Donnerstag, 1. November 2018

BVerfG: Mündliche Verhandlung im Januar


Das BVerfG tritt jetzt in die Entscheidungsphase ein.



Am 15.01. und ggf. noch am 16.01.2019 wird im Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen in Hartz IV eine "eventuell mündliche" Verhandlung stattfinden.

Wir sind sehr gespannt.

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P.s.: Das Urteil ergeht sicher erst später!

4 Kommentare:

  1. Tolle Leistung Ralph!

    Die Jahre des Elends sind nun endgültig vorbei(?), Sekt für die Huren, Frikadellen für die Hunde. *gg

    Gruß
    Jürgen

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  2. "Hartz IV ist passé" - tönt die SPD.
    Angesichts der drohenden Pleite wird man sich jetzt sicher noch etwas absurderes einfallen lassen …
    Da bin ich sicher.

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  3. Weil unser Volk auch wirklich nichts zustande bringt, muss man ihm von oben herab - jetzt sogar diktieren, dass seine Diktatur, das heisst Knechtung, nicht (mehr!) gut ist (auch wenn man damit hinterrücks wahrscheinlicherweise etwas noch Perfideres einführt.)
    Aber wer hätte auch solche Konsequenzen voraussehen können?! Derartige Diskussionen in der Öffentlichkeit vermeiden wir lieber!


    Alfred.

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  4. stimmiger Kommentar einer Freundin auf einer Mailingliste: wer weiß, wann die das Urteil sprechen - Verhandlungstermin (ebenfalls wackelig im Datum) ist nicht zwangsläufig auch für die Urteilsverkündung vorgesehen... das kann weitere Jahr(zehnt)e dauern...

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