Eine Mitstreiterin aus Dresden vermeldet einen erfolgreichen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt!
Hier die Akten:
1.) Weigerung, die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben
2.) Widerspruch gegen den Verwaltungsakt
3.) Anerkennung des Widerspruches durch das JC.
Man beachte die große Zeitspanne bis zur Entscheidung.
Dank an die mutigen Sachbearbeiter im Amt, Recht und Gesetz ausnahmsweise einmal gelten lassen.
Einen Bericht der Widerspruchsführerin zu ihrer Aktion gibt es hier >>
Hier die Akten:
1.) Weigerung, die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben
2.) Widerspruch gegen den Verwaltungsakt
3.) Anerkennung des Widerspruches durch das JC.
Man beachte die große Zeitspanne bis zur Entscheidung.
Dank an die mutigen Sachbearbeiter im Amt, Recht und Gesetz ausnahmsweise einmal gelten lassen.
Einen Bericht der Widerspruchsführerin zu ihrer Aktion gibt es hier >>
Erstaunlich. Habe ich doch als Begründung fast genau den selben Vordruck genommen. Der Widerspruch konnte nicht entsprochen werden, da nicht ausreichend begründet. Wie kann es sein, daß eine ARGE eine so, die andere so entscheidet.
AntwortenLöschenGrüße
So ist es -
LöschenEchte Diktaturen funktionieren am besten, wenn man KEINE Rechtssicherheit hat und alles willkürlich geht ... dann verliert man die Lust zu Klagen ...
@Ralph.....genauso ist es. Ich hatte den ähnlichen Text vor längerer Zeit selber benutzt, der Widerspruch wurde damals zurückgewiesen (glücklicherweise, gab ich nicht auf, und habe nun seit ca 1 1/2 Jahren keine EGV und keinen VA, das Problem ist die Willkürlichkeit, bei selben schreiben, wurde das einem Bekannten von mir aus einer anderen Stadt eben nicht gestattet, dort funktionierte meine Taktik eben nicht, nur bei mir).
LöschenIch denke eher, bei dem Verfasser und Schreiber dieses Widerspruches gab es auch eine längere Vorgeschichte und gespräche, enige Jobcenter und Mitarbeiter sehen dann wohl das sie vor Gericht verlieren könnten (mit guten Argumenten) oder das sie schlicht und einfach keine Lust auf Gerichtliches Hin und her haben.
Es ist alle viel zu sehr Willkürlich!
Daran hapert es bei mir noch lange nicht. :) Nachdem eine vorige Klage erfolgreich durchgegangen ist, ist es derzeit eine Feststellungsklage, die sich hinzieht und die derzeitige unter Vorbehalt unterschriebene EGV keine gültigkeit hat, zwecks Sanktionen, beim Sozial-Gericht erhoben worden und eine weitere Klage wegen 20 Meter Fahrtkostenerstattung. Es ist dabei sehr interessant, daß die Argen zur Berechnung der Fahrtrouten kostenlose Maps wie "google maps", "michelin" oder falk benutzen. Damit hat sich die Arge ins eigene Fleisch geschnitten obwohl in den AGBs ausdrücklich steht:
Löschen„Der Aufbau, die Gestaltung sowie sämtliche Inhalte der Webseite wie Themenbeiträge oder Kartenmaterial („Inhalte“) sind urheberrechtlich geschützt. Ein geschäftsmäßiger oder kommerzieller Gebrauch der Inhalte ist nicht gestattet“.
Da ich es schwarz auf weis habe, werden sich die Routenabieter über das Vorgehen der öffentlichen Institution sicherlich erfreuen. Ganz davon abgesehen, daß die Argen Routenplaner nicht nur illegal benutzen und gegen urheberrechtlich geschützte Inhalte verstößen, sondern diese auch als Entscheidungsträger im Widerspruchsbescheiden als Begründung heran zieht, sondern man soviel Zeit anscheinend hat, sich wegen 20 Metern streiten zu wollen. Die Leute wollen anscheinend beschäftigt werden.
Grüße Kobi, der von 23.25Uhr
Ganz einfach :-)))) Der Gültigkeitszeitraum einer EGV bzw eines ersetzenden VA ist i.d.R. 6 Monate....nach Ablauf dieser Zeit ist er sein Papier nicht mehr wert und kann also auch vom Amt nicht mehr durchgesetzt werden, Wer sich das Ding genau durchliest wird unschwer feststellen das über den Widerspruch erst dann entschieden wurde als das Dingens schon lange abgelaufen war....alleine aus diesem Grund wurde stattgegegeben :-))) Der Teufel steckt im Detail
LöschenErstaunlich. Habe ich doch als Begründung fast genau den selben Vordruck genommen. Der Widerspruch konnte nicht entsprochen werden, da nicht ausreichend begründet. Wie kann es sein, daß eine ARGE eine so, die andere so entscheidet.
AntwortenLöschen=========================================================================
Willkür in beiden Fällen, es gibt die brümten, Urteile vom BVerfG , die werden ignoriert, und gut is, leider! Ich habe vor 2Jahren die EGV verweigert., den EGV/VA, wegen Textbausteinen & fehlendem Profiling, ungültig bekommen und seit dem Ruhe. Das liegt aber an meiner Managerin, die ihren Spielraum ausnutzt.Das ich kein verbrechen begangen habe (noch nicht) und ich mein Grundrecht, auf Reisefreiheit, nicht bei ihr & niemandem beantragen werde, hat sie auch verstanden. Aber das kann sich, schnell ändern, wenn ein neuer FM in mein Leben Tritt ;o) Frage an Ralph, soll ich euer Gutachten/Richtervorlage bei Widerspruch beim JC & Anträgen, beim SG mit verwursten, in der Hoffnung...du weißt, schon #max.maske
So sehr der Fall ein Hoffnungsschimmer ist, so sehr zeigt er doch auch die ganze Willkür in den Ämtern. Recht bekommen ist zur Glückssache verkommen, v.a. in HartzIV! Ich befürchte, würden derart erfolgreiche Fälle zunehmen, würde man alsbald die Gesetze verschärfen. Auch eine GG-Änderung wäre ein leichtes für eine Große Koalition. Möge Gott sie davor bewahren...
AntwortenLöschenUmso erfreulicher auf der anderen Seite, dass die Spenden so locker fließen. Eine dunkle Kraft stellt sich vor Ralph Boes, greift ihm unter die Arme und bewahrt ihn vor dem - anversierten, oder zumindest billigend in Kauf genommenen - verhungern. Gleichzeitig verleiht es dem Protagonisten auch wieder neue Power (die Seite ist auch wieder schön aktuell und aktiv). Toll!
Marko
Naja, im ersten Fall scheint die EGV wohl per Post an den Leistungsberechtigten geschickt worden zu sein - ohne vorherige "Einladung" und Gespräch.
AntwortenLöschencvxcvccv
LöschenIn dem Bericht der Widerspruchsführerin steht unten als Fazit: "Wenn Sie also die EGV nicht unterschreiben, haben die JC keine Möglichkeit Sie zu sanktionieren ..."
AntwortenLöschenAlso da bin ich mir aber nicht so sicher, denn auch ohne EGV hat man die Pflicht, sich einen Job zu suchen bzw. alles zu tun, "um aus der Hilfebedürftigkeit rauszufallen". Also mit der Behauptung wäre ich lieber vorsichtig.
LG Marita
Ohne EGV darf nicht sanktioniert werden, das ist richtig.
LöschenFlattert die EGV dann als VA ins Haus, ist die aufschiebende Wirkung auch bei sofortigem Widerspruch aufgehoben (früher hatte der Vorgang dann automatisch eine aufschiebende Wirkung, wurde aber abgeändert) und der VA gilt. Mit dem Widerspruch gegen den VA muss gleichzeitig die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden, wird aber vom Amt abgelehnt, muss dann bei Gericht erfolgen.
Sollte es eine Sanktion geben und man hat noch keine aufschiebende Wirkung beantragt, kann man einen Eilantrag für aufschiebende Wirkung bei Gericht einreichen, was womöglich aber lange dauert wegen der Klageflut.
LG Rosi
hallo rosi
Löschengerade vor einigen tagen erging ein urteil, wonach ein h4 er kein recht hat auf vereinbarung einer egv
@Rosi......Zitat: "Ohne EGV darf nicht sanktioniert werden, das ist richtig. "...NEIN!
Löschendas ist leider NICHT richtig, es darf bei einem VA eben doch sanktioniert werden, diee Regelungen wurden dahin gehend geändert. Ursprünglich, gab es eine Gesetzeslücke, die sich darauf bezog, das nur aus einer EGV eine Sanktion erfolgen kann, das Gesetz wurde geändert, sodaß aus einem VA seit geraumer Zeit sanktioniert werden kann: "
...Es wäre ja auch ZU einfach!Kommt eine EGV nicht zustande, sollen die Regelungen nach Satz 2 gemäß § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II vom 24.12.2003 i.d.F. vom 24.03.2011 durch VA erfolgen".
@Anonym um 11:26
LöschenJa den Fall aus Köln kenne ich. Aber Du hast es etwas missverständlich ausgedrückt. Es geht um das "Mitspracherecht", eine Vereinbarung findet ja zwischen zwei Parteien statt und hier wird jetzt einseitig vom FM alles festgelegt.
Wobei die ganze EGV Blödsinn ist. Niemand vereinbart freiwillig den Inhalt einer Rechtsfolgebelehrung gegen sich selbst.
LG Rosi
@Andi
LöschenHabe ich doch geschrieben, Andi. Wenn es keine EGV gibt darf nicht sanktioniert werden, nur wenn die EGV per VA kommt, dann gilt der VA und somit kann sanktioniert werden. Es kommt ja nicht immer ein VA. Ich hatte jahrelang weder eine EGV noch einen VA.
Der Widerspruch gegen den VA hat keine aufschiebende Wirkung und daher kann auch in dieser Zeit sanktioniert werden.
Hoffe, dass es jetzt richtig rübergekommen ist.
LG Rosi
@Rosi....Sorry, dann hatte ich Dich missverstanden. Jetzt wo ich es noch einmal
Löschenlese, steht es ja auch so da (wie Du es schreibst).
Darf ich vorschlagen, immer ein AnwaltIn den Widerspruch schreiben lassen. Kostet das Jobcenter mehr Geld wenn die auch rechtskosten bezahlen müssen. "Die im
AntwortenLöschenWiderspruchsverfahren entstanden Kosten..." Irgendwann ist es denn zu teuer, ständig Scheisse zu bauen.
LG Jesse
erstmal glückwunsch dem/derjenigen ;-),
AntwortenLöschenmein widerspruch sah ähnlich aus. er wurde vom jc abgelehnt. bis es dann zur klage einreichung kam und scheinbar ein richterlicher hinweis gg jc. erst dann gab man mir recht.
wieder ein bsp das das eigentlich nicht in demokratien vorkommen sollte. rechtssicherheit. aber wem sagt man das, wenn man sich heutzutage an selbstanzeige klammert ob einer strafandrohung. sowas findet man nur in einer banenrepublik
1. Man beachte das historische Datum im Weigerungsschreiben: 21.12.2012 - Super!!!
AntwortenLöschen2. SGB II Bibel (als Pseudo-Alibi) der "Berater" - Super!!!
Meine Ergängzung:
Das SGB II = "AGB II" = "Diabolische Bibel" i.V.m. Art. 139 GG!!!
Außerdem ist es jedem anständigem Menschen mit echten natürlichen, moralischen und ethischen Werten wegen Art. 139 GG grundsätzlich nach gültigem Militärrecht (SMAD und SHAEF) ohnehin gesetzlich verboten, da mit zu machen. Urkunde 146 ruft!
"EGV" als verdeckter Verwaltungsakt (Verdrehung/Glaubhaftmachung/Täuschung) unter Zwang oder "EGV" als unverdeckter Verwaltungsakt basieren auf weiterentwickelte Nazimethoden in einem faschistischen Finanz-System. Auf www.staatenlos.info ist das alles genau belegt und dokumentiert.
Eine "EGV" ist nichts anderes, als ein erzwungener Pakt mit dem "Teufel". Eingliederung bedeutet Selbstunterwerfung als gleichgeschalteter Personal-Sklave. NaFa-Systemidioten handeln ohne Sinn und ohne eigenem Verstand i.A. mit oder ohne Unterschrift - für Geld, Macht als nette Geiselnehmer (Stockholmsyndrom der Betroffenen) und organisierter Verantwortungslosikeit.
Urkunde 146, ggf. u.V. machen! Schutz- und/oder Strafanträge können parallel beim Hauptmilitärstaatsanwalt in Moskau gestellt werden. Siehe gg146.de und staatenlos.info. Jeder muss selbst und eigenverantwortlich entscheiden.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!!!
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!!!
Schön, Recht zu bekommen nach
AntwortenLöschen- dem Ablauf der EGV (in der Regel 6 Monate)
- der in dieser Zeit ggf. erteilten Sanktionen
- dem wegen der Sanktionen ggf. eintretenden vorzeitigen Ableben
Ich bin froh, das der Widerspruchsführer den Beschluß erleben durfte.
LG Torsten
Man kann sich nach dem SGB X so einen Abhilfebescheid vom Jobcenter auch noch begründen lassen. Siehe Seite 14: http://mensch-im-internet.de/dokumente/jobcenter_sanktion_sozialgericht.pdf Die Frist für die Einreichung eines solchen Antrags beträgt ein Jahr nach Erlass des Abhilfebescheids.
AntwortenLöschenSo ganz Nebenbei...
AntwortenLöschenMacht steuert Wissen...
2014 – mit der Haftungskaskade beginnt der Raubzug gegen unser aller Geld
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
(Jean-Claude Juncker)
...
Quelle: http://www.macht-steuert-wissen.de/artikel/174/2014-mit-der-haftungskaskade-beginnt-der-raubzug-gegen-unser.php
Wir haben keinen Rechtsstaat, sondern einen Machtstaat!
oki doki
Damals erklärte Juncker einen anderen seines gleichen wie Demokratie funktioniert.
LöschenInteressant dazu ist eine vielzahl Bücher von Thomas Wieczorek alla: Die verblödete Republik: Wie uns Medien, Wirtschaft und Politik für dumm verkaufen, Die geschmierte Republik, Die geplünderte Republik und so weiter und so fort. Sehr empfehlenswert.
Grüße Kobi
Die Ohnmacht geht vom Volke aus!
LöschenMB...Wie lange geht das jetzt schon mit Hartz 4,ich glaub wohl schon zu lange.Was hat sich zum positiven gewändet,grübel,grübel,da fällt mir gar nichts auf der Stelle ein.Also,kann man sagen die da Oben haben gar keine Interesse dieses Übel zu beseitigen.Merkel und ihr Trupp sind sowas von alternativlos, das wir bei dieser Konstellation wohl sehr lange auf ein BGE warten können.Also müssen wir es uns erkämpfen,es muss halt noch viel mehr passieren,.Natürlich muss erstmal die Bevölkerung aufgeklärt werden ,über Medien/Veranstaltungen/Demos/Klagen usw.In erster Hinsicht sollten aber die Sanktionen abgeschafft werden,Jeder sollte seinen Beitrag leisten,wir können nicht nur hoffen das Ralph Boes und all die Anderen tapferen Menschen sich für uns einsetzen,nein,wir haben auch die verdammte Pflicht selbst etwas zutun.Die Masse macht`s.
AntwortenLöschenDie Vermarktung erfundener Krankheiten
AntwortenLöschenEs ist gelegentlich davon die Rede, dass z.B. jeder x-te H4 Leistungsberechtigte angeblich psychisch angeschlagen oder krank sei.
Man kann da wohl eher von Belastungen wie Drangsalierung, Mobbing, psychischer Zersetzung durch Bearbeitung von ganzen Teams, Überwachung, Freiheitsberaubung oder schlicht Menschen- und Grundrechteverletzung sprechen.
Besonders schlimm bis tödlich wird es, wenn die sog. Psychiatrie ins Spiel kommt. Die Psychiatrie hat keinerlei wissenschaftlich nachweisbare Grundlagen. Hierzu folgende und umfassende Aufklärung:
Psychiatrie ist nichts anderes als die Vermarktung erfundener Krankheiten. Dazu gibt es Aufklärungsvideos. Es gilt, sich vor diesen Machenschaften und deren Folgen preventiv wirksam zu schützen. Z.B. mittels PatVerfue.de.
Citizens Commission on Human Rights: http://de.cchr.org/
Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen
Menschenrechte Deutschland e.V. http://www.kvpm.de
Es kann jeden treffen!!!
Das muss man aber auch wissen!
Die Bundesagentur will die INTERNET-Aktivitäten von Hartz-IV-Empfängern ÜBERWACHEN, um mögliche Nebeneinkünfte (Online-Händler) aufzuspüren.
AntwortenLöschenSie will auch den bestehenden Datenabgleich, z. B. mit den für die Renten zuständigen Stellen, auf das Internet ausweiten.
Ob der Gesetzentwurf umgesetzt wird, hängt von der Regierung ab.
Übrigens, seht euch das hier einmal an:
http://www.youtube.com/watch?v=fUnYd_jQUAA
Hobby und Berufung
AntwortenLöschenWir sind in der Wahrheitswegung tätig.
Wir sind damit vollbeschäftigt.
Wir singen unser Lied der (R)Evolution.
Auszüge aus dem Newsletter von H. Thome
AntwortenLöschen1. „Rechtsvereinfachung“ im SGB II, Teil II: BA mutiert zur NSA – Die BA-Wunschliste zur Bespitzelung von Erwerbslosen im Internet ===================================
Die letzten Tage ist es massiv durch die Medien gegangen, dass die Bundesagentur für Arbeit die Ausweitung von Überwachung von Hartz IV-Empfängern ins Internet will. In einem Papier vom 8. April 2013 werden die Änderungsvorschläge der BA bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ über 46 Seiten konkretisiert. Die BA fordert insbesondere die „Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet“ zur „Aufdeckung von Einkünften aus E-Commerce“ um so Nebeneinkünfte beispielsweise als Ebay- oder Amazon-Händler aufdecken. Daneben will fordert die BA Zugriff auf: Vermögensanlagen bei Versicherungen, Daten der Grundbuchämter, die Vermögensdaten nicht nur des jeweiligen beantragenden SGB II-Empfängers, sondern „sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft“, die Datenabgleiche sollen zudem monatlich und nicht mehr quartalsweise erfolgen. So die Welt dazu: http://tinyurl.com/m3gj6gz Ich möchte hier das dem zugrundeliegende BA Papier veröffentlichen und es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, das Papier gibt es hier: http://tinyurl.com/l3lzowd Ich möchte Richtung Wohlfahrts- und Sozialverbünden und aber auch Parteien anmerken, dass es Zeit wird sich den geplanten SGB II – Änderungen entgegenzustellen. Genauso wird es Zeit, eigenen SGB II/SGB XII/SGB III-Änderungsforderungen zu entwickeln und vorzustellen.
2. Das Recht auf einen Beistand von Regierung bestätigt ===================================
Immer wieder lehnen Jobcenter-Mitarbeiter Beistände bei Terminen innerhalb der Behörden ab. Das dies rechtswidrig ist, wurde seitens einiger Gerichte schon oft festgestellt. Auch das legen von parallelen Terminen, damit mögliche Beistände behindert werden, ist rechtswidrig. Einige Behörden entwickelten spezielle Maschen, um Beistände zu verhindern.
Die Linke hat zum Thema eine offizielle Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort, dass Beistände grundsätzlich zulässig sind. Die Regierung bestätigt zudem, dass nicht nur eine Person, sondern auch mehrere Personen als Beistände in einem Termin anwesend sein dürfen.
Die Regierungsstellungnahme gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/A22-2013_Mehrbedarf_bei_Laktosintoleranz.pdf
3. Bernd Eckhardt: SGB II - Die modifizierte Zuflusstheorie / Kritische Betrachtung zur Anrechnung von Einkommen im SGB II ========================================================
Der Kollege Bernd Eckhardt vom Nürnberger Arbeitslosenzentrum hat seine fortschreibende Veröffentlichung „Die modifizierte Zuflusstheorie“ / Kritische Betrachtung zur Anrechnung von Einkommen im SGB II mit Stand Aug. 2013 neu aufgelegt. Für die Sozialberatungspraxis eine lesenswerte und wichtige Veröffentlichung. Diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Zuflusstheorie_Bundessozialgericht_neu-(08-2013).pdf
4. Bernd Eckhardt zum Zweiten: Übersicht der Rechtsprechung des BSG aus 2012 =============================================================
Dann hat der Kollege seine BSG Rechtsprechungsübersicht für das Jahr 2012, darin werden gut verständlich wichtige BSG-Entscheidung dargestellt, in den Zusammenhang gestellt und kritisch betrachtet. Die Rechtsprechungsübersicht gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Bernd-Eckhardt-BSG_2012.pdf
...
Auszüge aus dem Newsletter von H. Thome Teil 2
AntwortenLöschen5. „Erfolgsquoten“ von Klagen im SGB II
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Eine Anfrage der Linken kitzelt die „Erfolgsquoten“ von Klagen aus Sicht der Kläger im Bereich des SGB II raus. Die offizielle „Erfolgsquote“ beträgt im Jahr 2011 44,1 %. Die dabei spannende Frage ist, was wir als Erfolgsquote gerechnet, gehören dazu auch Vergleiche oder „Stattgaben“ durch die Behörde, nachdem das Gericht signalisiert hat, das sie Willens sind im Sinne des Klägers zu entscheiden. Ein Richter des SG Düsseldorf sagte mal, wenn alle Punkte berücksichtigt wären, läge die „Erfolgsquote“ der Hartz IV-Bezieher bei über 80 %.
Die Statistik aus 2009/10/11 gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/HartzIV-Verfahren-2005-2010_Zimmermann-1-15-bis-1-17---Antwort-(3).pdf
Hier noch eine Zusammenstellung der Klagen nach Themen: http://tinyurl.com/k4ngoxd
6. Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Laktoseintoleranz?
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Dann möchte ich noch auf eine Fachveröffentlichung zum Thema Laktoseintoleranz machen, in dieser erfolgen Anmerkung zum BSG, Urt. v. 14.02.2013 – B 14 AS 48/12 R in dem ein Mehrbedarf wegen Laktoseintoleranz bejaht wurde.
Das BSG bejaht einen Mehrbedarf, die Höhe muss im Einzelfall geprüft werden. Das BSG –Urteil hat eine erhebliche Bedeutung, da in Deutschland etwa 15 Prozent der Bevölkerung – in unterschiedlichem Ausmaße – von einer Milchzuckerunverträglichkeit betroffen sind. Insofern ist die Bedeutung für die Sozialberatung immens. Zu Artikel geht es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/A22-2013_Mehrbedarf_bei_Laktosintoleranz.pdf
7. Konferenz „Die nützliche Armut“, am 23. Nov. in Wuppertal
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Am 23. Nov. findet eine hochkarätig besetzte Veranstaltung in Wuppertal statt, dabei geht darum einen kritischen Blick auf die herrschen Verhältnisse zu schmeißen. Aus der Einladung:
„Uns geht es doch gut“ – beruhigt die Kanzlerin mit Blick auf die grassierende Verelendung in anderen EU-Staaten. „Uns“ – das sind diejenigen in gut bezahlten und sicheren Beschäftigungsverhältnissen und die ohnehin reichen Gewinner der großen Umverteilung. Und die von allen etablierten Parteien getragene Agenda 2010 habe doch wirtschaftliche Erfolge gebracht, von denen letztlich alle profitieren würden: die Deregulierung der Arbeitswelt, die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und die Konsolidierung der sozialen Sicherungssysteme.
Doch tatsächlich hat sich die Armut verschärft, bei Arbeitslosen, Rentner/innen und Grundsicherungsbeziehenden genauso wie bei Arbeitnehmer/innen. Nicht nur ungelernte Arbeitnehmer/innen sind betroffen, sondern auch Facharbeiter/innen in der Leiharbeit, Dienstleister/innen und Akademiker/innen. Von der Armut bzw. Mittelkürzungen betroffen sind auch die „Armutsverwalter“ in staatlichen Behörden und Sozialleistungsträger, die ihrerseits bei ihren Aufträgen zu wenig zahlen.
Armut ist kein Betriebsunfall, sondern sie scheint systemnotwendig in der „Wettbewerbsgesellschaft“: Als Kehrseite des Reichtums und als Druckmittel und Drohung bis weit hinein in die Mittelschichten. Wie gehen wir damit um?
Mehr hier:
http://www.rosalux.de/event/49135/die-nuetzliche-armut.html
Flyer zum Ausdruck: http://www.nrw.rosalux.de/fileadmin/ls_nrw/dokumente/veranstaltungswerbung/rlsnrw_armutskonferenz-flyer_WEB.pdf
...
Teil 3 aus dem Newsletter von H. Thome
AntwortenLöschen8. Wenn Anwälte mal von Richtern genervt sind … Ein RA hat Anspruch auf Aushändigung des Telefonverzeichnisses des VG
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In Aachen hatte ein Anwalt wohl die Schnauze voll von der Abmauerungsstrategie des örtlichen Verwaltungsgerichts und hat die Telefonliste der VG Richter verlangt. Das betroffene und gleichzeitig auch zuständige Gericht hat nunmehr entschieden, dass auch ein Rechtsanwalt kann unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes die Aushändigung des Telefonverzeichnisses des Verwaltungsgerichts verlangen. So das VG Aachen v. 17.07.2013 - 8 K 532/11. Das Urteil wird auch im Kontext der JC – Telefonlisten anzuwenden sein. Den Urteilstext gibt es hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2013/8_K_532_11_Urteil_20130717.html
9. Göttinger Verwaltungsgericht: Zivilpolizisten dürfen bei Demos nicht unerkannt observieren
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Der Göttinger Rechtsanwalt Johannes Hentschel hat ein sehr wichtiges Urteil erstritten, nach diesem hat das Göttinger VG bestätigt, dass sich Zivilpolizisten – je nach landesrechtlicher Vorschriften – beim jeweiligen Versammlungsleiter zu erkennen zu geben müssen. Dies bezieht sich auf öffentliche (in Räumen) und geschlossene (Demos) Versammlungen.
Maßgeblich ist die jeweilige landesrechtliche Vorschrift zum Versammlungsgesetz. Der Göttinger Richter hat sein Urteil auch richtig kommentiert, »Das Versammlungsrecht ist nicht irgendwas, das ist ein Grundrecht«, unterstrich der Vorsitzende Richter Thomas Smollich.
Hier dazu ein Artikel aus der JW: http://www.jungewelt.de/2013/11-08/040.php
Und das dazugehörige Niedersächsische Versammlungsgesetz: http://www.mi.niedersachsen.de/download/54601/Niedersaechsisches_Versammlungsgesetz.pdf
(Unsere Wuppertaler Polizei meinte gleich auf der letzten Demo zu "Lampedusa in Hamburg" mit Verweis auf das Urteil, wir würden die Zivis doch bestimmt kennen, deswegen brächten sie diese nicht zu nennen, dazu nur kurz: gut argumentiert, aber rechtlich nicht haltbar).
Also auf eine spannende Runde beim Ziviouting.
10. Die Schnüffel-Wunschliste von Innenminister Friedrich
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Verschiedene Medien hatten über ein Forderungspapier von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich für die gerade laufenden Koalitionsverhandlungen berichtet. Darin befindet konkrete Wunschliste für mehr Überwachung, angefangen bei den Mautdaten bis hin zur flächendeckenden Überwachung unserer gesamten Internetkommunikation. Offiziell ist das Papier wieder zurückgezogen worden, tatsächlich stehen die Dinge natürlich weiter auf der Tagesordnung. Interessant dabei ist auch, die Paralität des BA- und des Friederich Papiers.
Das Friedrich-Schnüffelpapier gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Koalition-AG-Inneres-Justiz.pdf
Quelle: http://www.harald-thome.de/newsletter.html
MB...Da fragt man sich doch, wer von der SPD Spitze einen genialen Gedankenblitz hatte sich der Linken zu nähern und warum.Ja warum wohl,das ist die Frage.Naja,aber warum erst 2017 und nicht schon jetzt.Grübel,grübel,ist vielleicht die Linkspartei bis 2017 für die SPD eine Rettungsinsel,fals es jetzt mit der CDU in die Hose geht.Oder ist das alles nur gespielt das man eine Große Koalition will und dann doch mit der Linken und Grünen eine Ehe eingeht.Das wärs doch,oh die arme Frau Merkel.Eine Stiefmutter wollte das Deutsche Volk noch nie haben, die ihre Kinder vernachlässigt.Ich kann nur hoffen das viele Bürger aus ihrem Tiefschlaf so langsam erwachen und der Realität ins Auge sehen,das Schwarz schon immer eine dunkele Farbe war.
AntwortenLöschenSoeben ereilt mich ein Newsletter
AntwortenLöschen1. Wir leben auch in einer vernetzten Computerdiktatur.
2. Wie Ralph bereits darstellte,
technologisch bedingte erfolgreiche Arbeitslosigkeit oder sinnvolle Schöpfungsfreizeit
Auszug aus dem Newsletter:
Wussten Sie, dass Sie Ihr Business heutzutage zu mindestens 95% automatisieren können?!? Ich rede von der TOTALEN Automation aller grundlegenden Geschäftsprozesse im Online-Business, wie etwa:
• Automation für "mehr Traffic"
• Automation für "neue Leads"
• Automation für "SMS senden"
• Automation für "Newsletterversand"
• Automation für "Umfragen"
• usw.
Für einfach alles! Der Stand der Automation ist mittlerweile stark fortgeschritten. So stark, dass der Autor Jeremy Rifkin in seinem Buch "Das Ende der Arbeit" vom dramatischen Untergang und technologischer Arbeitslosigkeit für all jene spricht, die diese Entwicklungswelle in der Gesellschaft verpassen. Wahre und mahnende Worte!! Wir stellen mittlerweile alles auf Automation um. Und Sie?!?
Newsletter Ende.
Im Zusammenhang mit den Jobcentern ist man da einer erheblichen Gefahr ausgesetzt.
so long
V.
Hallo Herr Boes,
AntwortenLöschenan dieser Stelle möchte ich auf die aufgenommene Rede von Dr. Gregor Gysi aufmerksam machen.
"Heimatkunde" im Bundestag !!!
Eines seiner Statements:
"Ich bin dieses Duckmäusertum sowas von leid"
Gregor Gysi über den Abhörskandal und die angebliche Lösung der sog. alten Regierung.
Das Video enthüllt aber noch sehr sehr viel mehr Skandallstoff !!!
Hier der Link: http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=FbqvbbRbWkw
Mein Statement:
Nur wo Wahrheit drin ist, kann auch Wahrheit rauskommen! So viel zur wahren "Verfassung". Nur mit einer wahren Verfassung sind wir ALLE wieder in einer guten Verfassung. Und das ist bereits über 90 Jahre her.
Es geraten zunehmend immer mehr aufrechte Menschen in den natürlichen Wahrheitszustand - ohne sich duken zu müssen.
Mein Tipp: Dieses Video verdient einen Platz auf Seite Eins ganz oben!
Harry
@ Harry
LöschenDanke für Deinen Kommentar!
Wir wissen um die Schwächen des Grundgesetzes aus Sicht des Völkerrechtes. Dennoch sind wir vor den Gerichten der Bundesrepublik darauf angewiesen und ziehen daraus auch den Nutzen, dass es weltweit das einzige oberste Gesetz ist, welches die Menschenrechte nicht pauschal für ein Volk, sondern individuell für jeden einzelnen Menschen zur Grundlage aller staalichen Handlungen erhebt. Andere Verfassungen werden vor unseren bundesdeutschen Gerichten selten anerkannt.
Gysi ist nicht nur ein kluger und sympatischer Mensch, sondern auch mit meinem Sohn politisch und lokal befreundet. Vor 3 Jahren fragte Gysi eine Freundin von mir, warum Deutschland noch immer das Grundgesetz habe, trotzdem darin stand, dass es sich eine Verfassung geben werde, sobald es wiedervereint sei.
Gysi ließ antworten, dass dazu bei den Verhandlungen 1989 eine Chance bestanden hätte, die jedoch keine Mehrheit fand (herrschende Interessen). Seitdem sei das Thema vom Tisch der aktuellen Politik, weil dafür zu wenig Interesse bestehe (auch nicht bei allen Linken und ihrem überwiegenden Wählerpotential).
Da sich bisher daran wenig änderte, wird es auch jetzt ein einsamer politischer Rundumschlag bleiben, der vielleicht aufhorchen, aber keine echten Veränderungen erwarten lässt.
Herzlichst! Detlef
Pardon: "Vor 3 Jahren fragte Gysi eine Freundin von mir"
Löschenist mißverständlich
besser:
"Vor 3 Jahren fragte eine Freundin von mir Gysi..:"
Also sie fragte ihn!
Danke!
Sooooo...
Löschensehe ich das auch. Es wird viel (par)lamentiert und es geschieht weiterhin nichts. Die Linke, (beste Friedenskraft) ist auch in der Nutzung eigener Möglichkeiten inkonsequent.
Buchempfehlung zur "Demokratie":
Du sollst den Wähler für dumm verkaufen
LG Torsten
So Leute, nachdem ich inzwischen selbstständig bin, aber noch Arbeitslosengeld 1 bekomme, werde ich spätestens Ende Dezember wohl an den Verein von Ralph Geld spenden, da ich bereits nach einer Woche über 10.000€ Umsatz gemacht habe. Da ich noch Arbeitslosengeld 1 bekomme, werde ich all das Geld spenden, was nach Abzug meiner Büroausstattung übrigbleibt. Lediglich 165€ zu meinem ALG1 werde ich behalten. Vermutlich werde ich 500€ an Ralphs Verein spenden und will lediglich eine Spendenquittung haben, damit ich Kosten habe, um weiter ALG1 haben zu können. Das Arbeitsamt will mir einen Gründungszuschuss aufdrücken, aber davon habe ich noch nichts.
AntwortenLöschen