Donnerstag, 4. Juni 2015

Danksagung Richtervorlage

DANK
 
Liebe Freunde,
 
 
die "Richtervorlage" mit unserem Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen in Hartz IV ist jetzt in Karlsruhe eingereicht.
 
Es ist kaum zu sagen, wie glücklich ich darüber bin.
Für mich stellt dieses Ereignis so etwas wie unser Geburtstagsgeschenk zum 66sten Geburtstag des Grundgesetzes dar.
 
Vor diesem Hintergrund möchte ich von Herzen all denjenigen Dank sagen, die an der Herstellung des Antrages auf Richtervorlage und des darin enthaltenen Gutachtens zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionsregelnbeteiligt waren, welches jetzt das Sozialgericht Gotha zu seinem Schritt bewegt hat, Hartz IV für verfassungswidrig zu erklären.
 
Da sind zu allererst Wolfgang Nešković und Isabel Erdem zu nennen, die schon im Vorfeld das Gebiet durchackert und gegen die Meinung auch des juristischen Mainstreams gezeigt hatten, dass Hartz IV verfassungswidrig ist.
 
Dann Angelika Wernick und Jürgen Freier, die Initiatoren der Berliner Kampagne gegen Hartz IV und maßgeblichen Mitinitiatoren des Bündnisses für ein Sanktionsmoratoriums, die mir mit ihren politischen Erfahrungen bei allen meinen Schritten in der ersten Zeit meines Widerstands so freundschaftlich wie immer auch kritisch zur Seite standen, und denen ich es verdanke, dass ich nach ersten noch ins Leere laufenden Suchbewegungen letztlich doch bei Isabel Erdem angekommen bin.
 
Dann unbedingt noch einmal Isabel Erdem, die sich, zunächst gemeinsam mit Matti Nedoma (dem nicht minder mein allerherzlichster Dank gebührt) mit unglaublichem Elan an die Arbeit gemacht hat, den Antrag auf Richtervorlage für uns zu verfassen.
Dann Dank an all diejenigen Freunde, vor allem aus der Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen Berlin, die in vielen Sitzungen und Gesprächen die Entstehung des Werkes begleitet haben.
Ich erinnere mich an schier unendliche  Gespräche, zunächst in meiner Wohnung, dann bei meinem damaligen ersten Rechtsanwalt und am Ende auch bei Angelika Wernick und Jürgen Freier – in denen der Gedanke der Richtervorlage in allen Richtungen bedacht, Kontakte geknüpft, und am Ende die Richtervorlage bis in die einzelnsten Formulierungen hinein gemeinsam durchgearbeitet wurde.
 
Und ich erinnere mich – mit einer Mischung aus Humor und Scham – dass diejenige Persönlichkeit, in deren Auftrag und für die diese Vorlage zunächst erstellt wurde, es am schwersten mit all dem hatte. Das Verstehen juristischer Zusammenhänge und das Lesen juristischer Texte ist mir eine allergrößte Qual – und so danke ich allen, dass sie mich mit Geduld und Strenge – fast wie einen Blinden – zur Beauftragung und Annahme eines "Antrages" mit einem Gutachten geleitet haben, welches ich, nachdem die Barrieren nach und nach gesunken sind, inzwischen für ein unglaubliches Kunstwerk an Klarheit, Konsequenz und Überzeugungskraft halte.  
 
Doch damit ist der Dank noch nicht zu Ende.
 
Danken möchte ich auch all denjenigen, die von außen her die Entstehung des Textes auf der von mir erstellten Diskussionsplattform mit begleitet – und all denjenigen, die, oft mit ihren allerletzten Groschen, für die damit verbundenen Kosten gespendet haben.
 
Danken möchte ich auch allen, die, wie ich, den Antrag mit dem Gutachten in ihren jeweiligen Verfahren eingereicht haben - und oft darauf verschärfte Behandlung durch die Jobcenter zu erdulden hatten.
 
Und danken möchte ich jetzt auch aller-aller-herzlichst Daniel R., auf dessen Einreichung hin das Sozialgericht in Gotha erst handeln konnte.
 
Von der Entstehung über die Finanzierung bis hin zur erfolgreichen Letzteinreichung sind Antrag und Gutachten ein Gemeinschaftswerk!
Ein Gemeinschaftswerk, welches zwar hier in Berlin geboren – aber von einem unglaublichen Kreis von Menschen getragen wurde.
Und ich kann nur hoffen, dass dieser Geist jetzt in Karlsruhe wirkt.
 
Mit Empfindungen, die unaussprechlich sind,
Berlin, den 03.05.2015
Ralph Boes 
 
--------
P.s.:
Wie der Zufall es will:
Genau an dem Tag, an dem das Sozialgericht in Gotha seine Entscheidung bekannt gegeben hat (26.05.2015), waren wir bei einem Frühstück mit Jörg Asmussen im Berliner Hilton und ich habe ihm dort die kommende Revolution angekündigt.
Die ganze Spannbreite der deutschen Problematik an einem Tag!


 

Mittwoch, 27. Mai 2015

Frühstück mit Jörg Asmussen …


Berlin, den 27.05.2015
 

Frühstück mit Jörg Asmussen …


Gestern waren wir im Rahmen der Berliner Wirtschaftsgespräche im CapitalClub des Hilton bei einem Frühstück mit Jörg Asmussen.

Jörg Asmussen ist einer der hauptverantwortlichen Mitverursacher der Finanzkrise – jetzt glühender Anhänger von TTIP (was auch kaum besser ausgehen wird) – und an der Seite von Andrea Nahles als Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales für Fragen der Alterssicherung zuständig.


Zwischen den Brimborien des gelangweilten Reichtums nahmen wir in der Menge der illustren Gäste Platz zum Frühstück. Mit an unserm Tisch saß ein Referent des BDI.

Asmussen erzählte seine / bzw. die Positionen der Regierung zu Europa.

Positiv wertete er das gegenwärtige Wachstum des Bruttoinlandsproduktes und ein hohes Maß an Beschäftigung.

Problem sei aber das mittelfristig herankommende Sinken des Wachstumspotentiales.
D.h., die MÖGLICHKEIT zum Wachstum würde mehr und mehr eingeschränkt.

Als Grund nannte er die demographische Entwicklung und die Digitalisierung.

Um trotz beider Probleme genügend Arbeitskräfte zu generieren und damit das Wachstumspotential zu stärken schlug er 5 Punkte vor:

1. Zuwanderung!

2. Höhere Erwerbstätigkeit der Frauen: Der Großteil der Langzeitarbeitslosen seien alleinstehende Mütter. Sie müssten für die Stärkung des Wachstumspotentials in Arbeit gebracht werden.

3. Höhere Erwerbsarbeitsbeteiligung älterer Menschen

4. Höhere Erwerbsarbeitsbeteiligung für Menschen mit Behinderungen

5. Bessere Lösungen für Langzeitsarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen.

Kurz: ALLE sollen für die Steigerung des BIP verwurstet werden.
Nur Kinderarbeit hatte er noch nicht im Programm.

Wie der Zufall es wollte, war ich der Letzte, der eine Frage stellen durfte.
Ich fragte drei Dinge:

1. Ob er sich nicht vorstellen könne, dass alte Menschen, wenn man sie immer länger in Arbeit dränge, nur um das BIP zu stärken, zornig würden.

2. Ob er sich nicht vorstellen könne, dass das deutsche Volk über die Zuwanderungsfrage anders empfinde als er. Er würde einen sehr technokratischen Gesichtspunkt für die Förderung der Einwanderung geltend machen. Es gehe bei ihm ja nicht um die freie Begegnung von Menschen und Kulturen – was absolut ein positiver Gesichtspunkt wäre, sondern ganz technokratisch um die "Stärkung des Wachstumspotentiales".

3. Trotz des Zuwachses an Beschäftigung sei ja nun das Arbeitsvolumen abgesunken.
D.h., dass "mehr Arbeit" zugleich ein Absinken der Löhne und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, d.h. eine durchgreifende Präkarisierung des Arbeitsmarktes bedeute.
Wenn immer mehr Menschen in prekäre Arbeiten gedrängt werden – und das auch noch mit Zwang,  ob er sich nicht vorstellen könne, dass immer mehr Menschen sauer werden. Und was er gegen die aufsteigende Revolutionsstimmung zu tun gedenke.

 Der Veranstalter intervenierte erschrocken, dass er nicht mehr an Revolution glaube und dieses Thema hier jetzt nicht besprochen werden könne – was mich dazu verleitete zu kontern: "Wir machen die Revolution auf jeden Fall, auch wenn sie jetzt hier nicht besprochen wird."

Asmussen antwortete zu Frage 1, dass er den Zorn mancher Älterer verstehen könne. Professoren würden ja gerne länger arbeiten als bis zum Beginn ihrer Rente, das wäre beim Dachdecker sicher anders. Er selbst würde langfristig dafür plädieren, die Rente differenziert auszugestalten, also nicht einen Eintrittstermin für Alle, sondern für die physisch belastende Arbeit einen früheren Termin als für die geistige usf..

Zur Frage 2 begab er sich auf ein Gleis, zu dem ich nichts gefragt hatte: Er sagte, dass er die Aufnahme der Asylsuchenden absolut bejahe – womit wir absolut derselben Meinung sind. (Leider sieht, was die Bundesregierung tut, in Wirklichkeit ganz anders aus.)
Auf das Problem des Hereinholens ausländischer Fachkräfte, um unser BIP zu stärken, was ein a-sozialer Gesichtspunkt ist, ging er mit keinem Wort ein.

Zur Frage 3 sagte er erst gar nichts!

Nachdem er dann fluchtartig den Raum verlassen hatte, blieben wir noch ein bisschen dort, um die Reaktionen der anderen abzuwarten. Es waren ja lauter Leute in Schlips und Kragen – ich war der einzige mit einem roten Schaal. Da machte ich mich auf manchen Widerspruch gefasst.

Was dann geschah war für mich erstaunlich: Eine Frau fragte verwundert, woher der Zorn der Menschen unten käme und ließ sich das in Ruhe erzählen. Etliche weitere Menschen kamen auf mich zu und sagten, wie sehr berechtigt meine Fragen gewesen wären. Am Ende kam sogar der Veranstalter, schlug mir auf die Schulter und sagte: "Da hatten Sie absolut recht." Und führte aus, dass das ganze Vorweisen von guten Wirtschaft- und Beschäftigungszahlen und selbst die Bilanzen von Herrn Schäuble nichts als Propaganda sei.

Revolutionspotential also auch dort.

------------

27.05.2013
Ralph Boes, Berlin

 

Richtervorlage wird eingereicht ...


Erfreuliche Mitteilung:
 

  • Ein Richter in Gotha hat entschieden
    die Richtervorlage gegen die Sanktionen in Karlsruhe einzureichen!


    Ein Betroffener aus Erfurt hatte dort unseren Antrag auf Richtervorlage abgegeben.

Ralph Boes
Berlin, den 27.05.2015,

s. Grundrechte-Brandbrief.de
 
 
 
 

Sonntag, 17. Mai 2015

Test der Verfassungsmäßigkeit der Handlungen des Jobcenters


Test der Verfassungsmäßigkeit der Handlungen des Jobcenters
- Briefwechsel mit der Behörde


Die zehnte Sanktion (in Folge) ist da

Das Jobcenter schreibt:
"Sie sind trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen der (im Verwaltungsakt festgesetzten, RB) Vereinbarung nicht nachgekommen.
(...)
Ihr Verhalten haben Sie wie folgt begründet:
Per Fax vom 20.04.2015 erklären Sie Ihr Verhalten wiederholt mit Ihrer Kritik am System des SGB II. Die Regelungen des Gesetzes verletzen Ihrer Auffassung nach die Menschenwürde (...). Sie bezeichnen "Hartz IV" als "Faschismus".
Diese Gründe konnten nicht als wichtig im Sinne des SGB II anerkannt werden. Auch in den vorhandenen Unterlagen ließ sich kein wichtiger Grund erkennen."

Ich habe den bedeutsamen Briefwechsel mit Frau Xxxxxx, der zum Schluss in diese Zeilen mündet und den ich für ein besonders eingängiges Zeugnis für die Verfassungswidrigkeit der Arbeit der Jobcenter und für die tiefgreifende Entmenschlichung seiner Mitarbeiter halte, jetzt hier gesondert herauskopiert ... 

Ralph Boes

-----------
P.s.:
Unmittelbar zu den Akten geht es hier >>
Zu einer Sanktionsübersicht geht es hier >>
 
 

Sonntag, 19. April 2015

Stellungnahme zur angedrohten 10. Sanktionnin Folge ...



Ralph Boes
                                   Berlin, den 20.04.2015
 
An das
Jobcenter Berlin-Mitte

Betr.: BG 955A123521tr.:         
Stellungnahme zu Ihrer
Sanktionsandrohung vom 24.03.2015            
 
 
 
Sehr geehrte Frau Xxxxxx
 
mit ihrem Schreiben "Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion" vom 24.03.2015 
wollen Sie die nächste Sanktion einleiten und geben mir – wenigstens formal – noch einmal die Möglichkeit, mich zu den Gründen meines "Fehlverhaltens" im Sinne von SGB II zu äußern.
 
Wir wissen beide, dass dies nur noch ein Schaukampf ist. 
In der Wirklichkeit ist längst beschlossen, auf meine Gründe nicht mehr einzugehen. (s.
hier>>)
 
Durch meine Frage, inwiefern durch Ihr Handeln – und besonders durch die mir von Ihnen in zwischen in Massen zugefügten Sanktionen – meine Würde geachtet und geschützt wird, war nicht nur die Grundrechtsfrage unserer Republik, auf die Sie unbedingt verpflichtet sind (s. hier>>), sondern auch eine persönliche Frage zwischen uns beiden aufgeworfen.
 
Indem Sie sich entschieden haben, sie nicht zu beantworten (s. hier >>),
und sich letztlich mit dem Text rechtfertigen:
"Auch im Verwaltungskontext ist die Achtung der Menschenwürde ein Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens.
Ihrer Schilderung nach widersprechen die Regelungen des § 31 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) dieser übergeordneten Rechtsnorm.
Bei den Sozialgesetzbüchern handelt es sich um zustimmungspflichtige Gesetze, die im Gesetzgebungsverfahren sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet werden.
Dies impliziert zwingend die Prüfung jeder enthaltenen Rechtsnorm mit der rechtlichen Vereinbarkeit mit der Verfassung.
Dass der Gesetzgeber es versäumt habe, ein Gesetz zu schaffen, dass mit der Menschenwürde vereinbar sei, ist daher als Ihre persönliche Meinung einzuordnen und basiert auf keiner objektiven Grundlage. " (s.
hier >> )
--
erklären Sie statt der Menschenwürde das System für heilig, definieren das System zur alleingültigen und objektiven Wirklichkeit und löschen jede Kritik am ihm, ohne sie an der echten Wirklichkeit zu prüfen, als unwesentliche "persönliche Meinung" aus,
-
negieren Sie, dass es in einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft keinen gesünderen und notwendigeren, im Sinne der Verfassung auch keinen berechtigteren Zweifel gibt, als den an Parlament und Regierung !! und dass das Bundesverfassungsgericht genau für diese Zweifel vorgesehen ist
-
und haben Sie selbst sich vollständig ihrer Eigenverantwortung für ihr Tun und Urteil entäußert, sich vollständig zum blinden Schergen des Systems gemacht und sich damit auf gefährlichste Weise nicht nur außerhalb der Verfassung sondern außerhalb jeglichen berechtigten Menschentums gestellt.
 
 
Sehr geehrte Frau Xxxxxx –
 
wenn Satz 1 Ihres Textes
"Auch im Verwaltungskontext ist die Achtung der Menschenwürde ein Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens"
stimmen würde und er nicht bloß eine hohle Lügenphrase wäre (ihr Amt ist MEISTER in der Erstellung von hohlen Lügenphrasen) - dann hätten Sie die Antwort auf meine Frage direkt und ohne Umschweife aus SGB II und aus der Erläuterung des SINNES IHRER TATEN herleiten können, statt solche geistigen Nebelbrände zu entfachen. In der Mathematik, im Recht, wie überhaupt im Denken, ist jeder Satz von den leitenden Grundsätzen her abzuleiten! Auch bei jeglicher Tätigkeit - ob ich im Krankenhaus arbeite oder bei der Bank - weiß ich jederzeit, in wessen Dienst ich stehe. Da Sie da passen, beweisen Sie, dass in Hartz IV nicht die Menschenwürde gilt!
 
Nicht um die Menschenwürde geht es in Hartz IV, sondern darum, im Dienste der Interessen ganz bestimmter Wirtschaftsgruppen den Niedriglohnsektor und die "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes zu fördern. Und die Sanktionen sind das entscheidende Mittel, die Menschen zur Aufnahme von Arbeiten zu bewegen, ja zu nötigen, die ihren eigentlichen Bedürfnissen widersprechen. Und sie (die Sanktionen) werden angewendet, wenn der Betroffene nicht nachgibt: selbstverständlich - und so selbstgerecht wie nur möglich - bis zum Tod!
 
Wenn Sie den Niedersinn, der Hartz IV zu Grunde liegt, in sozusagen "einem Zug" genießen wollen, dann müssen Sie "Vorrang für die Anständigen" von dem damaligen Arbeitsminister Wolfgang Clement lesen, in der die Hartz-IV-Empfänger, wenn sie sich nicht bedingungslos unterwerfen und nicht - im Sinne des menschenverachtenden Systemes! - "arbeitswillig" sind, als Schmarotzer und als Parasiten bezeichnet werden.
 
 
Sehr geehrte Frau Xxxxxx -
 
eine Gesellschaftsform, die so eingerichtet ist, dass die Würde des Menschen politischen Interessen oder den Interessen der Reichen, der Wirtschaft oder der Geldmärkte untergeordnet ist (wenn sie heute überhaupt noch als überhaupt beachtet angesehen werden darf), eine Gesellschaftsform, die so eingerichtet ist, dass seine Schergen (pardon), so lange sie bedingungslos die von oben vorgegebenen Forderungen erfüllen, belohnt und von ihrer eigenen Verantwortung für ihr Tun entbunden werden, heißt Faschismus.
 
Das Grundgesetz selbst und die Ihnen in meinem Brief vom 29.01.2015 vorgelegten Remonstrations- und Haftungsregeln schließen JEDEN FASCHISMUS radikal aus.
Hartz IV aber IST Faschismus – und zwar in Reinstform!
So sehr ist Hartz IV Faschismus,
--dass schon der Menschenrechtsreport schier an Hartz IV verzweifelt
-dass selbst die Uno Deutschland dringend dazu aufordert, "die Menschenrechte in die Armutsbekämpfungs-programme mit einzubeziehen"
-dass ich, als ich letztens in Wien zu Hartz IV einen Vortrag hielt, eine Anzeige wegen "faschistischer Umtriebe" und des "Verlesens faschistischer Texte", in Folge eine volle Durchleuchtung vom dortigen Verfassungsschutz erhalten habe, bloß weil ich die sog. "Eingliederungsvereinbarung" vorgelesen und erläutert hatte …
und so sehr
-
dass SIE in dem Moment, in dem Sie nach Ihrer persönlichen Verantwortung im System gefragt werden, bedingungslos passen MÜSSEN.
 
Wussten Sie übrigens,
-
dass die Hartz-Gesetze nicht erst 2002 bis 2005 von Peter Hartz, sondern schon 1928 von einem Gustav Hartz geschrieben wurden, einem bekennenden Faschisten und glühenden Verehrer Mussolinis, einem Reichstagsabgeordneten der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), die dann Hitler in den Sattel geholfen hat?
-
dass Gustav Hartz als Wortführer einer Bewegung zur Zerschlagung des Weimarer Sozialsystems schon 1928 in seinem Buch "Irrwege der deutschen Sozialpolitik und der Weg zur sozialen Freiheit" vorschlug, die Sozialversicherung à la Bismarck durch persönliches Zwangssparen zu ersetzen", "Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zusammenzulegen"
-
und dass er schon damals die Betroffenen als "Kunden" bezeichnete?
Auch der Satz: „Sozial ist, wer Arbeit schafft“, der so dumm ist, dass man es kaum sagen kann, denn Arbeit muss nicht geschaffen sondern erledigt werden - ist frisch aus dem 3. Reich entnommen. Er stammt von Alfred Hugenberg, der kurzzeitig Wirtschaftsminister im dritten Reich war und als der bedeutendste bürgerlicher Wegbereiter des Nationalsozialismus gilt.  
 
 
Sehr geehrte Frau Xxxxxx –
 
bezüglich der Verfassung ist tatsächlich die Frage, welche Kräfte noch heute im Hintergrund unserer Republik wirken, das ein solches Gesetz 77 Jahre nach seiner Niederschrift durch einen Namensvetter Peter Hartz hier eingeführt werden konnte.    
 
Wenn Sie eine sozialwissenschaftliche Aufarbeitung der durch diese Kräfte wieder etablierten Gesetzgebung haben wollen, dann müssen Sie z.B. Christoph Butterwege lesen.
Wenn sie eine philosophsch-wissenschaftliche Aufarbeitung auch der von Ihnen an den Tag gelegten Haltung und ihrer letztendlichen Folgen haben wollen, dann müssen Sie
Hannah Arend und Ihre Analyse zur "Banalität des Bösen", in der sie das Problem der Nichtausübung individueller Verantwortung und des Kadavergehorsams am Beispiel von Joseph Eichmann beschreibt, studieren.
 
Recht und Gesetz sind immer zwei fundamental verschiedene Dinge.
Um wenigstens den Anschein des Rechtes zu erwecken, verschanzen Sie sich hinter das Bollwerk eines faschistischen, sowohl verfassungs- als auch menschenrechtswidrigen – SGB II
und entwürdigen damit nicht nur in Massen die Betroffenen, sondern vor allem auch sich selbst.
 
Damit Sie Ihre Arbeit ungestört weiter durchziehen können, wollen Sie jetzt nicht mehr mit mir sprechen.
 
Hinter jedem, auch dem amtlichen, Handeln steht aber – auf beiden Seiten – der Mensch. Und es gibt keine Möglichkeit, sich auf längere Sicht der Verantwortung für sein Tun zu entziehen.
 
Ich, auf meiner Seite, habe ich mich entschieden, mich gemäß
voll und ganz – d.h. mit meiner gesamten Existenz – für den Schutz der Menschenwürde und den Bestand des Grundgesetzes und die in ihm geforderte Anbindung und Unterordnung des Staates (aber auch der Wirtschaft und des Geldsystems!) unter die Menschenwürde und Menschenrechte einzusetzen.
 
Es liegt bei Ihnen zu entscheiden, welche Rolle in der Welt Sie einzunehmen gedenken.
Indem sie gewaltsam alles auslöschen, was ich zu sagen habe, und was ich im Sinne einer Korrektur eines Gesetzes und seiner Wideranbindung an das Grundgesetz unternehme,
töten Sie einen Menschen. 
 
 
 
Mit freundlichem Gruß,
Ralph Boes
 



 

Sonntag, 8. Februar 2015

Zur Verfassungswidrigkeit des Arbeitsbegriffes in Hartz IV


Liebe Freunde
in Kürze werde ich alle meine Klagen vor den verschiedenen Kammern des Sozialgerichtes um nachstehenden Punkt erweitern.  - Ein Freund sagte, durch diesen Text könnte das Grundeinkommen direkt aus dem Grundgesetz (Artikel 2, Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) abgeleitet werden ...

------------


Werden der  ARBEITSBEGRIFFden das Jobcenter vorlegt,
und die Definition des "Interesses der Allgemeinheit",
an dem das Jobcenter den Wert der Arbeit bemisst,
-
dem  Wesen  der Arbeit
-
ihrem  wahren Nutzen  für die Gesellschaft
-
und  der Achtung und dem Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG)
gerecht?
 
 
 
Der Arbeitsbegriff muss der Wirklichkeit entnommen sein und muss in die Wirklichkeit passen
Ein nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmender Arbeitsbegriff erzeugt Unrecht, wenn er in Gesetz gegossen wird.
[1]
 
Der Arbeitsbegriff in SGB II verbindet unmittelbar Arbeit und Einkommen und gesteht nur derjenigen Arbeit gesellschaftliche Relevanz zu, die auch "entlohnt" werden kann. [2]
Der Inhalt der Arbeit wird dabei ausgeblendet.
 
Es liegen dem zwei fundamentale Fehler zu Grunde. Der eine ist sachlicher, der andere verfassungs-rechtlicher Natur.
 
 
A: Der sachliche Fehler:
 
1.) Arbeit ist mehr als Geldverdienen!
 
Durch seine Arbeit bestimmt der Mensch sein Verhältnis zur Welt und betreibt die Entfaltung seiner Fähigkeiten und seines Wesens.
 
Als Arbeit im vollmenschlichen Sinne ist jede Tätigkeit zu betrachten, die ihn und die Welt bildet und weiter bringt – unabhängig davon, ob sie sich innerlich [3] oder äußerlich vollzieht und unabhängig davon, ob sie einen Gelderwerb ermöglicht oder nicht [4].
 
Da die Arbeit ein Haupt-Gebiet der Persönlichkeitsentfaltung ist, muss das Recht auf Selbstbestimmung besonders auf dem Gebiet der Arbeit gelten.
 
2.) Arbeit, die um bloßen Verdienst geleistet wird und den Inhalt der Arbeit ausblendet, ist durch Selbstsucht geprägt und widerspricht den wirklichen "gesellschaftlichen Interessen" oder den "Interessen der Allgemeinheit", welche zu vertreten von der Seite der Jobcenter immer vorgegeben wird.
 
In einer arbeitsteiligen Gesellschaft steht nicht mehr die "Selbstversorgung", sondern der Dienst am Anderen / an der Gesellschaft / an der Welt im Vordergrund der Arbeit.
 
"Gesellschaftliche Relevanz", "Sinn" und "Wert" einer Arbeit zeigen sich in einer arbeitsteiligen Gesellschaft nicht daran, ob und wie viel man damit Geld verdient (Selbstversorgung), sondern daran, ob unter ihrem Einfluss sich die Welt verbessert und erblüht (Fremdversorgung).  
 
Außerdem ist eine einseitig an den Verdienst gekoppelte Arbeit durch die Bedrohung mit dem Entzug von Einkommen oder des Einkommensplatzes bei fehlendem "Wohl-verhalten" korrumpierbar.
 
3.) Arbeit, die unter Androhung von Sanktionen aufgezwungen ist, ertötet den inneren Menschen und beraubt die Gesellschaft der Kraft  und Initiative des Individuums.
Sie ist menschenverachtend und widerspricht den wirklichen Interessen der Gesellschaft.
 
 
B: Das verfassungsrechtliche Problem:
 
Bei der großen Bedeutung die die Arbeit für die Entfaltung der Persönlichkeit hat, muss Arbeit vollständig im Bereich der Selbstbestimmung liegen!
 
Sie darf nur denjenigen Einschränkungen unterliegen, die in der Natur der Sache und in der Natur der verschiedenen Kompetenzen und der Zusammenarbeit der Menschen untereinander haben.
 
Die Menschenwürde und das Recht auf Selbstbestimmung bzw. die freie Entfaltung der Persönlichkeit sind in erheblichem Masse eingeschränkt, wenn der Mensch zur Arbeit gezwungen wird, in einem Gebiete arbeiten muss, das ihn nichts angeht, oder nicht in einer seinem Wesen oder seiner Einsicht (Weltsicht) angemessenen Weise arbeiten darf.
 
Durch die scharfen Sanktionen und Zumutbarkeitsregeln in SGB II wird der Mensch jeder Möglichkeit zur Selbstbestimmung und zu von ihm selbst als sinnvoll empfundener Arbeit beraubt. Seine Würde wird nicht geachtet und geschützt, sondern er wird dem Arbeitsmarkt unterworfen, damit seine Arbeitskraft zum Wohl von Staat und Wirtschaft abgeschöpft werden kann. Außerdem werden durch die Zumutbarkeitsregeln seine Arbeitsbiographie entwertet und seine Qualifikationen dauerhaft gelöscht.
 
Das Argument, die Betroffenen könnten ja wo anders arbeiten gehen und würden nicht in den Niedriglohnsektor, in sinnfreie Beschäftigungsmaßnahmen usf. gezwungen, gilt hier nicht, weil gerade durch Hartz IV oft die "normalen Stellen" fehlen, der normale Arbeitsmarkt bewusst ausgedünnt und durch Niedriglohnarbeit ersetzt worden ist. Die Stellen, auf die so verwiesen wird, sind in der Realität nicht mehr da.
Der Unterwerfung ist so nicht auszuweichen.
 
Der Staat fördert durch Hartz  IV den Niedriglohnsektor und die "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes – und die Sanktionen sind das entscheidende Mittel, die Menschen zur Aufnahme von Arbeiten zu bewegen, ja zu nötigen, die ihren eigentlichen Bedürfnissen widersprechen. Würden die angebotenen Arbeitsverhältnisse den Bedürfnissen der Menschen entsprechen, könnten die Sanktionen entfallen.
 
Der dem SGB II unterlegte Arbeitsbegriff und der Begriff vom "Interesse der Allgemeinheit", dem sich das "persönliche Interesse" der Betroffenen zu fügen habe,  haben weniger den Menschen, sein Wohl und seine Würde als vor allem die Interessen der vorherrschenden Staats- und Wirtschaftsorganisation und das Interesse des Staatshaushaltes selbst (Generierung von Steuern) im Blick.
 
Menschen, die die wirklichen Erfordernisse der Welt erleben und ihnen entsprechen möchten, deren Arbeit sich nicht aufs Geldverdienen sondern direkt auf den Inhalt der Arbeit selbst bezieht, werden durch den Arbeitsbegriff des Jobcenters und durch die an diesen Arbeitsbegriff geknüpften sog. "Förderungen" und Sanktionen diskriminiert.
 
 
 
Hohes Gericht –
der Weg zur Befreiung der menschlichen Sexualität von gesellschaftlicher und politischer Bevormundung ist schon weit gegangen. Man denke nur an die mutigen Urteile aus Karlruhe für den Bereich der Homosexualität aus letzter Zeit.
Jetzt steht, im Namen der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit, auch eine Befreiung der menschlichen Arbeit von solcher Bevormundung an.
 

 
Berlin, den 06.02.2015Ralph Boes
 
--------
 
 
[1] Was hier nur für den Arbeitsbegriff  gesagt ist, träfe natürlich für alle Begriffe der Gesetzgebung zu.  
[2] Der Widerspruch tritt auf, dass das Hüten eigener Kinder nicht als Arbeit angesehen wird – das Hüten fremder Kinder aber schon – nur, weil mit letzterem Geld verdient werden kann.
[3] Lernen, Studieren, Meditation, therapeutische Arbeit an sich selbst, das Denken der Mutter über die Erziehung der Kinder, Planen, sich orientieren und neu bestimmen etc. sind etwa innerlich vollzogene Arbeiten.
[4] Kindererziehung, Familienarbeit, Nachbarschaftshilfe, Nothilfe und ehrenamtliche Arbeit in jeder denkbaren Form, Umweltschutz, Kunst, die Arbeit der Beamten (Beamte arbeiten bekanntlich nicht für Geld! Sie erhalten eine Alimentation, die sie der Not des Geldverdienen-Müssens entheben soll, so dass sie unbeeinflusst von Geldsorgen tun können, was das Gesetz verlangt.) usw. usf. sind alles notwendige Arbeiten, die aus dem Arbeitsbegriff des Jobcenters herausfallen.
 
 

Montag, 2. Februar 2015

Das Grundgesetz - reine Fiktion?


Liebe Freunde, liebe Interessenten -
heute wurde mir der Link auf eine Webseite zugesandt, die aufs Schlüssigste darlegt, dass es die im Grundgesetz geforderte Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative überhaupt nicht gibt, und dass deswegen ein Versuch, das Grundgesetz gegen staatliche Machenschaften zur Geltung zu bringen, so gut wie hoffnungslos ist.
Das Grundgesetz gilt nur als IDEE - die Wirklichkeit ist bewusst anders eingerichtet! Indem die Regierung die maßgeblichen Richter ernennt, sie absetzt, das AUF und Ab ihrer Karriere regelt [1], indem sie andererseits über die Staatsanwälte Weisungsbefugnis hat [2], hat sie, allen anders lautenden Beteuerungen zuwider, die absolute Macht im Recht.
http://www.gewaltenteilung.de/idee
Die Kompetenz des Autors der Webseite steht außer Zweifel.
Er war selbst Richter in vielfältigsten, auch leitenden, Positionen und hat genau über dieses Problem promoviert.
http://www.gewaltenteilung.de/impressum
Selbst der Europarat kritisiert Deutschland. Indem er die Unabhängigkeit der  Justiz gegenüber der Politik als Notwendigkeit betont, weil eine unabhängige Justiz die "oberste Verteidigungslinie" gegen unberechtigte politische Machtausübung ist, fordert er Deutschland auf: "ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen"
(man lese das genau: "ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen" – d.h., es ist nicht vorhanden!)
und "die Möglichkeit abzuschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisung in einzelnen Fällen geben".
http://www.gewaltenteilung.de/gewaltenteilung-in-deutschland/europarat-pressemitteilung.html
Es gibt viele, die sich wundern, dass sie mit Hinweisen auf die Verfassung nie durchkommen. Sobald man auf die Verfassung verweist und dabei die Macht der Regierung zu beschränken droht, werden die Gehirnströme der Richter auf Null gestellt.
Da werden wir Phantasie brauchen, dass es bei meinen Prozessen gut weiter geht - und da scheint es recht günstig, dass es schon eine Bewegung zur "Erneuerung der BRD an ihren eigenen Idealen" gibt.
:-)

Herzlichst, Ralph

---------------
[1] Es gilt deshalb oft, dass oberflächlich und staatsgefällig arbeitende Richter leichter als gründliche Richter befördert werden. So manches Rätsel, das ich am obersten Verwaltungsrichter Uwe-Dietmar Berlit erlebt habe (Uwe-Dietmar Berlit in Wikipedia), könnte so eine Erklärung finden.

[2] In dieser Grau- (eher "Schwarz-")zone entstehen ein Fall Molath, der Mord an Herrhausen, das Münchener Attentat von 1980, die Bildung und der Schutz des NSU - was alles immer nie aufgeklärt werden KANN, vor allem auch nicht durch den parlamentarischen Untersuchungsausschuss, weil sowohl die Aufklärung als auch der parlamentarische Untersuchungsausschuss (es arbeiten dort Politiker, die abhängige Glieder des politischen Hierarchiegefüges sind) letztlich in  den Händen politischer Kräfte liegt.



 
 

Freitag, 30. Januar 2015

Direkte Abschaltung der Sanktionen?

 
Änderung meiner Strategie im Umgang mit dem Jobcenter:
Auslösung des Befehlsnotstandes im Jobcenter und direkte Abschaltung der Sanktionen!

 
Liebe Freunde

Als ich die Bandbrief-Aktion begonnen hatte, hatte ich angekündigt, zunächst Sanktionen zu sammeln, damit ich mit ihnen nach Karlsruhe klagen kann - und später die MitarbeiterInnen der Jobcenter persönlich für den Verfassungsbruch, den sie begehen, in Haftung zu nehmen. Von diesem zweiten Schritt habe ich mir so etwas wie einen "Befehlsnotstand" der MitarbeiterInnen versprochen: Erfüllen sie ihre "Pflichten", erhalten sie Anzeigen vom "Kunden", erfülle sie sie nicht, gibt`s Druck von "Oben". So dass sie nicht wissen, was zu tun.

Es ist jetzt so weit!
 
Sanktionen habe ich in Fülle erhalten.
Jetzt wird das vielbeschworene "Abwehrrecht" des Bürgers gegen staatliche Bevormundung auf seine Substanz hin geprüft!


S.
1.)
Brief ans Jobcenter
2.) Ablehnung einer Antwort durch das Jobcenter
3.)
Zweiter Brief ans Jobcenter
4.)
Rechtshilfehinweise für die Mitarbeiterin des Jobcenters
 
Dasselbe Verfahren wird auf die Ankündigung einer Sanktion
und auf ein
Widerspruchsverfahren gegen eine Sanktion
angewandt.


Auf die jeweiligen Antworten bin ich sehr gespannt!
R.B.
 
 

Mittwoch, 28. Januar 2015

http://artikel20gg.de - die neue Webseite ist fertig!


Frisch gestrickt, gehämmert und geschweißt:
  
artikel20gg.de

             
Die Neue Webseite unseres  Vereines für Widerstand
und zur
Erneuerung der BRD an ihren eignen Idealen
ist fertig !




Sonntag, 25. Januar 2015

Der Islam gehört zu Deutschland?


DER ISLAM GEHÖRT ZU DEUTSCHLAND?

NEIN Frau Merkel, NEIN Herr Gauck und NEIN Herr Wulf!
MENSCHEN gehören zu Deutschland!
Und die RELIGIONSFREIHEIT gehört zu Deutschland!
Und das RECHT ZUR FREIEN ENTFALTUNG DER PERSÖNLICHKEIT!
(Was auch das Recht auf die Freiheit der Presse und der Meinungsäußerung mit einschließt.)
ALLES, was sich DA nicht eingliedert, ist hier auf falschem Grund gebaut, sei es religiöser, sei es aber auch wirtschaftlicher (!!) oder politischer (!!!) Natur.
 
Wenn wir über den Islam reden – dann ist zu sagen:
Er gehört nicht zu Deutschland, sondern zu gewissen Menschen in Deutschland!

So wie JEDE Weltanschauung, auch das Christentum – nicht zu Deutschland, sondern zu gewissen MENSCHEN in Deutschland gehört.
(Wir erinnern uns: Auch das Christentum ist nicht wirklich deutsches Gewächs. Es ist gewaltsam gegen die Germanen, gegen die Gallier und gegen die Kelten hier eingeführt worden.)

 
JEDE Religion kann sich VERHEEREND auswirken, wenn die sie repräsentierenden Menschen das Recht auf Religionsfreiheit nicht achten und nicht das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit.
JEDE Religion kann sich BELEBEND auswirken – wenn sie – im Rahmen der freien Begegnung – die Verständigung der Menschen untereinander und ihre Entwicklung zu Weltoffenheit und Tiefsinn fördert.
 
Das ERSTERES unmöglich wird und LETZERES möglich: DAFÜR haben wir zu sorgen.
Sich gegen Flüchtlinge zu wenden, deren Schicksal wir selbst verursacht haben, ist nichts als finsterste Barbarei.

R.B.


Montag, 12. Januar 2015

Es wird nicht UNSERE Entscheidung sein ...

12.01.2015:
Ich möchte noch einmal betonen –
 
ES WIRD NICHT UNSERE (!) ENTSCHEIDUNG SEIN
UND NICHT DIE ENTSCHEIDUNG UNSERES PARLAMENTES,
OB WIR NOCH DIESES JAHR IN EINEN KRIEG GEGEN RUSSLAND ZIEHEN:
 
DIE BUNDESWEHR WIRD GERADE ZUR "SPEERSPITZE EUROPAS" UMGEBILDET.
DIESE "SPEERSPITZE" UNTERSTEHT DIREKT DER NATO –
DIESE DIREKT DER USA –
UND DIE USA HAT – WEIL SIE WEIß, DASS SIE SELBST DEN KRIEG NICHT FÜHREN
MUSS (!) – MIT NUR 10 GEGENSTIMMEN IM PARLAMENT (!) – EINE KOMPLETTE KRIEGSERKLÄRUNG GEGEN RUSSLAND FORMULIERT!
 
WAS BRAUCHT ES DA MEHR WISSEN ???
 
Und unsere schändliche Presse? SCHWEIGT!
Die Warnungen Gorbatschows, der alten Garde unserer Politiker, ja selbst des amerikanischen "Council on Foreign Relations" werden zwar genannt – in der Urteilsbildung, in der Hinterfragung und Darstellung der derzeitigen Politik werden sie aber ÜBERGANGEN.
FRAU MERKEL? In Obama verknallt und ENTSCHEIDUNGSSCHWACH. Wird gerade deshalb in Amerika zur stärksten Frau der Welt geschleimt.
JOACHIM GAUCK? Hirn- und kraftlos! Einzig in sich selbst verliebt.
URSULA VON DER LEYEN? Völlig frei von Sachverstand. Glaubt immer noch, dass es um die "Familienfreundlichkeit" der Bundeswehr geht.
FRANK STEINMEYER? Von der SPD!
DIE FRIEDENSBEWEGUNG? Politisch neutralisiert!
PEGIDA? Gemacht, um uns abzulenken.
 
LIEBES DEUTSCHLAND: GUTE NACHT!
 
Ralph Boes
 
 

Der faschistische Ursprung von Hartz IV


UNGLAUBLICHE ENTDECKUNG -
oder: was wir immer schon empfunden haben:
 

DER FASCHISTISCHE URSPRUNG VON HARTZ IV!
1928 wurde das Hartz-IV-Gesetz von dem Nazi Gustav Hartz geschrieben, einem , Reichstagsabgeordneten der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), die dann Hitler in den Sattel geholfen hat. Das Gesetz wurde dann 77 Jahre später - von einem Namenvetter - umgesetzt!
Und zwar bis in die Einzelformulierungen hinein:
Gustav Hartz will bereits 1928: "Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zusammenlegen"!
Die Betroffenen bezeichnet er als "Kunden"!
Von Hugenberg (Wirtschaftsinister im dritten Reich) stammt der Satz von 1932: Sozial ist wer Arbeit schafft".
Und so weiter und so fort.
Zum vollständigen Bericht geht es hier >>
Zum Buch von Christoph Butterwegge geht es hier >>

 -------

14.01.2015: Nachtrag:
Eine witzige kleine Begebenheit:
Ich habe kürzlich eine Anzeige wegen "nationalsozialistischer Umtriebe" aus Wien erhalten, u.a., weil ich dort einen "faschistischen Text" vorgelesen hätte. Bei dem "faschistischen Text" den ich vorgelesen habe, hat es sich um die Rechtsfolgenbelehrung der EGV gehandelt!

  
 

 

Samstag, 10. Januar 2015

Meine Antwort auf die unglaubliche Gesprächsverweigerung durch das Amt

07.01.2015:

Sehr geehrte Frau Xxxxxxx –
 
Über Ihre
strikte Weigerung, auf meine Fragen einzugehen, bin ich jetzt doch sehr überrascht.
Ich kann sie VERSTEHEN– aber sie ist so absolut nicht akzeptabel.
Indem
ich Sie fragte,
  • inwiefern DURCH IHRE TATEN,
    vor alle aber DURCH DIE gesetzlich geforderten SANKTIONEN
    meine Würde geachtet und geschützt wird,
habe ich nicht eine sachfremde und irgendwie übergehensfähige "politische" Frage an Sie gerichtet. Es handelt sich um die Frage, die die Grundlage eigentlich JEDER (gesunden) menschlichen Begegnung ist – und um die Ur-RECHTS-frage dieser Republik!

(...)
 

  
 
 

Samstag, 3. Januar 2015

Ist der Mensch Mittel oder Zweck?

 
04.01.2015:
 
Ein neues Jahr, ein neues Feld. 
Es ist wie der erste Schritt in weißen unberührten Schnee: 
Was setzt man da als erstes hin?
 
Ich habe mich entschieden, einen der schönsten, menschenfreundlichsten und zugleich sachlich-stimmigsten Texte zum Thema Wirtschaft, der in der letzten Zeit an mich gekommen ist, hier her zu setzen:
 
  •  Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass ein Unternehmen erfolgreich ist, weil es wächst.
  • Wenn wir am Ende eines Jahres viel „Gewinn" gemacht haben, dann haben wir etwas falsch gemacht.
  • Bei der Arbeit am und für den Menschen geht es nicht um Effizienz, sondern um mitmenschliche Zuwendung. Hier braucht es Großzügigkeit, ja Verschwendung.
 
Götz Werner in seinem Essay:
Gretchenfrage: Ist der Mensch Mittel oder Zweck?