x
Liebe Freunde,
x
N e u l a n d -
x
hiermit eröffne ich die siebte - und voraussichtlich auch die letzte - Jahresseite der Webseite Grundrechte-Brandbrief.de. Wer weiß, was dieses Jahr uns bringt.
x
Es ist ein eigentümliches Gefühl, dieses siebte Jahr der Webseite hier zu eröffnen. Mit ungefähr sieben Jahren habe ich gerechnet, bis der Impuls, aus dem ich den Brandbrief geschrieben habe, so weit gediehen ist, dass er Früchte tragen kann. Und jetzt wird das Bundesverfassungsgericht tatsächlich in diesem Jahr entscheiden.
x
Ich hoffe für uns alle, dass die Entscheidung gut ausfällt und das schändliche Hartz-IV-Unrechtsregime damit beendet wird. Ganz undenkbar ist das in meinen Augen nicht. Es sind so viele Umbrüche: in "Europa", in Amerika - aber auch in Deutschland, die die alten Mächte in die Defensive zwingen ... da KANN es sein, dass das Bundesverfassungsgericht ein deutliches Zeichen im Sinne der Befestigung unserer Verfassung setzt!
x
Wie immer es entscheidet, ist unsere Aufgabe dann aber noch nicht erfüllt. Schon seit 2014 sind wir hier in Berlin dabei, für die Erneuerung der BRD an ihren eigenen Idealen zu wirken.
Mal sehen, was aus den DARAUS erfolgenden Aktionen wird.
x
Euer Ralph
xx
x
Sag doch einfach, ich habe keinen Bock mehr. Sieben Jahre sind genug und ich habe keine Ahnung mehr und Kraft. ich überlasse meine Entscheidungen des Lebens nun denen, die damit ihr Geld verdienen - den Richtern und Führern. Sag doch einfach, Ich habe es satt. Welche Muschel kann Perlen in kürzester Zeit zaubern? Es ist ein viel längerer Weg als sieben Jahre zu absolvieren, wenn die Überzeugung mit der Kurzlebigkeit von Waffen abgeglichen wird. Sag doch einfach, dass Dir das Kind der Freiheit entgleitet, und sage nicht, Du hofftest für Alle, wenn in Dir eine singuläre Hoffnung auf Weltgerechtigkeit innewohnte, die enttäuscht das letzte Jahr einzuläuten bereit ist. Ein Leben bestimmt sich nicht durch Ankündigungen, sondern durch Beständigkeit der Werte, der Aktiven und der Passiven, die man gewillt ist durchzustehen und durchzusetzen.
AntwortenLöschenSieben Jahre sind keine Zeit, wenngleich sie auch mit Herzblut gewürzt sind. Der Tag der Wahrheit ist immer der Letzte eines Lebens. Und wie kommt es da, dass Unser Tun eine Lüge gewesen sein könnte. ?
Wenn Wir also für etwas streiten, dann ist der Weg nicht aufzugeben, auch wenn Wir schwach werden. Der Kardinalfehler besteht im Ausweichen auf NEULAND, dass das Bisherige wegfegen soll.
Um es nochmal zu Artikulieren:
ES GIBT KEINE ANDERE WELT als Unsere: UND KEINE FRIST, zu der eine Idee endet - außer geschürrte Selbstzweifel.
Frohes Neues Jahr.
mArcus
Lach - ja klar hört die Auseinandersetzung um die Wahrheit und Freiheit nicht auf ... Aber der BRANDBRIEF hat auf eine Klärung durch das BVerfG gezielt - und diese wird in diesem Jahr laufen. Danach müssen andere Mittel ergriffen werden. Dieses andere Mittel ist schon in
Löschenhttp://artikel20gg.de/Texte/2016-05-29-RB-Vortrag-zum-Fest-Grundeinkommen-Abstimmen.htm
beschrieben. ;-)
Lieber Ralph .
LöschenLiest Du eigentlich auch manchmal die Kommentare, oder reproduzierst Du nur Deine Ideen von einer idealistischen Zukunft in immer anderen Gewändern.
Dein "Lach" jedenfalls hat mit meinen Überlegungen zu Deiner Ankündigung eines Neulandes bei mir nur ein Kopfschütteln ausgelöst.
Du sagst, der BRANDBRIEF habe nur auf eine Klärung durch das BVerfG gezielt. Das mag sein.
Ich zitiere aus Deinem zweiten Brandbrief:
". ich habe beschlossen, die Aktion zu Ende zu führen.
Das aber nicht dadurch, dass ich jetzt einfach etwas anderes mache als bisher ...
Das wäre Flucht. Das wäre Verrat.
Sondern dadurch, dass ich es jetzt anders mache als bisher!..."
Diese Selbstzweifel meinte ich, als ich schrieb:
"ES GIBT KEINE ANDERE WELT als Unsere: UND KEINE FRIST, zu der eine Idee endet - außer geschürrte Selbstzweifel..."
Meine Kritik solcher Vorgehensweisen, die immer mit neuen Problemen verbunden sind stützt sich auf die Erkenntnis, dass ein Problem erst dann gelöst ist, wenn der Beweis dafür erbracht ist. Wer die Parameter aber immer verändert, der trägt zwar zum Problem bei, nicht aber zur Lösung.
"Andere Mittel" zu ergreifen ist eine Vorstellung, die aus Unsicherheit Gewalt generieren soll - oder innerhalb des Karussells das Pferd für ein Reh tauschen will. Das Rad dreht sich genau deshalb im Kreis, weil die Protagonisten sich immer wieder zum Spiel bereit erklären. Und wenn nicht, dann wird halt die Aktion zur Ersatzreligion erklärt, und ein neuer Schauplatz propagiert.
Das Problem mit der Würde des Menschen ist fiskalisch und auch durch eine echte Verfassung nicht zu lösen.
Das Leben hat seine eigenen Mittel zur Liebe, die einfach macht.
So, jetzt kannst Du mich hängen, lieber Ralph, da ich Deinem "Lach" einen Wert zugeordnet habe.
Die allerbesten Grüße
mArcus
Alles gute im neuen Jahr, Ralph. Ob diese 7te Seite, das 7te Jahr das letzte ist vor einer möglichen Sanktionsabschaffung, ist aber noch sehr fraglich. Ich sags mal so: der Kampf in Hartz IV, wird damit nicht beendet sein. Bereite Dich also auf eine 8te, 9te oder 10te Seite vor. es wird noch sehr viel zu tun geben um wenigstens dieses Hartz IV Unrechtssystem zu entschärfen. Das System der Unterdrückung durch Gerichte, Staat und Politik, durch korruption in diesen Institutionen, durch Eliten und dem Kapitalismus bleibt ja weiterhin noch bestehen.
AntwortenLöschenR.B.: "... die siebte - und voraussichtlich auch die letzte - Jahresseite der Webseite Grundrechte-Brandbrief.de." – Da ist aber jemand sehr zuversichtlich, dass sich jetzt alles in "Wohlgefallen" auflöst. Die Wahrheit ist aber, die Arbeitslosigkeit nimmt jedes Jahr immer mehr zu - nicht nur in Deutschland, sondern weltweit - folglich müssen die abartigen Methoden der Bundesagentur für Arbeit immer mehr perfektioniert und verschärft werden (9. SGB II-ÄndG = Wie viele Finger halte ich hoch, Winston?). Diejenigen, die das Buch Nineteen Eighty-Four von George Orwell kennen, wissen was diese Frage bedeutet. "Wie viele Finger halte ich hoch?" ist auch eine Frage die von einem sogenannten Kundenbetreuer in den Jobcentern gestellt wird, wenn ein Arbeitsloser es wagt im Jobcenter aufzumucken.
AntwortenLöschenR.B.: "Und jetzt wird das Bundesverfassungsgericht tatsächlich in diesem Jahr entscheiden. Ich hoffe für uns alle, dass die Entscheidung gut ausfällt und das schändliche Hartz-IV-Unrechtsregime damit beendet wird." – Das Bundesverfassungsgericht ist doch schon lange zu einer Karnevalsveranstaltung mutiert, in denen Leute in roten Kostümen sitzen und Urteile sprechen an denen sich unsere gewählten Büttenredner in Berlin aber nicht mehr halten. Aber so weit wird es ohnehin nicht kommen, denn man muss sich nur das Vorwort von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D., im GG der 46. Auflage einmal aufmerksam durchlesen: "Das Grundgesetz ist die Verfassung der Deutschen. Mit diesem Dokument gibt sich ein Volk die rechtliche Grundlage des Zusammenlebens, setzt den ursprünglichen Geltungsgrund für seine gesamte Rechtsordnung." – Diese Verfassung gilt natürlich nicht für Hartz IV Bezieher, denn Hartz IV Empfänger müssen einen Vertrag im Jobcenter unterschreiben und damit ist klar, dass sie keine Staatsbürger mehr sind und das Bundesverfassungsgericht auch nicht zu ihren Gunsten entscheidet. Echte deutsche Staatsbürger haben mit ihrer Geburt oder durch Einbürgerung nämlich automatisch schon einen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossen und müssen deshalb auch keinen Vertrag mit einer staatlichen Behörde mehr abschließen. Darüber scheint aber auch noch niemand gestolpert zu sein, dass man einem Hartz IV Bezieher nicht erst mit seiner Unterschrift auf der Eingliederungsvereinbarung die Staatsbürgerschaft und damit seine Rechte entzogen hat sondern die Staatsbürgerschaft schon nach der ersten Meldung im Jobcenter entzogen ist, denn wie ich ja erwähnte, ein echter Staatsbürger muss in einer staatlichen Behörde keinen Vertrag unterschreiben.
R.B.: "Hartz-IV-Unrechtsregime" – Zur "Ehrenrettung" von Peter Hartz muss man aber sagen, dass er später in seinem 2007 erschienenen Buch 'Macht und Ohnmacht' geschrieben hatte: "Herausgekommen ist ein System, mit dem die Arbeitslosen diszipliniert und bestraft werden" und er sagte auch "Nicht überall wo Hartz drauf steht, ist auch Hartz drin".
Nun gut, damit, und das sein Name mit diesem unmenschlichen System auf ewig in Verbindung gebracht wird, muss Peter Hartz alleine fertig werden. Man könnte auch sagen: Wer sich mit den falschen Leuten einlässt, der hat es eben nicht besser verdient, dass sein Name und seine Person ins Lächerliche gezogen wird.
Bevor ich es vergesse. Hartz-IV-Bezieher bekommen ab Januar 2017 ja fünf Euro mehr im Monat. Da kann man ja nur hoffen, dass die Hartz-IV-Bezieher mit diesem neuen Reichtum vernünftig umgehen. Wenn Hartz-IV-Bezieher diese 5 Euro jeden Monat sparen, dann können sie sich in 5 bis 7 Jahren sicherlich ein neues Fahrrad oder eine kleine Waschmaschine kaufen. Hartz IV Empfänger und die unzähligen Lohnsklaven sollten auch niemals vergessen wem sie ihr schönes Leben zu verdanken haben – also "Ein Hoch auf die soziale Arbeiterpartei SPD".
INGO
Diese 5 Euro mehr für Harz4 Bezieher sollen (müssen?) wahrscheinlich nur diese Inflationsrate oder so ausgleichen !?
LöschenWas nützt mir in 5-7 Jahren ein "neues Fahrrad" (bin schon aufgrund,gesundheitlicher Gründe und Verkehrslage ewig nicht mehr mit einem gefahren) und eine "kleine" Waschmaschine....auch ich möchte mit Qualität leisten und was soll in 7 Jahren, da bin ich vermutlich eh tot.
LöschenMich kotzt mittlerweile diese ganze Gesellschaft an wie sie wieder total rechts wird,sicher wirds diesmal noch schlimmer als 1945 denn die anderen Länder werden sich diese Arroganz auch nicht mehr bieten lassen bzw. die Menschen weltweit, wovon der größte Teil in bitterer Armut lebt!
Ralph,nach meinem Rechtsempfinden gebuehrt Dir schon jetzt das Bundesverdienstkreuz!
AntwortenLöschenVielen Dank fuer Deine Aufklaerungsarbeit und die von Dir gestarteten Kampagnen
Es eruebrigt sich mitzuteilen, dass Du viele Unterstützer hast obwohl von vielen Stellen auf Dich eingedroschen wirst!
Ja, lieber Ingo - der Widerstand muss weitergehen ..
AntwortenLöschenIn einem einschlägigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1954 hieß es schon: "Mit dem Gedanken des demokratischen Staates wäre es unvereinbar, dass zahlreiche Bürger, die als Wähler die Staatsgewalt mitgestalten, ihr gleichzeitig hinsichtlich ihrer Existenzsicherung ohne eigenes Recht gegenüberständen" (BVerwGE 1/161 f.).
LöschenINGO
Ach Ralph...
AntwortenLöschenSanktionen wird es im April 2017 wohl nicht mehr geben, wenn dass BuVerGe entschieden hat (hey...einfach mal positiv denken, ok!? ;)).
Dennoch bleibt viel Arbeit übrig, und du uns -ein Glück- erhalten!
Viel Erfolg fürs neue Jahr! Wir packen jetzt das BGE an!
Gr. Artjom
Also,wenn die Richtervorlage und die derzeit anhängige Klage wirklich zur Abschaffung von H-IV fuehren sollte,haette ich einen weiteren Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten: Ralph Boes!
AntwortenLöschenImmerhin ist er vor 6 Jahren bereits am Schloss Bellevue vorstellig geworden...
Auch dir weiterhin Glück und Gesundheit und Erfolg wünsche,
AntwortenLöschenich glaube nicht das das BVerfG für uns entscheidet. Weil es eben zum System gehört. Wir haben keine Gewaltenteilung, da wo jede Gewalt die andere überwacht. Es sind Seilschaften. Ich hoffe aber das ich mich irre, jedoch kenne ich dieses System schon lange genug. Warten wirs ab....
im Übrigen gabs letzten -glaub auf 3sat war es- eine Doku übers Geldsyste. sehr aufschlussreich
gruss
Lieber Herr Boes,
AntwortenLöschenim Frühjahr 2012 hatte ich zum Thema „Hartz IV“ auf youtube Ihren Film gesehen (Titel: 17.02.2012 HARTZ4 ZIVILER UNGEHORSAM MIT RALPH BOES / Link: https://www.youtube.com/watch?v=hc-banXWUs4).
Meine psychische Verfassung änderte sich daraufhin so ähnlich wie auf Ihrem Neujahrsbild für 2017 (Blickrichtung des Fotografen: Himmelsrichtung Ost; also NACH Mitternacht / VOR Sonnenaufgang.)
Dass eine Bundesregierung ohne nennenswerte Widerstände die Axt an den Sozialstaat setzen konnte, hatten wir bis dahin ja bereits mehrere Jahre lang erleben und ertragen müssen.
Selbst die Linkspartei hatte argumentiert, sie könne nichts dagegen tun, weil nur Betroffene klagen können. Jeder Betroffene wusste, dass es bereits bei 30%iger Sanktion mit dem Begleichen von Stromrechnungen eng wird …; UNVORSTELLBAR also, den Weg durch die Gerichtsinstanzen zu schaffen, ohne auf diesem Weg in der Obdachlosigkeit zu landen.
Lieber Ralph Boes, für Ihr überaus großes Durchhaltevermögen (das ohne Ihre Freunde und Unterstützer über so lange Zeit ganz sicher nicht aufrecht zu erhalten gewesen wäre) danke ich Ihnen sehr herzlich und verneige mich vor Ihnen zutiefst!!
Auf die bundesverfassungsrichterliche Beantwortung der Frage, ob es einer Bundesregierung in einem Rechtsstaat erlaubt ist, den Mitarbeitern der Jobcenter die Befugnis zu erteilen, die jedem Staatsbürger per Verfassung garantierten Grundrechte per Sanktion entziehen zu dürfen, bin ich sehr gespannt.
Mit herzlichen Grüßen und Glückwünschen für 2017
Ihre rad
Korrektur zu meinem Kommentar vom 01.01.2017, 22:15Uhr:
AntwortenLöschenDass es keinen „nennenswerten“ Widerstand gegeben hätte, nehme ich selbstverständlich - und hiermit auch ausdrücklich um Entschuldigung bittend - zurück:
Zu nennen waren bis dahin aus meiner Sicht UNBEDINGT:
Oskar Lafontaine (der sich Gerhard Schröder nicht gebeugt hat)
Prof. Heiner Flassbeck (der hinter Lafontaine stehende Staatssekretär)
Albrecht Müller, Jens Berger (NachDenkSeiten).
(Die Liste wurde, nachdem ich Sie entdeckt hatte, dann immer länger…)
So wäre Ihr Weg ohne Wolfgang Nešković wahrscheinlich undenkbar gewesen…
(… zumindest hätte ich Ihren Brandbrief OHNE die Veröffentlichung des Streitgespräches zwischen Wolfgang Nešković und Prof. Dr. Uwe Berlit [Titel: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig? Streitgespräch 25.6.2013 / Link: https://www.youtube.com/watch?v=G_hOshhYj2c ] wahrscheinlich nicht unterschrieben, …)
… Ich danke jedenfalls sehr herzlich ALLEN Beteiligten!!!!
Ihre rad
(P.S.:
AntwortenLöschenWeshalb kommt mir angesichts Prof. Berlits zynischer Argumentationen Adolf Eichmann in den Sinn, wenn ich an die Kinder von „Hartz-IV“-sanktionierten Familien denke?!?!
rad)
@ Ralph Boes (from rad)
AntwortenLöschen„WENN man einem Mann trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag.
Wenn man ihm NICHT trauen kann, ist ein Vertrag überflüssig.“
(Jean Paul Getty)
Sehr geehrter Herr Boes,
AntwortenLöschendie staatlichen Behörden verletzen in der Verwaltung von “Empfängern staatlicher Unterstützung“, nicht nur Art. 1 und Art. 7, sondern auch Art. 3 des GG.
Sie könnten Ihre Klage daher um ein unbestreitbares und entscheidendes Argument ergänzen, dass Bundesverfassungsrichter, ansonsten wahrscheinlich niemals beachten werden.*
Mögen Sie die Richter darauf hinweisen, dass andere `Empfänger staatlicher Leistungen`, sehr viel besser behandelt werden?
(Die i. d. S. bekannte – unwidersprochene und unwiderlegbare - Missachtung der Verfassung wurde bereits 2008 von Richtern oder zuletzt mit der WZB-Studie (2016) festgestellt.*
Gemeint sind die Leistungsempfänger, die sich selbst und eigene bildungspolitische Ziel verwirklichen wollen, dafür eine Privatschule (Ersatzschule) gründen, und staatliche Unterstützung erwarten:
Diese Leistungsempfänger
erhalten mehr Finanzhilfe,
müssen keine Eigenleistungen zeigen,
dürfen unbegrenzt „hinzu verdienen“,
können dazu andere zu Leistungen (Geld und Mitarbeit, ...) verpflichten, die dabei § 138 BGB (Wucher) oder Art. 7 IV3 (Sonderungsverbot) verletzten.
müssen weder Kontrollen noch Konsequenzen/Sanktionen fürchten,
Gewinne und Vermögen erwirtschaften*
dürfen nach Rechtsverstößen sogar auf noch mehr staatliche Unterstützung hoffen,
dürfen sich jeder ernstzunehmender staatliche Einmischung/Aufsicht verwehren
bleiben vollkommen autonom
haben sogar erhebliche Wettbewerbsvorteile (Recht auf freie Schülerwahl, Kündigungsrecht)
müssen keine transparente Rechenschaft (Einnahmen/Ausgaben) ablegen.
Stattdessen verzichtet der Staat darauf, deren Existenzminimum („Regelbedarf“, notwendige Schülerkosten) festzustellen.
(Abgesehen davon, dass der Staat nur verpflichtet wäre, das Existenzminimum des Ersatzschulwesens zu gewährleisten, d.h. das Überleben einer Privatschule wäre ausreichend.)
…
...
Die verfassungswidrige Verwaltungspraxis und Missachtung der Interessen der Allgemeinheit lässt sich wahrscheinlich nur mit dem Eigeninteresse und/oder Mitverantwortung der Entscheidungsträger erklären.
Viele Staatsdiener aus Politik und Behörden, haben mit diesen Empfängern staatlicher Leistungen eigene (Schul-)-Verträge abgeschlossen, ihre Aufgaben vernachlässigt, Amtsdelikte begangen, Recht gebeugt, oder fördern diese, das GG verletzende, Verwaltungspraxis durch Schweigen.
Es wäre im Interesse der Allgemeinheit und des GG, wenn auch diese bekannte Verwaltungspraxis mit Ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die Chance auf Beachtung finden könnte.
Denn obwohl die Missachtung des Verfassungsverbotes durch Richter und zuletzt durch die WZB-Studie festgestellt und von Medien beachtet wurde, folgen seitens der Zuständigen und vom Volk bezahlten und gewählten Volksvertreter keine logischen Konsequenzen:
So sieht der parlamentarische Staatssekretär Stefan Müller, (der für Hartz-IV-Empfänger den Arbeitsdienst vorschlug), die Zuständigkeit weiterhin bei den Bundesländern, die – unwiderlegbar und unwidersprochen – das Grundgesetz missachten.* (23.12.2016 - BT-Drucksache 18/10773, Nr. 58)
Auch die Reaktionen der mit der WZB-Studie kritisierten Bundesländer zeigen deren fehlendes Interesse, den Missstand zu beenden.*
die notwendigen Präzedenzfälle der betroffenen Eltern sind unwahrscheinlich.*
MfG
Quellen:
* Urteil FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47.
* :"Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird" von Prof. Dr. Michael Wrase und Prof. Dr. Marcel Helbig, original erschienen in: NVwZ 2016 Heft 22, 1591 – 1598. https://www.jurion.de/news/350028/Privatschulfreiheit-in-Deutschland-Wrase-und-Helbig-untersuchen-das-Sonderverbot-gem-Art-7-Abs-4-Satz-3-GG/
* PM 18.11.2016 https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/genehmigung-von-privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz ,
* Übersicht zum Sonderungsverbot und der Schulgelder. https://www.wzb.eu/sites/default/files/u6/uebersicht_sonderungsverbot_0.pdf ,
WEITERE QUELLEN im nächsten Kommentar
Kommentar 2 v. 3.
AntwortenLöschen(Argument zur unterschiedlichen (ungerechten) Behandlung von Empfänger staatlicher Leistungen (Hartz-IV / Privatschulträger)
Eigentlich müssten die Behörden der Bundesländer nur diese Rechtsprechungen beachten, wollten sie das Grundgesetz ernst nehmen
s.a. Rechtsprechungen:
BVerfGE 75, 40 v. 8.4.1987 Rn. 79 u.a.;
BVerfGE 90, 107 v. 9.3.1994 (Wartefristentscheidung),
BVerwG 21.12.2011 BVerwG 6 C 18.10, Rn. 26,…, 37, ..
s.a. VGH B-W. 9 S 233/12, Staatsgerichtshof 1 VB 130/13,
(FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47),
Auch mit den „abstrakten Normenkontrollen“ (Sachsen, Brandenburg, Thüringen) vertraten die Politiker ausschließlich die Interessen der Privatschulträger (und eigene E.?).
Eine Überprüfung der Rechtsauffassungen zum Sonderungsverbot, der Opferbereitschaft, den berücksichtigten (notwendigen?) Kosten und den verlangten (?) und gezeigten Eigenleistungen des Schulträgers und der Eltern (Schulgeld, ...) wurde nicht angestrebt.
*zu den notwendigen Präzedenzfällen / eigenen Betroffenheit d. Klägers: (Eine Klage verspricht eher die Aussicht auf Repressalien, als auf Erfolg und bis Prozessende hat das eigene Kind, die Schulzeit beendet und die Privatschule ohnehin längst verlassen müssen.)
Abgesehen davon, werden mögliche Störenfriede, die als Betroffene Präzedenzfälle bieten könnten, vom Privatschulträger wohl rechtzeitig vorher aussortiert/gekündigt. (
(Mangels transparenter Informationen ist vielen die Missachtung des GG und das Ausmaß gar nicht bekannt, oder sie begrüßen bzw. nehmen sie in Kauf.
Z.B. um ihren Kindern bessere Chancen als den Schüler an staatlichen Schulen zu bieten, d.h. den maroden Schulen zu entfliehen oder auch, um den Kontakt mit Hartz-IV-Empfänger u.a. zu verhindern.
Bis heute wissen Eltern nicht, welche Schulgelder und Opferbereitschaft von ihnen an Privatschulen, d.h. anderen Empfängern staatlicher Leistungen, ggf. erwartet werden, und ob diese Forderungen zumutbar, notwendig und mit GG und Rechtsprechung vereinbar sind.
u.s.w. ….
s.a. nächsten Kommentar 3:
J.G.
AntwortenLöschenSehr geehrter Herr Boes,
was würde dagegen sprechen, das Argument der unterschiedlichen Behandlung von "Leistungsempfänger" vorzubringen?
Da Sie selbst eine Privatschule besuchten, hoffe ich nicht, dass Ihre Verbundenheit zur Waldorfschule ein Grund sein könnte, deren Rechtsverstöße und Aufnahmepraxis zu tolerieren.
MfG