Montag, 10. Dezember 2018

BVerfG - Mündliche Verhandlung am 15.01.2019



Und sie bewegt sich doch ...
 
Das Bundesverfassungsgericht teilt mit:
 

 
P.s.: In der Einladung ist die übrigens wieder die vollständige Fragestellung der Richtervorlage angegeben


12 Kommentare:

  1. Man muss sich da überhaupt keine Hoffnung machen.
    Die Sanktionen werden bleiben, niemals wird das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall Recht sprechen.
    Viel zu groß ist die Angst in der Politik, die Kontrolle über die ALG2-Empfänger (Lohnsklaven) zu verlieren. Viel zu groß ist der Einfluss von Lobbyisten auf unsere Politik.
    Das Bundesverfassungsgericht wird hier ein politisches und kein menschliches Urteil fällen.

    Ich wünschte es wäre anders... aber ich weiß (bzw. ahne schon jetzt), es wird so kommen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Wenn du Dir so sicher bist, lass uns doch ne Art inoffizielles Wettbüro machen (geben Sie hier Ihren Tipp ab, wie das Urteil ausfallen wird ... Version 1, 2, 3, 4... ;-)
      und vor allem, wie lange es dauern wird nach Beginn der Verhandlung... Stunden, Tage, Monate, Jahre...

      und natürlich kannst du dann bestimmt besonders gut schon Pressemitteilungen schon jetzt entwerfen für diese Version des Ausgangs der Verhandlung ;-) Dann haben auch die, die erstmal ergebnisoffen zuschauen wollen, die griffbereit... und können sie rausholen bei weiteren (spontan)Demos, wenn dann das von Dir prognostizierte Urteil kommt...

      Löschen
  2. Hier der Hinweis auf die bereits reservierte Demonstrationsfläche vor dem "Event-Theater":
    https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/10/karlsruhe-wird-sich-zu-den-sanktionen.html

    AntwortenLöschen
  3. Jetzt geht es los! :)

    Ich denke das Urteil wird so lange auf sich warten lassen, bis H4 abgeschafft ist und dann wird es lauten: Die Sanktionen sind verfassungswidrig.

    Was anderes können die kaum aufrecht halten, zumindest in Anbetracht der Lage, in der sie sich befinden! *lol


    Mittlerweile singt das Volk alle 20 Art. des GG auswendig hahaha und so blöd wie manche tun, sind sie dann doch nicht! ;)


    Gute Arbeit Ralph (und Team), auf zum nächsten Projekt!


    Gruß

    Jürgen

    AntwortenLöschen
  4. Na, das ist doch mal eine positive Meldung zum Jahesende! Egal, wie jetzt entschieden wird – zumindest wirdin absehbarer Zeit ein Urteil gefällt.

    „Im Namen des Volkes“ oder „Im Namen der Wirtschaft“ ist jetzt die entscheidende Frage.

    Von Multi-Milliardär Warren Buffett gibt es ein gutes Zitat: „Der Krieg des 21. Jahrhunderts ist kein Krieg von Nation gegen Nation, sondern der Krieg der Reichen gegen die Armen – und die Reichen werden gewinnen.“

    Genau dieser Krieg tobt zurzeit in der ganzen Welt, ununterbrochen. Hartz IV und der Rattenschwanz an Leih- und Zeitarbeit sowie die lukrative Maßnahmeindustrie, die da mit dranhängen ist nur eine kleine Facette davon.

    Aber zurück zum BVerfG und seiner Stellung als wichtiger Eckpfeiler der Demokratie: Adenauer war damals der erste Kanzler, der mit dem Bundesverfassungsgericht aneinander geriet und von ihm stammt auch das schöne Zitat „Das haben wir uns so nicht vorgestellt.“, nachdem der Senat des BVerfG seinen Propagandasender „Deutschland Fernsehen GmbH“ für verfassungswidrig erklärt hatte.

    Die Regierung beschließt ein Unrecht, das Parlament segnet das Unrecht ab und das Bundesverfassungsgericht erklärt das Unrecht rückwirkend für verfassungsgemäß – so war das ursprünglich sicher mal gedacht und im Sinne der Politik. Zumindest bei den beiden erstgenannten Institutionen funktioniert das auch reibungslos. Lediglich das unsägliche Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit schon des Öfteren dazwischengefunkt, weshalb die Wahl Harbarths zum Vizepräsidenten des 1. Senats zum aktuellen Zeitgeschehen nicht verwundert.

    Im Januar wird sich dann vieles entscheiden, nicht nur im Bezug auf Hartz IV, sondern auf unseren gesamten Rechtsstaat, bis hinein in die Verfassungsstrukturen. Ist das Grundgesetz überhaupt noch einen Pfifferling wert, oder schafft es sich anlässlich des 70-jährigen Jubiläums selbst ab? Man darf gespannt sein.

    Ich kann mir nicht so ganz vorstellen, dass sich die roten Roben wagen werden, die heilige Kuh der Wirtschaft zu schlachten. Heinrich Alt (*würg*) war ja am 12.12.2018 bei Spiegel TV guter Dinge, dass uns die Sanktionen „auch grundsätzlich“ erhalten bleiben und eventuell nur die Sonderregelungen der U-25-jährigen denen der „erwachsenen“ angepasst werden. Im Prinzip genau das, was viele insgeheim befürchten. Der Alt hat aber zum Glück genauso wenig im ersten Senat zu entscheiden wie wir, sodass das Urteil nachwievor in den Sternen steht...

    Meine Prognose lautet: Die Sonderregelungen der Ü25-jährigen sind komplett verfassungswidrig. Sanktionen in die KdU und Lebensmittelgutscheine im Ermessen des Sachbearbeiters ebenfalls. Auch die starre Dauer von 3 Monaten dürfte durch nichts zu rechtfertigen sein. Bei 60%-Sanktionen bin ich unsicher, einfach weil 30%er kein genügend starkes Druckmittel darstellen, um Menschen nach Belieben in jede prekäre Beschäftigung zu drängen, sodass der Wegfall der 60%er zu große Auswirkungen haben könnte. Mit einem Wegfall der 10%er und 30%er rechne ich keinesfalls. Soziokulturelles Existenzminimum hin oder her, dadurch würde die Regierung die Kontrolle über die Niedriglohnsklaven verlieren und das ist allen Arbeitsmarktexperten und Wirtschaftslobbyisten bewusst.

    Im Falle eines schwarzen Vernichtungsurteils im Sinne der Wirtschaft muss man dann wohl auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als letzte Bastion hoffen ... 2035 oder so, wenn das Terrorsystem Hartz IV schon längst Geschichte ist.

    Ich werde am 15. Januar auf jeden Fall Stoßgebete nach Karlsruhe schicken.

    Gruß,
    Martin

    AntwortenLöschen
  5. Noch das ausgegraben:

    "Im Auftrag der Bundesregierung rechtfertigte die Anwaltskanzlei »Redeker Sellner Dahs« die Repressionen in einer 90seitigen Stellungnahme vom März 2017 wie gewohnt: Erstens besage das Grundgesetz nicht, dass Sozialleistungen ohne Gegenleistung gewährt werden müssten..."

    Aehm...genau! Und könnte der Grund womöglich dieser sein, dass dort von SozialLEISTUNGEN so nirgendwo die Rede ist?
    Dass die einfache Gewährung eines Grundrechts eine andere Kategorie ist? Schrecklich weit vorausgedacht, nicht wahr?
    Spitzfindig, spitzfindig, Leute...

    Alfred.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ja, genau das ist ja der Witz, der hoffen lässt; nämlich der, dass die Argumentation dieser Kanzlei sowas von dünn, irgendwie schon fast zickig und unsachlich wirkt. Mir zumindest - und ich habe dieses Fach tatsächlich ein paar Jahre studiert - ist nicht bekannt, dass die Gewährung irgendeines Grundrechts von der Erbringung irgendeiner "Gegenleistung" abhängig wäre, auch und erst recht nicht diejenige eines Grundrechts (Art. 1 GG), das nicht einmal einem Vorbehalt unterliegt, d.h. in das jeder Eingriff ohne weitere Prüfung per se verfassungswidrig ist. Naja, schaumermal. ;)

      Schöne Weihnachten allen erstmal.

      Löschen
  6. Man spiele das übrigens einmal durch, welche, bis zum Schreien unsinnigen, Fälle sich daraus ergeben würden.

    Der Staat sagt mir: " Ich habe Dir mein Freund eine Sozialleistung erbracht, ohne die Du Dein Leben beschließen müsstest.
    Ich kann nichts dafür. Du hast wild mit den Armen rudernd im Meer gezappelt, und ich bin hineingesprungen. Ich war aussen vor solange. Ich wurde für Dich zum Helden.
    Jetzt musst Du als Gegenleistung alles für mich tun und Dein Leben für mich opfern. Hast Du denn kein Gewissen? "

    Was wären denn hier die Verhältnismäßigkeiten, das sage man mir!

    Alfred.

    AntwortenLöschen
  7. Hallo,

    hier:

    http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/newsletter/2018/2018-12-23.htm

    wird für Spenden geworben. Ich würde da prinzipiell gerne zu beitragen, (wenn auch leider nur in bescheidenem Maße) da ich eure Arbeit gegen das Verbrechensregime HartzIV ausdrücklich unterstütze.

    Ich unterstütze jedoch ausdrücklich nicht, dass aus Anlass der Anhörung im Januar vor dem BVerfG für das Bedingungslose Grundeinkommen geworben wird. Das Verfahren in Karlsruhe hat nichts mit dem BGE zu tun. Es geht dabei um die Sanktionen im SGBII, und nichts anderes. Die Vorstellung eines Ralph Boes - dessen Arbeit gegen HartzIV ich ansonsten sehr schätze - der nach der Anhörung vor dem Gerichtsgebäude in eine Kamera blickt und vom Bedingungslosen Grundeinkommen schwärmt, ... darauf möchte ich wirklich gerne verzichten. Eine Verknüpfung mit dem BGE ist außerdem kontraproduktiv, da es den Sanktionsbefürwortern vor Gericht in die Hände spielt.

    Davon abgesehen halte ich die Verheißungen des BGE für fragwürdig. Tatsächlich würde es wohl vor allem den Unternehmern nützten, und die sozialen Verwerfungen des Neoliberalismus nicht aufheben, sondern nur anders anmalen. Aber das nur am Rande.

    Da ihr es nicht unterlassen konntet, euren Spendenaufruf mit einer beabsichtigten Werbung für das BGE in Karlsruhe zu verknüpfen, kann ich ihn daher leider nicht unterstützen.

    AntwortenLöschen
  8. Ich respektiere das, das heisst ich respektiere solche Gründe für die Ablehnung eines BGE und habe volles Verständnis dafür.
    Aber tatsächlich kann man es auch genau andersherum sehen: Wird es auf absehbare Zeit nicht etwas wie ein Bedingungsloses Grundeinkommen geben, hiesse das wohl oder übel, dass man die Leute weiterhin durchleuchten müsste und riesige Aktenberge mit vertraulichen Informationen von ihnen anfertigen. Bei einer derartigen Anzahl "Bedürftiger" wird man keine vollkommene Transparenz in der Öffentlichkeit von wegen Rechtsgebrauch und Rechtsmissbrauch herstellen können - und wie wollte man dies auch, ohne den Datenschutz vollkommen auszuhebeln und jegliche Privatsphäre damit auszutreiben! Und dabei ist nur die Rede von einem vorausgesetzten besten Willen für eine möglichst weitgehend gerechte und gute Abwicklung - der bekanntermassen ohnehin weit und breit nicht zu erblicken ist!
    Ein gewagtes Grundeinkommen wäre mir immer noch lieber als diese mehr als gewagte DDR 2.0!


    Alfred

    AntwortenLöschen
  9. Zur Gliederung der Verhandlung am 15.01.19:

    http://grundrechte-brandbrief.de/Meldungen/2018-12-28-BVerfG-Verhandlungsgliederung2.pdf

    Keine einziges Wort zum unantastbaren Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum!
    Kein einziges Wort dazu, dass "Sanktionen" dieses Grundrecht verletzen!

    Ich bin kein Jurist und habe das ganze einmal überflogen, aber auf mich wirkt es, als solle dort mit allen Mitteln versucht werden, Argumente zu finden, wie man die Sanktionen verfassungsgemäß "ausgestalten" kann. (Damit der "Gesetzgeber" sein Folterspielzeug in aufgehübschter Form behalten darf.)

    Oder täusche ich mich?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Nein. Ich interpretiere das genauso.

      Am 15.11 dann "Jeder Arbeitslose hat ein Recht auf Sanktionen!"

      Im Scheisse für Gold verkaufen sind Juristen ja unschlagbar.

      Gottseidank geht es in der Richtervorlage explizit um einen ÜBER 25-Jährigen, sodass sich das BverfG damit beschäftigen muss und nicht nur auf die Unter-25-Jährigen ausweichen kann, was Heinrich Alt (möge Gott seiner verlorenen Seele gnädig sein) scheinbar gerne hätte...

      Löschen

Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes