Sonntag, 17. Mai 2015

Test der Verfassungsmäßigkeit der Handlungen des Jobcenters


Test der Verfassungsmäßigkeit der Handlungen des Jobcenters
- Briefwechsel mit der Behörde


Die zehnte Sanktion (in Folge) ist da

Das Jobcenter schreibt:
"Sie sind trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen der (im Verwaltungsakt festgesetzten, RB) Vereinbarung nicht nachgekommen.
(...)
Ihr Verhalten haben Sie wie folgt begründet:
Per Fax vom 20.04.2015 erklären Sie Ihr Verhalten wiederholt mit Ihrer Kritik am System des SGB II. Die Regelungen des Gesetzes verletzen Ihrer Auffassung nach die Menschenwürde (...). Sie bezeichnen "Hartz IV" als "Faschismus".
Diese Gründe konnten nicht als wichtig im Sinne des SGB II anerkannt werden. Auch in den vorhandenen Unterlagen ließ sich kein wichtiger Grund erkennen."

Ich habe den bedeutsamen Briefwechsel mit Frau Xxxxxx, der zum Schluss in diese Zeilen mündet und den ich für ein besonders eingängiges Zeugnis für die Verfassungswidrigkeit der Arbeit der Jobcenter und für die tiefgreifende Entmenschlichung seiner Mitarbeiter halte, jetzt hier gesondert herauskopiert ... 

Ralph Boes

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P.s.:
Unmittelbar zu den Akten geht es hier >>
Zu einer Sanktionsübersicht geht es hier >>
 
 

76 Kommentare:

  1. Lieber Ralph
    Lieber Ralph

    Das Grundgesetz (Verfassung) ist keine Streuobstwiese. Wenn man den Baum nicht zu schütteln vermag, dann sollte man sich nicht wie Fallobst verhalten - das abgefallen ist.
    Sie haben – trotz vieler Hinweise – den Zopf nicht ergriffen, der Ihnen eine Machtoption gegen das System ermöglicht hätte. Denn nur wer seinen Feind kennt, der kann ihn auch besiegen – mit Geduld und unsichtbaren Pfeilen im Höcker.
    Der Feind sind Die sich hinter Gesetzen versteckenden, die aus Angst Angst gebären. Wenn nun den so Verängstigten Angst gemacht wird, und zweifellos haben diese Leute vor Ihrer Art zu Leben Angst, dann fürchten diese Leute nicht nur um Ihre Existenzgrundlage, sie fürchten auch im falschen Leben zu sein – wo sie ja auch sind.
    Aber das Richtige Leben, das ist nur, wenn man gelernt hat zu leben. Hier setzen Sie, lieber Ralph, aber etwas voraus, was den wenigsten Menschen gegeben ist – auch nicht den „Vätern und Müttern“ des Grundgesetzes: nämlich einfache Menschlichkeit. Diese ist Ihr eigentliches Anliegen, und kann nur erreicht werden, wenn Sie Aufrecht Leben – nicht Ihre existenzielle Vernichtung durch den Baum in den Fokus stellen.
    Sie berufen sich deshalb fälschlich auf Gesetze, weil auch Ihre Angst sehr groß ist ohne diese leben zu können.
    Liebe Grüße
    Marcus

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    1. @Markus
      Wenn ein Baum von Flechten, Pilzen und Krankheiten befallen ist, so kann man ihn durchaus noch retten und flegen und widerherrichten. Das ist möglich, ist aber mit viel arbeit verbunden. Ist nichts mehr machen, hat er zu sehr schaden erlitten, hilft es nichts und der Baum muß gefällt werden. In der Natur, verrottet so ein Baum einfach von selber, er stirbt ab, da siegen vorerst Flechten, Pilze und Krankheiten, um danach mit ihm selber unterzugehen und abzusterben.
      Nach fällen eines kranken Baumes, wenn es nicht mehr anders geht, kann man einen neuen Baum pflanzen und ihn hoffentlich besser pflegen.

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    2. Lieber Andy

      Danke für Deine (Ihre) kurze Zusammenfassung der Menschheitsgeschichte.

      Das Prinzip Hoffnung von Ernst Bloch in Reinform.

      Die Abarbeitung am Baum aber ist kein Werk von Schädlingsabwehr, sondern ein Akt der Loslösung von den Wurzeln. An die kommen keine Flechten, Pilze und Schädlinge heran. Und so muss auch kein Baum gefällt werden um einen neuen zu pflanzen. Ralph hat mit Überzeugung gerüttelt - auch an seinen eigenen Wurzeln - und wird selbst entscheiden müssen, ob sein Baum noch "der" Baum ist.

      Sich selbst fällen und gleichzeitig einen neuen Baum pflanzen ist jedenfalls schwierig, wen das Wörtchen "man" in einem Satz auftaucht.
      Wer ist "man" ?

      Danke

      Marcus

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    3. Liebe Agierenden.
      Das ganze Experiment "Kapitalismus" ist gescheitert, Adorno hin oder her. Die Theorien der sechziger Jahre, die auch ich studiert habe, sind nach dem Vertrag von Lissabon Makulatur. Die Erfüllungsgehilfen sind weithin ausgesuchte Opportunisten, und ihre Kritiker Zahn- und Orientierungslose Wanderer in einer Wüste ohne Wasser.
      Die Allgemeinheit gibt es nicht, und kann also nicht selbstherrlich vertreten werden, und es gibt auch keinen CDU/CSU Wähler, den man vom neoliberalen Irrsinn überzeugen könnte, solange es 20Millionen Rentner und 40Millionen werktätige Schafe gibt.
      Das ganze Prinzip fusst auf das Wissen Weniger, wie auch im Mittelalter schon, wo der der Schreiben lassen konnte Urkunden verfassen lies, die dann seinen Besitz legitimierten. Später kamen dann Verträge zwischen den Urkundenverfassern hinzu – und daraus entstanden die Gewährungen der Magna Charta und weitere scheinbare Verbesserungen der Menschenrechte bis hin zum Grundgesetz.
      Nie aber war Ausgangspunkt die Verbesserung der Lage des Einzelnen, sondern der Hintergrundgedanke war immer die Vermehrung der Kontrolle durch Wenige, s. Weselsky und Weber. Das Publikum sind in all den Jahrhunderten, von Perikles bis Merkel die gewesen, die etwas schaffen wollen und die sich instrumentalisieren lassen, anstatt dem ganzen durch Intelligenz und Eigensinn entgegenzutreten.
      Der Einzige Weg ist die Abschaltung der Abhängigkeiten durch Erinnerung an die eigenen Vorstellungen vom Leben.
      Liebe Grüße
      Marcus

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    4. @Lieber Marcus
      Mich beschleicht das Gefühl, das wir aneinander vorbei geschrieben haben. Macht aber nichts.
      Deinem letzten Kommentar stimme ich diesmal, bis auf den letzen satz, zu (weil nicht jeder dazu in der Lage ist und das dilemma an der Wurzel Weltweit dadurch nicht verändern würde. Es würden zwar Nischen (ähnlich alternativen Projekten) entstehen, in denen einige wenige dann ihre Ruhe haben, aber der Mehrheit nutzt das überhaupt nichts...wobei wir dann wieder beim absterbenden oder von Krankheit und Flechten befallenen Baum gelandet sind, den man durchaus mit dem Kapitalismus gleichsetzen könnte).

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    5. Sehr geehrter Herr Marcus,

      das „Experiment“ Kapitalismus sei „gescheitert“, die Theorien der sechziger Jahre seien nach dem Vertrag von Lissabon Makulatur??
      Diese Einschätzung teile ich nicht. Der Kapitalismus ist leider ganz und gar kein „Experiment“ und er ist auch leider nicht gescheitert; ganz im Gegenteil: er hat nicht nur zwei Weltkriege mit Millionen von Toten vom Zaun gebrochen sondern wütet auch heute weltweit: ausbeuterisch, unterdrückerisch, kriegerisch, über Leichen gehend.
      Und dass man in Schulen und Hochschulen die Funktionsweise dieses Wirtschaftssystems, von Marx in seinem Hauptwerk „Das Kapital“ beschrieben, heute nicht einmal mehr beim Namen nennt, fundamentiert ja gerade seinen Siegeszug.
      Einen wurzelkranken Baum kann man nur an der Wurzel heilen; indem man den Namen der Krankheit des Baumes verschweigt, sorgt man nur dafür, dass sich die in Unwissenheit Gehaltenen an seinem sichtbaren Stamm, seinen Ästen, Zweigen und Blättern abarbeiten.
      40 Millionen Werktätige und 20 Millionen Rentner als „Schafe“ zu bezeichnen, erinnert an Nietzsche, den ideologischen Wegbereiter für das faschistische Vokabular vom „Herrenmenschen“.
      Allerdings stimme ich Diskus, 21.05., 11:04, vollkommen zu: mit TTIP und CETA wird das System auch in Europa dann wohl in das Stadium der Totkrankheit übergehen, denn mit der Außerkraftsetzung öffentlicher Gerichte bei der Beseitigung von „Investitionshemmnissen“, demnach ganz sicher auch dem Schleifen aller Arbeit“nehmer“rechte, wird von Rechtsstaatlichkeit auch für Arbeit“nehmer“ dann wohl keine Rede mehr sein.
      („Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch…“)
      Am Ende wird es keine Gerichte mehr geben, die darüber befinden, ob man straflos alle Menschenrechte außer Kraft setzen darf. Und es wird auch niemanden mehr geben, der danach fragt, ob man von alledem denn nichts bemerkt habe, als es angefangen hat…

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    6. … Und insofern geben ich Ihnen, lieber Marcus, ja auch recht:
      „Nur die aller dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.“

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  2. Zur Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen habe ich letztens eine Interessante Auffassung gehört. Das ganze fand statt im Rahmen einer Diskussion mit Inge Hanneman, Christoph Butterwegge, Franz Segbers und dem CDU Bundestagsabgeordneten Matthias Zimmer.

    Letzterer begründet die Rechtsmäßigkeit folgendermaßen:

    Die Sanktionen werden deutlich angedroht (Rechtsfolgenbelehrung). Die Konsequenzen unerwünschten Verhaltens sind also bekannt. Erfolgt trotzdem keine Verhaltensänderung, muss man davon ausgehen, dass der Delinquent auf die Grundsicherung verzichtet.

    Die Sanktionen kommen also nicht mit dem Grundgesetz in Konflikt, weil der Sanktionierte durch sein Verhalten zeigt, dass er freiwillig auf das soziokulturelle Existenzminimum verzichtet.


    Zimmer ist stellvertretender Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender der CDA in Hessen, Politikwissenschaftler und Honorarprofessor an der Uni Köln. Man sollte also vermuten, dass er weiß, was er sagt.

    Für mich hört es sich so an, als wüssten die Sanktionskrieger in den Hartz-Parteien genau, welche verfassungsrechtliche Schweinerei sie betreiben, und nun versuchen, mit diesem verqueren Konstrukt ihren Verfassungsbruch zu rechtfertigen.

    Nach dem letzten, äußerst widerwärtigen Urteil des BverfG zu Höhe der Regelsätze, muss man sogar damit rechnen, dass sie von den Karlsruher Elitejuristen Recht bekommen.

    Für die Betroffenen hätte diese Rechtsauffassung aber eine bemerkenswerte Konsequenz: Sie müssten lediglich laut und deutlich (per Einschreiben, am besten Zustellung an das Jobcenter über Gerichtsvolllzieher) erklären, dass sie unter keinen Umständen auf das Soziokulturelle Existenzminimum verzichten. Nimmt man ernst, was Zimmer sagt, könnten sie danach nicht mehr sanktioniert werden.

    --

    Die Aussage findet sich hier ab 01:27:30:

    https://www.youtube.com/watch?v=3VvPL-9mgIo

    Mit aktiviertem Javascript und Flashplayer geht es hier direkt zur der Stelle:

    https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=3VvPL-9mgIo#t=5251

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    1. Anonym17. Mai 2015 um 18:42

      Der Herr Matthias Zimmer meint also: "Die Sanktionen kommen also nicht mit dem Grundgesetz in Konflikt, weil der Sanktionierte durch sein Verhalten zeigt, dass er freiwillig auf das soziokulturelle Existenzminimum verzichtet."

      Das ist aber völlig falsch, denn der Hartz IV Bezieher muß ja einen Zwangsvertrag unterschreiben, wo diese Sanktionen festgelegt sind: Hier gibt zwar der Hartz IV Bezieher sein OK mit seiner Unterschrift, allerdings ist dieser Vertrag (EGV) eben ein Zwangsvertrag, denn sollte er nicht unterschreiben, wird dieser Vertrag ihn zwangsweise und rechtswidrig als Verwaltungsakt zugesand...wo diese Sanktionen dann zwanghaft bei nicht einhaltung des Zwangsvertrages erfolgen.
      Der Hartz IV Bezieher hat hier eben KEINE Wahl, er wird gezwungen bei nichteinhaltung dieses Zwangsvertrages auf das soziokulturelle Existenzminimum zu verzichte. Eben nicht freiwillig.

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    2. PS:

      Wer Facebook hat...und RALF, das wäre doch etwas für Dich, kann bei der BundesreGIERung jetzt fragen stellen und in "Kontakt" treten (wie gnädig von denen, hier will man vorgaukeln, das man noch irgend etwas mit dem Volk zu tun hat) und sich beschwichtigerende Antworten anhören. Aber OK, versucht es mal:

      "Bundesregierung

      Die Bundesregierung auf Facebook: Wir vom Redaktionsteam freuen uns, dass es los geht. Und wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen! Herzlich willkommen - auch von unserem Chef, Regierungssprecher Steffen Seibert:"

      http://www.facebook.com/Bundesregierung/videos/785740261517712/?fref=nf

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    3. Andi:

      Mit Sanktionen wir man nicht nur in der EGV bedroht. Jede Vorladung ist mit einer Sanktionsdrohung versehen. Ebenso Eingliederungsvergewaltigungsakte und Aufforderungen zu Arbeitsgelegenheiten.

      Dazu kann man eine einfache Erklärung abgeben:

      Ich erkläre, dass ich unter keinen Umständen freiwillig auf das Soziokulturelle Existenzminimum verzichte.

      Will man die EGV unterschreiben, kann man die Rechtsfolgebelehrung zusätzlich durchstreichen.

      Natürlich ist das alles Theorie, und das Bedingungslose Grundeinkommen bekommt man damit so wenig eingeführt, wie einen anderen Arbeitsbegriff in die Köpfe der Menschen. Martin Zimmer wird sich das oben zitierte Rechtskonstrukt zur Legitimierung von Sanktionen aber sicher nicht alleine ausgedacht haben – man sollte es zumindest Ernst nehmen. Falls es von Gerichten als verfassungsrechtliche Begründung für Sanktionen anerkannt wird, dürfte die o.a. Erklärung eine Sanktion verunmöglichen.

      Vor einiger Zeit hat jemand dem Jobcenter schon mal etwas ähnliches dargelegt, wenn auch erheblich wortreicher:

      http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/EGV-Abwehrschreiben-T.F..pdf

      Dort heißt es:

      Gleichwohl verbiete ich Ihnen hiermit ausdrücklich jeden Eingriff in meine Grund-
      und Menschenrechte.


      Was ist aus dem eigentlich geworden?

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  3. Gerade durch Zufall entdeckt, etwas OT: Ein schönes Beispiel für die historischen Wurzeln deutscher Arbeitsmarktpolitk:

    Anfang des letzen Jahrhunderts plante man in Hannover die Aushebung eines künstliche Sees für Wassersport, Naherholung und zur Eindämmung des Hochwassers an der Ihme. Anfang der 30er Jahre wurden die Pläne konkret – ihnen entgegen stand die desolate Haushaltslage.

    Auf Wikipedia heißt es dazu:

    In den 1930er Jahren zu Zeiten der Weltwirtschaftskrise verfügte die Stadt Hannover nicht über ausreichende Finanzmittel zur Umsetzung des Maschseeprojektes. Das Anlegen des Sees war bereits 10 Jahre zuvor konkret geplant worden. Für die NSDAP kam das Seeprojekt wie gerufen, um die Arbeitslosenzahlen zu reduzieren. [...] Trotz der ungeklärten Finanzierung fanden viele Menschen Arbeit am See. Getrieben von der bitteren Not nahmen sie schlechte Arbeitsbedingungen und geringe Löhne in Kauf, die nicht viel höher als ihre Arbeitslosen-Unterstützungssätze lagen. [...] Sie hoben rund 780.000 m³ Boden für das Seebecken aus.

    Da sage noch einer, heutige Sozialpolitiker hätten nichts aus der Geschichte gelernt. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nennt man so etwas - damals wie heute.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Maschsee#Arbeitsbeschaffungsma.C3.9Fnahme

    Diese Traditionsverbundenheit deutscher Politik war offenbar auch dem spanischen Konzeptkünstler Santiago Sierra aufgefallen, der diese „Maßnahme“ zum Anlass einer Kunstinstallation nahm:

    2005 sorgte der spanische Konzeptkünstler Santiago Sierra für Aufsehen, als er in der hannoverschen Kestnergesellschaft einen Raum mit Schlamm füllte. Den Besuchern wurden Gummistiefel bereitgestellt, mit denen sie in der Installation umherwaten durften. Das Projekt Haus im Schlamm sollte an die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zur Aushebung des Maschsees in den 1930er Jahren durch etwa 1650 erwerbslose Hannoveraner erinnern.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Santiago_Sierra#Werke_von_1998_bis_2005

    Ob es Zufall ist, dass Sierra sein Projekt 2005 verwirklichte - also mit Einführung von Hartz-IV? (Zufälligerweise in Hannover – der Hauptstadt der Bewegung) Oder sollte hier tatsächlich ein spanischer Künstler genau erfasst haben, wessen Geistes Kind die „Arbeitsmarktreformen“ der Spezialdemokraten und ihrer speziellen Freunde aus Industrie und Drückerfirmen waren?

    http://kestnergesellschaft.de/#!/ausstellung/santiago-sierra

    Bemerkenswert in dem Zusammenhang ist vielleicht diese Anekdote:

    Entgegen ersten Überlegungen wurden bei Sierras Installation weder so genannte 1-Euro-Arbeiter (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) noch Originalschlamm aus dem Maschsee verwendet. Erstes verhinderten Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit, zweites eine Bakterienbelastung des Maschseeschlamms.

    Da fragt man sich natürlich, welche Vorgaben der „Bundesagentur“ es verhindert haben könnten, dass „1-Euro-Jobber“ an einer Kunstinstallation mitarbeiten. Eventuell war den Damen und Herren in Nürnberg ihre Geschichtsverbundenheit dann doch zu unangenehm.

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  4. "Die Sanktionen kommen also nicht mit dem Grundgesetz in Konflikt, weil der Sanktionierte durch sein Verhalten zeigt, dass er freiwillig auf das soziokulturelle Existenzminimum verzichtet."

    Genau, und wer bei der Hexenprobe gesteht, eine Hexe zu sein, die soll sich nachher nicht beschweren! Denn als geständige Hexe begehrt sie es ja geradezu, verbrannt und, aschegeworden, in alle Himmelsrichtungen verstreut zu werden!
    Mein Vorschlag wäre, diesen feurigen Mittelalter-Advokaten schnellstmöglich in Handschellen zu legen und abzuführen, bevor er noch mehr Schaden anrichtet!

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  5. Ich kann mir nicht helfen, aber irgendwie erinnert von mich von ferne alles am desolaten Zustand unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystem an einen gesprungenen Spiegel.
    Nahezu jedermann beschwert sich, dass er ungünstig positioniert sei bzw. schlecht wegkomme dabei, sooft er, scheinbar hochreflektierend, vor dem Glas verweilt, und sieht doch nur einige Splitter, im übertragenen Sinne die Splitter in seinem Auge, statt den Spiegel zur Gänze zur erfassen.
    Ein ungeheures Mass an Egozentrik durchzieht heute alle Gesellschaftsgruppen, was muss es noch gross erwähnt werden? Meist: ICH, oder: WIR! - kaum jemals: WIR ALLE!

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  6. "Sie berufen sich deshalb fälschlich auf Gesetze, weil auch Ihre Angst sehr groß ist ohne diese leben zu können."

    Lieber Marcus, ich erahne so ungefähr, was Sie sagen wollen. Aber Sie berücksichtigen dabei nicht den einfachen Umstand, dass ohne ein entsprechendes Regelwerk keine Gesellschaft auch nur einen Tag lang funktionieren könnte, solange es diese nicht bis zur völligen Erleuchtung aller ihrer Mitglieder gebracht hat.
    Aus einem solchen Netzwerk schöpfen wir allesamt, also auch Ralph, und auch Regeln und Gesetze sind Teil unserer Geschichte (wahlweise unseres Baumes). Deshalb bricht Ralph nicht mit seinen eigenen Grundsätzen, wenn er sich auf das Grundgesetz beruft, sondern ganz im Gegenteil.
    So hat selbst ein solches Genie wie Jesus Christus teilweise Rücksicht auf die seinerzeitige Gesetzeslage genommen, und zwar völlig angstfrei, und die religiösen Herrscher an den Wortlaut ihrer eigenen Bibeltexte erinnert, ohne auch nur einen Gran Authenthizität preiszugeben. (Und ich gebe hier ein Beispiel für mehrere.) Vergessen wir das doch nicht!
    Ich denke, an solche über alle Kritik erhabenen Weisen kann man sich wenigstens diesbezüglich orientieren.

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  7. Hallo Ralph,

    ich lese immer mit Entsetzen deine Briefe und möchte dich bitten die Anreden: "sehr geehrte", auch wenn du damit noch Probleme hast, sein zu lassen. Diese Menschen sind keine: "sehr geehrte/n".

    Bitte gewöhne dir an, nur denjenigen, etwas "sehr geerhtes" zukommen zu lassen, der es auch verdient hat.

    Wir sollten unsere Kraft auch nicht mehr damit verschwenden, auf Wortspielereinen einzugehen, die nichts mit unserem Grundgesetz zu tun haben und langsam beginnen die Kettensäge zu schärfen, damit der verfaulte Baum, dynamisch, schnell und rückstandlos gefällt werden kann.

    Gruß
    Jürgen

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    1. Na ja, im INHALT der Auseinandersetzungen bin ich schon sehr deutlich:
      " ... und haben Sie drittens sich selbst ihrer Eigenverantwortung für ihr Tun und Denken entäußert, sich vollständig zum blinden Schergen des Systems gemacht und sich damit auf gefährliche Weise nicht nur außerhalb der Verfassung sondern außerhalb jeglichen berechtigten Menschentums gestellt ... "
      Interessant ist, dass ich das "sehr geehrte ... " tatsächlich aber auch so empfinde. Ich habe nicht das Gefühl, da einen Stilbruch zu begehen.
      Man muss einen Menschen achten, wenn man mit ihm spricht, auch - und gerade - dann, wenn man ihm seine eigene Unmenschlichkeit offenbart ...
      Freundlich in der Form und deutlich in der Sache - das allein kann weiter helfen ...

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  8. Hallo Ihrs alle da drinne,
    Ich verfolge schon von Anfang an die Geschichte von Ralph und auch die ganzen anderen Aktionen gegen Harz4. Aber seien wir doch mal erlich, was ist bisher passiert ? Es wurden 2 Urteile des Bundesverfassungsgerichts gesprochen, die geflissentlich von den Politikern, JC-Mitarbeitern usw ignoriert werden. Mittlerweile sind wir im11 Jahr von Hartz4 und was ist geschehen? Ausser das es schlimmer geworden ist, nichts. Und es wird auch nichts im sinne der Betroffenen passieren.
    Wie ich darauf komme ? Na eigentlich ganz einfach. Die nicht betroffene Bevölkerung wurde und wird seit 11 Jahren darauf eingeschworen, das Arbeitslose selber schuld sind an Ihrer Situation. Das Arbeitslose das letzte sind usw. Diese Meinung existiert nun mal im größten Teil der Bevölkerung, wo die Medien noch Ihres dazutun. Demzufolge ist die Bevölkerung doch auch mit dem Maßnahmen der JC voll umfänglich einverstanden. Es kann mir doch keiner Erzählen, das man nichts dagegen unternehmen könnte wenn man wirklich wollen würde. Was ist denn mit unserem großartigen Bundesverfassungsgericht ? Sind die Taub, Blind oder dumm ? Warum werden denn keine Beschwerden angenommen (siehe Projekt Peine) Wiso werden Urteile nicht auf Ihre Umsetzung hin überprüft? Sieht man nicht das Millionen SGB II Empfänger in Not und Elend gestürzt werden, bis hin zum Suizid? Es liegt doch alles offen, also warum unternehmen unsere hohen Gerichte nichts ? Für mich sieht das alles nur so aus, das es schlimmer werden wird und keiner wird sich dagegen erfolgreich aufflehnen können. Das sieht man doch schon an den Sanktionen von Ralph. Denn schauen wir doch nur mal auf seine Sanktionen. Weil er nicht dieses Verhalten was von Ihm gefordert wird erfüllt wird er Ohne KV, Ohne Miete und ohne Lebensgrundlage einfach "vergessen". Also ist es in Deutschland wieder möglich Bürger soweit zu bringen, das sie verhungern und Wohnungslos werden ohne das es einen interessiert. Und da hofft Ihr noch auf Menschlichkeit und Grundgesetz. Das GG ist das Papier nicht wert auf dem es steht solange es immer wieder verändert werden kann oder zumindest so interpretiert wird wie es der Elite gefällt. Wartet mal ab wenn TTIP, Ceta und Tisa kommen, erst dann wirds richtig losgehen. Ich hoffe nur das ich das nicht mehr erleben muss.
    Ich habe gestern meinen Bescheid bekommen von der Rentenversicherung wieviel Rente ich im Alter bekommen würde, ich muss mehr saufen und Rauchen, damit ich das nicht erleben muss.

    Gruß Diskus

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    1. Ich stimme in vollem Umfang zu - spannend ist, was man trotzdem tun kann ...
      Da sind wir gerade heftig dabei ...

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    2. Lieber Ralph,
      beiliegend ein Auszug des Textes eines heutigen News-Letters von „MEHR DEMOKRATIE E. V.“
      Für die Veröffentlichung danke ich Ihnen sehr!
      Viele Grüße von S.!

      „Jetzt unterschreiben!
      Liebe Freundinnen und Freunde,

      das Europäische Parlament wird in Kürze eine wichtige Resolution zum Thema TTIP verabschieden. Wir bitten Sie, jetzt zu handeln damit sich das Parlament in dieser Resolution klar gegen Sonderklagerechte für Konzerne positioniert. Sagen Sie jetzt #no2ISDS (No To ISDS = Nein zu ISDS)!

      Die Debatten um die Resolution sind noch in vollem Gange, das Plenum wird am 10. Juni darüber entscheiden. Schon im Vorfeld haben fünf Ausschüsse des Europäischen Parlamentes gegen ISDS gestimmt (ISDS = private Schiedsstellen, vor denen Investoren Staaten verklagen können wenn sie das Gefühl haben, dass ihre Gewinne durch staatliche Entscheidungen geschmälert wurden). Das ist gut, aber die Abstimmung im Feder führenden Handelsausschuss (INTA) findet erst diesen Donnerstag am 28. Mai statt und es sieht im Moment danach aus, dass dieser eine schwächere Position zu ISDS einnehmen und dem Plenum zur Abstimmung vorschlagen wird. Fordern Sie die Mitglieder des Handelskommittees auf, #no2ISDS zu sagen!

      145.000 Bürger haben in einer Befragung der EU-Kommission letztes Jahr schon #no2ISDS gesagt, fast 2 Millionen Menschen haben die Europäische Bürgerinitiative Stop TTIP unterzeichnet. Lassen Sie uns die Mitglieder des EU-Parlamentes vor dieser wichtigen Abstimmung wissen, dass viele Menschen in Europa TTIP ablehnen und keine Schiedsstellen für Konzerne wollen!

      Mit Hilfe des Online-Tools können Sie Ihre EU-Abgeordneten anschreiben - es dauert weniger als eine Minute. Leiten Sie diese Email bitte auch an Ihre Freunde weiter und bitten Sie sie #no2ISDS zu sagen!

      Bis zum nächsten Mal,
      Michael Efler, Cornelia Reetz und Stephanie Roth“

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    3. Hallo Diskus,

      viele wissen nicht, das in den Renteninformationen nur der zu erwartende
      Bruttobetrag steht!!!

      Von der Summe wird noch folgendes abgezogen:

      Steuern
      Solidaritätszuschlag
      Krankenversicherung
      Pflegeversicherung

      Die Auszahlungssumme ist also häufig verschwindend gering! So müssen später
      etliche Millionen (zweistellig) Menschen mit Hartz IV aufgestockt werden, so
      geraten die Leute, die meistens ihr leben lang gearbeitet haben in staatlicher
      Abhängigkeit und sind dann später für den Rest ihres Lebens noch mehr der Willkür
      der Politiker ausgeliefert, so lange die Leute weiterhin bei Wahlen blind ihr Kreuz bei

      CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP

      machen, wird es der Bevölkerung nach und nach immer schlechter gehen!!!

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  9. Schönen Dank an Ralph für das unerlässliche Bemühen und diesen bestürzenden Briefwechsel. Man bekommt das Gefühl, hier trifft stetes Wasser auf Stein.

    Wie so etwas ausgeht, weiß man ja:

    http://tinyurl.com/qhoxw38


    PS: Hier hat auch mal jemand versucht, Hartz-IV in eine Beziehung zu Faschismus zusetzen:

    http://tinyurl.com/ptwb445

    Ein heikles, wen auch nicht unberechtigtes Unterfangen. Man muss es halt sehr gut begründen.

    Gut finde ich, dass im Brief vom 20.04.2015, Arendts „Banalität des Bösen“ als allgemein veranlagtes Verhaltensschema dargestellt wird, für das Eichmann lediglich als Paradigma diente:

    http://tinyurl.com/qemba5m

    Vielleicht lassen sich dadurch Abwehrreflexe umgehen (Nazivergleich), und der ein oder andere Sanktionsfolterer kann Zugang zu einem besseren Verständnis über sich selbst erlangen.

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    1. "stetes Wasser auf Stein:
      http://tinyurl.com/qhoxw38 "
      Lach! :-)

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  10. Hallo Ralph,

    Du schreibst: --Man muss einen Menschen achten, wenn man mit ihm spricht, auch - und gerade - dann, wenn man ihm seine eigene Unmenschlichkeit offenbart!--

    Soweit stimme ich dem zu, aber wenn dieser Mensch keine Einsicht erlangt und all deine Schreiben weiter mit Nazigehabe abgetan werden, solltest du wenigstens deiner Seele, dieses bisschen Freiraum gönnen.

    Es würde völlig ausreichend sein, wenn du schreibst: An Frau/Herr Müller etc.

    Versuche es, du wirst sehen, deine Seele wird sich gleich wohler fühlen und deren Antwortschreiben werden sich auch nicht ändern! ;)

    Gruß
    Jürgen

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    1. Die kriegen jetzt ihre Antwort -
      eine Antwort, die ihnen sicherlich Probleme macht ...

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    2. Lieber Ralph "Quixote".
      Probleme machen Ihre Antworten denen sicherlich nicht - da "Die" sich längst auf Ihre Argumentation eingestellt haben. Die begründen Ihr Anliegen mit der Gesetzeskonformität des SGB II. Leider nehmen Sie keine Ratschläge im Umgang mit Behörden an und vertrauen stattdessen auf eine Rechtsanwältin, die Sie weder klug noch richtig berät.
      Ihr ganzes Anliegen hätte auch ohne Ihr Märtyrertum längst beim Bundesverfassungsgericht /Bundesgrundgesetzgericht anlangen können, wenn Sie nicht so ausweglos Ihre Sackgasse bekreiseln würden.
      Ist am Ende das Ganze für Sie ein Spiel ? Wollen Sie wirklich ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Oder wollen Sie nur Aufmerksamkeit ?

      Es gibt drei wichtige Fallkonstellationen für Ihr Verhalten:

      1. Sokrates hat den Schirlingsbecher getrunken, da er die Gesetze respektierte.
      2. Jesus wurde gekreuzigt, da er die Gesetze respektierte
      3. Gandhi wurde erschossen, weil es einem Hindu (Gläubigem) nicht gefiel.

      Ihre Argumentationen haben aufgehört zu existieren, als Sie NICHT sterben wollten. Und wären Sie gestorben, dann hätte das auch niemanden interessiert in Bezug auf die Gründe.

      Ich komme kurz zurück auf die Beispiele:

      1. Sokrates ist ein Selbstmörder im hohen Alter gewesen
      2. Jesus hat sich ermorden lassen
      3. Gandhi hat seinen Mord provoziert

      Haben wir deshalb eine Bessere Welt, weil Menschen sich für Ideale töten lassen ?
      --- ODER könnten WIR LERNEN ?
      Anhaltspunkte dafür lehnen aber Alle ab, die sich zwischen Tot und Leben nicht zu entscheiden vermögen. Probleme macht sich der Mensch in erster Linie dadurch selber, weil er Anderen Menschen Probleme macht - mit Gesetzen.
      LIEBE Grüße
      Marcus




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    3. Lieber Marcus - wir müssen noch einmal telefonieren ...
      Wie hätte es gehen können, dass ich die Klage nach Karlsruhe bringe?
      "Ihr ganzes Anliegen hätte auch ohne Ihr Märtyrertum längst beim Bundesverfassungsgericht /Bundesgrundgesetzgericht anlangen können, wenn Sie nicht so ausweglos Ihre Sackgasse bekreiseln würden."
      Wie?

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    4. @Marcus, die Frage ist demnach: Wenn es denn so einfach (nach Deinen eigenen aussagen) ist: Warum, hast Du dann nichts vor das Bundesverfassungsgericht gebracht? oder: WIE genau soll denn Ralph die Klage, Deiner Meinung nach, vor das Bundesverfaaungsgericht bringen?
      Entschuldige, aber Du kritisierst nur, gibts aber keine Lösung von Dir preis.
      Jetzt also mal genau hier aufschreiben, WIE, stellst DU Dir vor, das Ralph schleunigst, oder schnell, am besten Morgen, vor das Bundesverfassungsgericht treten kann. Eine Klare Antwort bitte, denn Du scheinst es ja ganz genau zu wissen.
      Ralph könnte dann schleunigst, nach Deinen Ratschlägen handeln (hättest Du auch vor 1-2 Jahren schon geben können!) und schon morgen beim Bundesverfassungsgericht vorsprechen.
      Ich bin gespannt!

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    5. Hallo lieber Ralph, lieber Andy und liebe Kritiker meiner Kommentare.
      Am 21.02.2015 habe ich in Beantwortung eine Antwort von Ralph folgendes zu bedenken gegeben:
      „Haben Sie auch an die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde nach § 90 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) nachgedacht? Diese Beschwerde kann ohne Umweg von Ihnen persönlich eingereicht werden und scheint mir in Ihrer jetzigen Situation auch nicht aussichtslos, da in Absatz 2 Satz2 des § 90 BVerfGG ausdrücklich darauf verwiesen wird:
      …“ Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde. …“
      In Ihrem Anliegen dürften die Gründe erfüllt sein, da erstens die Allgemeine Bedeutung unumstritten sein dürfte und zweitens aufgrund der fortgesetzten „Bestrafungen“ Ihnen ein unabwendbarer Nachteil entstünde, wenn Sie auf den üblichen Rechtsweg verwiesen würden.
      Diese Möglichkeit der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, das hatte ich vergessen in meinem Diskurs zu Artikel 20 Absatz 4 zu schreiben, wurde ebenfalls im Rahmen der Notstandsgesetze verabschiedet und so geschickt versteckt, dass ja niemand auf die Idee komme sie zu gebrauchen.
      Liebe Grüße
      Marcus“
      Darauf hat aber Ralph nicht mehr geantwortet. Noch hat offensichtlich ein jetziger Mitstreiter gegen Hartz IV das zur Kenntnis genommen.
      Ich habe nie behauptet, dass der Kampf einfach ist. Ich lebe ganz sicher nicht in stabilen Verhältnissen, nachdem meine Mitkämpferin gegen Unrecht auch noch an Demenz erkrankt ist. Ich lasse aber nicht zu, dass irgendeine Verwaltung mich oder irgendeinen meiner Freunde vorführt.
      Ralph hatte ich ein persönliches Gespräch angeboten, und hatte Ihn per mail nur gebeten, dass er aufgrund meiner Pflege bei mir Gast sein müsse. Darauf habe ich auch keine Antwort mehr von Ralph erhalten. Telefoniert habe ich nie mit Ralph.
      Meine Ideen sind preisgegebene Gedanken, nicht Antworten auf Ad Hoc Reaktionen.
      Ich bewundere Langstreckenläufer, wenngleich ich den Hundert Meter Lauf gerne bevorzugen würde.


      Liebe Grüße an Euch
      MARCUS

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    6. Lieber MARCUS -
      Jetzt sind wir EINER Meinung -
      die direkte Klage werde ich jetzt auch versuchen ...
      Das Ganze ist jetzt auch genügend ausgereift.
      Herzlichen Dank für ihr geduldiges Dagegenhalten -
      und pardon, das ich wegen der Einladung nicht geantwortet habe.
      Es ist halt alles viel zu viel ...

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    7. Lieber Ralph

      Wenn Du denkst Du kannst nicht mehr, dann kannst Du noch immer drei Runden drehen.
      Also lese bitte genau, damit aus meinem verstandenen Dagegenhalten ein verstandenes Dafürhalten wird.

      ich habe Ihnen keine KLAGE empfohlen, sondern eine Verfassungsbeschwerde nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz, was etwas ganz anderes ist.
      Liebe Grüße
      Marcus

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    8. Naja, nachdem mein Kommentar im nirgendwo verschwunden ist.....Verfassungsklage...aktuell sieht die Verfassungsklage von Herrn Büsser (nach etlichen vergeblichen, vorher) so aus:

      "25. Mai 2015 - Antwort vom Bundesverfassungsgericht:
      Das Antwortschreiben des Bundesverfassungsgerichtes liegt endlich vor. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird abgesehen. "

      Marcus, also, eine Verfassungsklage kann durchaus ohne Begründung abgelehnt werden, schwierig genug für einen normal sterblichen eine zu schreiben. Daher ist das vom Bundesverfassungsgeicht her, ganz einfach eine riesen Sauerei und überhaupt nicht im Namen irgend eines Volkes.
      Wie will Ralph das also schaffen?
      Revolution? (und das Lumpenpack aller Orte, endlich absetzen und sagen: Geht nach Hause oder fahrt in Urlaub?)
      Vielleicht wär es hilfreich, das Massen von Menschen auf die Straßen gehen? (in vielen Städten sind schon kleine Demos, zumeist Montags vor Ort, es gibt durchaus schon Anlauf und Orientierungspunkte, das ist schon alles da...)...Generalstreik?...Alles aber Dingem, wo die Menschen erstmal zu einanderfinden müssen...

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  11. Ja, gute Frage. Wie sollte es gehen.

    Pack mal Butter bei die Fische, Markus. Bisher wirken deine Vorstellungen etwas kryptisch:

    “Sie berufen sich deshalb fälschlich auf Gesetze, weil auch Ihre Angst sehr groß ist ohne diese leben zu können.

    Das erinnert ein wenig an Teilnehmer diverser Foren, die von ihrem selbständigen Leben fernab der Zivilisation irgendwo in einer Hütte im Wald schwärmen und gar nicht verstehen können, dass andere nicht so frei und losgelöst leben wollen wie sie.

    Also: Etwas weniger unverbindliche Lebensweisheit und dafür ein wenig konkreter: Wenn es Vorschläge gibt, wie der Hartz-Murks vors BverfG zu bringen ist - heraus damit. (Oder alternativ zu Ralph am Telefon)

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  12. @ Marcus

    Ihre Argumentation ist ein wenig abenteuerlich! Sicher haben sie recht, Ralph sollte den "Jobcenter-Schriftkram" so langsam an den Nagel hängen, er hat dort alles versucht. Es würde genügen, wenn die Anwälte sich nun darum kümmern.

    -----Das Ziel für Ralph sollte 2019 und die Zeit danach sein----- sonst nichts.

    Jesus, Sokrates und Gandhi - lebten nicht nur in einer anderen Zeit, sondern auch in unterschiedlichen Ländern ...

    Warum sollte sich Ralph denn auch so leise aus dem Leben stehlen - er sollte anderen das Leben stehlen, denen, die ihm das Leben stehlen wollen.

    Ralph braucht auch kein Verfassungsgerichturteil mehr, wofür? Die korrupte Politik scheint sich für solche Urteile nicht zu interessieren, wie wir doch längst alle wissen.

    Und opfern werden wir Ralph auch nicht, dazu hat er viel zu viel erleben müssen.

    Warum hast du ihm nicht schon längst geholfen und so lange gewartet?

    Gruß
    Jürgen

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  13. Das Ziel sollte теперь sein.

    Liebe Grüße
    Marcus

    Marcus

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  14. @ Jürgen

    „Ralph braucht auch kein Verfassungsgerichtsurteil. …“????
    Wie bitte? Wozu sonst nimmt er das denn alles auf sich?!?!

    Auf eine Idee, wie man ohne Eigentum an Grund und Boden, ohne Eigentum an Produktionsmitteln – aber auch ohne Erwerbsarbeit, mit der man seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren könnte – aufrecht und selbst bestimmt leben kann, wäre ich sehr gespannt!!!!

    Andernfalls muss man sich, falls man überleben will, dem Jobcenter beugen, das darüber bestimmen darf, welches Verhalten „erwünscht“ ist. Lässt man sich aus Sicht des Jobcenters ein Fehlverhalten zuschulden kommen, hat man das Recht auf ein Leben auf dem Niveau des Existenzminimums verwirkt und kann sich aufhängen.

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  15. … Alternativ könnte man vielleicht noch als Dealer oder Räuber überleben – allerdings wäre solches Verhalten nicht nur „ nicht im öffentlichen Interesse“, sondern strafbar.

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  16. … Legt man hingegen auf ein gesetzkonformes, aber dennoch selbst bestimmtes Leben Wert, bliebe einem noch, ein „Institut“ zu gründen, an dem man die ihrer Selbstbestimmung beraubten, vom Jobcenter dazu bestimmten Erwerbslosen von früh bis abends für die nicht vorhandenen Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt „aktiviert“.
    Solche „Maßnahmen“ sind „in öffentlichem Interesse“ und werden daher mit reichlich Steuergeld finanziert.

    Zusätzlich könnte man einen Verein gründen, für den die ihrer Selbstbestimmung beraubten Erwerbslosen anschließend für 1 € die Stunde arbeiten und lukrative Mehrwerte schaffen, was ebenfalls „in öffentlichem Interesse“ ist und daher ebenfalls ausschließlich mit Steuergeld finanziert wird.

    Ob solche „Maßnahmen“ im Interesse der Erwerbslosen sind – danach werden die Betroffenen selbstverständlich nicht gefragt, denn für sie haben ausschließlich „öffentliche Interessen“ zu gelten.

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  17. Lieber Marcus von Münchhausen,

    dass man sich, wenn man in diesen Sumpf geraten ist, am eigenen Haarschopf selbst herausziehen kann, ist eine Lügengeschichte!
    Und dass jeder selbst daran schuld sei, in diesen Sumpf hineingeraten zu sein, ist ebenfalls eine Lügengeschichte!

    Es sind dies die Lügengeschichten, die allerorts „im öffentlichen Interesse“ erzählt werden.
    Statt dafür zu sorgen, dass dieser Sumpf endlich trocken gelegt wird!!!

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    1. Lieber Marcus,

      сейчас! I am sorry, das hatte auch ich überlesen.

      Liebe Grüße!
      S.

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  18. @ Anonym

    Du schreibst: „Ralph braucht auch kein Verfassungsgerichtsurteil. …“????
    Wie bitte? Wozu sonst nimmt er das denn alles auf sich?!?!"

    Vielleicht wollte Ralph den Menschen in der BRD mal aufzeigen, was sie für einen Stellenwert besitzen und wie leicht es in diesem schönen Staat ist, eine rechtskonforme Verfassungsklage durchzusetzen! (Art. 19 /4 GG)

    Die lassen dich eher sterben, bevor sie einer Verfassungsklage zustimmen!

    Gruß
    Jürgen

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    1. @ Jürgen

      Wer gesetzkonform klagt, braucht niemandes Zustimmung.
      Darüber, was Recht und Unrecht ist, haben Richter zu entscheiden.
      Richter sind der Jurisprudenz (demnach dem Verfassungsrecht) verpflichtet.

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    2. @ Jürgen

      Wer rechtskonform klagt, braucht niemandes Zustimmung.
      Darüber, was Recht und Unrecht ist, haben Richter zu entscheiden.
      Richter sind der Jurisprudenz (demnach dem Verfassungsrecht) verpflichtet.

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    3. Hah Hah- lach - grummel roll kitzel lustig und auch traurig, wie ein denkender Mensch so was schreiben kann. Es ist gerade die Jurisprudenz, die unterminiert von Abhängigkeiten der Politik nicht funktioniert. Richter sind Richter- sonst würden Sie ja Rechtsverhelfer heissen.
      Am Ende verpflichtet mich niemand an Gesetze zu Glauben, nur weil sie einmal bestehen. Es verpflichtet mich niemand an den Kapitalismus zu Glauben und es verpflichtet niemanden Gesetzen zu dienen, die durch abhängige Richter das im Namen des Volkes verkünden was die Politik für zeitgemäß hält.
      Klagen auf Rechtskonformität brauchen niemandes Zustimmung, schreiben Sie. Gut. Dann braucht auch die NICHT - KONFORMITÄT keine Zustimmung, wenn die Jurisprudenz gegen Menschenrechte verstösst. Diese sind nämlich auch ohne Gesetze existent.
      Liebe Grüße
      Marcus

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  19. Sehr geehrter Herr Boes,

    jetzt stellt sich allerdings auch mir die Frage, ob (in Ihren Augen) der Mensch nur Mittel oder Zweck ist!

    Ich wünsche Ihnen und Ihren „kompetenten“ Anwälten alles Gute!

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    1. Lieber Ralph,

      bitte entschuldigen Sie diesen Kommentar meinerseits! Welcher Mensch ist schon „allwissend“?
      Bitte halten Sie durch.

      Liebe Grüße!
      S.

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    2. Aber war dieser Weg denn wirklich NIEMANDEM außer Marcus bekannt??
      Auch keinem der Rechtsanwälte und ehemaligen Richter der Linken??
      Weshalb hat Sie NIEMAND außer Marcus darauf hingewiesen??
      Es ist nicht zu fassen!!!!

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    3. Frau Inge Hannemann ist Ihre Freundin. Sie sollte mit Frau Katja Kipping sprechen.
      Frau Katja Kipping ist in der Lage, Herrn Dr. jur. Gregor Gysi Ihren persönlichen Fall vorzutragen.

      Ihren persönlichen Fall als erfolgreiche Verfassungsbeschwerde vorzutragen, wäre ein riesiger Erfolg!!!!

      Stellen Sie sich das vor (!!!!): DIESE ERLÖSUNG für Millionen von „Hartz-IV“- betroffenen Menschen dieses Landes!!!!

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    4. @26. Mai 2015 um 04:03
      Der Weg war durchaus bekannt und wurde auch vor längerer Zeit vorgeschlagen.
      Ralph kannte diese Weg auch schon lange. Es geht aber darum, das man es schwergemacht bekommt vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, man muss Voraussetzungen erfüllen...die nur das Bundesverfassungsgericht weiß, sie scheinen nach Lust und Laune, Klagen abzulehnen und brauchen das nicht mal begründen. So einfach ist das...
      @26. Mai 2015 um 19:10
      Katja Kipping kennt Herrn Boes bereits...länger...wenn alles soooo einfach wäre, denn die Linken sind auch machtlos dagegen, oder aber sie wollen nicht so richtig.

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    5. @ Anonym 26. Mai 2015 um 04:03:
      Doch, der Weg IST natürlich bekannt. Torsten Büscher aus Peine ist ihn VIER MAL gegangen und hat vorgestern die VIERTE ABLEHNUNG ohne Angabe von gründen erhalten.
      Weil die Willkürrate bei privat eingereichten Verfassungsklagen so hoch ist, haben wir den Weg über die Richtervorlage gewählt.
      S. http://www.projekt-peine.de/

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    6. Lieber Ralph.
      Ich kenne die Begründungsschreiben des Herrn Büscher aus Peine an das Bundesverfassungsgericht nicht.
      Sie?
      Dann senden Sie bitte eine anonymisierte Kopie- damit auch mir klar wird, dass Sie diesen Weg als - natürlich bekannt - ablehnen. Auf der Seite des Projekts Peine finden sich nur Chronologien über eine eingereichte Verfassungsbeschwerde und Angaben über die Ablehnungen durch das Grundgesetzgericht. Es findet sich kein einziger Beleg für die Begründung, so wie ich sie vorgeschlagen habe.
      Und es gibt auch keine Kopie der Begründung - mit Rechtsgrundlage - , die auf den von mir vorgeschlagenen Weg im Sinne des § 90 Absatz 2 Nr.2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes fusst.
      Der Weg, so wie ich ihn vorgeschlagen habe, ist also nicht bekannt.
      Dagegen ist Ihr Weg der Richtervorlage in die nächste Runde gelangt, wozu ich gratuliere.
      Liebe Grüße
      Marcus

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    7. Lieber Ralph

      WICHTIG !!!

      Ihr letzter Sanktionsbescheid ist vom 07.05.2015. Danach haben Sie eine Frist von 4 Wochen dagegen Verfassungsbeschwerde nach § 93 Bundesverfassungsgerichtsgesetz eingereicht werden muss. Sie haben also nur noch 7 Tage. Vergessen Sie bis dahin bitte mal alles Vorausgegangene und konzentrieren Sie sich auf den letzten Sanktionsbescheid, den Sie im Sinne von § 90 Absatz 2 Nr.2 als Verfassungsbeschwerde angreifen wollen. Dieser Bescheid ist die Grundlage für Ihre Begründung, danach Ihnen bei Verweisung auf den üblichen Rechtsweg unabwendbare Nachteile entstehen würden - was durch die Wegnahme der Existenzgrundlage aufgrund von Sanktionen ja auch gegeben ist. Im Unterschied zu Herrn Büscher aus Peine, dessen letzte Verfassungsbeschwerde sich ja gegen ein Urteil richtete, könnten Sie so direkt Verfassungsbeschwerde gegen einen Verwaltungsakt einlegen, der Sie ganz konkret dem Existenzminimum beraubt.
      DENKEN SIE AN DIE FRIST

      Liebe grüße
      Marcus

      Liebe Grüße
      Marcus





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    8. Da brauche ich unbedingt Ihre HILFE!
      Bitte rufen Sie an
      030 49 116 47
      oder ralphboes@freenet.de

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    9. Da brauche ich unbedingt Ihre HILFE!
      Bitte rufen Sie an:
      030 499 116 47
      oder
      ralphboes@freenet.de

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    10. Lieber Ralph,
      ich arbeite an der Verfassungsbeschwerde nach § 90 Abs.2 Satz 2, den ich als Weg vorschlug. Ich kann aber nur Nachts daran arbeiten, da ich am Tag Pflege. Ich wollte Sie nicht um 2 oder 3 Uhr morgens anrufen ohne Ihr Einverständnis, um meine Ergebnisse auszutauschen. Das ist nämlich meine Zeit der Ergebnisse für den Tag.
      Ich helfe Ihnen gerne durch Recherchen und gesicherte Erkenntnissen in ungezählter Stundenzahl. Und deshalb wäre es gut, wenn auch Sie helfen könnten und mich besuchen würden, damit ich meine Pflegeverantwortung mit Ihrem Anliegen verbinden kann. Ich habe nämlich das Problem zur Zeit, dass Bianca, meine an Demenz "erkrankte" Hauptperson in meinem Leben ebenfalls mit meiner Hilfe klagen muss, da ihr das Sozialamt Berlin trotz Antrag und aller eingereichten Unterlagen kein Geld bewilligt, geschweige denn Krankenkasse oder Miete bezahlt.

      Ich versuche Sie trotzdem am Tag anzurufen, damit die Frist in Ihrem Fall gewahrt wird

      Liebe Grüße
      Marcus

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    11. Ok - bis dann.
      Ansonsten alles Weitere bitte über Mail
      ralphboes@freenet.de
      :-)

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    12. Lassen Wir das. Sie haben genug "Jünger", die Ihnen helfen.
      Ich werde keine Vorschläge mehr machen und ziehe meine Einladung auch zurück, da Sie nicht helfen wollen.
      Also sage ich auch : Ok - bis dann. So haben wir früher ungeliebte Begleiter darauf aufmerksam machen wollen, dass wir sie nicht mehr in unserem Kreis haben wollten. Und fürwahr, SIE brauchen meine Hilfe nicht. Ab jetzt haben Sie einen Begleiter weniger, der mehr sein wollte als Ihr Erfüllungsgehilfe.
      Ich wünsche Ihnen ein aufregendes Leben, ein Bedingungsloses Grundeinkommen und danach die Freude, die Sie vor dem Kampf hatten am Leben und Freunde, die mit Ihnen tanzen gehen, wenn Sie die Folgen Ihres Kampfes bemerken werden, wenn das Leben nämlich nicht besser geworden sein wird.

      Liebe letzte Grüße
      Marcus

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    13. Kein Anruf, keine Mail von Ihnen - ich weiß nicht, wie ich mit Ihnen in Kontakt treten soll ... Und ich finde es total unangebracht, das alles hier in der Öffentlichkeit abzuhandeln. Warum schreiben Sie das nicht als Mail???
      Ich warte die ganze Zeit ... :-(

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    14. @Ralph...ich denke, er ist eingeschnappt, weil Du geschrieben hast:"Ok-bis dann".
      Seinem Kommentar zu urteilen, meint er ja dazu:
      "Ok - bis dann. So haben wir früher ungeliebte Begleiter darauf aufmerksam machen wollen, dass wir sie nicht mehr in unserem Kreis haben wollten."

      Er denkt, Du meinst: "Bis dann...also: Ja ja red nur und Tschüss".

      Ich lese an Hand seiner Kommentare, das er durch Pflege einer geliebten Person, sehr unter Stress steht. Ralph, sieh ihm das nach.
      Auch dieses "Deine Jünger"...das Wort ist ja in der Vergangenheit oft gefallen, weil einige meinen, Ralph wird "angebetet" und alle folgen ihm, mit Hurra geschrei.
      Dem ist aber nicht so. Ich fand diesen Vorwurf schon immer unangebracht. Ralph wurde auch schon genügend kritisiert, keine Frage.
      Dem Marcus wünsch ich trotzdem alles gute.

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  20. Wir brauchen Ralph lebend und aktiv mindestens bis zur verfassungsrechtlichen klärung des existenzminimums. Auf das urteil kann sich dann jeder anwesende auf dem staatsgebiet deutschlands berufen, auch ausländer und nicht sozialversicherungspflichtig tätige menschen.
    Vielleicht kommt ja so etwas wie materielle lebenssicherheit auch für die derzeitigen kritiker und "gegner" Ralphs heraus.

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  21. @ Anonym

    Wer rechtskonform klagt, braucht niemandes Zustimmung. Bravo.

    Ralph müsste gar keine Klage führen, weil er ein GRUNDRECHT besitzt, das von perversen Psychopathen mißachtet wird.

    Der Rechtsweg steht ihnen doch offen - versuchen sie mal den Rechtsweg einzuhalten, wenn sie weder Geld zum Leben, noch Miete bezahlen können!

    Versuchen sie es, wenn sie keine geistige Begabung besitzen, versuchen sie es, wenn sie Krank sind, wenn sie Behindert sind, wenn sie niemaden kennen, wenn sie dumm sind ...

    Jürgen

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  22. Sie bezeichnen "Hartz IV" als "Faschismus".
    Diese Gründe konnten nicht als wichtig im Sinne des SGB II anerkannt werden.

    Oha, nicht als "wichtig", oder nicht als "richtig"?


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  23. Antwortschreiben des Bananenverfassungsgerichts zur Klage des Torsten Büscher

    "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird abgesehen."

    Ja, so ist das in unserer Bananenrepublik.

    Gruß Udo

    www.projekt-peine.de

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  24. Ich habe hier einen sehr schönes Zitat im Net gefunden, der passt und erklärt alles:

    "Da sich Regierung und ihre Erfüllungsgehilfen das Recht heraus nehmen, dass deutsche Grundgesetz nach Belieben zu vergewaltigen, sollte es ab sofort verpönt sein, die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie zu nennen.
    Gemäß seiner altgr. Bedeutung nach, setzt Demokratie nämlich die „Herrschaft des Volkes“ und im gleichen Maß Rechtsstaatlichkeit. voraus.
    Weder das Eine noch das Andere trifft zu.
    Jeder sollte sich bewusst machen, dass wir nicht demokratisch regiert, sondern durch ein plutokratisches Regime unterdrückt werden."

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  25. Markus, Sie schreiben:

    "Ich komme kurz zurück auf die Beispiele:

    1. Sokrates ist ein Selbstmörder im hohen Alter gewesen
    2. Jesus hat sich ermorden lassen
    3. Gandhi hat seinen Mord provoziert

    Haben wir deshalb eine Bessere Welt, weil Menschen sich für Ideale töten lassen ?
    --- ODER könnten WIR LERNEN ?"

    Nun, ich behaupt von mir einfach einmal, lernen zu können und zu wollen. Können und wollen Sie auch?
    Niemand hat verlangt, Ralph solle das Beispiel Jesus und Gandhis so ungefähr bis zum bitteren Ende nachvollziehen. Es geht um eine Grundsatzhaltung, die einem höheren Bewusstsein entstammt, um den Ausdruck ihres Geistes.
    Niemand von denen, nicht Sokrates, Gandhi oder Jesus hätte überhaupt den körperlichen Tod in Kauf nehmen können, wenn sie zuvor nicht viele Male in einem sehr reelen Sinne ihrer Welt enstorben wären und zu einem jeweils höheren Geist erwacht. Zumindest Jesus und Gandhi folgten weniger einem idealen Konzept als ihrer inneren Erleuchtung. Sie berücksichtigten und respektierten TEILS (auch sehr gestrenge) Gesetze, weil man nicht alles auf einmal niederreissen kann und diese - nicht nur gewissermassen - auch eine gesellschaftliche Funktion besitzen.
    Und ja, ich möchte behaupten, mindestens der Christus hat uns eine bessere Welt ermöglicht - er hat regelrechte Revolutionen entfacht, hat das Selbstbewusstsein der Menschen massiv zu seinem herangezogen, einen Glauben gegründet. Ob es unter weiteren seiner tatkräftigen Anhänger eine Sophie Scholl ohne ihn gegeben hätte, ist sehr fraglich. Der unvermeidliche Missbrauch seiner Lehren ist selbst Teil des Plans; denn natürlich war ein Geist wie seiner fähig, diesen zu antizipieren.
    Diese Menschen, die sich auch körperlich "für ihre Ideale töten lassen" SIND SCHON gestorben und zu einem neuen Leben erwacht (und niemand sonst wäre dazu bereit, ausser den heillos Verrückten vielleicht ohne historische Bedeutung); deshalb teilen sie der Menschheit ewige Wahrheiten aus dem Jenseits (der, den Meisten jenseitigen, Verstandeswelt) mit. Also ganz klar ja, wir haben durch ihr Erscheinen eine bessere Welt als ohne es; der Mensch braucht Licht!
    Ralph orientiert sich am Grundgesetz. Möglicherweise ist er noch nicht so "weit", ohne das auszukommen - dann wäre aber auch jedes andere Verhalten weniger wahrhaftig und somit im Ziele wahr. Stünde er aber auf der gleichen Stufe wie die Weisen vor ihm, inwiefern liesse sich aus der Geschichte folgern, Gesetze dann rundweg ablehnen zu müssen?
    Die Antwort könnte uns nur der Heilige Geist selbst geben!

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    1. Liebe/r Anonym, 26.05., 20:49,

      herzlichen Dank für Ihre immer herausragenden Gedanken!
      Sie schreiben hier: „(…) Ralph orientiert sich am Grundgesetz. Möglicherweise ist er noch nicht so „weit“, ohne das auszukommen – dann wäre aber auch jedes andere Verhalten weniger wahrhaftig und somit im Ziele wahr. (…)“
      Wie meinen Sie das?

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  26. Die ZEHNTE? Ich glaub dir gehts zu gut. Oder haste Euer Oma ihr klein Häuschen verkauft?

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    1. Wenn ich Geld hätte, würde ich keine Sanktion erhalten, sondern KEIN Hartz IV!

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    2. Ja die Frage ist, wieviele müssen noch folgen, bis diese Dumpfbacken reagieren?Sind das Roboter oder Menschen?

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    3. Um in den Genuss der sog. Harz 4 Hängematte zu kommen, darf man selber nur über ein Mindestvermögen von - ich glaube etwa - 7500 Euro oder sowas besitzen (da ham´se glaub´ ich wohl´ne Null vajessn).
      Und das muss man denen per Unterschrift am Ende von Befragungsformularen (die einer Steuererklärung gleichen) versichern.
      Erst dann ist man für so ein Jobcenter ein "Kunde" - wenn man sich außerdem nahezu bedingungslos dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt !
      Wobei dieser Arbeitsmarkt, den diese Jobcenter bedienen bzw. der sich von Jobcentern Leute schicken lässt, sind Sklavenmärkte und mehr oder weniger ehrenamtliche Einrichtungen.
      Es gibt kein (oder zumindest kaum ein) Unternehmen das eine gut bezahlte Stelle zu vergeben hat und sich dafür jemanden von einem Jobcenter holt (oder gar da jemand sucht) !
      Und Langzeitarbeitslose (ab ein Jahr Arbeitslosigkeit) gelten in den Personalabteilungen der Firmen sowieso perse als sowas ähnliches wie ungelernt.
      Die sind dann irgendwie schlecht geworden.
      Man könnte auch sagen - verfault.
      Und was ist faul ?
      Faul ist eine Frucht, die nicht gegessen wurde !

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  27. Ein guter Christ gibt in Deutschland eben auch zehnmal den Zehnten...

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  28. Marcus!
    Denn Sinn meiner Aussage will ich Ihnen gerne erklären, wenn Sie die Güte besäßen, mir zuvor den Sinn ihrer Bemerkung schlüssig darzulegen, die da heisst: "Vielen Dank für Ihre immer herausragenden Gedanken."
    Pekkiert? Beleidigt? Dazu gibt es keinen Grund!
    Die Sache mit Ihrer dementen Freundin tut mir allerdings voll und ganz ausserordentlich leid, und ich verstehe, dass da eine gewisse sorgenvolle Bedrängnis einem die Brust erfüllen kann.
    Versuchen Sie dennoch, gerecht auch mit sich SELBST zu sein!

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  29. Liebe/r Anonym, 31.05., 21:17, sorry, hier liegt offenbar ein Missverständnis vor: der von Ihnen zitierte Satz stammte von mir (S.H.) – und war ganz aufrichtig und ernst gemeint.
    Viele Grüße!

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  30. Hallo Ralf,
    wie ich aus den Briefen festgestellt habe, laufen die Mitarbeiter wie ein kleiner Robetrer immer Zielgerade ihre Richtung,mitlerweile ist doch bekannt das die Agenturen Firmen sind, siehe:https://www.upik.de/881d10d368c26dac91825a798ce618df/start.html, denn der kleine Mitarbeiter ist Hirngewaschen und meint er arbeitet für eine Behörde, du weist selber das mann mit Gesetzen nicht weiterkommt, vieleicht ist es das Beste man klagt sie über dass Handelsrecht an, weil sie als Firma gelistet sind,das wäre Wenn Cocacola oder Mac Donalds dir Sanktion auflegt. Eine Weitere Variante wäre mit allen Betroffenen sich vor dem Reichstag zu versammel und mit Staatenlos.info den Art 146 GG einzufordern, denn das Klagen und wieder Klagen ist ein Kreisverkehr der Faqschisten, das ist so eingefädelt um die Leute abzulenken , ich hoffe es war mal ein Denkanstoss

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    1. Ja, so ähnlich sehe ich das auch.
      Mit Harz 4 wurde ja im Grunde genommen das Arbeitsamt und das Sozialamt abgeschafft (das ist eigentlich das wirklich verfassungswidrige) und dann wurde eine Arbeitsagentur eingerichtet.
      Eine Agentur !
      Ja was ist denn eine Agentur ?
      Oder ein Joob…, äh, Jobcenter ?
      Was fällt mir den zu dem Begriff Agentur so ein ?
      Na nehmen wir mal z.B. eine Partnervermittlungsagentur.
      Wenn ich zu einer Partnervermittlungsagentur gehe um da meinem einsamen Leben (Familie, Sex [Fortpflanzung] und Ehe sind Menschliche Grundbedürfnisse und daher auch Menschenrechte) ein Ende zu machen, setzt sich eine (immerhin meist sehr nette) Frau mit mir hin und setzt mit mir einen Vermittlungsvertrag auf.
      Ich bin für sie ein Kunde und sie ist für mich eine Dienstleisterin (vergisst man dabei auch ganz leicht mal).
      Interessanterweise sind in so einer Agentur die Vermittlungserfolge ähnlich dürftig wie in so einer Arbeitsagentur !!
      Und was ist ein Jobcenter ?
      So etwas wie ein Einkaufcenter.
      In einem Einkaufscenter kann man einkaufen.
      Und in einem Jobcenter kann man jobben.
      Und diese Jobs heißen: Fallmanager, Bereichsleiter, Bezirksleiter, und wie´se alle heißen.

      Ja also meiner Meinung nach kämpft Ralph hier mit einem Zombie, von dem er Werte einfordert, die dieser Zombie aus seiner Art heraus gar nicht haben und erfüllen kann :-/

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  31. Hach, dieses Thema lässt mir hier immer noch keine richtige Ruhe.
    Musste darüber nochmal meditieren.
    Es is ja so: Als olle Schröder Anfang letztes Jahrzehnt in Regierungsverantwortung kam, sah er sich Angesichts der damals hohen Staatsverschuldung veranlasst sich´nen Kopp zu machen wie man die mal abbauen kann.
    Dabei wurde ihm klar, dass in einem Wirtschaftssystem das auf Kredite aufgebaut ist und daher gnadenlos Gewinnmaximierungen einfordert, Bedürftigkeiten ein hohes und vor allen Dingen unkalkulierbares Wirtschaftsrisiko darstellen und daher nicht finanzierbar sind.
    Hu, was für ein Satz !
    Nun ja, und dadurch drängte sich ihm die Erkenntnis auf: Das mit dem Sozialamt geht nicht mehr (wenn die Bundesrepublik Deutschland in diesem globalen Wirtschaftssystem “überleben“ will)!
    Also das Sozialamt musste weg.
    Tja, und wie stellt man so etwas in einem Sozialstaat an?
    Man bedenke - das Sozialamt war nämlich tatsächlich noch von Amtswegen her (und das Arbeitsamt ja übrigens auch) dem gesamten Grundgesetzt gegenüber verpflichtet; so wie Ralf es von diesem seinem Jobcenter einfordert !!
    Also Experten mussten her - aus Wirtschaft und Psychologie.
    Und dann wurde überlegt und beraten; und dann - Sie kennen die Geschichte - hat ein Unternehmer ein Ideenpaket geschnürt (welches ja auch nach ihm benannt wurde).
    Dieses hat olle Schröder dann in einen griffigen Slogan `Agenda 2010´ gepackt und der Öffentlichkeit präsentiert.
    In dieser Agenda 2010 waren dann zwei Kernbegriffe verankert: Fördern und Vordern.
    Diese beiden Kernbegriffe waren dann die Grundlage des ersten Schachzuges - die offizielle (oder eigentlich richtiger - scheinbare) Zusammenlegung von Arbeitsamt und Sozialamt.
    Da das Grundrecht auf eine menschenwürdige Beschäftigung in einem Gewinnmaximierungsorientierten System von Amtswegen her auch nicht garantierbar ist, hat man diese Beiden Ämter (Sozial- u. Arbeitsamt) privatisiert und in ein Unternehmen (eine Agentur) zusammen gefasst.
    Das war dann auch die Nachrichtenmeldung: „… wegen fördern und fordern usw. werden das Arbeitsamt und das Sozialamt in eine Arbeitsagentur zusammen gefasst. Da sind dann viel kürzere Wege, weil da dann ein Fallbearbeiter sich um den ganzen Menschen (das hatte regelrecht so ein bisschen esoterischen Tatsch) kümmern kann.“
    Ja und das mit diesen Sanktionen kam dann erst etwas später, weil sie sehr bald gemerkt haben dass dieses fördern und fordern bei eher wenigen funktioniert.
    Ich glaube am Anfang waren sie sogar durchaus optimistisch, dass das funktioniert.
    Es funktionierte also nicht !
    Warum nicht ?
    Ja weil jetzt so ein Fallbearbeiter tatsächlich mit dem ganzen Menschen mit seinem ganzen Drama und seinen Bedürftigkeiten konfrontiert war.
    Und dann viel ihnen wieder ein: Ach ja, Sozialamt geht nicht mehr !
    Und jetzt kam aber der eigentlich entscheidende Schritt, das Sozialamt (und auch das Arbeitsamt) wirklich ab zu schaffen.
    Dies ist die Ersinnung und Erstellung eines vertraglichen Verpflichtungsreglement (Eingliederungsvereinbarung) hinterlegt mit diesen sog. Sanktionen.
    Erst damit wurden das Sozialamt und das Arbeitsamt wirklich ersatzlos abgeschafft !
    Seit dem ist die Bundesrepublik Deutschland definitiv kein Sozialstaat mehr, sondern ein reiner Wirtschaftsstaat in dem es keine wirkliche amtliche Zuständigkeit mehr für irgendwelche Sozialwirtschaftliche Bedürftigkeiten gibt, wo in dem Zusammenhang die Menschenwürde verletzt werden könnte.
    Und das ist der einzige und wesentliche Punkt, wo unsere Regierung nicht ihrem Grundgesetz entspricht.
    Dies bestätigt für mich im Übrigen diese Jobcenterwelt auch dadurch, dass sie selbst von Sanktionen sprechen (bzw. schreiben).
    Denn damit gestehen sie im Grunde genommen selber die Verquertheit ihres Unternehmens und Wirkens ein!
    Denn im Sinne einer Vermittlungsagentur oder irgendeines Dienstleisters ist die Nichterfüllung eines Vertrages einfach ein Vertragsbruch, und damit Anlass zur Beendigung dieses Verhältnisses (u.U. sogar mit Schadensersatzansprüchen:-/), und keine Sanktion im wörtlichen Sinne - Ende.

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