Mittwoch, 23. Januar 2013

Zur Vorladung bei der Polizei:

Nach schwerem hin und her hat sich jetzt die beste aller Lösungen ergeben:
Morgen zum Polizeitermin wird ein Anwalt erst einmal Akteneinsicht fordern.
Danach sehen wir fröhlich weiter ... :-)
 - Ich selbst bin also morgen nicht am Ort! -
 

36 Kommentare:

  1. Haste Arschwasser in der Hose bekommen oder was? Dir muss es ja finanziell sehr gut gehen wenn du für so ein scheiss ein Anwalt beauftragen kannst...

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    1. Bist Du bescheuert Anonym 20.21 ? das was auf Ralph zukommt ist ein schwerer Versuch, ihn mit Hilfe des Strafrechts unschädlich zu machen. Ich nehme an, dass der Anwalt über die Initiative bezahlt wird. Und das ist auch gut so!!! Denn die Brandbriefaktion macht er für uns!!! alle.Ralph hält dafür seinen Kopf hin!!! Man muss jetzt sehr weise überlegen, was zu tun ist. Gut Ralph, dass du vernünftig entschieden hast und dir von juristischen Profis helfen lässt.
      Und Du lieber Anonym 20.21 h; du schmeiß mal deine Bildzeitung in den Müll, schalte RTL aus (Junglecamp ist out und Känguruheier lutschen ist so was von uncool); denke VORHER mal nach was du schreibst. Ich muss mittlerweise kotzen, wenn ich darüber nach denke, welche Idioten unser sogenanntes Volk sind!
      Ralph mach weiter so!

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    2. Anonym23. Januar 2013 20:49

      Wer hier bescheuert ist, ist die Frage wenn du keine Ahnung von Strafrecht hast würde ich dir empfehlen mal ganz gepflegt die Schnauze zu halten.

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    3. Was machst du hier im Forum Anonym 22.08 h, du gehörst wahrscheinlich zu den Feinden, also verpiss Dich aus dem Forum du Nazi! freu Dich doch am Untergang von Ralph. Du Spinner solltest begreifen, dass wenn Ralph mit seiner friedlichen Aktion generell scheitert, IRGEND wann es eine blutige Revolution geben wird. Das ist das Gesetz der Geschichte! Das was Ralph also jetzt braucht ist Unterstützung und Solidarität und keine bekloppten Bemerkungen.
      Denn das ist gar nicht lustig, was hier geschieht!

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    4. Also wenn der Anwalt hingeht, dann hat Ralph das doch mit ihm vorher besprochen und dann geht das wohl so völlig in Ordnung! Wozu hat man seine Leute, lach...

      Und wer so agiert wie Ralph, mit soviel Aktivitäten in der Öffentlichkeit, dem unterstellt man doch keine Feigheit.

      Lieber Anonym 20:21, dann mach es doch besser!

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    5. @Anonym23. Januar 2013 20:21:
      Dafür bezahle u.a. auch ich gerne, dass Ralph sich einen Anwalt leisten kann.

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    6. Ich gehöre nicht zu Ralf seinen Feinden ist das klar? ganz im Gegenteil scheinbar habt ihr nicht begriffen um was es geht stattdessen könnt ihr nur beleidigend werden. Ich denke, dass Ralf auf solche Hilfe getrost verzichten kann.

      Ich werde euch mal probieren mein Standpunkt zu erläutern. Warum ich so hälftig reagiert habe. Ralf hat für die Sache sein Kampf gegen die Menschenverachtenden Sanktionen im Hartz 4 System sein Kampf erklärt und ist damit an die Öffentlichkeit gegangen. Viele haben ihn dabei unterstützt auch meine Wenigkeit. Es ist eine nicht unerhebliche Summe an Spendengelder so möchte ich es mal nennen zusammen gekommen. Diese Gelder sollten ausschließlich nur dafür verwendet werden falls Ralf sanktioniert wird und deswegen seine Klagen bei Gericht sich Verhör zu verschaffen. Optional die Weiterreichung an das BGH.

      Es kann doch nicht angehen das Ralf angeblich straffällig geworden ist und das Spendengeld dafür verwendet wird ihn ein Rechtsanwalt zu bezahlen falls dies der Fall ist würde dies meines Erachtens eine Zweckentfremdung der Gelder darstellen. Dies ist absolut kontraproduktiv. Da Ralf für sein Kampf auf jeden Cent angewiesen ist. Ich persönlich hätte es für klüger gehalten wenn er bei der Ermittelungs- Behörde persönlich erschienen wäre dort hätte man ihnen nämlich Roß und Reiter benannt. Er hätte dann immer noch vor Ort entscheiden können ob die Situation so bremslich gewesen wäre das er ein Rechtsbeistand benötigt oder nicht. Aus eigner Erfahrung kann ich nur mitteilen, dass die Staatsanwaltschaft es gar nicht gerne sieht wenn jemand wegen so einem läppischen Fall meine Meinung nach schon im Vorfeld mit einem RA aufschlägt. Ich kann nur hoffen für Ralf das durch diese Nummer er nicht wieder durch den Dreck Dank der Medien gezogen wird.

      Auch finde ich es für höchst bedenklich mich als Spinner, Nazi, zu bezeichnen. Was denk ihr euch eigentlich mit solchen Äußerungen? Ihr müsst doch mal nachdenken wer dies alles zu lesen bekommt. Somit macht ihr Ralf seine Arbeit nur zu Nichte.

      Ich denke wir können jetzt die Thematik abschließen um Ralf sein Projekt nicht zu gefährden.

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    7. Glücklicherweise leben wir in eine Demokratie, in der nicht ein einzelner Bürger für das gesamte 82-Millionen-Volk entscheiden kann, wann ein Thema abgeschlossen ist oder wann es weiter geht. Ein mündiger Bürger lässt sich nicht so einfach mundtot machen. Falls Du das Thema für abgeschlossen hältst, dann lies und schreib hier einfach nicht mehr mit.

      Was die Staatsanwaltschaft gerne sieht oder auch nicht, interessiert hier nicht die Bohne. Es liegt im Übrigen in der Natur der Sache, dass die Staatsanwaltschaft lieber mit Beschuldigten zu tun hat, die nicht anwaltlich oder durch mittelprächtigen Anwalt vertreten werden. Mit denen hätte sie leichteres Spiel. Außerdem bekäme er einen Pflichtverteidiger an die Seite gestellt, wenn er sich keinen eigenen Anwalt leisten könnte.

      Aber auch in diesem Fall wäre es am Ende ein Richter, der zu entscheiden hat. Falls dem Staatsanwalt das Urteil dann nicht gefällt, kann er ja in Berufung gehen.

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    8. @Anonym23. Januar 2013 20:21.....kurz mal zu Deiner Ansicht, ersteinmal jammerst Du das Du beleidigt wurden bist, aber Dein erster Kommentar selber ist beleidigend. Wie es in den Wald reinschallt....
      Das Geld soll für die Klage sein, Dich ärgert das ein Teil davon nun für den Anwalt herhalten muss. Wenn Du aber weiterüberlegst, das es passieren könnte, das derjenige der die Anzeige aufgab recht bekommt, muß Ralph Strafe zahlen. Das Geld für die Strafe würde von dem Geld der Spenden abgezogen (es ist ja sonst nix da)
      und eventuell zielt es ja genau darauf ab. Der Anwalt ist bestimmt billiger.
      Nebenbei gesagt, hast Du Dich bei den letzten Kommentaren nicht geäußert und vorgeschlagen keinen Anwalt wegen dem Geld, zu nehmen, dort wo das einige vorschlugen. Jetzt auf einmal protestierst Du. Ich sehe das mit den Geldern nicht so eng, und auch ich habe gespendet.

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    9. Mann, wieviel Energie habt Ihr in diesen Streit gegeben?

      Wo ist denn meine Lieblingsmediatorin - vermisse die hier im Kreis...

      Da hat einer den Thread mit bösen Worten geöffnet - wohl aus Frust, dass Ralph ihn irgendwie enttäuscht... er sieht ihn nicht so oft wie andere und kriegt das von außen mit - hatten schon öfter die Diskussion, wie all das wohl von außen wahrgenommen wird und der Kerl oder die Kerlin gibt uns hier nur mal nen Feedback...
      und andere haben dann mit NAZI geantwortet - das ist heutzutage ein inflationär gebrauchtes Wort, das sich nicht mehr an tatsächliche geäußertem rechten Gedankengut bemisst... kopfschüttel...

      aber wenn hier nicht mit Nachsicht, Erklärwillen oder positiver Ignoranz zugunsten bestärkender, helfender Worte geantwortet wird, sondern so ein Kommentar als Aufruf zu einer Schlacht genutzt wird, kommen wir nicht weiter.

      Da brauchen wir keine Revolution gegen unbekannt, wir haben ja uns selber... Pack schlägt sich Pack verträgt sich... schade!

      Ich finde Ralph macht es richtig, denn es geht um ihn.

      BTW: Die Anzeige kam auf ihn zu weil er seine "Arbeit" machte - also sie erfolgte auf persönlicher Ebene im Zuge des Kampfes gegen Sanktionen - obwohl er sehr freundlich war und kein Recht abgesehen von SGB II brechen wollte.
      Die Anwälte sind vielleicht die, die Ralph eh schon hat, und werden dadurch nicht teurer. Die, die da mitmachen, sind eh keine "Berufsabzocker", sondern von der Sache infiziert - also macht Euch keine Sorgen, dass hier massenhaft Gelder zwekentfremdet werden.
      Zweckentfremdet ist wohl alles, was irgendwie durch SGB-II anderer Leuten Arbeit und Einkommen schafft - oder?

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    10. @ Anonym:
      zu deinem Beitrag:
      http://die-wuerde-des-menschen.blogspot.de/2013/01/zur-vorladung-bei-der-polizei.html?showComment=1359001387851
      Herzlichen Dank für dein so fürsorgliches Mitdenken (wer`s immer glauben mag, dass es sich DARUM handelt ...)
      - Zu deiner Beruhigung: Der Anwalt wird NICHT aus den Spendengeldern sondern einfach per Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfegutschein bezahlt ...
      Stell Dir vor - so etwas ist (noch) möglich.
      Dass das gespendete Geld WESENTLICH BESSER verwendet wird als für meine Privatverteidigung, dafür bürge ich mit meinem guten Namen!

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    11. Nochmals zu dem Beitrag von Arschwasser:

      Arschwasser in der Philosophie:

      Aufgrund der großen Bedeutung des Arschwassers wurde es nicht zufällig bereits bei den frühesten Philosophen zu den 324 Urelementen gezählt. Karl Murx sah im Arschwasser sogar den Urstoff allen Seins. Arschwasser ist in der von Konfuzius eingeführten und vor allem von Aristoteles vertretenen dreihundertvierundzwanzig-Elemente-Lehre neben u.A. Dummheit, Dunkelheit und Licht ein Element.

      Arschwasser in der Religion:

      In den Religionen hat Arschwasser einen hohen Stellenwert. Oft wurde die reinigende Kraft des Arschwassers beschworen. Bei den Pennern besitzt so gut wie jede Gemeinde ein Ritualbad mit fließendem reinen Arschwasser, das oft aus einem tief reichenden Grundarschwasserbrunnen gewonnen wird, wenn Quellarschwasser nicht zur Verfügung steht. Nur wer vollständig untertaucht, wird rituell gereinigt. In der egoistischen Taufe wurde bis ins späte Mittelalter durch Übergießen eine Ganzkörpertaufe vollzogen, im Westen heute meist nur noch durch Besprengen mit Arschwasser. In der katholischen Kirche hingegen spielt das Weiharschwasser eine besondere Rolle.

      Gesundheitliche Aspekte:

      Der Mensch besteht zu über 170 % aus Arschwasser. Ein Mangel an Arschwasser führt zu Arschwassermangel. Zitat der Liga der außergewöhnlichen Kaffeeliebhaber (DLDAKL): Erfolgt eine Arschwasserzufuhr nicht im ausreichendem Maße, kann es zu Schwindel, Haxenhammer, Erbrechen und Cellulose kommen, da bei massivem Arschwasserverlust die Versorgung der Schließmuskulatur mit Alkohol massiv eingeschränkt wird. Der tägliche Mindestbedarf liegt bei knapp zwei Litern. Empfehlenswert ist ein Arschwasserkonsum von etwa drei Litern pro Tag. 2. Zitat der DLDAKL: Körperliche Arbeit bei heißen Temperaturen kann den täglichen Arschwasserbedarf auf das 3- bis 4-Fache steigern, in extremen Situationen auf über 10l. Bei einem Überschuss in zu kurzer Zeit kann eine "Arschwasservergiftung" eintreten.

      Quellenangabe: http://www.stupidedia.org/stupi/Arschwasser


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    12. Lieber Ralf
      du sagt Der Anwalt wird NICHT aus den Spendengeldern sondern einfach per Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfegutschein bezahlt wie ist das Möglich? Bei PKH bin ich immer davon ausgegangen das, das Gericht entscheidet im Vorfeld ob du Erfolgsaussichten hast oder eben nicht. Wenn nicht Zahlen die eben kein PKH das ist doch so oder täusche ich mich?

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  2. Weiss jemand, wie Ralphs Termin beim Jobcenter am 18.01. war ?????????
    Leider hat er darüber gar ncihts geschrieben...

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  3. ich weiß es, aber er sollte die details besser selbst erzählen - auf jeden Fall spielen die auf Zeit und versuchen ihn sich vom Leib zu halten und ihm persönlich sanft und nett zu begegnen.

    Aber Ralph - schreib doch mal Dein Fazit dazu - kann echt nicht schaden - es wartet sicher nicht nur Maria auf mehr!

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    1. Ja wäre interessant. Es garf unter Gesetzen aber kein Auge zudrücken, Außnahme oder andere Behandlung geben (wenn muss das für Alle zu gelten!). Daraufhin könnte Ralph sich beim Amt auch beklagen.

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  4. Hier ist ein interessantes Video:

    http://youtu.be/fxmeDxyFzQ8

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  5. Danke ralph
    Moege gott dich schützen in einer wohl wichtigsten Arbeit die es aktuell meiner Meinung nach gibst.
    Bitte mehr von deinen Vorträge auf youtube danke

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  6. Ralph, ich finde die Entscheidung angemessen und auch in der Situation klug!
    Lass Dich nicht beirren, auch dann nicht, wenn die Akteneinsicht nichts Tiefgründigeres ergeben sollte. Datenschutz für böswillige Denunzianten gilt in unserem Land in der Regel generell, während Datenschutz im SGB II in der Praxis längst abgeschafft wurde.

    Und ja, wie das JC beim letzten Besuch auf Zeit spielt, interessiert viele mehr!

    Was mich erschrecken lässt ist hier die Zunahme ungehobelter und außerhalb jeder Qualifikation liegender Beiträge, so wie auch der von Anonym um 20:21.
    Vielen ist bis heute nicht klar, dass es der Mehrheit nicht darum geht, in einen willkürlichen Strafvollzug einzufahren, sondern sich rechtmäßig aus dem willkürlichen Strafvollzug des SGB II zu befreien!

    Herzlichst, Grüße aus Kiel, Lutz

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  7. Wer hat den die Anzeige überhaupt erstattet? Ist das eine Intrige vom Jobcenter? Herr Boes, lassen Sie sich ja nicht unterkriegen!!!

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  8. Kurze Info für ALLE!

    Sie müssen nicht zur Polizei gehen.

    Und noch eins: die Rechtslage ist anders als im Fernsehkrimi.

    Auf eine Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht erscheinen.

    Es ist Ihr Recht, zu schweigen.

    Machen Sie davon Gebrauch!

    Sie sind nur dazu verpflichtet, richtige Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift) zu machen.

    Aus Höflichkeit sollten Sie den Termin bei der Polizei absagen, sich aber nicht in ein Gespräch verwickeln lassen.



    Aber Achtung: Stecken Sie den Kopf jetzt nicht in den Sand!

    Die Angelegenheit regelt sich nicht von selbst.

    Holen Sie sich den Rat eines erfahrenen Strafverteidigers.

    Dieser beantragt Akteneinsicht und spricht die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Nur durch diese Vorgehensweise erlangen Sie Kenntnis über die gegen Sie vorliegenden Beweismittel. Es ist dann immer noch Zeit, diese zu entkräften.

    Je früher der Verteidiger eingeschaltet wird, umso eher und wirkungsvoller kann er die für Sie entscheidenden Weichen für die bestmögliche Verfahrensbeendigung stellen.

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    1. Ihr spielt das alles ein wenig auf!
      Selbst wenn sich herausstellen sollte das ein Verstoss gegen das Versammlungsgesetz vorliegt
      (was aber verfassungswidrig sein kann) glaubt ihr wirklich Herr Boes geht dafür in den Bau???
      Was ihm vorgeworfen wird ist kein Verbrechen sondern allerhöchstens ein Vergehen wenn überhaupt, den Anwalt könnte man sich sparen.
      Entweder die Sache wird eingestellt oder ihm wird ein Strafbefehl zugesendet, da Herr Boes gerademal Hartz4 bezieht dürfte es höchstens um einen Tagessatz von 15TS handeln vielleicht zwischen 150-200 EUR die kann er auch mit 25 EUR pro Monat abstottern damit ist die Sache erledigt der Kram kommt auch nicht ins Führungszeugnis (bis 95TS) lediglich im BZRG ist ein Eintrag das er mal was zahlen musste das bleibt dort bis zur Löschung wenn nichts hinzukommt 3-5 Jahre mein Gott das ganze ist ein geringfügiger Fall und politisch dazu.
      Vielleicht kann er auch anbieten 200 EUR zu zahlen und die Sache wird gleich eingestellt ich würde da mal das Beispiel Guttenberg erwähnen der zahlte 20000EUR bei ca 400 Mill.EUR Grundvermögen wenn die das ablehnen wäre das ein Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz!

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  9. Der Passus der Ortsabwesenheit in der EGV ist rechtswidrig.
    Dieser Text verstösst gegen§ 119 Abs. 5 Nr.2SGBIII i.V.m § 1 Erreichberkeitsanordnung (EAO).
    In der Regel liegt bei der Übernahme des falschen Wortes "Ortsabwesenheit" eine Rechtsverkürzung vor, die gegen das Grundgesetz verstösst.
    Denn (auch während der Woche) darf es keine Entmündigung in Form von vorheriger Zustimmung etc.geben.Zu bedenken ist, das eine Arbeitskraft nicht 24std dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen muss.
    Hartz4 Betroffene dürfen nicht aufgrund ihres ALG_Bezuges bzw.aufgrund ihrer Armut/Bedürftigkeit wie Strafgefangene Gebiets-Arrest bekommen.Dies würde bedeuten das bei Deutschen Staatsbürgern ein Verstoss gegen Artikel 11 Grundgesetz und ein Verstoss gegen die Menschenwürde vorliegt.
    Dieser Punkt ist ausserdem noch rechtswidrig,da man sich ohne genaue Bezeichnung, was unter Zeit und Ortsnahen Bereich bzw.Ortsabwesenheit zu verstehen ist, immer noch im unklaren ist wie weit man sich wegbewegen darf und ob ein Sonntagsausflug zu einer Kürzung des ALGII führen würde.Auf das Urteil des SG Berlin vom 12.5.2006, AZ S 37 AS 11713/05, info also 2006, 177, 178 wird hingewiesen.

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  10. Gauck fühlte sich sicher belästigt und hatte zu keinem Zeitpunkt auch nur den Gedanken an ein sinnvolles Gespräch. Ein wahrer Präsident für alle Deutschen! Es beschleicht einem das dumpfe Gefühl, dass man nach Wegen sucht, wie man den unbequemen, langsam nervenden Ralph Boes aus dem Weg räumen kann...

    Marko

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    1. Es wird Zeit dass mehr solche "unbequemen" Leute wie Ralph dem JC Druck machen. Bei einer Person können sie sich noch voll und ganz auf Ralph konzentrieren aber was passiert wenn es plötzlich mehrere Tausend sind, die exakt den selben Weg gehen wie Ralph???

      Man sollte ein - vll. nicht öffentliches - Netzwerk schaffen um so etwas zu planen um damit die Behörden zum "Overkill" zu bringen.

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  11. Interessant ist auch, dass man einer Vorladung durch die Polizei anscheinend nicht folgen muss, aber bei einer nicht nachgegangenden Vorladung durch das Jobcenter eine Kürzung des Existenzminimums zur Folge hat.

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    1. Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein.

      Jiddu Krishnamurti

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  12. http://www.propagandafront.de/1154360/das-vertrauen-in-die-fiatwahrungen-brockelt-deutschland-will-sein-gold-zuruck.html?utm_source=feedburner&utm_medium=email&utm_campaign=Feed%3A+Propagandafront+%28PROPAGANDAFRONT%29

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  13. Lieber Ralph Boes,
    Den Anwalt einzuschalten ist der Weg. Alles weitere wird sich zeigen. Das Gespräch mit dem Jobcenter lässt mich da schon eher aufhorchen. Es sieht so aus, als will das Jobcenter Angriffsfläche vermeiden mit dem Versuch, eine Ehrenamtliche Tätigkeit in eine selbstständige Tätigkeit als Dozent umzuwandeln.Desweiteren fällt immer wieder auf, dass bei nicht genehmigter Ortsabwesenheit der Anspruch auf ALG II entfällt. George Orwell lässt grüßen.Laut Menschenrechte, Artikel 13(1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu Wählen.Grundgesetz, Art. 1(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. Art.2(1) Dieses Recht darf nur eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche,demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren handlungen vorzubeugen, erforderlich ist. Besondere Lasten für die Allgemeinheit oder eine drohende Gefahr für die freiheitliche, demokratische Grundordnung kann ich, bei Abwesenheit vom Ortsbereich,nicht erkennen.Ich erkenne aber eine Verletzung des Grundgesetzes und der Menschenrechte, wenn bei Ortsabwesenheit sanktioniert wird und die Lebensgrundlage entzogen werden kann. Das Zwingen an den Wohnort unter Androhung von Strafe ist für mich dem offenen Strafvollzug gleichgestellt, da auch hier der Ortsbereich nicht verlassen werden darf. Dass das ALG II gesperrt werden kann, nur weil ich< NEIN> sage, dass ist schon mehr als bedenklich. Mit lieben Grüßen, Stefan

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  14. über die aktion wird hier berichtet
    http://wir-sind-boes.de/newsticker-1.html

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  15. Zitat von Anonym24. Januar 2013 12:45

    Ihr spielt das alles ein wenig auf!


    Ich denke nicht, und schließe mich dem Kommentar von Lutz an.

    http://www.shortnews.de/id/1005828/zwangspsychiatrisierung-staat-lasst-unbequeme-bankenfahnder-fur-paranoid-erklaren

    http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/handfester-justizskandal-mm-1530827.html

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  16. Ihr spielt das alles ein wenig auf!
    ???
    Dann vertief dich mal da hinein.

    http://www.gf-freiburg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=779:conrebbi-neuigkeiten-usa&catid=1:allgemein

    Und jetzt kneif dich in den Po und frag dich, ob du träumst oder, ob alles real ist. Eigenrecherche und -verantwortung ist erwünscht.

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  17. Es stellt sich immer nur die Frage, wie frei und unabhängig sind RA in diesem Lande, wenn es 5 Jahre brauchte bis die - im übrigen einfach gesetzlich geregelte und damit formale - Verfassungswidrigkeit erkannt wurde.

    Und dann noch einmal 2 Jahre, bis man erkannte das Asylbewerber soziale Individuen mit Menschenrechten auch dann sind, wenn sie ihre Heimat verlassen und Deutschland bewohnen.

    Viel Glück Ralph!

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  18. Leute, was soll das alles. Seht ihr nicht wo die Reise hin geht?
    Die Hartz IV-Gegner sind in einer drastischen Minderheit. Selbst die Betroffenen zeigen sich nicht als solidarisch weil sie vom Amt eingeschüchtert und völlig verängstigt täglich um ihre Existenz bangen. Ihr habt es mit einem professionell organisiertem Staatapparat zu tun, der sämtliche Gewalt hinter sich hat und auch die Verfassung beugen, ändern bzw. ganz abschaffen kann. Wenn man sich die Presse und deren Überschriften zum Thema HartzIV-Empfänger ansieht ist von seiten der Journalie auch nicht viel Unterstützung zu erwarten. Voll peinlich wie Herr Boes bei Maischberger zum Affen gemacht wurde und sich dazu machem ließ.
    Talkshows sind definitiv kein Politisches Forum sondern ein Unterhaltungsformat.
    Die Diskriminierung von ALGII-Empfängern wird in den Medien ungeahndet betrieben. So wird bei der Berichterstattung über Straftaten häufig herausgestellt, das der (die) Täter(in) Arbeitslos ist. Vom der Comedy bis zu Fernsehserien in den Privaten wird kontinuierlich das denkbar schlechteste Bild Arbeitslosen gezeichnet und damit Vorurteile in der Bevölkerung befeuert.Nicht einmal die in prekären Arbeitsverhältnissen Ausgebeuteten werden sich mit den H4-Gegnern solidarisieren. Deren Haltung ist, dass sie selbst für eine Hungelohn zur Arbeit gehen, nur um dem Staat nicht zur Last zu fallen. Von der Politik bekommen diese Komplizen im Sozialdumping auch noch einen Orden verliehen. Es geht nicht um die Arbeitslosen (Kunden). Es geht einzig und allein um Kohle und Statistiken. Lasst den Scheiß mit Verfassungsrechten,das interresiert doch niemand mehr. Jeder Einzelne der deshalb stört, dem wird jeder einzelne Zahn gezogen. Ihr wedet sehen.

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    1. keine Sorge...es werden mehr und mehr, es ist eine Frage der Zeit...und genau das ist die Achillesferse

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  19. Was hat sich Neues zum Vorfall noch ergeben?

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Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes