine Meinung bleibt Dir unbenommen. Sicher meinen Viele, dass der Hartzer angepasst auftreten solle und nicht provozieren dürfe. Doch Druck erzeugt Gegendruck. Deshalb sind wir auch mit Obdachlosen verbunden, welche das ganze Zwangssystem provokatorisch hinterfragen. Aber wenn es Dich provoziert, denken vielleicht auch Andere darüber nach.
prostituieren bedeutet auch sich für Geld anbieten, käuflich sein, sich verkaufen und in den Dienst eines niedrigen Zwecks stellen und sich dadurch herabwürdigen, sich hergeben für etwas.
Ich habe nicht den Eindruck, daß Leiharbeitskräfte etwas anderes, als das o.g. machen. Wenn also einer vorsichtig sein muß, dann das Leiharbeitsunternehmen, welches die Leiharbeitskräfte in wirtschaftlicher Abhängigkeit hält. Es ist vom Leiharbeitsunternehmen nicht gewollt, daß Leiharbeitskräfte in Zukunft beim Entleihbetrieb als Arbeitgeber verbleiben können. Und genau diese Abhängigkeit in der, die Leiharbeitskraft unfreiwillig gehalten wird, beschreibt der §180a StGB, auch wenn die auszuführende Tätigkeit beim Zeitarbeitsunternehmen durch die Leiharbeitskraft jetzt nicht mit dem Geschlechtsorgan ausgeführt wird.
Wenn darüber hinaus, daß Jobcenter Erwerbslose per Stellenvermittlungsvorschlag mit sogenannter Rechtsfolgenbelehrung zur Leiharbeitsfirma schickt, dann liegt zusätzlich noch der Zwang vor sich für Geld anzubieten (für den Dienst eines niedrigen Zwecks und sich dadurch herabzuwürdigen). Unfreiwilliges sich selbst für Geld anbieten beschreibt ja gerade die Zwangsprostitution nach § 181a StGB. Denn jetzt macht sich nicht mehr nur allein die Zeitarbeitsfirma durch das von ihr selbst mutwillig herbeigeführte Abhängigkeitsverhältnis schuldig und auch strafbar, sondern darüber hinaus noch das Jobcenter, welches den Erwerbslosen mit der Rechtsfolgenbelehrung im Stellenvermittlungsvorschlag den Entzug der Lebensgrundlage ankündigt, wenn der Erwerbslose sich nicht bei der Zeitarbeitsfirma gegen Geld anbietet. Der Erwerbslose handelt also nicht freiwillig, sondern unter Zwang des Jobcenters und damit erfüllt das Jobcenter den Straftatbestand der Zuhälterei, auch wenn die Leiharbeitkraft die auszuführende Tätigkeit beim Zeitarbeitsunternehmen jetzt nicht mit dem Geschlechtsorgan ausführt.
Daher ist die Agentur, welche ihre Erwerbslosen ironischerweise und tragischerweise auch noch als Kunden bezeichnet, eine Firma, die eher den Namen Bundesagentur für Zwangsprostitution verdient hätte.
Quelle : http://aufgewachter.wordpress.com/2013/07/09/bundesagentur-fur-zwangsprostitution/
Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes
DAS ist doch wieder eine wirklich gelungene und vor allem wahrhaftige Aktion!
AntwortenLöschenSuper Ralph und Danke, für Eure unermüdliche Arbeit!
Herzlichst, Grüße aus Kiel,
Lutz
Eine Super Aktion.
AntwortenLöschenHier gibt es passend zum Thema Leiharbeit ein Bericht aus einer Monitor Sendung vom 4.7.2013
Keine Sanktionen gegen die Firma Randstad trotz nachgewiesener Verstöße.
"Ausgetrickste Leiharbeiter:
Das Totalversagen der Bundesagentur für Arbeit"
http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2013/0704/leiharbeit.php5
Dort wird deutlich das Recht und Machtmissbrauch der Leihbuden nicht wirklich Geprüft werden, Ba und die leihbuden haben ein gemeinsames Interesse in Form von zahlen.
Ralphs Aktion finde ich gut weil es den Firmen auch zeigt das ihnen auf die Finger geschaut wird. Denn sie wissen was sie tun.
Ich hoffe es findet viele Nachahmer.
Hätte ich nicht 2 Kinder satt zu bekommen, das auch so machen würde.
Knabber noch an der letzten Sanktion, und bereite mich schon auf den nächsten Hammer vor. Ist aber ein anderes Thema.
Gibt es schon ein Hilfefond für politisch Motivierte erwerbslose oder gesundheitlich Erwerbsgeminderte Aktivisten die 100% Sanktion kassieren?
Für alles mögliche findet man Sponsoren.
Den wirklich Satten in der Gesellschaft, ist das System Hartz IV leider dienlich und die Mehrheit von denen, wird sich schwerlich zu offener und finanzieller Unterstützung überzeugen lassen. Das Prinzip der auseinandergehenden Schere wirkt auch hier, leider.
LöschenDenken wir doch nur an die noch immer praktizierten Ein-Euro-Jobs und Praktika, die nicht entlohnt werden.
Innerhalb eines Monats meldeten sich in einem Hartz Forum zwei Betroffene, die jeweils aus unterschiedlichen Gegenden in unserem Land durch die Willkür der Jobcenter akut von Obdachlosigkeit bedroht sind.
Der Keil wurde tief und zuerst nur für eine Seite schmerzlich eingetrieben!
Es bedarf weiter einer dringenden Aufklärung und damit einer Sensibilisierung in der Breite.
Ein Glück, das Ralph Boes, in Berlin wohnt. In Bayern wäre er bestimmt wegen des Brandbriefes schon längst in die Psychiatrie eingeliefert worden...
AntwortenLöschenDas ist eine tolle Aktion und auch ich hoffe, das sie Nachahmer finden wird. Was ich besonders gut fand ist, das sich nicht nur Ralph sondern auch weitere Betroffene/Aktivisten geäußert haben. Mehr davon! :-)
AntwortenLöschenDieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
LöschenBesonderen Dank an alle Teilnehmer/innen und ihre Beiträge, ganz besonders an Ralph, unsere Organisatorin und das Videoteam!
LöschenHerzlichst! Detlef
Lieber Ralph Boes,
AntwortenLöschenauch ich finde die Aktion wirklich gut, insbesondere auch die Idee mit dem Video.
Herzliche Grüße von mir und als Ergänzung zu Deinem Video noch zwei schöne Lieder von Georg Kreisler:
http://www.youtube.com/watch?v=CzxSVgzevzw
http://www.youtube.com/watch?v=u8-4n9yxZ_s
Was ich mich frage, wenn ein "Vertrag" wie die EV nicht sanktionbewehrt ist, weil sie nicht unter "Zwang" zustandekommen darf, wieso darf dann die Ablehnung eines Leiharbeits-"Vertrags" mittels seines impliziten Zwangs durch Rückmeldung an das JC sanktionsbewehrt sein????
AntwortenLöschenGruß,
H.-W.
Nicht vergessen, woll? ;-)
AntwortenLöschenDIN-A4 Flugblatt “Weg mit Leiharbeit” (PDF) / (Flyer & Flugblätter & Ratgeber & Broschüre)
als PNG-Grafik zum Versenden per E-Mail
http://aufgewachter.files.wordpress.com/2013/07/flugblatt_weg_mit_leiharbeit_pdf_flyer_flugblaetter_ratgeber_brochure_gross.png
als PDF-Datei zum Ausdrucken und aufhängen
http://www.box.com/s/c95ykzbc92o54z9a3e2c
Quelle : http://aufgewachter.wordpress.com/2013/07/08/flugblatt-weg-mit-leiharbeit-pdf-flyer-flugblatter-ratgeber-broschure/
-Aufgewachter-
Hier erreichte mich noch was zu nem Minijob - einem echten Bewerber wurde abgesagt und er sollte dafür "unbezahlt zum Praktikum":
AntwortenLöschenhttp://s1.directupload.net/file/u/45270/5ksyiuq7_jpg.htm
Bewerbt Euch bei NETTO Marken Discount ggf. mit dem Gegenvorschlag: Zur Erprobung des Arbeitsverhältnisses nehme ich gern den Lohn ohne Arbeit, bis eines Tages auch Arbeit für mich anfällt, die ich für das entsprechende Geld zu verrichten angemessen finde ;-)
Klasse Aktion. Das Schlussbild des Videos (T-Shirt) macht leider wieder alles zunichte, indem es das Zerrbild des arbeitsscheuen Hartzlers zeigt. Das ist zwar eine nette Provokation, und vermutlich sinnvoll für den Träger. Der Hartz-Widerstand schießt sich mit so etwas aber selbst ins Knie, und zeigt, dass er gerne dort bleiben möchte, wo er ist: Im gesellschaftlichen Abseits.
AntwortenLöschen@ Frank B.
LöschenDein Recht auf Deine Meinung bleibt Dir unbenommen. Sicher meinen Viele, dass der Hartzer angepasst auftreten solle und nicht provozieren dürfe. Doch Druck erzeugt Gegendruck. Deshalb sind wir auch mit Obdachlosen verbunden, welche das ganze Zwangssystem provokatorisch hinterfragen. Aber wenn es Dich provoziert, denken vielleicht auch Andere darüber nach.
Herzlichst! Detlef
@Detlef
LöschenDann wollen wir hoffen, dass die Provokation ihren Zweck erfüllt. Mich müsst ihr mit solchen Aktionen nicht überzeugen.
Bundesagentur für Zwangsprostitution
AntwortenLöschenprostituieren bedeutet auch sich für Geld anbieten, käuflich sein, sich verkaufen und in den Dienst eines niedrigen Zwecks stellen und sich dadurch herabwürdigen, sich hergeben für etwas.
Ich habe nicht den Eindruck, daß Leiharbeitskräfte etwas anderes, als das o.g. machen. Wenn also einer vorsichtig sein muß, dann das Leiharbeitsunternehmen, welches die Leiharbeitskräfte in wirtschaftlicher Abhängigkeit hält. Es ist vom Leiharbeitsunternehmen nicht gewollt, daß Leiharbeitskräfte in Zukunft beim Entleihbetrieb als Arbeitgeber verbleiben können. Und genau diese Abhängigkeit in der, die Leiharbeitskraft unfreiwillig gehalten wird, beschreibt der §180a StGB, auch wenn die auszuführende Tätigkeit beim Zeitarbeitsunternehmen durch die Leiharbeitskraft jetzt nicht mit dem Geschlechtsorgan ausgeführt wird.
Wenn darüber hinaus, daß Jobcenter Erwerbslose per Stellenvermittlungsvorschlag mit sogenannter Rechtsfolgenbelehrung zur Leiharbeitsfirma schickt, dann liegt zusätzlich noch der Zwang vor sich für Geld anzubieten (für den Dienst eines niedrigen Zwecks und sich dadurch herabzuwürdigen). Unfreiwilliges sich selbst für Geld anbieten beschreibt ja gerade die Zwangsprostitution nach § 181a StGB. Denn jetzt macht sich nicht mehr nur allein die Zeitarbeitsfirma durch das von ihr selbst mutwillig herbeigeführte Abhängigkeitsverhältnis schuldig und auch strafbar, sondern darüber hinaus noch das Jobcenter, welches den Erwerbslosen mit der Rechtsfolgenbelehrung im Stellenvermittlungsvorschlag den Entzug der Lebensgrundlage ankündigt, wenn der Erwerbslose sich nicht bei der Zeitarbeitsfirma gegen Geld anbietet. Der Erwerbslose handelt also nicht freiwillig, sondern unter Zwang des Jobcenters und damit erfüllt das Jobcenter den Straftatbestand der Zuhälterei, auch wenn die Leiharbeitkraft die auszuführende Tätigkeit beim Zeitarbeitsunternehmen jetzt nicht mit dem Geschlechtsorgan ausführt.
Daher ist die Agentur, welche ihre Erwerbslosen ironischerweise und tragischerweise auch noch als Kunden bezeichnet, eine Firma, die eher den Namen Bundesagentur für Zwangsprostitution verdient hätte.
Quelle : http://aufgewachter.wordpress.com/2013/07/09/bundesagentur-fur-zwangsprostitution/
-Aufgewachter-