Der Petitionsausschuss meldet sich wieder:
- Die Petition von Susanne Wiest zum BGE ist abgelehnt -
Damit meine Petition gegen die Sanktionen in Hartz IV
damit nicht gleich mit-abgelehnt ist,
habe ich folgende Antwort geschrieben.
Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes
Lieber Ralph!
AntwortenLöschenMit der nun veröffentlichten beantragten Richtervorlage bekommt Deine Petition auch den juristischen Rahmen, welcher bereits in Deinem Grundrechte Brandbrief sehr logisch gegeben wurde. Somit ist Deine Antwort wirklich gut begründet. Der Petitionsausschuß bleibt gut beraten, sich mit Deiner Petition inhaltlich zu befassen.
Herzlichst! Detlef