Montag, 29. Juni 2015

Widerspruch abgelehnt - Sanktion aufgestockt auf 200 Prozent

             

29.06.2015:                  
 
Der Widerspruch gegen die
achte 100%-Sanktion ist abgelehnt.

Getreu der Sitte im Jobcenter, unangenehme Post einfach zu ignorieren, hat man sich dabei nicht mit einem einzigen Wort auf die Widerspruchsbegründung vom 15.06.2015 bezogen.

Auf mein Widerspruchsschreiben vom 15.06.2015 wird auf Seite 2, Absatz 4 formal zwar hingewiesen, inhaltlich wird es aber vollständig ignoriert. Statt dessen wird auf einen Brief vom 20.04.2015 rekurriert.
Auch das Ereignis in Gotha wird vollständig ignoriert. (Seite 5, letzter Absatz)

Damit ist es Fakt, dass sich das Jobcenter künstlich blind und taub stellt und dass ich zu hungern habe.
 
(S. Brandbrief vom 17. Juni 2017)

Um die Sache noch "runder" zu machen, bin ich auch gleich noch mit einer 200%-Sanktion belegt.

- Zur Übersicht über die Sanktionen geht es hier >>

 
   

40 Kommentare:

  1. Na ja, aus ihrer Sicht hat die Sanktionskirche alles richtig gemacht. Auf den Widerspruch wurde Bezug genommen, und inhaltlich geht man so weit darauf ein, wie nötig - also fast gar nicht.

    Auch zur Rechtslage äußern sich die Staatsfolterer: Zitiert wird eine Berliner Kammer, für die Würde dort beginnt, wo man sie nicht in Anspruch nimmt.

    Der nächste Schritt wäre die Klage. Dann müsste ein Gericht sagen, ob die Sanktionen ausgesetzt werden können oder nicht. Das "Jobcenter" ist aus dem Schneider, und kann für den, bis dahin wohl eingetretenen Hungertod eines Unbeugsamen, nicht verantwortlich gemacht werden.

    Die Politik hats beschlossen, die Justiz hats gutgeheißen. Kann so etwas unmenschlich sein?

    Letztendlich sieht man aber vor allem eines: Hier prallen zwei völlig verschiedene Welten aufeinander. Es ist, als würden Hund und Katze miteinander reden. Oder besser: Der Schwan mit der hässlichen Kröte.

    Mal ehrlich: Kann man der Kröte verdenken, dass sie sich für gutaussehend hält, und dem Schwan nicht zuhören will?

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  2. Lieber Ralph,
    ich bin entsetzt wie das Jobcenter wieder einmal mit Dir umgeht! :(
    Eine Sanktion kann nur von einem Beamten unterschrieben werden,
    da es sich um einen "Hoheitlichen Akt" handelt!,
    wie wir aber alle wissen sind 95% der Jobcentermitarbeiter keine Beamten!

    Jobcenter keine Behörde,
    Mitarbeiter keine Beamten,
    Mitarbeiter keine Versicherung
    (nicht durch den Arbeitgeber rechtlich abgesichert / dadurch privatrechtlich haftbar)!!!,

    also um jetzt mal auf den Punkt zu kommen.
    Du kannst jeden einzelnen Mitarbeiter durch dein hervorragenden Schriftwechsel,
    mit dem Jobcenter, rechtlich belangen! und das würde ich auch tun!,
    denn sie (Jobcentermitarbeiter) WUSSTEN WAS SIE TUN!!!
    Jeder Verwaltungsakt mit Unterschrift des Mitarbeiters!!!,
    kann für dich irgendwann GOLD wert sein!

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  3. Sehr geehrter Herr Boes und Team,

    Nur dadurch, dass man etwas falsches immer und immer wieder wiederholt, wird es dadurch nicht richtiger! Diese konstruktive Kritik muss auch Erwähnung finden.

    Zitat Ralph Boes (Widerspruch zu Ihrem Sanktionsbescheid vom 07.05.2015): “Inzwischen ist auch das Sozialgericht in Gotha zu der Feststellung gekommen, dass Hartz IV verfassungswidrig ist....“

    Dem ist nicht so Herr Boes. Das Sozialgericht in Gotha kam nur zur der Feststellung in seinem Beschluss, dass das heutige Sanktionssystem nach seiner Auffassung nicht verfassungskonform im Sinne vom „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ und dem „Recht auf freie Berufswahl“ ist.

    Sicherlich gibt es zahlreiche weitere verfassungswidrige Gesetze im SGB II und SGB XII, aber zu sagen, dass Hartz IV generell verfassungswidrig ist, ist falsch und nicht haltbar.

    Da das JobCenter Mitte offensichtlich gemäß Schreiben vom 19.06.2015 kein Interesse am „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ ihrer „Kunden“ hat, und da es Ralph Boes an einem mangelnden Rechtsbindungswillen (laut JobCenter Mitte) an menschenrechtwidrigen & verfassungswidrigen SGB II /SGB XII - Gesetze im Sinne des Grundgesetzes fehlt, muss er eben vor den Augen von 80 Millionen Deutschen und der gesamten Weltöffentlichkeit auf unseren öffentlichen Plätzen verhungern und sterben.

    Ich bin schon jetzt gespannt wie die Welt mit großen Augen erkennen wird, wie Deutschland die Menschenrechte und die Verfassung auf das eklatanteste verletzt hat und noch weiter verletzt, ......

    ....denn es ist mindestens seit dem 1.7.1965 bis heute gang und gebe in Deutschland (gemäß § 25 BSHG, § 31 SGB II, § 32 SGB II, §39a SGB XII), dass Menschen tot, verhungert & skellettiert, wie die Bilder die wir aus Auschwitz kennen, aus den Wohnung gezogen werden.

    Siehe hier (kein Einzelfall):
    http://www.welt.de/vermischtes/article818850/Hartz-IV-Empfaenger-stirbt-an-Unterernaehrung.html

    Es ist ebenfalls seit dem 1.7.1965 bis heute gang und gebe in Deutschland, dass Menschen obdachlos auf den Straßen erfrieren. Warum dem so ist begründete Richter Jens Petermann so:

    „Das Bundesverfassungsgericht hat bisher indes nicht über die Verfassungsmäßigkeit von Leistungskürzungen nach §§ 31 ff. SGB II entschieden. Dies trifft auf die alte und neue Fassung dieser Vorschriften und ebenfalls auf die Vorgängervorschrift des § 25 BSHG ......(Gültig vom 1.7.1965 bis 31.12.2004)........ zu“.

    Es handelt sich bei der gewollten und geplanten Tötung von Menschen nicht um ein Versehen, denn mehrfach lagen Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht vor, die allesamt zur Annahme abgelehnt wurden (letzte unbegründete Ablehnung zum § 31 SGB II am 13.05.2015 durch Vizepräsident Kirchhof, Richter Masing, Richterin Bear). – Es geht & ging ja auch nur um Leben und Tot.

    Wer die Beweise zu dem was ich hier sage sucht, findet sie hier:
    http://www.projekt-peine.de

    1. Es war jedem Sozialrichter in Deutschland klar, dass der Entzug der Krankenversicherung mit überlebensnotwendigen Medikamenten (Epileptiker, Diabetiker usw.), der Entzug der Wohnung und von Nahrung unweigerlich zum Tot des betreffenden führt.

    2. Es war & ist jedem Sozialrichter in Deutschland seit dem 1.7.1965 bis heute klar, dass eine Obdachlosigkeit per Gesetz niemals mit dem Grundgesetz vereinbar sein kann.

    Ich gehe von 10.000den Toten aus, die ihr Leben durch qualvolles verhungern und erfrieren verloren.

    Im Jahre 1945, nach dem 2ten Weltkrieg versuchten viele Richter ihre Biographie zurechtzurücken. Gemäß § 93 Sozialgerichtsgesetz (SGG) existieren alle abgehandelten Gerichtsverfahren nach 1945 bis heute in Dreifachausfertigung. Die Sozialrichter können soviel Schreddern wie sie wollen, es bringt ihnen nichts.

    Wie heißt es in der Bibel?!

    DU SOLLST NICHT TÖTEN!

    Unsere Sozialrichter taten es, bis auf einen einzigen Richter, der da nicht mitspielen wollte.

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    1. @Anonym29. Juni 2015 um 17:41
      Sie töten ja nicht und niemanden.....der jeweilige unbelehrbare Bürger tötet sich ja selber...zb in dem er sich zu Tode hungert, er könnte ja auch den Zwangsvertrag unterschreiben, in dem steht, das er einverstanden ist, bei nichterfüllung von Unsinn, getötet zu werden...sein Schuld also.

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  4. Lieber Ralph,

    ich empfehle dir, die kafkaische Kurzgeschichte "Der Hungerkünstler" zu lesen: http://www.gutenberg.org/files/30655/30655-h/30655-h.htm

    Zu dem Schreiben habe ich ja schon in einem anderen Beitrag meine Meinung geäußert und angemerkt, dass ein Schreiben, welches "Im Auftrag" endet, den wirklichen Auftraggeber nicht bei seinem Namen nennt und das Volksgericht ihn niemals zur Verantwortung ziehen kann, weil er den "Im Auftrag" abstreiten wird.

    Die Unvernunft kann man nicht mit sinnlosem Geschwätz besiegen, diese Menschen achten nicht mal das Grundgesetz, geschweige denn ihre ZPO, BGB, HGB etc. Sie haben nichts aus der Vergangenheit gelernt, ihnen sind 60 Millionen Tote aus dem WK II egal - von den anderen sinnlosen Kriegen und Hexenverbrennungen will ich gar nicht erst schreiben. Es sind seit je her immer die gleichen Unmenschen, nur ihr aussehen ändert sich!

    Ob Kinder oder Frauen, jung oder alt, ob schuldig oder unschuldig, das war und ist ihnen auch heute wieder egal, weil nach wie vor die Unvernunft herrscht.

    Lass dich nicht zu einem sinnlosen Opfer werden, das Recht ist auf deiner Seite, egal was du tust - und bedenke: Gandhi hat die Inselaffen gewaltlos aus seinem Land vertrieben, in England wäre er jämmerlich gescheitert.

    Wir werden nicht drumherum kommen, uns unser Recht mit allen Mitteln zu holen und wenn wir sie Nachts aus ihren Betten zerren müssen.

    Gruß
    Jürgen

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    1. Lieber Jürgen: alle Schreiben, die ich erreichen sind unterschrieben. Beim Einscannen decke ich Namen und Unterschrift allerdings ab. ;-)

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    2. Lieber Ralph, warum die "Unterschriften" und Nachnamen abdecken? Es sind doch nur die Nachnamen. Ein Blick in den sog. "2+4-Vertrag" und in die Ratifizierungsurkunde genügt. Am Beispiel von Hans Dietrich Genscher erfährt man den Unterschied von Unterschrift mit vor Vor- und Familiennamen und "Unterschrift" mit Nachnamen als Paraphe. Nach außen gilt der Reichsadler mit 6 Federn pro Schwinge. Den BRD-Schwindel erkennt man an Paraphen als Pseudounterschrift mit Nachnamen und am "Pleitegeier" als BRD-Adler mit 7 Federn pro Schwinge. Alles Gute. Mögen Dich die guten Kräfte beschützen und unterstützen.

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    3. Lieber Anonym - ich möchte keinen Nebenschauplatz eröffnen. Wer die Namen mit veröffentlicht, bekommt normalerweise eine Klage. Dann wird unglaublich viel Energie auf da Nebenfeld verwendet und das Hauptverfahren bleibt einfach liegen. Ich will, dass EINZG die Hauptverfahren laufen können.

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  5. Die Menschenwürde ist unantastbar, unverfügbar, nicht einschränkbar, nicht relativierbar und außerdem absolut, was ergibt sich daraus für ein aus Art. 1 Abs. 1 GG begründetes Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums?

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  6. Mit jeder Sanktion wird es peinlicher für das Jobcenter, glauben die wirklich noch Dich "systemrelevant " erziehen zu können?? Für Dein Sanktionshungern solltest versuchen maximale Öffentlichkeit zu erzeugen, Presse informieren und einbinden, Live HP erstellen.
    Eine Überweisung zu r Unterstützung geht morgen raus

    Gruss
    Peter

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  7. Zu Anonym29. Juni 2015 um 17:41. Sie schreiben:

    "Nur dadurch, dass man etwas falsches immer und immer wieder wiederholt, wird es dadurch nicht richtiger! Diese konstruktive Kritik muss auch Erwähnung finden.

    Zitat Ralph Boes (Widerspruch zu Ihrem Sanktionsbescheid vom 07.05.2015): “Inzwischen ist auch das Sozialgericht in Gotha zu der Feststellung gekommen, dass Hartz IV verfassungswidrig ist....“

    Dem ist nicht so Herr Boes. Das Sozialgericht in Gotha kam nur zur der Feststellung in seinem Beschluss, dass das heutige Sanktionssystem nach seiner Auffassung nicht verfassungskonform im Sinne vom „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ und dem „Recht auf freie Berufswahl“ ist.

    Sicherlich gibt es zahlreiche weitere verfassungswidrige Gesetze im SGB II und SGB XII, aber zu sagen, dass Hartz IV generell verfassungswidrig ist, ist falsch und nicht haltbar."

    Ganz und gar nicht. Die Geldsanktionen sind ein wesentlicher Bestandteil von Hartz 4, sozusagen der Kernangelpunkt. Infolge ihrer festgestellten Verfassungswidrigkeit bricht das ganze Gebäude in sich zusammen, wie wenn man die Steine eines Fundaments löst.
    Alles hängt hier miteinander zusammen und bezieht sich aufeinander. Sonst wäre es, als hätte man die Berliner Mauer zu Fall gebracht, ohne an dem sonstigen, geschlossenen Unrechtssystem der DDR etwas zu ändern, und es würde mit lauter unsichtbaren Mauern weiterbestehen (ich glaube fast, das ist auch, obzwar unterschwellig, der Fall bis heute). Es muß sich daher immer etwas ganz Grundsätzliches ändern.
    Auch die Gothaer Richter haben hier ein Auge zugekniffen; vollkommen konsequent in ihrem Urteilsspruch waren sie jedenfalls nicht (so konsequent wie ein Sozialgericht eben sein kann).

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    1. @Anonym30. Juni 2015 um 12:09
      Ich möchte aber auch zu bedenken geben, wenn die DDR als Unrechtssystem bezeichnet wird, das man die damalige (und heutige BRD, sowieso) auch als Unrechtssystem bezeichnen muss, denn dort passierte und passiert ähnliche Unrecht.
      Das gilt so ziemlich Weltweit.

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  8. "Sonst wäre es, als hätte man die Berliner Mauer zu Fall gebracht, ohne an dem sonstigen, geschlossenen Unrechtssystem der DDR etwas zu ändern, und es würde mit lauter unsichtbaren Mauern weiterbestehen."

    Um das, gleichsam illustrierend, mit ein wenig Sarkasmus zu würzen: "Wir haben zwar keine steinerne Mauer mehr, doch wenn sie unser Ge-BIET zu verlassen sich entschliessen sollten, sind Sie trotzdem zum Abschuss freigegeben...
    Es werden (nicht nur, aber) immer da Morde verübt und heimlich Leichen wegtransportiert, wo man einen Schatten über die Dinge fallen läßt. Wer wird sanktioniert? Was passiert mit seinem Schicksal? Niemand weiss es oder will es wissen. Ich meine die vollkommene Intransparenz bzw. Desinformation. Jeder hat das Recht auf ein faires Gerichtsurteil vor den Augen der Öffentlichkeit.
    Das Schweigen der Mehrheit spricht immer für sich.

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  9. Und vor allem setzte man nicht blindlings sein Vertrauen in die Meinung der Mehrheit. Gar allzuviele Menschen haben seinerzeit, auf die Mauer angesprochen, ohne mit der Wimper zu zucken, geantwortet: "Ach, das ist alles schon richtig so. Das muss schon sein Bewenden haben." Und danach folgten ellenlange an den Haaren herbeigezogene "Erklärungen", weshalb dem so sei. Einige auf den ersten Blick anständige Menschen argumentieren noch bis auf den heutigen Tag derart geschwurbelt und verdreht, im Rückblick. Doch entweder war man mit der Mauer immer im Unrecht oder immer im Recht - nur eines von beidem ist möglich!!!
    (Bei genauerem Hinsehen erblickt man dieses Denken auf die Mentalität der Menschen, Tier-Zoos tendenziell zu befürworten, übertragen. Ja, gibt man unumwunden zu, Gefangenschaft sei schon eigentlich schlecht - und Wildtiere würden verständlicherweise ihre Freiheit lieben und benötigen. Doch ein grosser, weiter, gut geführter Zoo mit möglichst viel materiellen Spielereien sei doch schon so gut wie... Wie schön man sich das alles zurechtrückt!
    Mensch, als ob es ein bißchen Gefangenschaft/Unterdrückung gäbe! Die ist immer ganz, liebe Leute! Und nicht nur im Falle der armen bepelzten und gefiederten Sklaven geht es dabei längst nicht nur um materielle Versorgung...

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    1. Man darf hier nicht vergessen, dass die Mehrheit nicht immer so denkt wie die Lügenmedien es verbreiten (Propaganda)!

      Die Mehrheit kommt niemals zu Wort, alles was aus den Medienäther strömt, sind geschönte, verfälschete Zahlen und manipulierte Meinungsbilder (Worte). So ähnlich ist es auch bei den Wahlen, die Mehrheit wählt gar nicht mehr und die, die gewählt wurden, bilden sich aus der Masse der Staatsdiener = Beamte, Lehrer, Gewerkschaften, Kirchen - also der ganze faule Abschaum einer Gesellschaft, wählt sich immer wieder selber.

      Einige Ausnahmen bilden, Wirtschaftkonzerne und ein paar geistlose Sklaven, wobei man es letzteren, aus ethisch, moralischen Gründen nicht verübeln sollte. Das nennt die Staats-Medienhure dann "Die Mehrheit oder Masse".

      Und dann wundern sie sich beizeiten, dass wieder mal eine Revolution oder ein Kriegzustand die Runde macht ... Nur die Ursache, erkennen sie bei aller Klugheit nicht! *lol

      Das ist schizophren.

      Gruß
      Jürgen

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  10. Dies noch als Ergänzung, insoweit es dem Ganzen dienlich erscheint:
    Unser Blick auf die Tiere wird immer gebrochen, solange wir sie hinter bzw. vor Gitterstäben betrachten. So versuchen wir Zoos unter anderem zu rechtfertigen, indem wir behaupten, wir lernten die Tiere durch Zoos erst zu respektieren, zu schätzen und zu verstehen, während das genaue Gegenteil der Fall ist. Ihr Blick bricht sich an den "Gitterstäben" wie unserer, und seien diese noch so versteckt. Ein Leben außerhalb ihres natürlichen Lebensraums, der Wildnis, ruft ganz andere Verhaltensweisen hervor.
    Und ferner, der Punkt mit dem "Auswildern": erstens ist nicht hundertprozentig geklärt, wie gut das funktioniert, und zweitens könnten nicht nur die Wilderer ohne das ursprünglich erfahren, was ihr Geschäft anrichtet - für die gesamte Natur. Jedoch es steckt ein grosses Geschäft - hinter beidem.

    Weshalb schmücke ich das derart aus, was doch so fern unserer eigentlichen Thematik zu liegen scheint? Lieben Hartz-4-Empfänger das wilde Element? Einige sicherlich; - doch geht es mir nur darum, wie selbstverständlich, wie unhinterfragt wir gewisse Prinzipien unseres Lebens so dahingehen lassen.
    Wenn Hartz-4-Empfänger nicht mehr als "Hilfebedürftige" abgekanzelt werden würden, könnte einigen schockartig aufgehen, wie sie selbst die ganze Zeit sich nur an Gittern gestossen haben, EGAL AUF WELCHER SEITE, mit jenem klarem Blick zuvor, der demjenigen eines verklärten Trinkerantlitzes gleicht.

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  11. Hallo Ralph...hatte Dir ca vor einer Woche eine Mail dazu geschrieben, wo ich mich direkt an Dein Jobcenter gewand habe. Diese Mail enthielt auch den Brief an Dein Jobcenter. Als Info. Hoffe Du hast sie gelesen, ansonsten liegt sie bei Dir noch irgendwo im Mail Postfach. SO kann ein Jobcenter nicht mit einem Bürger umgehen, es sei denn es stell sich auf die Seite der Verfassungsfeinde.

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  12. Es ist mir unbegreiflich, dass Sie sich jetzt erneut den Jobcenter-Maßgaben entsprechend verhalten wollen um erneut die Folgen davon öffentlich zu demonstrieren.

    Erst recht verstehe ich nicht, weshalb Sie noch immer den Hinweis von Marcus, 29.05.2015, 03:30 Uhr, hinsichtlich der Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde ignorieren.

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    1. Jens Berger (Nachdenkseiten) formulierte am 29.05.2015 (in anderem Zusammenhang):
      „Wer den Sumpf trocken legen will, darf bekanntlich nicht die Frösche fragen. (…) Es ist an Naivität kaum zu übertreffen, wenn man nun glaubt, dass diese Frösche doch tatsächlich jemanden wählen könnten, der ihr Feuchtbiotop abschaffen will. (…)“

      Ich meine, dieses Prinzip gilt auch hier: Wer glaubt denn allen Ernstes, ausgerechnet die Mitarbeiter des Jobcenters, die die Sanktionen verhängen, ließen sich nun dazu bewegen, die Sanktionen auszusetzen?!?!

      M. E. lässt sich das gegenwärtig nur über den Rechtsweg anstreben (nachdem auch die Partei DIE LINKE – angesichts des ersten Erfolges auf dem Weg zum Verfassungsgericht – meines Wissens noch nicht einmal ein entsprechendes Sanktionsmoratorium im Deutschen Bundestag beantragt hat,)

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    2. Lieber Anonym.
      Es war nicht nur ein Hinweis. ich habe sogar zweimal Schreiben an das Bundesverfassungsgericht mit formuliert, und zweimal mit Ralph deswegen telefoniert. Nach der letzten Sanktion habe ich die Verfassungsbeschwerde noch aktualisiert und Ralph per Mail gebeten, mir seine Meinung mitzuteilen. Offensichtlich - was ich ausdrücklich respektiere - will er einen anderen Weg gehen. Ob das der bessere Weg ist will ich nicht beurteilen.
      Liebe Grüße
      Marcus .

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    3. Lieber Marcus, lieber Anonym, ich bin am Thema - aber langsam ...

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  13. … Und es wird mir auch immer rätselhaft bleiben, wie es denn eigentlich „möglich“ war, der Mehrheit der Menschen derart „ins Hirn zu scheißen“, dass es den Betroffenen danach nicht mehr möglich ist, selbst zu denken … sondern stattdessen nur noch selbst schädigende Ansichten zu vertreten…

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  14. Hallo Ralph,

    lass doch mal deine Anwälte prüfen, inwieweit das Jobcenter und die Behörden im Rahmen der geltenden Strafgesetze zur Aufhebung der Sanktionen gezwungen werden können.

    In meinen Augen stellen die Eingliederungsvereinbarungen per Verwaltungsakt und die daraus resultierenden Sanktionen bereits den Straftatbestand der Nötigung dar.
    Des weiteren wird auch bei dir von den Behörden gegen ihre Verpflichtung Menschen in Not zu helfen - ohne die Notlage zu vergrössern - konstant und in eklatanter Weise verstossen.

    Ich hoffe das du auf diesem Weg etwas erreichen kannst, denn nur ein lebender Ralph Boes kann etwas bewegen. Wenn du verhungerst hilft das nur den Sozialdiktatoren.

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  15. "Man darf hier nicht vergessen, dass die Mehrheit nicht immer so denkt wie die Lügenmedien es verbreiten (Propaganda)."

    Jürgen, hier bin ich ziemlich misstrauisch. Jegliche Propaganda hat immer mindestens einen Sender und einen Empfänger. Der Empfänger muss zumindest halbwegs auf einer Wellenlänge mit dem Sender liegen, damit die Botschaft wie gesendet ankommt.
    Man kann, zumindest auf diesem Wege, niemanden vollkommen manipulieren; jeder ist immer auch ein eigenständiger Mensch. (Bei allen heutigen, obzwar sehr perfiden, Fersehlügen wirkt das Internet als riesiges Korrektiv eines eigentlich fortschrittlichen Informationszeitalters; all das gab es natürlich nicht zu Göbbels Zeiten.)
    Der "Reichtum", selbst der anderen, wird ALLGEMEIN geschützt und gefördert, während man die "Armut" vor sich selbst beschämt; ausserordentlich unethische Institutionen wie Zoos werden, publikumswirksam wie eh und je, nach wie vor hinlänglich begünstigt und gefördert, oder kaum die Kinder über die laufenden miesen Praktiken aufgeklärt, was mancherlei entschuldigen würde; Fussball-WMs in offen die Ärmsten der Armen schikanierenden Ländern finden reissenden Absatz, unter anderem gerade auch in Deutschland.
    Und obendrein: Hartz 4 wird gesellschaftlich ziemlich tabuisiert, obwohl Arbeit ein solches unliebsames Thema nun auch wieder nicht ist oder sein müßte. Darunter nicht einmal die Ängstlichsten oder Dümmsten, nicht einmal immer die großen oder halbgroßen Profiteure des Systems. Selbst in meinem Verein: einmal direkt auf das Thema Hartz 4 hin befühlt, positionieren sich viele der mir sonst sehr gewogenen, symphatischen, eigentlich recht klarsichtigen, mit meiner Situation ziemlich vertrauten Kollegen klar auf seiten des Systems. Unter vier Augen sogar. (Nebenei: ich leide psychisch ausserordentlich unter dieser eisigen Stille,ein Eis, welches man besser nicht aufbricht. Was kommt darunter zum Vorschein, und warum redet man nicht über scheinbar Offensichtliche, "logisch zu betrachtende" Dinge, die außerdem auch noch zweckmäßig, ja gut sein sollen? Fragen über Fragen!)
    Sehr viele aus meinem weiteren Umfeld, welche sich die ehemalige DDR in schönen bunten Farben malen; einige Rufe nach Hitler sogar werden wieder laut oder sind nie richtig verstummt!
    Sogar hier auf dieser Seite findet sich unter den Kommentatoren, soweit sie sich zu erkennen geben - vielleicht auch am Stil auszumachen sind - häufig ein harter Kern; alles andere schaut gelegentlich vorbei, treibt sich herum, streut bisweilen sogar böse Saat. Das mag auf mancherlei Ursache beruhen, und ich kann mich gerade hier sehr getäuscht sehen - aber es ist jedenfalls mein Eindruck.
    Nehme ich das alles zusammen, muss ich feststellen: WENIGE jedenfalls stehen nicht hinter allerdem. Bin ich ein solcher Schwarzseher? Auf dem anderen Auge so blind?

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    1. Hallo Anonym,

      sicher ist die Situation in deinem Freundeskreis (Verein), nicht leicht für dich. Viele Menschen sind durch das System und ihre systemnahe Erziehung mißgebildet (geistig) worden. Diese Mißbildung lässt sich nicht einfach wegpusten oder mit ein paar richtigen Argumenten beseite schieben. Du kannst es versuchen, aber du wirst scheitern.

      Versuche den richtigen Weg zu wählen und betrachte deine Freunde eher als das, was sie sind: Spielkameraden

      Diese Hitlerrufe zeugen auch von Mißbildung, denn auch vor Adolfs Zeiten hat die Mittelschicht gelitten und in Adolf einen neuen Helfer ihrer Probleme entdeckt. Dass sie dadurch in die Fänge dieser Verbrecher gerieten, war ihnen scheinbar egal, Hauptsache sie konnten ihre Geschäfte wieder erfolgreich führen.

      Es spielt aber keine Rolle in welchem System man sich befindet, solange die Unvernunft herrscht, wird es immer Menschen geben die darunter zu leiden haben und welche, die davon profitieren, letztere bilden die Kriminelle-Mehrheit ...!


      Gruß
      Jürgen

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    2. Habe den folgenden Kommentar, der ganz unten angehängt war, weil er hier hin gehört, hierher verschoben.
      RB:

      Anonym 5. Juli 2015 um 23:31

      "Versuche den richtigen Weg zu wählen und betrachte deine Freunde eher als das, was sie sind: Spielkameraden"

      Ich fürchte nur, Jürgen, es gibt hier kein grobes Richtig-Falsch-Schema.
      Ich unterstelle IHNEN das nicht, aber: auch wir "Abweichler" sollten uns immer wieder daraufhin untersuchen, keiner ausschließlichen Ideologie aufzusitzen, wannimmer wir unser Gedankengut unter den Leuten verbreiten. Nicht nur die "Systemlinge" können das - wir könnten das auch!
      Jeder Mensch kann sich entwickeln, sich wachsen; im Gespräch färbt immer etwas von dem Einen auf den Anderen ab, vermengt und durchdringt sich (schon unbewusst). Meine Meinung ist ebenso wie diejenige z.B. der meistenmeiner Vereinskollgen veränderlich - wofür ich bürgen würde -, und das ist grundsätzlich erst einmal positiv zu werten, denn es verhindert Starrheit, da es das Denken biegsamer werden läßt. Eine Diskussion hat per se prinzipiell ihre eigene Berechtigung, obwohl es wie fast immer auf das WIE ankommt, (der qualitative Gesichtspunkt). Insofern wäre es einfach falsch zu sagen, einer solchen sei richtigerweise auszuweichen (auch wenn ich Ihren Rat sehr zu schätzen weiß).
      Wer allzuviel jammert wie ich mitunter im Fall bin, schafft damit eine Trennmauer zwischen sich und dem Teil der Welt, den es betrifft. Hier ist einige Selbstkritik angebracht. Ohnmächtig, machtlos, verantwortungslos - das liegt gar nicht weit voneinander. Und obwohl ich in der Sache gar nicht so unrecht haben muß, ja wahrscheinlich recht oft etwas Richtiges treffe, liegt doch die sehr viel eigentlichere Problematik in der Herausbildung bzw. Aufrechterhaltung eines entsprechenden Bewusstseins.
      Da es nur EIN Bewusstsein gibt - und keine Bewusstseine -, da zudem wir alle doch mehr oder weniger die kaum mehr vorhandene Vorbildfunktion der Politiker, vieler Richter, Anwälte, kurz der Staatsträger beklagen, müssen wir unsere Vorstellungen von einer besseren Welt vorbildhaft leben, oder auch wir hätten seinen Sinn nicht verstanden. Den Sinn des Vorbilds! Suchen wir es zuerst in uns selbst - eine andere Wahl haben wir nicht, wenn wir es ernst meinen.
      Was nicht heißt, das Ralphs und unser großes Anliegen damit entfiele, sondern beides trifft sich vielmehr.

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  16. Lieber Ralph,
    in dem Schreiben v. 16.6.15, wo oben steht "(Sanktion)", steht etwas von "Beendigung des Leistungsbezugs" nach dem 30.6.15; soll das heißen, daß ein Weiterbewilligungs-Antrag für die Zeit ab 1.7.15 noch nicht gestellt wurde? Die wichtige Information, ob dieser Umstand vorliegt, erfährt man leider nicht aus den präsentierten Schreiben.

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    1. Antrag ist gestellt, aber etwas später. Da ich bei Sanktionen ja nicht darauf achten muss, dass kein Zahlungsverzug eintritt, habe ich mit einem Weiterbewilligungsantrag theoretisch bis zum Ende des Monats, ab dem er gelten soll, Zeit. Er wurde allerdings am 30.06. gestellt.

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  17. Zum Thema Unterschriften kann man hier unter anderem nachschauen:
    http://heimatundrecht.de/unterschriftspflicht
    MfG

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  18. Liebe Betroffene,
    es ist an der Zeit die eigene Rechtsstellung mit der "Staatsangehörigkeit: Deutsch" oder seltenen "deutschen Staatsangehörigkeit" zu hinterfragen und zu prüfen. Staat- und Staatenlose werden von der Lagerverwaltung "BRD" i.A. fremdverwaltet. Wen wundert es dann im Sachen- und Handelsrecht so behandelt zu werden.
    MfG

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    1. Lieber Anonym - das ist HIER kein Thema! Wer sich, wie ich, auf das Grundgesetz beruft. sollte die BRD akzeptieren! Es geht mir NIE um formaljuristische Argumente, sondern um den Geist des Ganzen. Und durch das Grundgesetz ist die BRD weit in der Zukunft verankert! Wer hinter das GG zurückgeht und auch nicht begreift, welches Potential es in der Behandlung der derzeitigen schiefen Strukturen hat, hat es nicht begriffen.
      Da diese Diskussion aber meist endlos ist, bitte ich, zu verzeihen, dass ich derartige Mitteilungen nicht mehr veröffentlichen werde. :-(
      :-)

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  19. Bitte, bitte, lieber, lieber, geliebter Ralph Boes!! NO, NO und nochmals NO, SIR!!! Sie DÜRFEN NICHT aufgeben!!!!
    NO, SIR!!! Bitte bleiben Sie bei uns! Stellen Sie sich bitte nicht selbst in die Schusslinie!!!

    Diese Zombies werden nicht zögern, Sie abzuschießen!!!!

    Lieber Ralph Boes, ich bitte Sie von ganzem Herzen: Bitte bleiben Sie bei uns und auf unserer Seite!!!!

    Ihre S. H.

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  20. … Dass Sie, was Tausende im Verborgenen trifft, öffentlich machen, heißt in letzter Konsequenz, dass Sie nun öffentlich verhungern werden.
    Sehr geehrter Herr Boes, ich weigere mich hiermit GRUNDSÄTZLICH, zuzustimmen, dass auf dieser Welt Menschen (ob im öffentlichen Raum oder „im Verborgenen“) dem Hungertod „überlassen“ werden.
    Ich weigere mich hiermit GRUNDSÄTZLICH, mich denen anzuschließen, die es offensichtlich „ganz normal“ finden können, dass man Menschen verhungern lässt.
    Es dürfte inzwischen bekannt sein, dass Menschen WELTWEIT nicht mehr verhungern müssen.

    ES IST GENUG FÜR ALLE DA.

    Wer – aus welchen Beweggründen auch immer – sich „berechtigt“ fühlt, seinem Mitmenschen das zum Leben Notwendige vorzuenthalten, ist HEUTE definitiv ein MÖRDER!!!!

    S. H.

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    1. DAS wird die spannende Frage: Ob ich verhungere, oder ob es ein Einlenken gibt ...

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  21. "Eingliederungsvereinbarung" per Verwaltungsakt = Nötigung

    Androhung von Kürzung oder Wegfall des Existenzminimums!

    § 240 StGB
    Wer einen Menschen rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

    Die Nötigung ist ein Straftatbestand. Geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung.

    Ein Übel stellt einen Nachteil dar. Rechtsmäßige Nachteile stellen also auch ein Übel dar. Um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen, wird jedoch ein empfindliches Übel vorausgesetzt. Empfindlich ist ein Übel, „wenn der in Aussicht gestellte Nachteil mehr als nur unerheblich ist und seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Verlangen des Täters zu motivieren“. Mithin ist unter einem empfindlichen Übel „jede über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehende Einbuße an Werten bzw. die Zufügung von Nachteilen zu verstehen“.

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  22. Erörterungstermine finden unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Da wird manchmal eine Sprache gesprochen (auch vom Richter/ bzw. von der Richterin), die bei öffentlichen Sitzungen nie benutzen werden würde. Es kann durchaus auch zu mehr oder weniger verkappten abwertenden Angriffen auf deine Ansichten oder auf dich selbst kommen. Das muss nicht so sein, aber besser du rechnest damit, damit du nicht von so etwas überrascht wirst. Geh auf so etwas garnicht ein, lass dich nicht provozieren. Oft gehts bei solchen Terminen darum, dass die Klage zurück gezogen werden soll oder das man dir irgendeinen Vergleich anbietet. Wenn du das nicht annimst, kann es sein, dass sie dir eine Strafe wegen Rechtsmissbrauch androhen. Dir sollte vorher klar sei, ob du diese Klage durchziehen willst oder nicht. Wenn sie merken, dass sie dich nicht verunichern können, wird es schnell routinemäßig.

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    1. Danke für die Warnung ...
      So ungefähr stelle ich mir das ebenfalls vor ... :-(
      An eine positive Überraschung wage ich gar nicht zu denken ...

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  23. Lieber Anonym, weshalb so beleidigt? Was hat Ralph Boes mit Ihrer "Staatenlosigkeit" zu tun? - der hat sie ganz sicher nicht erfunden.
    Soll Ralph jetzt jeden einzelnen persönlichen Wunsch erfüllen? Muß er das sogar? Grundsätzlich natürlich nicht, und im Besonderen nicht, weil ihm aufrichtig jedwede Sklaverei verhaßt und seine Arbeit ja ganz in diesem Sinne gefaßt ist!-

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  24. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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