Mittwoch, 10. August 2011

Die "Rechtsfolgenbelehrung" in Hartz IV -

ein Dokumet deutscher Schande:
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/brandbrief/eingliederungsvereinbarung-sanktionen.htm 

4 Kommentare:

  1. Unter einer Vereinbarung verstand ich im Leben immer etwas anderes. Vereinbarungen sind durch gleichberechtigte Einflussnahme von beiden Seiten auf den Vereinbarungstext gekennzeichnet.
    Genauer betrachtet ist es ein aufgenötigtes einseitiges Rechtsgeschäft, was nur der Unterschrift des in Not geratenen Genötigten bedarf, um wirksam zu werden.
    Du hast dem, der Dich am untersten Existenzminimum hält, gefälligst zu gehorchen. Hat was von Sklavenhaltung auf Abruf.

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  2. Dann wird es morgen hier ja richtig was geben an Einträgen...

    Ist das wieder der Gleiche Absturz-koordinator wie letztes mal?

    Einglied. wird nicht unterschrieben, das ist mittlerweile ziemlich bekannt auch bei den Mitarbeitern.
    Meine "Tante" musste das auch machen, ich hab sie beruhigt, dass es nur ein kleiner Klick ist und nichts Persönliches zwischen mir und ihr.
    Gültig ist das Dokument inzwischen aber auch, wenn man nicht gegengezeichnet hat. Das ist noch relativ neu (seit diesem Jahr oder so).

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  3. Ich frage mich inzwischen, ob es die Eingliederungsvereinbarung nicht tatsächlich den Tatbestand der Nötigung erfüllt? Vielleicht sollte man den Mitarbeiter, der dafür unterschreibt (ersatzweise seinen Dienststellenleiter, bzw den Leiter des jeweiligen Jobcenters) testweise wegen Nötigung anzeigen?

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  4. Ja, das ist Nötigung, es verletzt auf jeden Fall die Vertragsfreiheit!
    Aber wie tief wir in diesen Nötigungen stecken und wie selbstverständlich das alles inzwischen ist, zeigen nicht nur EGVs sondern auch unzählige ARBEITSVERTRÄGE, Mietverträge und KRANKENKASSENPflichtversicherungen (da werden teilweise beide Seiten zu etwas genötigt aus sinnlos gemachter Not heraus).

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