Freitag, 5. August 2011

Einladung ins Jobcenter: Termin 11.08.2011

Für den 11.08.2011, 9:00 Uhr bin ich jetzt ins Jobcenter eingeladen.
Text wie immer: "Bitte bringen Sie einen Nachweis über ihre Bewerbungsaktivitäten mit." - und die übliche Androhung von Sanktionen, falls ich nicht erscheine. Man hatte nicht auf meinen Brandbrief, auch nicht auf mein Anschreiben vom 25.07., sondern erst auf eine Urlaubsmitteilung reagiert. Da aber ganz unmittelbar: Als ich am 2.08. schrieb, dass ich vom 5. bis 10.08. in Westdeutschland sein werde, kam unmittelbar die "Einladung" zum "Gespräch": Der Brief kam im "Urlaub", am 5.08., 10 Uhr bei mir an, hätte mich normalerweise also gar nicht mehr erreichen können - und fordert mich direkt am Folgetag des Urlaubs um 9 Uhr zum Termin.  Die Kontroll- und die Sanktions-Maschine läuft. Für alles, was darüber hinausgeht, ist kein Platz.

13 Kommentare:

  1. ralph wenn ich deinen "brandbrief" richtig verstanden habe, willst du keine termine mehr wahrnehmen? allerdings könntest du dann den gepflogenheiten entsprechend alleine wegen nichterscheinen sanktioniert werden, ohne dass jemals jemand auf dein schreiben eingeht... vielleicht gehst du hin und gibst dem sachbearbeiter ein exemplar deines brandbriefes?

    für deine mutter und eure gemeinsame zeit alles gute.

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  2. Ja, der Brandbrief ist bereits zugeschickt - das Gespräch muß sein.

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  3. finde es echt klasse wie du mit der Hartz IV Problematik umgehst. Mach weiter so, ich steh dir in Gedanken bei.

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  4. Danke - ich brenne auf den Termin und kann es kaum erwarten. :-)

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  5. Immerhin noch "nett" von denen, Dich nicht am 8. ,9. oder 10. August einzuladen, den Urlaub hätten Sie ja auch - wegen vorläufig versäumter Bettelei darum - im Nachhinein nicht genehmigen können.

    P.S.: natürlich ist das alles voll pervers. Das Positive ist nur, dass sie mit Dir reden wollen und Du hoffentlich nicht verschläfst.

    Das Hinbestellen wird auch mit Künstler-MAEs gemacht oder Selbständigen, die ständig zum Amt gehen müssen, um sich "zurückzumelden", wenn sie so ehrlich waren, einen Auswärtstermin anzugeben (in der Hoffnung auf mehr Kooperation).
    Es ist sehr verbreitet, vor oder nach einem angemeldeten Urlaub hinbestellt zu werden, weil man ja länger verreisen könnte.
    Der einzige, der "sicher" ist, wäre jemand wie ich grad, werde eh ständig vorgeladen, wenn ich grad beim Terim bin, also könnte ich zwischenzeitlich eiskalt verdampfen ;-)

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  6. Ich kenne die Standardformulierungen der Einladungen! Sie sind selbst schon beleidigend. Kein Wort des Dankes, dass Du selbst um den Termin batest, um über Deinen Brandbrief zu sprechen und dass das JobCenter Deine Rechte nach dem Grundgesetz respektieren könnte. Mit der Sanktionsandrohung beginnt der Rechtsstreit. Ich stehe mit Dir auf der Seite des GG! Für ein bedingungsloses Grundeinkommen und gegen Sanktionen der Grundsicherung!

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  7. Hartz 4 Sanktionen sind verfassungswidrig!

    http://newstopaktuell.wordpress.com/2011/10/12/hartz-4-sanktionen-sind-verfassungswidrig/

    Drittes Reich? – Hartz IV-Empfänger werden unter Androhung von Sperrzeiten zu psychologischen Untersuchungen gezwungen

    http://newstopaktuell.wordpress.com/2012/03/12/drittes-reich-hartz-iv-empfanger-werden-unter-androhung-von-sperrzeiten-zu-psychologischen-untersuchungen-gezwungen/

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  8. Auf eine sogenannte "Einladung" vom sogenannten JobCenter würde ich wie folgt antworten:

    Am (Datum) ging mir ein Schreiben vom Job-Center zu, welches eine "Einladung" enthielt, nach welcher ich mich am (Datum) im Job-Center einzufinden hätte, um meine berufliche Situation zu besprechen.

    Man benannte dies als “Einladung” welche umseitig mit einer Rechtsfolgenbelehrung bedruckt ist. Schon darum kann so ein Schreiben niemals eine "Einladung" sein.

    Wenn man einer "Einladung" nämlich eine Rechtsfolgenbelehrung hinzufügt, dann ist das keine "Einladung", sondern eine Vorladung. Diese wiederum darf nur ein Gericht, eine Polizeibehörde oder die Staatsanwaltschaft aussprechen.

    Die Jobcenter sind der “Agentur für Arbeit” unterstellt. Mir ist nicht bekannt, dass eine Agentur über ausreichend Rechtsmittel verfügt, um eine Vorladung auszustellen.

    Im Weiteren mache ich von meinem Persönlichkeitsrecht gebrauch (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 GG) welches das allgemeine Recht des Einzelnen auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gegenüber dem Staat und im privaten Rechtsverkehr beschreibt.

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umschließt den Schutz der absoluten Rechte wie Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum. Anspruchsgrundlage ist § 823 Abs. 1 BGB, ggf. auch Abs. 2 mit §§ 185 ff. StGB.

    Auch möchte ich auf mein Selbstbestimmungsrecht hinweisen, welches mir das Recht einräumt, die eigenen Angelegenheiten frei zu gestalten, was mir auf individueller Ebene ebenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG garantiert wird.

    Ich teile ebenso mit, dass sich an meiner beruflichen Situation nichts geändert hat. Zur Wahrnehmung von Gesprächsterminen habe ich gegenwärtig keinerlei Zeit, da mich diese an der Ausübung meiner sonstigen Tätigkeiten hindern und somit meine Freiheit beschneiden würde, welche mir durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz zugesichert ist.

    Da Herr (Sachbearbeiter) über meine Post- und e-mail-Adresse in Kenntnis gesetzt ist, verweise ich darauf, mir etwaige Fragen oder Hinweise auf schriftlichem Wege zukommen zu lassen. Ein perönliches Gespräch ist unnötig, wird von mir abgelehnt und ginge übrigens auch fernmündlich via Telefon, wenn auf das hören meiner Stimme so überschwänglichen Wert gelegt wird.

    Fortsetzung folgt

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    1. Waooo, als ich das gelesen habe dachte ich mir Anonym hat Power, oder er muss über FIanzielle Reserven vergügen.
      Ich habe echt grade eine ganze weile nachgedacht, ob ich mich trauen würde, so einen Breif abzuschicken.

      Ich sehe schon die Antwort vom JC ins Haus flattern 100 % Sperrung der Leistungen ab dem Folgemonat.

      Ich lese zwar immer und überall das Sanktionen Rechtswiedrig sind, aber dem JC scheint das ja egal zu sein.

      Wie mit der EGV, leztes Jahr legte man mir, wie alle 6 Monate eine vor und ich dachte ich gucke mal wie weit ich gehen kann und sagte, was passiert wenn ich das nicht unterschreiben will, bzw nicht unterschreibe:
      ANTWORT:
      NAJA HERR / FRAU XYZ dann bekommen Sie ab dme Folgemonat keine Leistungen mehr und werden Gerichtlich zur Abgabe einer UNterschrift dann kamm ein Wort das mir nicht einfällt, gewzungen, oder gerichtlich dazu aufgefordert das zu unterschreiben eins von beiden.

      Nun ich bin ehrlich, mich verlies der Mut als unterschreib ich :(

      In Paar MOnaten muss ich wieder hin um eine neue zu unterschreiben und ich kann ja nicht mal paar Tage woanders übernachten, weil ich jeden Tag meinen Briefkasten lehren können muss. :(

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  9. Fortsetzung:

    Bei dieser Gelegenheit möchte ich dann auch gleich noch auf Art. 12 des Grundgesetzes hinweisen: Freie Berufswahl

    Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG gewährleistet allen Deutschen das Recht, den Beruf, den Arbeitsplatz und die Ausbildungsstätte frei zu wählen. Der Staat darf keine zwangsweise Berufslenkung vornehmen; er kann lediglich Empfehlungen geben.

    Durch Art. 12 Abs. 2 GG ist grundsätzlich der staatliche Zwang zur Vornahme bestimmter Arbeiten verboten.

    Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig (Art. 12 Abs. 3 GG).


    Im Übrigen ist mir die Tatsache geläufig, dass das Sozialsystem “Hartz-IV” grundgesetzwidrig ist und vom Bundesverfassungsgericht sowie von internationalen Menschenrechtskommissionen und der UNO bereits angemahnt wurde.

    Es ist daher skandalös, dass die JobCentern immer wieder fortlaufend an der Aushöhlung der Menschenrechte mitwirken, indem sie Dritte erpressen und mit unzulässigen, weil grundgesetzwidrigen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II drohen, welche die Vernichtung der physischen Existenz der Betroffenen zur Folge hätte.

    Ist man sich in den JobCentern überhaupt darüber bewusst, dass man sich der Erpressung und Bedrohung schuldig und somit strafbar macht, sowie dass man Menschenrechte mit Füßen tritt?

    Hat man sich in den Job-Centern schon einmal die Frage gestellt, ob man selbst so behandelt werden möchte? Möchte man eine “Einladung” bekommen, in welcher steht, dass der Bertroffene bei Nichterscheinen empindlich bestraft wird und das auch noch entgegen der Grundgesetzgebung?

    Sicher. Die Mitarbeiter in JobCentern befolgen "nur" Vorgaben/Befehle und reden sich damit heraus, "nur ihren Job zu machen". So haben sich die Schergen in den Zuchthäusern und Konzentrationslagern des Dritten Reiches übrigens auch herauszureden versucht. Am Ende wurden diese Leute allerdings aufgehängt. Vielleicht einfach mal darüber nachdenken.

    Wie viele Mitarbeiter gibt es in den deutschen Job-Centern? Ist die diesbezügliche Anzahl größer als die der 7 Millionen Hartz-IV-Betroffenen und die der 40 Millionen arbeitenden Menschen, die man mit Hartz-IV bedroht und erpresst?

    Also ich persönlich würde mich mit dieser gewaltigen Anzahl Menschen nicht anlegen wollen.

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  10. Hast du den Breif wirklich so formuliert und so abgeschickt ?

    Für wie lange wurdest du dafür Sanktioniert ?

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