Donnerstag, 12. Juli 2018

Der Wille zur Vernichtung - Teil IV


Der Wille zur Vernichtung (Teil lV)
"Die Zumutbarkeit einer Verpflichtung scheitert nicht an einer fehlenden Eigenleistungsfähigkeit"
(Jobcenter Berlin Mitte)
Das LSG gibt dem Jobcenter recht!
Verfassungsbeschwerde ist eingereicht

Liebe Freunde, ich berichte:
Bisher bekannt:
Ich war 100-Prozent sanktioniert, sollte während der 100-Prozent-Sanktionierung (d.h., kein Geld für Essen, Wohnung, Krankenkasse) aber weiter Bewerbungen schreiben und die Bewerbungskosten dafür vorstrecken.
Auf meinen Einwand, dass das nicht ginge, reagierte das Jobcenter mit der einleuchtenden Argumentation, dass "die Zumutbarkeit einer Verpflichtung nicht an einer fehlenden Eigenleistungsfähigkeit scheitert" - und hat mich wegen der unterlassenen Bewerbungen gleich weiter sanktioniert.
Meinem Antrag auf einstweiligen Rechtschutz wurde vom Sozialgericht Berlin unmittelbar stattgegeben, weil aus Sicht des Gerichtes sowohl der der Sanktion zugrunde liegende Eingliederungsverwaltungsakt als auch der Sanktionsbescheid rechtswidrig waren. 
So weit so gut.
Das Jobcenter hat dann allerdings gegen die Entscheidung des Sozialgerichtes beim Landessozialgericht Beschwerde eingelegt.
Das Landessozialgericht hat jetzt im Sinne des Jobcenters geurteilt, dass der einstweilige Rechtschutz nicht zu gewähren sei, weil - und jetzt kommt es: die Sanktion trotz der (offensichtlichen) Rechtswidrigkeit von Eingliederungsverwaltungsakt und Sanktionsbescheid gültig sei. EGVA und Sanktionsbescheid seien nicht zu überprüfen, weil sie "Bestandskraft" hätten.
Außerdem hätte ich immerhin die Möglichkeit gehabt, Widersprüche und Klagen zu schreiben. Da hätte ich statt dessen auch Bewerbungen schreiben können.
Bingo, Herr Richter! - Da sag mal einer was dagegen. 
Weil diese Entscheidung "endgültig" und damit der Rechtsweg erschöpft war, haben wir jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Die Argumentationen der Verfassungsbeschwerde sind u.a.:
Verwaltungshandeln muss dem Rechstaatsprinzip entsprechen. Es muss daher grundsätzlich einer richterlichen Kontrolle zugänglich sein. Diese muss das Verwaltungshandeln prinzipiell nicht nur auf seine völlige Nichtigkeit sondern auch auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen können. Dies gilt insbesondere in grundrechtssensiblen Bereichen. ...

§ 44 SGB X bestimmt sogar, dass rechtswidrige, nicht begünstigende Verwaltungsakte von der Behörde selbst zurückgenommen werden MÜSSEN:
Zitat: “Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen.”

"Für die Klagen sind mir die Mittel (Papier, Porto, Fax, Drucker) von Unterstützern meines Hartz-IV-Widerstandes zweckgebunden zur Verfügung gestellt worden. Von Seiten des Vereins „Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V.“ durfte ich zudem kostenlos das Internet nutzen. Für ein den von ihm unterstützten Widerstand brechendes Bewerbungsschreiben hätte mir der Verein weder sein Internet kostenlos zur Verfügung gestellt, noch hätte er mich mit Papier und Porto etc. für Offline-Bewerbungen unterstützt. Ich hätte also Papier, Mappe, Foto, Porto selbst finanzieren müssen bzw. das Geld aufbringen müssen, das erforderlich gewesen wäre, in einem Internetcafe Job-Recherchen durchzuführen und online Bewerbungen zu schreiben. Dafür war bei einer 100%-Sanktionierung kein Raum."
Weit über 90 Prozent von Verfassungsbeschwerden werden vom BVerfG NICHT angenommen. Ich bin jetzt gespannt, wie es mit dieser Verfassungsbeschwerde geht.
Herzlichst,
Euer Ral
ph


20 Kommentare:

  1. Ich lese es, wie mein Täglich Brot.
    Bleibe dran Ralph Boes.
    Hochachtungsvolle und Daumendrücker Grüße
    Sven Lochthowe

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  2. Ralph Boes ist Jahrgang 1957, also 61 Jahre alt. Trotzdem soll er weiterhin Bewerbungen schreiben, obwohl in der hochtechnisierten Welt des 21. Jahrhunderts nicht einmal mehr junge Menschen einen Job finden.

    Hier werden systematisch Sanktionen vom Jobcenter gebastelt, damit man einen eines unliebsamen Kritiker des Hartz Systems vernichten kann. Dass das Landessozialgericht jetzt im Sinne des Jobcenters geurteilt hat, macht deutlich, wohin der demokratische Sozialstaat (Art. 20 GG) immer mehr abgleitet. Wo versteckt sich eigentlich die vierte Gewalt, die solche Sauereien in einer Demokratie eigentlich anprangern sollte?

    M.S.

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    1. Das Letztere kann ich Ihnen sagen.
      Nicht wenige Vertreter der vierten Gewalt kriechen ab und zu immer mal wieder aus ihrer Deckung hervor, um auf Seiten wie zum Beispiel dieser hier ihren scharfen Senf des Unmuts draufzuschmieren, wie eine Versammlung von Pennern und von Taugenichtsen die Unverfrorenheit besitzen kann, sich nicht dem göttlichen Licht unserer Gesetzgebung und Beamteten und Gesetzgebenden zu unterwerfen.
      Denen "müsste" man nur mal gründlich den Kopf spülen, mit dem alten Gewäsch von vorvorvorgestern!

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    2. *Bertelsmann und die Hartz Reformen*

      Hartz IV bekämpft nicht die Armut, sondern nur die Armen.

      „Die Rolle der Bertelsmann Stiftung beim Abbau des Sozialstaates und der Demokratie oder: Wenn ein Konzern Politik stiftet – zum gemeinen Nutzen?“ [NachDenkSeiten, 2010]
      https://www.nachdenkseiten.de/?p=5228

      Die Anstalt vom 24. April 2018 mit Max Uthoff und Claus von Wagner - „Hartz IV und die Bertelsmann Stiftung“
      https://www.youtube.com/watch?v=fR4KXILpYU

      Warren Buffett (ein reicher Finanzspekulant) hat den menschenverachtenden Kapitalismus treffend auf den Punkt gebracht. Warren Buffet in einem Interview in der New York Times (26. November 2006): ”There’s class warfare, all right, but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning.” („Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen, die Krieg führt, und wir gewinnen“.)

      @ M.S.
      "Hier werden systematisch Sanktionen vom Jobcenter gebastelt ..."

      Wenn jemand wie Ralph Boes auf unsoziale Dinge hinweist (Kinder- und Rentnerarmut, mit § 10 SGB II aufgezwungene Sklavenjobs, menschenunwürdige Sanktionen gegen ALG II Bezieher, 940 Tafeln für arme Menschen, Richter die nach ihrem Parteibuch Urteile sprechen, etc.) dann gilt er als Feind des Hartz IV Systems und dann macht man auch keinen Halt davor, einen über 60-jährigen Mann mit Sanktionen in den Hungertod zu treiben. Moral und Schamgefühl kennen die Leute im BMAS, der BA und in den Jobcentern schon lange nicht mehr.

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    3. Korrektur für "Die Anstalt vom 24. April 2018"

      https://www.youtube.com/watch?v=fR4KXILpYUQ

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  3. Verträge, die durch direkte oder indirekte Drohungen zustande kommen, sind sittenwidrig und damit nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig.

    https://dejure.org/gesetze/BGB/138.html

    Bürgerliches Gesetzbuch
    § 138
    Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

    (r.)

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  4. Hallo,

    was erwarten sie denn Herr Boes? Sie scheinen noch nicht begriffen zu haben, dass es keine Rechte für den "ausgegliederten" Bürger gibt, Recht und Gerechtigkeit sind schon lange abgeschafft, es herrscht die reine Willkür und nur das Geld regiert. (sechs VW-Manager und Techniker werden aufgrund Art. 16 Abs. 2 Grundgesetz nicht an die USA ausgeliefert!)

    Übrigens wollte ich sie fragen, wo sie denn nun am 23. Mai 2019 sind - entweder in Berlin oder am Chiemsee - oder vielleicht an beiden Stellen?

    Über eine sachdienliche Informationsweitergabe würde ich mich angeregt freuen. :)


    Augen auf und Gruß

    Jürgen ;)

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  5. Wieso weigerst Du Dich nicht einfach, keine Bewerbungen zu schreiben, mit der Begründung, dass es sich bei der Flut an veröffentlichten Stellenanzeigen zumeist um solche handelt,die:

    1.zu Werbezwecken geschaltet werden
    2. Geschaltet werden damit Bewerber hierauf treu doof Bewerbungsunterlagen verschicken,in Beschäftigung gehalten und nicht merken wie sie für doof verkauft werden
    3.um Jobsuchende/Ihre Arbeits- und Wissenskraft anbietende Personen nach einer Erwartungshaltung durch die Bewerbung und die zwangsläufig sich ergebenden Absagen(wenn überhaupt!)zu demütigen und gefügig für weitere Bewerbungen zu machen

    Vor allen Dingen sollen falsche Stellenanzeigen natürlich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage aushebeln!
    Gern gesehen sind dann auch "Initiativbewerbungen" auf "gut Glück".Wie sich dies dann auf das Gehalt auswirkt, kann man erahnen wenn in umgekehrter Weise ein Einzelhändler seine Waren nicht mehr in der Vitrine hat und sie hervorholen muss, wodurch er höhere Preise verlangen kann was natürlich auch verboten ist!

    Lieber Ralph, Dein Handeln ist wieder einmal konsequent und vollkommen gerechtfertigt!
    Fazit also für alle Betroffenen:Es werden, auch aus Datenschutzgründen, KEINE perönlichen Unterlagen wie Lebenslauf oder Zeugnis mehr verschickt sondern nur noch zur Einsichtnahme vorgelegt!!!

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  6. Möchte mich für die späte Veröffentlichung der Beiträge entschuldigen …

    Blogspot hat mir bisher immer Nachrichten über neue Beiträge gesendet - diese Funktion ist zwar weiter eingestellt, scheint aber nicht mehr zu funktionieren … :-(

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  7. Das Nazi-Recht konnte nicht mehr angeprangert und damit rückgängig gemacht werden, weil es einmal Bestandskraft hatte.
    Wenn, dann hätte man schon vorsorglich klagen sollen!

    Unfassbar!

    Alfred.

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  8. Hartz IV Teilhabechancengesetz: Die Zwangsarbeit für ALG II-Bezieher kommt

    https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-teilhabechancengesetz-die-zwangsarbeit-fuer-alg-ii-bezieher-kommt

    Der frühere Arbeitsminister Franz Müntefering hat ja schon 2010 die Hartz-IV-Gesetze mit der Aussage verteidigt: "Nur wer arbeitet, soll auch essen."

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    1. Spätestens jetzt sollte jedermann ersichtlich werden, worauf die Umleitung des "Sozialen Grundeinkommens" eigentlich zielte.
      Aber ebenso sollte jedem Hammel jetzt einleuchten, dass der Kontrast zum Grundgesetz jetzt schärfer und klarer nicht mehr ausfallen könnte - es geht einfach nicht. Nun kann wirklich niemand mehr um den heißen Brei herumreden.
      Es kann ab sofort nicht mehr heissen: er muss ja nicht einer öffentlichen Arbeit nachgehen, aber die Konsequenzen tragen muss er. Nein, ab jetzt wird eindeutig an seiner statt bestimmt und Nägel mit Köpfen gemacht. Brautwahl bzw. Braeutigamswahl kommt dann auch irgendwann noch.
      Ich glaube die Gesellschaft will das was folgt, nicht wirklich...

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    2. "SOLIDARISCHEN* Grundeinkommens, Entschuldigung!

      Alfred.

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    3. Wer kann lesen?

      Artikel 12
      (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

      (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

      (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig

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    4. Den Art. 12 GG umgehen Politiker und die Sozialgerichte mit dem Hinweis, dass natürlich NIEMAND in Deutschland gezwungen wird irgendeine Arbeit aufzunehmen. Der Bürger darf nach Art. 12 GG frei entscheiden, ob er sich in einem Sklavenjob ausbeuten lässt oder ob er auf Deutschlands Straßen als Obdachloser verhungert.

      "Die großartige Gleichheit vor dem Gesetz verbietet den Reichen wie den Armen, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln oder Brot zu stehlen." (Anatole France (1844-1924), französischer Literaturnobelpreisträger)

      M.S.

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    5. Ja aber selbstverständlich, so habe ich den Wortlaut des GG auch immer ausgelegt.
      Das nimmt mir gleich das Denken ab.
      Unter der Brücke schlafen! Gut, dass es geschrieben steht.

      Junge, ich kann nicht mehr!!!

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    6. Noch folgendes dazu gefunden:

      "Artikel 4 der Menschenrechtskonvention verbietet — außer Sklaverei und Leibeigenschaft — die staatlich angeordnete oder geduldete Zwangsarbeit sowie eine staatlich angeordnete oder geduldete Arbeitspflicht."

      Man darf so etwas also nicht einmal indirekt dulden!!
      Die "für alle gleiche öffentliche Dienstleitungspflicht" meint übrigens z.B. erstes Eingreifen bei Brandkatastrophen und derartigen Ausnahmefällen.

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  9. Ich werde fortan unsere Regierenden nur noch als Nazis bezeichnen. Denn dass sie Nazis zumindest im Wesentlichen, im Geiste in lupenreiner Form sind, dazu haben sie sich jetzt endgültig bekannt.

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  10. Mit 63 wird Ralph sowieso vorzeitig in Rente geschickt (Zwangsverrentung für H4-Bezieher). Wenn er jetzt noch mit 61 Jahren den Repressionen und Sanktionen des Jobcenters ausgesetzt wird, dann dient das einzig und allein der Abschreckung. Es soll all denen zeigen, die sich so mutig dem Repressionsapparat von Staat und Kapital entgegenstellen, seht her - so ergeht es allen, die sich weigern willfährig in den prekären Niedriglohnsektor einzuordnen -. Dabei macht sich das "Kapital" nicht die Finger schmutzig, denn die repressive und abschreckende Drecksarbeit überläßt es den willfährigen Dienern des Kapitals. Mit welcher Wucht Ralph verfolgt wird, zeugt von einer enormen Wut die sich hier im Klassenkampf von oben aufgestaut hat. Über den Vernichtungswillen der in der H4-Gesetzgebung drinsteckt, sollten sich nachfolgende Generationen keine Illusionen machen, denn nach der H4-Zeit folgt die Alterarmut.

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  11. Ihr Brief vom 23.08.2018

    Vollumfängliche Zustimmung!

    (r.)

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