Mittwoch, 15. Januar 2020

Absenkung statt Aufhebung verfassungswidriger Sanktionen



Absenkung statt Aufhebung zu hoher Sanktionen


Anstand? Fehlanzeige!:

Nach 15 Jahren extrem menschenverachtenden und verfassungswidrigen Handelns versucht das Jobcenter jetzt weiter zu betrügen - und schämt sich nicht die Spur dabei.

Liebe Freunde,


es ist vielleicht bekannt, dass ich auf meinem Weg, die Sanktionsgesetze zum BVerfG zu bringen, massenweise 100-Prozent-Sanktionen erhalten habe. Der gerichtliche Entscheid über ihre Gültigkeit steht bei allen Sanktionen noch offen, einfach weil die Gerichte auf das Urteil des BVerfG gewartet haben.

Jetzt HAT das BVerfG geurteilt, hat Sanktionen ÜBER 30 Prozent für verfassungswidrig erklärt und in Randnummer 222 seines Urteils verfügt, dass Sanktionen über 30 Prozent aufzuheben sind.

Das Jobcenter sieht das aber anders: Es versucht jetzt, die höheren Sanktionen, anstatt sie aufzuheben, auf 30 Prozent abzusenken!

- Das Schreiben des Jobcenters gibt es hier >>
- Meine Antwort darauf gibt es hier >>


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Achtung, liebe Freunde, was das Jobcenter hier vorlegt, ist eine üble Falle, die anscheinend bei vielen, wenn nicht allen noch offen stehenden höheren Sanktionen angewendet wird. Statt die Verfassungswidrigkeit der Sanktion anzuerkennen und die Sanktionen aufzuheben, bietet das Jobcenter ein "Teilanerkenntnis" an und mindert die Sanktion auf 30 Prozent. Die Richter belassen es dabei, weil, wenn der "Kunde" das Teilanerkenntnis akzeptiert, kein Prozess mehr geführt werden und kein Urteil geschrieben werden muss. Das Nachsehen hat allein der "Kunde".

Lasst Euch darauf nicht ein. Das Teilanerkenntnis ist RECHTSWIDRIG. Widersprecht also dem Teilanerkenntnis einfach und zwingt damit den Richter, zu entscheiden.
Als Argument kann auf jeden Fall Begründung Punkt l. meines Widerspruchs genommen werden.


Herzlichst, Euer Ralph




7 Kommentare:

  1. Wie bereits im Post dargelegt, versucht das Jobcenter hier zu betrügen, in dem es sich nicht an aktuelle höchstrichterliche Rechtssprechung hält. Betrug ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts. Insofern würde ich unabhängig von einem richterlichen Urteil des SG/LSG auf diesen Straftatbestand hinweisen und eine Stellungnahme mit Fristsetzung unter Androhung von strafrechtlichen Konsequenzen (Strafanzeige/Strafantrag) gegen die "Ausführenden" (ggf. Rechtsabteilung des jeweiligen Jobcenters) androhen bzw. dann auch stellen.

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  2. Na ja, wenigstens stehen die Chancen gut wie nie, dass die Jobcenter richtig
    hart zur Räson gerufen werden, dass es Ihnen an and Eingemachte geht. Wurde auch wirklich einmal Zeit...
    Über die Fernsehschirme läuft wieder mal Jobcenter-eigene Werbung, welch Zufall! Das ist eigentlich auch ausserhalb des erlaubten Rahmens, spricht aber erneut sehr dafür, dass es sich bei den Dingern um Unternehmen und nicht etwa wie das nur recht und billig wäre, Behörden handelt!

    Alfred.

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    1. Naja ne - dat sind schon Behörden. Sonst könnten sie nicht so exekutiv wirken.
      Sie “spielen“ aber mit den erwerbslosen Menschen gerne Kaufmannsladen:
      „Palimm palimm, … ich hätte gerne eine Flasche Pommfritt … ha ha ha !!“

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    2. Behörden die mehr als zweifelhafte Verträge mit anderen "Maßnahmeträgern" und Unternehmen abschließen?
      Die auch im Fernsehen Kaufmannsladen spielen und damit die sonstige Werbelandschaft wenn nicht exekutieren, so doch torpedieren?
      Die ständig ihr eigenen Statistiken fälschen und lügen dass sich die Balken biegen?
      Bei denen es, siehe nur Inge Hannemann, um die Erfüllung von "Quoten" geht? Die Jobcenter dem vernehmen nach in Konkurrenz zueinander stehen? Wo Mobbing auf der Tageordnung steht auch bei den Mitarbeitern untereinander?
      Gott steh uns bei, was für Behörden!

      Alfred.

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    3. Dazu auch Zitat:

      "Verwaltungsgericht Gießen hat erhebliche Zweifel, dass es sich bei den Jobcentern um eine Behörde handelt mit Urteil vom 24.2.2014
      Auszug aus dem Urteil vom 14.2.2014 – Seite 5 bis 7.

      Zwar hat das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei dem Beklagten um eine Behörde oder Bundeseinrichtung handelt. Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache und nach § 184 GVG ist die Gerichtssprache deutsch. Bei der Bezeichnung “Jobcenter“ handelt es sich indes gerade nicht um eine aus der deutschen Sprache herrührende Begrifflichkeit..."

      Das soll es aber auch von mir aus dazu gewesen sein, um hier nicht zu weit vom eigentl Thema abzulenken.

      Alfred.

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    4. "Gott steh uns bei,..."

      Ja - genau !!

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  3. Teilanerkenntnis !?
    Das klingt so nach Teilkasko !?
    Hat das Jobcenterarbeitsagenturamt da jetzt eine Teilkasko mit seinen “Kunden“ abgeschlossen ??

    Na so oder so - noch 30 % vom Existenzminimum (!) zu streichen, ist nichts weiter als „stirb ein bisschen langsamer“ !
    Und Armut per Gesetz ist dieses SGB 2 nach wie vor immer noch auch.
    Man muss erst sein ganzes eigenes Vermögen auffressen (so lange wie es halt reicht), bis man da etwas Hilfe bekommt - und dann in diesem “Karussell“ Niedriglohnsektor für den Rest seines Lebens “verwurstet“ wird - wenn man keine Lust auf Obdachlosigkeit hat !

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