Mein Brief fürs Jobcenter:
Statt einer Eingliederungsvereinbarung:
Hiermit gebe ich Ihnen meine Weigerung bekannt, die sog. "Eingliederungsvereinbarung" zu unterschreiben.
Auch die Einsetzung der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt lehne ich in jeder Weise ab, da beide, sowohl die Einsetzung der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt, als auch die Eingliederungsvereinbarung selbst, in vielen Punkten der Menschenwürde und dem Grundgesetz widersprechen.
In wiefern SGB II die elementare Rechtsprechung des Grundgesetzes bricht, habe ich in meinem "
Brandbrief" dargestellt, den ich dem Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, den Vorständen der Arbeitsagentur in Nürnberg und des Jobcenters in Berlin Mitte überstellt habe und den ich hier zunächst
ANSTATT der Eingliederungsvereinbarung zu den Akten gebe.
Besonders in Kapitel VII sind meine unumstößlichen persönlichen Konsequenzen gegenüber der Verfassungswidrigkeit von SGB II dargelegt.
Die Einsetzung der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt lehne ich ab,
weil sie mich kalt entmündigt und mich in unglaublichem Ausmaß zum Opfer staatlicher Willkür-maßnahmen macht.
Die "
Rechtsfolgenbelehrung" der Eingliederungsvereinbarung ist in jeder Beziehung ein Dokument der deutschen Schande:
Die Bedrohung mit Hunger und Obdachlosigkeit, verbunden mit dem Verlust der Krankenversicherung, nur weil man Elemente der Eingliederungsvereinbarung nicht befolgt, ist weitaus niederträchtiger als die Bedrohung mit Gefängnisstrafe (Gefängnis ist würdiger durchzustehen als Hunger und Obdachlosigkeit!).
Versehen mit dem Zusätzen:
- "Absenkung und Wegfall dauern drei Monate (...) während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf (...) Sozialhilfe" - und
- "Den vereinbarten Eingliederungsbemühungen müssen Sie auch während eines Sanktionszeitraumes nachkommen, auch wenn Ihr Arbeitslosengeld II wegen eines Pflichtverstoßes vollständig weggefallen ist…"
erregt sie nichts als Fassungslosigkeit.
So, wie sie dasteht, ist die Eingliederungsvereinbarung als
Androhung von physischer Vernichtung [1] – und wenn sie durchgeführt wird, als
niederträchtigster Akt der Unmenschlichkeit anzusehen und gehört, wenn die deutsche Rechtsprechung kein Mittel dagegen findet, vor den europäischen Menschenrechtsgerichtshof, vielleicht sogar – zusammen mit ihren Verursachern – vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gebracht.
Eine positive Fassung der Eingliederungsvereinbarung, die die Freiheit und Würde des Menschen achtet, sende ich in angemessener Zeit nach. Deren wichtigste Elemente sind aber jetzt schon im "Brandbrief", Kapitel VII, nachzulesen.
Berlin, den 11.08.2011
Ralph Boes
-----------------------
ad [1]:
sie steht damit MINDESTENS auf der Stufe der Androhung von Folter, die gegenüber dem Kindermörder Gäfgen ausgesprochen wurde. Anders als im Falle Gäfgen, in dem die Androhung von Folter von einem mutigen Polizisten ausgesprochen wurde, um das Leben eines Kindes zu retten, steht hinter der Androhung von physischer Vernichtung in der Eingliederungsvereinbarung nichts als dumme Niedertracht: Man hat ein in Hartz IV System etabliert, welches nicht funktionieren kann - und versucht es, gewaltsam abzusichern. - Anders, als im Falle des Kindermörders Gäfgen, in dem die Folterandrohung nur ausgesprochen aber nicht vollzogen wurde, sind die unmenschlichen Konsequenzen der Eingliederungsvereinbarung schon tausendfach vollzogen worden - und haben, nicht weniger als der Schießbefehl an der Berliner Mauer, bereits zu etlichen Todesfällen geführt.