Samstag, 2. November 2013

Nachtrag bisher unveröffentlichter Akten:


 - 100%-Sanktion für November, Dezember, Januar
 - Ablehnung meines Antrages auf Briefmarken 


 

62 Kommentare:

  1. Lügt das Jobcenter, oder verschweigt es nur die Wahrheit, wenn es in Dickschrift bescheidet, dass die Versicherungspflicht erlöscht. Nach meinem Kenntnisstand sehen es die Gesetze und die Versicherung ganz anders. Bereits nach wenigen Monaten kann jede Versicherung eine Wiederaufnahme ablehnen, weil eine lückenlose Vorversicherung fehlt.

    Dies erklärte mir jedenfalls die "Future" (Ersatzkasse für Medienmitarbeiter), weil ein Privatversicherter aus seiner Versicherung wegen zu hoher Kosten gekündigt wurde, als für einen Tag die Krankschreibung fehlte und anschließend wegen weiterer Pflegebedürftigkeit die rechtzeitige Beantragung der GKV versäumte.

    Herzlichst! Detlef

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  2. Die Rechtsbehelfsbelehrung enthält weder ein Gesetz, noch ist sie Gesetzeskonform. Sie orientiert sich einzig an der Weisung der Arbeitsagentur.

    Mit "Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung" ist wohl nur die gesetzliche Pflicht der Kostenübernahme durch die Jobcenter im Rahmen des SGB II gemeint und nicht die grundsätzliche Versicherungspflicht nach §5 SGB V. Durch Gewährung von Sachleistungen sehen sich die Jobcenter durch die "analoge Anwendung" wieder in der Pflicht die Zahlung der Beiträge fort zu setzen.

    Die Weisungen der Jobcenter im Umgang mit den SGB (insbesondere natürlich SGB II) hatte ich schon kritisiert :

    http://die-wuerde-des-menschen.blogspot.de/2013/11/der-erste-november.html?showComment=1383312660518

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    1. @ Anonym 2. November 2013 18:03

      Danke für Deine Hinweise zu den Widersprüchen im SGB und den zugehörigen Weisungen. Das kann sehr hilfreich sein, um Sanktionen zu entgehen und bereits im Widerspruchsverfahren oder im Sozialgericht zu gewinnen.

      Allerdings gefährdet dieser Gewinn im Einzelfall den Sieg vor dem BVG gegen alle Sanktionen. Viele Rechtsanwälte sind bereits mit wenig Aufwand erfolgreich für ihre Mandanten, aber leben selber von diesem System. Solche Rechtsprechung hilft immer nur im Einzelfall und bleibt sicher noch weiter erforderlich. Für dieses Ziel genügte ein Anruf beim Anwalt, aber unser Aufwand dient einem größeren Ziel:

      Die komplette Zwangsarmutswirtschaft soll ihre Druckmittel gegen die Würde jedes Menschen verlieren und sich produktivere Aufgaben suchen. Das gefährdet sicher auch Arbeitsplätze im Unterdrückungsapparat, genau wie bei Anwälten und der Sozialwirtschaft, weil ihr Aufgabengebiet schmilzt.

      Dennoch gibt es unterschiedliche Wege, sich gegen Hartz4 zu wehren und viele gute oder gutgemeinte Ratschläge. Sicherer ist der Weg, den der Anwalt empfiehlt. Auch wir haben Anwälte bei jedem Schritt mit einbezogen und von Juristen die Richtervorlage erarbeiten lassen, die im Verfassungsrecht spezialisiert sind.

      Doch bei aller Diskussionsfreude und gelegentlicher Rechthaberei (meist positiv als fundierte Kenntnisse), sind doch auch gegenteilige Auffassungen zu tolerieren. Es geht immer im Einzelfal darum, die (ängstliche) sichere Rechtsvariante gegen die (mutige) unsichere Variante für mehr Würde, Freiheit und Selbstbestimmung abzuwägen.

      Letztlich bleiben die Aktiven wichtig, die diese Risiken tragen. Sie sollten gut beraten werden, aber tragen die volle Verantwortung selbst, weshalb ihre Entscheidung unseren vollen Respekt und die bestmögliche Unterstützung verdient.

      Mögen sich viele Aktive finden, die das grundsätzliche Problem angehen, statt nur eine Repression abzuwehren und alsbald erneut unter Druck zu geraten.

      Herzlichst! Detlef

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  3. Das ist hier einfach nur krank .Schmeißt dort doch eine Bombe rein .Es reicht.Das ist Mord .
    Mich will der Jobcenter zwingen die Schweigepflichsentbindung u.Gesundheitsbogen auszufüllen ,sonst wird der Weiterbewilligungsantrag nicht bearbeiet.
    Vebrecher. Ralph beantrage doch einfach Sozialhilfe .Ja die gibt es noch .Nich nur die Grundsicherung .Die Sozialhilfe nach § 8 SGB 12 erster Abschnitt 6 .hilfe zur überwindung besonderer sozialer schwierigkeite (§§ 67 bis 69 ) . SGB 12§ 19 leistungsberechtige (1) hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapital ist Personen zu leisten ,die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln ,insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen ,bestreiten können.
    § 2 Abs. 1 nach SGB XII? "Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft ... selbst helfen ***kann***..."


    Dazu gibt es bei bei Aktive Erwebslose Info dazu: http://www.aktive-erwerbslose.net/forum/grundsatzdiskussion/sgb-ii-sgb-xii-betrug-durch-bundesregierung-kein-witz-sehr-ernst-!!!/

    Dazu sollte man sich mal mitauseinander setzen .Ich hoffe Ralph du hast gute und Menschliche Rechtanwälte ,die dir wirklich helfen wollen und können ?
    LG Tante Maria aus HH

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    1. " .Schmeißt dort doch eine Bombe rein ."

      Was soll das hier? Einfach nur eine Provokation oder schon ein Aufruf zur Gewalt? Soll so das ganze Forum radikalisiert und geschlossen werden? Können Wenige uns damit lahm legen und die Arbeit von Jahren zerstören? Meist verhindere ich solche Veröffentlichungen. Kompliziert wird es, wenn vom gleichen Nick schon sehr gute Beiträge kamen und auch hier sonst gute Argumente und Ideen stehen.

      Leider fehlt uns die Möglichkeit der Streichung einzelner Sätze. Betrachtet bitte diesen einzelnen Satz als gestrichen. Jedenfalls distanziere ich mich von jedem Gewaltaufruf ausdrücklich und warne Nachahmer, dass wir unser Forum vor der Radikalisierung, der Spaltung und dem Verbot schützen werden. Wir wollen unser GG fördern, aber nicht als Verfassungsfeinde solche Gewaltaufrufe unterstützen.

      Herzlichst! Detlef

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    2. Herzlichen Dank für diese klare, deutliche Ansage!
      Mit freundschaftlichen Grüßen
      ("Wer sich selber treu bleiben will, ..." / "Sag mir, wo die Blumen sind...")

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    3. @ Detlef ,das sollte hier kein Aufruf zur Gewalt sein . Es geht hier überhaupt nicht darum zu spalten .Im gegenteil .Das es aber so nicht weiter geht ist aber klar. Hier werden Existenzen vernichtet. Das immer mehr Gewalt von seiten der Jobcenter ausgeführt werrden ist doch klar. Erpressung ,Nötigung ,Zwang ,.Das alles spricht doch gegen das GG . Es muß auf jeden fall was postives passieren .
      Gruß Tante Maria aus HH

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    4. @ Tante Maria aus HH, Erpressung, Nötigung und Zwang sprechen nicht gegen das GG, sondern gegen die Gesetzgebung SGB II ("Hartz IV").
      Klar muss "was Positives" passieren!! Aber eben nix Negatives!! Sonst ist alles umsonst!
      Herzliche Grüße!

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    5. Thank you, dass Ihr meinen Beitrag dazu nicht veröffentlicht habt! Ich bin ja selber inzwischen schon richtig blöd!

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    6. Zitat:aber nicht als Verfassungsfeinde solche Gewaltaufrufe unterstützen.

      @Detlef welche Verfassung? Wir haben keine Verfassung nur ein Grundgestz
      das den Deutschen (ehem.Westdeutschen) von den Amerikanern als Siegerrecht
      aufgezwungen wurde.
      Demnach sind solche Aufrufe legitim und entsprechen dem Naturrecht!
      JEDES Tier wehrt sich wenn es mies behandelt wird.
      Wer sich nicht wehrt der lebt verkehrt!
      Die Franzosen hingegen feiern Ihre "Gewalt" sprich Revolution vor über 200 Jahren
      daran sollten wir uns ein beispiel nehmen!

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    7. Habe mir kürzlich, nach vielen Jahren, einen Super-Film angesehen: "Der Bockerer".
      (Hauptperson: ein ganz normaler Mensch.) ... Es gibt in diesem Film (u.a.) einen erstklassigen Dialog zwischen dieser Hauptperson und dessen Freund:
      Während draußen die Nazis "singend" vorbeimarschieren, sitzen die beiden Freunde hinter einem Fenster... Der Freund des Herrn Bockerer will grad' aufhören, mit seinem Freund Bockerer ein privates Lied zu singen, weil "die da draußen stärker" seien. ... Bockerer aber schreit daraufhin seinen Freund an: "Die sind nicht stärker, sondern bloß lauter!"

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    8. ... Ja, klar, und sorry auch an Euch!... Er schrie nicht seinen Freund an, sondern zum Fenster raus!!!

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    9. @Anonym3. November 2013 19:32.......Zitat:"Wir haben keine Verfassung nur ein Grundgestz das den Deutschen (ehem.Westdeutschen) von den Amerikanern als Siegerrecht aufgezwungen wurde."....Also an der Ausarbeitung eines Grundgesetzes waren auch Deutsche beteidigt, nicht nur die Siegermächte. Außerdem, was heißt "aufgezwungen"? Hätten die besiegten Nazis von damals ein eigenes vernünftiges Grundgesetz hinbekommen? Ich glaube nicht, denn sie hatten das ja vorher nicht hinbekommen und dadurch nur Mist gebaut.
      Hier geht es übrigens nicht um den Streit: Grundgesetz=Verfassung?, das Grundgesetz wird bei uns auch Verfassung genannt (ist zwar keine, sondern eben nur ein Grundgesetz). Und darum geht es: Hartz IV in Bezug des Grundgesetzes wider auf den Boden dessen zu bringen, denn vor dem Bundesverfassungsgericht -da soll die Reise hingehen- gilt eben dieses Gesetz und dort wird sich damit auseinander gesetzt, ganz gleich ob jemand meint das Grundgesetz sei keine Verfassung oder gilt angeblich nicht.
      Gewaltaufrufe mögen im Naturrecht möglich sein (Recht des Stärkeren?, dann haben wir sowieso trotz "wehrens" verloren), hilft aber vor dem Bundesverfassungsgericht, noch hier im Blog weiter. Detlef deutete es ja an, dadurch könnte dieser Blog von ganz anderer Seite geschlossen werden und das dürfte nur im Sinne von bezahlten Provokateuren und der ReGIERung selbst sein.

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    10. @Andy Zitat: Hätten die besiegten Nazis...

      Schon das ist falsch die Deutschen wurden besiegt also auch die einfachen Leute
      die keine Nazis waren, diese hatten nach 1945 nichts zu sagen während die Amerikaner dafür sorgten das Nazis selbst welche mit den größten Blut an den Händen wieder in Ämter der Politik,Polizei und Justiz gehoben wurden.
      Und das Unrecht von neuem begann die hatte ja nach 45ig nicht ihre Obrigkeitsstaat und Nazimentalität abgelegt.
      Zu leiden hatten die kleinen Leute und die ehemals Verfolgten wurden nun von den Machthabern ein zweites mal schikaniert und erniedrigt (Beispiel ärztliche Gutachter die früher KZ-Ärzte waren und Rentenansprüche abwiesen) nein das
      GG ist kein Kind eines souveränen Staates.
      Ein Irrglaube für die,die meinen sie könnten sich darauf berufen.
      Und aus dem GG kann auch nicht abgeleitet werden das H4 Grundgesetzwidrig
      ist im Gegenteil da steht sogar irgendwo drinn das Menschen die Sozialleistungen bekommen nicht mit Freizügigkeit, zu der auch die freie Wahl des Wohnortes zählt rechnen dürfen oder darauf einen Anspruch haben.
      Wenn also das Jobcenter meint du musst von Bochum nach München,Hamburg,Berlin oder Amsterdamm ziehen, weil es angeblich nur da ein Jobangebot gibt kannst du dich nicht weigern, selbst wenn du ein altes Mütterlein hast (Müssense ebend Betreuung organisieren...) dh.dir wird zugemutet dein Umfeld zu verlassen, die Angehörigen zur Pflege zu wildfremden Menschen zu geben sicher kommt es auf den SB an aber wenn der dich schikanieren will macht er das alles durchs GG geschützt, Herr Boes dabin ich überzeugt bekommt von gar keinen Richter recht! Das System ist nun mal so weil es nicht auf Souveränität und Freiheit und Selbstbestimmung der Deutschen aufgebaut ist die Amis haben bis 2099 noch das sagen, daß kann man wenn man gewillt ist auch nachlesen.Wir sehen das ja auch an der NSA Affäre wie selbstbestimmt letztendlich Deutschland wirklich ist. Geändert kann nur etwas werden durch eine
      umfassende Systemänderung!

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    11. @Anonym.....Mit dem oberen Teil hast Du natürlich recht, die Deutschen wurden besiegt, jedoch eben auch der Staat der damiligen Regierung, der Nazis eben.
      Die gewählten Anführer von der Mehrheit des damaligen Volkes.

      Zitat:"Und aus dem GG kann auch nicht abgeleitet werden das H4 Grundgesetzwidrig ist..."...falsch, es wird eben doch aus dem GG abgeleitet: Das Bundesverfassungsbericht bezog sich am 9.2.010 auf das Grundgesetz in diesem Urteil ging es inhaltlich darum, ob die Höhe der rechtliche zugesicherten Leistungen für hilfebedürftigte Leistungsberechtigte gerechtfertigt oder höher anzusetzen ist.
      Die wesentlichen Kernaussagen dieses verkündeten Urteils sind aber auch, dass sich das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus der Gewährleistungsgarantie der Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 des Grundgesetzes herleitet. Im Urteil wird direkt definiert, dass das Existenzminimum durch den Regelsatz, die Kosten der Unterkunft und weitere Leistungen gesichert wird. Es handelt sich also keineswegs nur um das physische Existenzminimum wie oftmals gemeint wird, sondern um die gesamten Leistungen.

      Auszüge vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010:
      „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

      Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden..."

      Unter Randziffer 137 BverfG Urteil heißt es weiter:
      „Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenz-
      notwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt. Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrich.“

      Wie Du siehst, geht es immer um das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgesetz nimmt hier nachweislich das GG als Vorlage.
      WO soll irgendwo drin stehen, das es für Bürger die Sozialleistungen beziehen keine Freizügigkeit zustehen? Bitte das hier mit angabe des Paragraphen schriftlich hier angeben....dieser Paragraph existiert jedoch nicht.

      An der NSA sehen wir nur, das Amerikaner und Engländer spionoieren wie sie möchten, mit souveränen oder nicht souveränen Staaten hat das nichts zu tun, sie tun es einfach wie sie möchten, weil sie es eben können und hinter jedem Staat und jeden Menschen Weltweit,eine potienzielle Bedrohung sehen.
      Wenn Deutschland selbstbestimmt wäre, würde trotzdem spioniert, oder meinst Du sie täten es dann nicht.

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    12. Art. 20 Abs. 4 "(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

      Widerstand, also Gewalt, ist im Grundgesetz vorgesehen, wenn andere Mittel nicht mehr helfen. Was ist, wenn das BVerfG gegen die Würde des Menschen entscheidet (was sehr gut möglich ist)? Man sollte auch das Ende bedenken. Es ist gut Gericht anzurufen - die ultima ratio ist es nicht? Was bleibt nach einem negativen Urteil? Übrigens sollten sich diese Überlegungen auch die Richter vom Bundesverfassungsgericht machen! (kleiner Wink mit dem Zaunpfahl)

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    13. @Anonym.......WENN andere Abhilfe nicht möglich ist....z.Z. ist es eben noch die "andere" Abhilfe die Klage zu schaffen vor das Bundesverfassungsgericht, danach der Internationale Menschengerichtshof....denn es ist ja noch möglich etwas anderes zu unternehmen (auch wenns unmöglich erscheint, eine derzeitige Klage um die Regelsätze der U25 jährigen wurde zb vom Bundesverfassungsgericht gerade angenommen).
      Widerstand bzw Gewalt wird hier, im Artikel 20 also als letztes Mittel beschrieben, wie diese aussieht ließ man aus verständlichen Gründen offen.
      Auch hier muß der Gewaltausübende/ausübenden sich vor einem Gericht dann verantworten und dem Gericht erst einmal klar machen, das es für ihn kein anderes Mittel gibt/gab.

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    14. @Andi Zitat:Auch hier muß der Gewaltausübende/ausübenden sich vor einem Gericht dann verantworten

      Wenn es dann noch überhaupt ein Gericht gibt wenn in 10-15 Jahren der EU
      alles um die Ohren fliegt, die Finanzmärkte zusammenbrechen, die Armen noch
      ärmer werden und Verelendung droht, wird der Hass und die daraus entstehende
      Gewalt auch nicht mehr vor staatlichen Instustionen und Behörden halt machen.
      Da braucht man nur mal in die Geschichte schauen, daß ist nichts neues.
      Hier kommt in den nächsten Jahren etwas auf uns zu was ich mir lieber nicht in allen Facetten ausmalen möchte.sage nur Prager Fenstersturz 1618.

      Zitat:
      Unter Randziffer 137 BverfG Urteil heißt es weiter:
      „Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenz-
      notwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.

      Ja na und das ist sehr schwammig formuliert da steht nichts über die Höhe oder
      das die sanktionen ausgesetzt werden sollen.
      Da ist den Politikern großes handlungsermessen gegeben.
      Die sagen H4 ist "verfassungsgemäß" und gut so.
      Und der H4 Satz wurde den Betroffenen schon oft vorgerrechnet wie die den
      sich einteilen sollen zB. 5,00 EUR für Kultur etc.

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    15. @Anonym.....Schwammig formuliert sind Alle Gesetze, das ist Beamtendeutsch.
      Über die Höhe des Existenzminimums kann auch nichts drin stehen, denn es muß für jeden berechnet werden, für jede Stadt/Bundesland, da Heizkosten usw ja überall verschieden sind:
      Unter Randnummer 23 im BVerfG-Urteil vom 09. Februar 2010 heißt es: Der Bezug von Arbeitslosengeld II führt grundsätzlich zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

      Unter Randnummer 135 stellt das BVerfG auch eindeutig fest, dass zum Existenzminimum auch Unterkunft und Heizung gehören:
      b) Der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 <155 f.>), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen
      Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl.BVerfGE 80, 367 <374>; 109, 279 <319>; auch BVerwGE 87, 212 <214>).

      Das der Regelsatz + Wohnkosten + KV/PV (also die Bruttoleistung) identisch ist mit dem menschenwürdigen Existenzminimum, ergibt sich somit aus der Definition wie unter Randnummer 135 aufgeführt.

      Es braucht auch nichts davon da stehen das Sanktionen ausgesetzt sind:
      Denn, ein unverfügbares, menschenwürdiges Existenzminimum ist nicht verhandelbar, man kann auch nichts davon abziehen, man kann davon nichts kürzen, keinen Cent, wenn es nicht gegen das Grundgesetz verstoßen soll.

      Das Grundrecht eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG muss gewährleistet sein (Randnummer 133).

      Jede Kürzung bedeutet eine Unterschreitung des Existenzminimums, von dem das Bundesverfassungsgericht sprach.

      Ab Randziffer 133 beschäftigt sich das Urteil – in dem der Begriff “Sanktion” gar nicht vorkommt (Das brauch es auch nicht)– mit dem “Existenzminimum” und stellt in Randziffer 137 dessen “unverfügbaren” Anspruch fest. Laut Randziffer 134 muß dieser Anspruch durch den Staat gesichert werden. Randziffer 135 verlangt, daß die gesamte physische Existenz des Menschen, seine zwischenmenschlichen Beziehungen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu sichern ist. Dieses Existenzminimum wird laut Randziffer 148 durch den sogenannten Regelsatz und weitere Leistungen wie Krankenversicherung und Kosten für Unterkunft und Heizung gesichert. Bei dieser Bestimmung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums geht das BVerfG gleichzeitig von der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz aus.
      Jede Kürzung bedeutet eine Unterschreitung des Existenzminimums, von dem das Bundesverfassungsgericht sprach: "Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrich.“
      Somit verletzen Sanktionen die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

      Eine weitere genaue Erklärung/Argumentation findest Du hier:
      http://www.linke-sh.de/uploads/media/Begruendung-Sanktionen.pdf

      eine noch viel genauere Erklärung (Richtervorlage zum Klagen)findest Du hier:
      http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Vorlageantrag/Inhaltsverzeichnis.htm

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    16. Ich fände es schon toll, wenn der eine oder andere mal auf seine Rechtschreibung achten würde. Danke.

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    17. @Anonym....Wir schreiben hier noch in der Alten Rechtschreib Form, außerdem ist ja heute alles möglich, zb sieht es schon unmöglich aus, wenn in einem Wort Drei (!) sss hintereinander geschrieben werden...Warum willst Du da also noch jemanden belehren.

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    18. @Andi Zitat:
      @Anonym.....Schwammig formuliert sind Alle Gesetze, das ist Beamtendeutsch.
      Über die Höhe des Existenzminimums kann auch nichts drin stehen, denn es muß für jeden berechnet werden, für jede Stadt/Bundesland, da Heizkosten usw ja überall verschieden sind:

      Ja ebend schwammig formuliert sind alle Gesetze und es muss -nach HartzIV oder vielmehr ALGII wie man will für jede Person individuell errechnet werden.
      Demzufolge erklären die Richter -in dem Fall- H4 nicht für Grundgesetzwidrig.
      Sonst hätten sie bereits schon ein Grundeinkommen berechnet-da brauchts dann
      nur einen Betrag für jeden der alles abdeckt und der wesentlich höher liegt als das jetzige ALGII.
      Wenn man sich zB. an die Pfändungsfreigrenze das ist zum Beispiel bei einer Einzelperson ein Betrag von über 900 EUR der nicht gepfändet werden darf orientieren würde hätten wir ein Mindesteinkommen.
      Aber wie gesagt die Höhe ist im Urteil nicht erhalten.
      Ich gebe dir ja recht und du hast dir mit deinem ausführlichen Beitrag viel Mühe
      gemacht wenn du schreibst das Existenzminimum ist nicht verhandelbar.
      Nur warum haben dann die Leute in karlsruhe die Sanktionen nicht gleich mit untersagt? Damit der einzelne wieder Klagen soll das ist doch kontraprodugtief?

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    19. @Anonym....Die Richter berechnen ja nichts, berechnen muß und kann ja nur das das jeweilige Jobcenter.
      Zitat:"Nur warum haben dann die Leute in karlsruhe die Sanktionen nicht gleich mit untersagt?"....Ich kann auch nur vermuten, es ging ja bei dem Urteil nicht um die Sanktionsfrage, sondern die Neuberechnung der Regelsätze, die vorher als Verfassungswidrig zu niedrig beanstandet wurden. Der Kläger war ein Hartz IV Empfänger, der es innerhalb einiger Jahre vor das Bundesverfassungsgericht geschafft hat.
      Die Richter in Karlsruhe sind ja nicht die Regierung, machen keine Gesetze, sondern behandeln Klagen. Kein Richter kann vorher irgendetwas feststellen, um das nicht geklagt wurde. Sie können nur die Regierung abmahnen, endlich mal ihre Arbeit zu machen -wie es auch (ich glaube Anfang diesen Jahres, oder Ende voriges) tatsächlich passiert.
      Nun kann man darüber streiten: Im Buch "Wehrt Euch mit §" von Chris Wolker (bitte im Net nachsehen) steht geschrieben, das der Autor Chris, direkt wegen diesem Urteil bei einem Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts nachfragte, ob er den Inhalt (Keine Minderung des Existenzminimums mehr) richtig verstanden habe, das wurde bejaht...Allerdings machte er auch klar, ob man Recht hat oder sein Recht zugesprochen bekommt...Wo kein Kläger da kein Richter.
      Tja, ob der Chris nun glaubwürdig tatsächlich nachgefragt hat (andererseits wird er kein Buch schreiben, um Lügen zu verkaufen, es mag solche Leute geben -ich hoffe und gehe davon aus das Chris keiner davon ist), weiß keiner von uns, wem es aber interessiert, kann sich im Net ja seine Anschrift raussuchen und mit ihm in Kontakt treten, er hat ja soweit ich es in Erinnerung habe, eine Seite. Da dürfte auch die E Mail stehen.
      Also: Die Frage des Warum, kann ich Dir nur mit meiner Ansicht beantworten, wie ich es tat, das muss nicht die Wahrheit sein. Die Frage kann ich also auch nur so und mit meiner Annahme beantworten.

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    20. @ Andi 06.11., 16:00:
      Ich bin mit Anonym 06.11.,13:17, zwar nicht identisch, schließe mich ihm aber an.
      Wo die Bildung im Niedergang gegriffen ist, kommt es regelmäßig (zwangsläufig!) zur Vorrohung der Sitten. Ich selbst befürchte, dass gewisse Kreise dies auch beabsichtigen. Gerade um diesen Kreisen mit offener Stirn entgegen zu treten,
      sollte man sich dessen, um dessen Erhalt man kämpft, auch selbst befleißigen.

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    21. @Mein lieber Anonym8. November 2013 13:09......man sollte dann aber wenigstens erst einmal bei sich selber anfangen, bevor man andere belehrt...was zb. ist:
      "Vorrohung"? ....Also immer erst an sich selber arbeiten.Ich hoffe wir verstehen uns. Danke.

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    22. (Schreibe folgenden Text nach einer rot angezeigten Fehlermeldung [habe möglicherweise falschen Befehl gegeben?] nochmals:)
      ... Ergänzung zu meinen Beiträgen vom 03.11., 20:22 und 20:59:
      "Der Bockerer" ist ein österreichischer Spielfilm aus dem Jahr 1981 von Franz Antel (Regie).
      ... und Korrektur zu meinem Beitrag vom 08.11., 13:09:
      statt "Vorrohung" muss es "Verrohung" heißen (Tippfehler).
      Sorry @ Andi, 09.11., 10:03!

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  4. einerseits per verwaltungsakt festgelgt, andereseits wieder vereinbart. Wer findet den Widerspruch?

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    1. Den Widerspruch darin muss man garnicht erst suchen das Ding leuchtet sogar für Laien im Dunkeln vor Form und Rechtsfehlern. Die Sanktionieren erstmal fleissig drauf los und bauen da solch eklatante Fehler ein, die das Teil ohnehin schon für nichtig erklären müssten. Das hat doch wiedermal Methode.... Die wollen das Ralph den Rechtsweg bestreitet um ihn mürbe zu machen. Unterschätzt die Rechtsabteilung der Jobcenter nicht, die haben mehr als 10 Jahre Hartz4 Erfahrung und werden jetzt jedes Mittel ausschöpfen, damit die Sanktionen evtl. 2 Instanzen nicht überschreiten aber trotzdem Druck erzeugen. Ralph möchte nach Karlsruhe klagen und das wissen die. Fehler können passieren, aber hier wurden die doch mehr als offensichtlich, absichtlich Eingebaut. Nunja dagegen klagen und evtl. vor dem Sozialgericht Recht bekommen ist eine Sache, verhindert aber den Weg zum Bundesverfassungsgericht in diesem Fall. Allerdings könnten sich dann anhand der Entscheidung des Sozialgerichtes zu Gunsten des Klägers viele Sanktionierte darauf berufen, sollte diese erneute 100% Sanktion von Ralph kippen. Da es sich aber um Formfehler handelt würde das in diesem Fall nur für Ralph als Einzelfall gelten, denn der Tünnes in solchen Bescheiden über die ,,Feststellung des Wegfalles des Leistungsanspruches,, sieht von Bundesland zu Bundesland, Jobcenter zu Jobcenter, Sanktionär zu Sanktionär anders aus, entfaltet aber weiterhin seine destruktive Natur egal ob mit oder ohne Rechtsfolgebelehrung oder widersprüchlichen Feststellungen usw... Es kommt mir so vor, als ob dieses Jobcenter mit Ralph ,,Katz und Maus,, spielt.... oder ,,Finde den Fehler,, und ein fetter Pfeil deutet auch noch als passive Hilfestellung auf diese Fehler, um Ralph in die, für dieses Jobcenter passende Position zu zwingen.Lasst euch nicht auf diese Aufgezwungenen Spielchen, des Jobcenters ein, überrascht mit sinniger Argumentation, List und Scharfsinn, um deren ,,Medizin,, keine Wirkung zu geben.

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    2. Das ist kein Widerspruch sondern nichts anderes irrer Nazismus oder
      Faschismus. Paranoide Kontrollsysteme!

      Gorge Orwell 1984 = Zwiedenken


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  5. Es ist so hübsch, wie die Sachbearbeiter die Sanktionen "feststellen", wie eine Naturgewalt.

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    1. Das Jobcenter hat festgestellt, dass der Ralph Boes kein Geld erhält. Sich beugen, dass macht ihm kein Spaß, drum kriegt er daher nie mehr was.
      Alt und Weise mag es klingen, in den Köpfen hallt die Hast, jeder muss sich selbst ernähren, sitz jedoch auf selbem Ast.
      Diesen eben abzutrennen, um der Sache gut zu tun, schadet nur dem selbst Bestreben , Grundgesetz muss daher ruhen.
      Jene Worte Alt und Weise spielgeln nur der täglich Not, hast du Sorgen brauchst du Hilfe so beuge dich für etwas Brot.
      Wer jedoch von Würde spricht, der kennt das Hartz4 noch nicht, sowas gibt es dort mit Nichten, dient nur dem Zweck entrechten und vernichten.
      Das Grundgesetz in seiner Form soll gelten auch für aus der Norm, um diesem wieder Bestand zu reichen muss der Zwang (Hartz4) entweichen.
      Sanktionen sind nicht da zu helfen und der Folgen ausser Acht, dient es nur zu kontrollieren was der Hartzer alles macht.
      Und ist er nicht willig so braucht es Gewalt, die schickt man ihm dann in den Postkasten halt.
      Wer sich so sieht, als währe er Knecht steht auf und verhindert das Unrecht am Recht.
      :-)

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    2. @Anonym3. November 2013 17:12....Ja, die Sachbearbeiterin hat eine Sanktion "festgestellt", WO kommt die denn eigentlich her? "Festgestellt" ist echt ein Witz, denn die Sachbearbeiterin hat die Sanktion ja ausgesprochen, die Sanktion ist ja nicht einfach mit einem Knall, wie durch Zauberhand, da plötzlich erschienen.
      Als ob die Sachbearbeiterin damit nichts zu tun hat.

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  6. Menschenrechtsverstöße in der Bundesrepublik Deutschland

    JETZT GRUNDRECHTEVERLETZUNGEN WIRKSAM ANZEIGEN!

    Musterschreiben für die Opfer von Grundrechteverletzungen:
    http://www.staatenlos.info/index.php/strafantrag-haupt-militaer-staatsanwalt

    Formular steht dort zum Download bereit!

    Handlungsanleitung:
    http://www.staatenlos.info/index.php/aus-der-heimat-in-die-staatenlosigkeit/handlungsanleitung-heimatpaket

    !!!

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  7. Hallo ,kann ich den -Strafantrag auch stellen ,weil ich sanktioniert worden bin ,weil ich nicht die -Wegeunfähigkeit bescheingung gebracht habe.Die auch nicht im SGB 2 vorgesehen ist ? Klage beim Gericht dazu ist eingereicht. Jobcenter akzeptierte meine Au nicht mehr .Soll dann das Aktenzeichen von dem Sanktionbescheid darein ? Kannst mir gerne weitere Infos unter seppel40 @ freenet.de geben .Danke

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    1. Einfach Aktenzeichen bzw. Geschäftszeichen des Vorganges mit den anderen Daten (Name des Täters, Adresse des Jobcenters, Tat: Grundrechteverletzung, Datum der Tat, ggf. Az/Gz vom Urteil aus 2010 des "BVG" als BRD-internen Beleg für Grundrechteverletzung angeben) eintragen und machen. Sie sind für ihre eigenen Nachprüfungen, Beweismittel, Erkenntnisse, Entscheidungen und Handlungen natürlich selbst verantwortlich. Das kann ihnen niemand abnehmen. Informieren sie sich weise!

      Interessantes Video: Putin zur Lage der (aufgegebenen) Werte im Westen
      http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=oyEhBBrKTS8

      .

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  8. Ich weiß nicht ich schaue dir Ralph nun schon eine ganze Zeit zu und ich bin voll und ganz auf deiner Seite doch sehe ich irgend wie keine Erfolge sondern nur Niederlagen was meinst du denn wenn mal etwas mehr passiert die Klagen sind nun raus wann kann man mit Resultaten rechnen das soll kein Angriff sein auf dein Vorhaben nur irgend wie ist es mehr als frustrierend es ist fast so wie eine Regierung die von der CDU geführt wird da passiert meist auch nichts :(

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    1. ,,Ich weiß nicht ich schaue dir Ralph nun schon eine ganze Zeit zu... doch sehe ich irgend wie keine Erfolge..."

      Vielleicht liegt die Antwort bereits in Deiner Äußerung?

      Ralph ist nicht der Clown dem alle nur zusehen sollen und Beifall klatschen. Er ist nur ein Beispiel, wie Jeder etwas ändern kann, wenn er bereit ist, nicht nur seinen kleinen Ausweg zu suchen, sondern dem System entgegen zu treten. Da ändert sich durch das Zusehen alleine sicher nichts, außer dass ihr zum Schluss sagt, Ralph habe sich umsonst geopfert und das System nun noch härter zuschlägt.

      Habt ihr eine Vorstellung davon, was auf Euch wartet, wenn das System keinen Widerstand spürt? Die Vorschläge liegen bereits in den Schubladen von Arbeitgebern und Wirtschaftsverbänden, wie dem DIW: Hartz4 soll stark gekürzt werden, um den Abstand zum Niedriglohn zu erzwingen.

      Vielleicht kann ja ein Prekaritarier von 4€ pro Tag, ohne Wohnung, Wahlrecht und Krankenversicherung auch eine Weile überleben? Schließlich funktioniert das im reichsten Land der Welt so schon lange und ist dort, je nach Staat, zusätzlich an viele Bedingungen geknüpft, wie dem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und einer zeitlichen Begrenzung.

      Also schaut doch einfach weiter zu, ob sich Andere für Euch einsetzen. So war es schon mit den Montagsdemos: Anfangs eine große Bewegung, vor der die Arbeitgeber und ihre gekauften Volksvertreter zitterten und später, mit Unterstützung der Medien ("Neid der Verlierer"), nur noch ein unbedeutender Rinnsal.

      Jeder findet seinen eigenen Grund, warum er sich nicht outet. Das reicht von der Angst bis zur Bequemlichkeit und grade anderen Problemen, wie Unpässlichkeiten, wichtige TV-Ereignisse oder Engagement im Sportverein beispielsweise.

      Also was wollen wir tun? Einfach den Tag so gut genießen, wie irgendwie möglich? Während Ihr nur jammert oder Eure Augen verschließt, sind Andere schon damit beschäftigt, Euer Fell über Eure Ohren zu ziehen. Warten wir es ab!

      Herzlichst! Detlef

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    2. @ Detlef (Nachname Meyer oder Müller oder Lehmann oder Schulze oder wie?!),
      was erlauben Sie sich eigentlich?! Muss man sich jetzt sogar schon für anonyme Wortbeiträge und anonyme Spenden öffentlich beschimpfen lassen?!
      Danke! Kein Bedarf.

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    3. Ergänzung zu meinem anonym veröffentlichten Beitrag vom 04.11.2013, 20:56:
      Ich bin mit dem Urheber des anonymen Wortbeitrages vom 04.11.2013, 07:20,
      nicht identisch!
      Dennoch: Solche Kommunikationsformen und -techniken, jemandes Beitrag zu veröffentlichen, um ihn nachher öffentlich niederzumachen, empfinde ich als würdelos!
      Daher lautet mein letzter Beitrag in diesem Forum:
      "Was auch immer geschieht,
      nie dürft ihr so tief sinken,
      von dem Kakao, durch den man euch zieht,
      auch noch zu trinken!"
      (E. Kästner)

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    4. @ Detlef 04.11.2013 14:26

      Ein Grund warum viele sich nicht outen ist auch eine gewisse Form von Machtlosigkeit.

      Wenn du Medienvetreter um Medienvertreter kontaktierst um deine Geschichte in die Öffentlichkeit zu bringen und du erntest nur Stillschweigen und Absagen, wer will es den Betroffenen verübeln wenn sie aufgeben. Ich spreche aus Erfahrung, möchte aber betonen dass ich noch nicht aufgegeben habe.

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    5. @ Detlef
      Melde mich hiermit zurück.
      Hatte heute seit ca. 12 Stunden leider keine Zeit mehr, mir neue Kommentare durchzulesen. ... Habe mir stattdessen fast den Kopf darüber zerbrochen, was ich
      ich dem, was ich 04.11., 20:56 und 05.11., 01:57 geschrieben habe, nun hinzufügen kann. Meine nun endlich, was Passendes gefunden zu haben:

      "Ketten von Stahl oder Seide - Es sind Ketten..." (Friedrich Schiller)

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    6. Korrektur 07.11.,02:15:
      Zwei mal "ich" hintereinander: das war kein Denk- oder Sprachfehler, sondern lediglich 'n kleener Flüchtigkeitsfehler. Sorry!

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    7. @ anonym 06.11., 10:46
      "Was ist ein Zyniker?" - "Ein Mann, der von allem den Preis und von nichts den Wert kennt."
      OSCAR WILDE

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    8. "Die gemeinsten Verräter sitzen hinter den eigenen Kulissen"
      ÖDÖN VON HORVÁTH

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    9. Korrektur zu meinem Beitrag vom 08.11., 02:16:
      Bitte um Entschuldigung! Das Zitat von Oscar Wilde hatte ich inkorrekt im Kopf (und schrieb es inkorrekt aus meinem Kopf.)
      Korrekt muss es heißen:
      "Was ist ein zynischer Mensch?" - "Ein Mensch, der von allem den Preis und von nichts den Wert kennt."

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  9. hallo @ll
    ich weiss nicht wie es andere sehen, aber ich habe den eindruck, das der druck auf entsprechende behörden ziemlich nachgelassen hat. das sich gewisse leute nicht mehr medial ausdrücken. als wenn sie sich mit dem system zufrieden geben. weil die abreibungsaspekte auch an ihnen wirkten. oder hört/sieht,liest jemand noch h4 "kämpfe" ? an den hintertüren wohl schon, aber sonst ? es geht nicht allein um h4 sondern auch iums system.was ist mit geissler,schachtschneider, müller,der linken, wagenknecht, neskovic ? entweder wirds nicht mehr gesendet oder man ist einsichtig geworden, oder man hat bereits zu große abreibungseffekte. oder seh ich das nur so ?

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    1. @Anonym 4. November 2013 12:26......Zitat: "was ist mit geissler,schachtschneider, müller,der linken, wagenknecht, neskovic ? entweder wirds nicht mehr gesendet oder man ist einsichtig geworden, oder man hat bereits zu große abreibungseffekte.."
      ....oder man informiert sich selber persönlich einfach nicht darüber. Das Internet bietet die phantastische Möglichkeit, wenn man sich etwas bemüht, selber zu diesen Fragen etwas zu finden.

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    2. Die hier aufgezählten sind letztendlich auch nur "Quatschköpfe" Kipping mag sich noch für Arme einsetzen, die Wagenknecht hingegen redet nur das ist doch auch so eine links reden rechts leben.
      Hat doch selber sich am Essen der Reichen gelabt Hummer und Kaviar.
      Letztendlich will sie auch lieber zu denen da oben gehören als zu denen da
      unten.
      Und die Gewerkschaften kannste auch vergessen unter DGB Chef Sommer wurden die H4 Gesetze verabschiedet das ist der größte Verräter seit es gewerkschaften gibt die haben den Reichen selbst in die Hände gespielt.
      Jetzt wird es Zeit das die Betroffenen handeln!

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    3. @ Andi, 04.11., 15:34:
      Bezüglich der Absichten des Herrn Schachtschneider hege ich gewisse Zweifel:
      So weit mir bekannt ist, ist dieser Herr Schachtschneider zwar nicht Mitglied der AfD, stellt sich aber hinter sie.
      Meines Wissens vertritt die AfD aber beispielsweise die Ansicht, es könne durchaus legitim sein, u.a. das Wahlrecht für Arbeitslose und Rentner abzuschaffen.

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    4. @Anonym8. November 2013 14:09.....Der Satz war ja ein Zitat (genau hinsehen) von Anonym 4. November 2013 12:26. Ich habe darauf nur geantwortet, das die Möglichkeit besteht, sich selber über angegebene Personen im Internet zu informieren. Mehr nicht.
      Über die AFD und das aberkennen des Wahlrechts für Rentner, Arbeitslose und Beamte bin ich bestens informiert und habe das hier ja auch in der Vergangenheit schon öfter erwähnt.

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  10. Papierkrieg gegen Papierkrieg und Ticket gegen Ticket!

    Anonym4. November 2013 11:53 hat oben einen sehr guten Hinweis gegeben.

    Was hindert euch an der Umsetzung? Ist doch ganz einfach! Angst?


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  11. Wie war das nochmal? Dieser Alt der dem Steuerzahler viel Geld kostet, sagte in der Sendung bei der Maischberger es gäbe keine 100 Prozent Sanktion. Die Gesetze sind nur dann was wert wenn es Menschen gibt die dazu stehen. In Deutschland haben Gesetze keinen Wert mehr weil sie al Gusto ausgelegt werden. In Deutschland
    kann von einer halbseidenen Minderheit, die hauptsächlich profitiert, einfach mal ein Ausbeutungs- und Misshandlungsprinzip erlassen werden das dann als Gesetz nämlich die Hartz4 Gesetzgebung bezeichnet wird. Mit dieser wird nun permanent argumentiert und misshandelt obwohl dieses Unrechtsgesetz sich nicht auf der Basis unserer Verfassung bewegt und vom Volke nicht legitimiert wurde. Das zeigt, nach meiner Meinung, wie Inkompetent alle Verantwortungsträger in diesem System sind und das sich nach der Nazizeit nichts geändert hat. Die Meisten sind nur kleine faselnde Mitläufer. Daher erwarte ich nichts vom so genannten Verfassungsgericht weil bisher noch nichts gekommen ist. Sind die nun die Hüter der Verfassung oder nicht also müssten sie unaufgefordert handeln? Wofür bekommen die also ihr Geld?? Was wir uns selbst vorwerfen können ist das wir vorher aus Bequemlichkeit nicht gehandelt haben. In diesem Zusammenhang bin ich enttäuscht von den fast 28,5 Prozent der Menschen die nicht gewählt haben. Diese Gruppe ist immer noch so stark das sie damit locker einen Wandel hätten erzwingen können. Immerhin haben nur ca. 30 Prozent der offensichtlichen Profiteure und die, die sich dafür halten die CDU/CSU gewählt. Aber diese Gruppe hat es wenigstens getan und für sich gesorgt!!! Freiheit und soziale Absicherung bekommt man nicht zum Nulltarif dafür muss man immer wieder kämpfen!! Die Profiteure in diesem Land tun das auch indem sie die Politik und große Teile der Gesellschaft korrumpieren und überwachen lassen. Niemand in diesem Land lebt nicht von der Gesellschaft selbst dieser Bischof aus Limburg von Steuergeldern. Müssen wir uns dann also beleidigen und misshandeln lassen weil wir 700-800 Euro bekommen? Ich finde das ganz gut und mutig was Ralph macht. Man muss sich wehren!!! Ich habe das auch immer erfolgreich getan aber bisher nur für mich alleine!!!

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    1. Der Herr Alt hat -nachweislich- im Fernsehen vor Millionen von Zuschauern wissentlich und absichtlich gelogen das sich die Balken biegen, demzufolge kann man ihn auch einen Lügner nennen!
      Ein Tipp der Herr Alt treibt sich ziemlich oft auf Twitter herum offenbar hat er nichts besseres zu tun sich zum Beispiel für Arbeitslose einzusetzen was ja sein Job ist als sie zu verunglimpfen-er bekommt dafür auch noch ein gutes Gehalt.
      Schreibt ihm doch was ihr von ihn haltet, stellt ihn bloß mit seinen Lügen da lesen
      auch Medienleute mit vielleicht wird der ein oder andere doch mal nachdenklich und stellt dann auch Fragen an Alt?!

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    2. Twitter und Facebook stehe ich leider kritisch gegenüber und würde daher diese aus persönlichen Sicherheitsgründen nicht nutzen und auch dafür keine Werbung machen. Außerdem denke ich das der genau weiß was er tut, er ist aber ein schlechter Mensch und ein ignoranter Mitläufer, unbelehrbar und daher sinnlos mit dem überhaupt zu reden!!

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  12. Armbinde mit den drei schwarzen Punkten !!!

    Diese "Menschen" in den Jobcentern kennen keine "Mitverantwortlichkeit" an ihrem Lebensumfeld. Eichmanns gab es viele in der Nazizeit. Heute sitzen diese Eichmanns in den Jobcentern. Es handelt sich hierbei um Prototypen des gehorchenden Mordbeamten, der die Verantwortung für sein handeln, anderen zuschiebt (Vorgesetzte, Gesellschaft, Staat oder Politik). Sogenannte Menschen mit Schreibmaschinenseele.

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  13. Alsdo ich weiss ja nicht, kämpfen das muss schon sein, aber es ist aufreibend immer und immer wieder den gleichen Weg zu beschreiten. Beispiel EGV.
    EGV wird vorgelegt nicht unterschrieben. Änderungen werden vorgeschlagen, die werden ignoriert oder mit Lügen (das kann man nicht rausnehmen) abgetan.
    VA kommt, Widerspruch wird eingelegt, Widerspruch wird abgelehnt, Klage wird eingereicht
    Wenn die Klage durch ist, ist der VA abgelaufen und der ganze Scheiss fängt von vorne an..
    Berechnungen der EKS werden grundsätzlich falsch berechnet. Auch da der weg wie oben beschrieben.
    Dann sieht man in Foren und auch im Privaten Umfeld, das das SG immer mehr fürs JC entscheidet. Der Klageweg wird dann aber erschwert durch die 750 Euro Grenze.
    Das Bundesverfassungsgericht wo alle so drauf hoffen, ist doch ein zahnloser Tiger. Was kann es denn machen ? Es entscheidet und die Politik ignorierts wie man ja sieht. Und was passiert wenn Ralph z.B. es wirklich schafft zum BVG zu kommen? Die werden sicherlich ein Urteil fällen. Was machen wir aber wenn dieses Urteil auch ignoriert wird?
    Wenn das BVG wirklich etwas bewegen können würde, würden die bestimmt nicht solange stillsitzen, denn die wissen doch ganz genau was in Deutschland passiert. Warum greifen die nicht ein?
    Die haben die Pflicht, die Umsetzung des Urteils zu überwachen, wo bleibt das ?
    Also ich glaube wir machen uns einfach nur selbst etwas vor, wenn wir glauben, das das BVG oder die Politik oder sonstwer irgendetwas an der Situation ändern wird ausser zum schlechteren hin

    Gruß Diskus

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    1. @Diskus.......Versuch doch einmal, wenn der VA vor Gericht immer wieder ausläuft, doch eine Strategieänderung: Unterschreiben der EGV unter Vorbehalt und dann sofort vor Gericht als Feststellungsklage dagegen vorgehen, inclusive Antrag auf Aufschiebende Wirkung. Hat wohl die Wirkung, das der VA so lange wie er bearbeitet wird ausgeschaltet ist (aufschiebende Wirkung). Ich will jetzt hier nicht klugscheißen, wäre aber eine Idee, zuvor über Unterschrift unter Vorbehalt und Feststellungsklage im Net informieren. Dazu ist einiges zu finden. Eventuell findet sich hier jemand, der es genauer erklären kann, oder möchte.

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    2. Da weiterhin das Märchen kursiert, man könne sich vor Sanktionen schützen, indem man eine EinV mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" unterschreibt, nachfolgend eine Ergänzung zu den obigen Tipps.


      Für eine Eingliederungsvereinbarung als Vertrag, kurz: EinV, gelten die Vorschriften der §§ 53 bis 61 SGB X über öffentlich-rechtliche Verträge.
      Nach § 61 SGB X gelten darüber hinaus, d.h. ergänzend, die Festlegungen zu Verträgen im BGB. Ergänzend bedeutet, dass die Festlegungen des BGB diejenigen des SGB X dort ergänzen, wo es im SGB X an konkreten Festlegungen fehlt. Nicht jedoch werden Festlegungen im SGB X durch diejenigen des BGB ersetzt (Gesetzeskonkurrenz).
      § 116 BGB gilt lt. § 58 Abs. 1 SGB X und in Ermangelung vorrangiger Festlegungen im SGB X auch für öffentlich-rechtliche Verträge nach SGB X, wozu auch eine EinV nach § 15 SGB II gehört.

      Durch einen Vorbehalt wird ein Vertrag nichtig (§ 116 S. 2 BGB), aber nur, sofern der Vertragspartner Kenntnis vom Vorbehalt hat.
      Ein ohne Begründung erklärter Vorbehalt ist hingegen wirkungslos (§ 116 S. 1 BGB), der bloße Zusatz "unter Vorbehalt" ist also wirkungslos, es bedarf immer eines konkreten Grundes, der dem Leistungsträger nachweislich bekannt sein muss, wobei den Hilfeempfänger die Nachweispflicht trifft.
      Der Grund für den Vorbehalt ist auch ausschlaggebend dafür, ob der Vertrag durch den Vorbehalt zur Gänze nichtig wird, oder nur in den Teilen, für welche der Vorbehalt besteht (58 Abs. 3 SGB X). Maßgeblich dafür ist der Umstand, ob der Vertrag ansonsten ohne Vorbehalt zustande gekommen wäre.

      Ich möchte hier auch noch mal ergänzend darauf hinweisen, dass es keine Rechtspflicht gibt, eine EinV zu unterschreiben. Ebensowenig gibt es eine Rechtsgrundlage, eine Nichtunterschrift zu sanktionieren.
      Wenn man also mit dem Inhalt einer EinV nicht einverstanden ist, sollte man diese auch nicht unterschreiben.

      Quelle = http://hartz.info/index.php?topic=61152.msg580880#msg580880

      Das Spielchen hab ich schon versucht, das funktioniert leider nicht.

      Diskus

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    3. @Diskus.....Danke für die Erklärungen. Allerdings scheint diese Strategie bei einigen tatsächlich Funktioniert zu haben...in der Zeit des VA, wurde dieser aufgehoben bzw unter aufschiebender Wirkung "ruhiggestellt".

      Natürlich gibt es keine Pflicht eine EGV zu unterzeichnen, das hat sogar die BA höchstpersönlich -etwas spät- an ihre Mitarbeiter herausgegeben/mitgeteilt. Eine Sanktion bei Nichtunterzeichnung ist also unzulässig.
      Wie macht man nun den VA unschädlich? Gute Frage...bei einigen geht es mit Hinweise auf diversen Straftaten, und angebot einer eigenen EGV (nach Ralphs Idee) und bei einigen geht genau dieses nicht, je nach Jobcenter oder Mitarbeiter.
      Hier zeigt sich wieder die Willkürlichkeit, müßte nicht, wenn es bei einem gestattet ist, bei Allen dann so sein?
      Ein weiterer Versuch wäre, wenn man Gründe für die Nichtunterzeichnung angibt
      (Straftaten und GG Paragraphen) und den Wunsch eine eigene EGV zu entwerfen vorschlägt. Da der VA ja ein Vertrag ist und man sich in Vertragsverhandlungen befindet, man also nicht grundlos ablehnt, dürfte es vorerst keinen VA geben, bzw so könnte man ihn mit nachfolgenden Urteil angreifen:
      Ein Aktuelles Gerichtsurteil des 14. Senates des Bundessozialgerichtes B14 AS 195/11 R vom 14.02.013 besagt dazu :
      Ein Verwaltungsakt darf erst erlassen werden, wenn eine Eingliederungsvereinbarung Grundlos abgelehnt wurde. In diesem Urteil ging es übrigens um die Unterzeichnung unter Vorbehalt, das aber nur am Rande.
      Der Kläger bekam recht.
      Bei einer Klage oder dem Widerspruch dann noch aufführen:
      Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 13. 06 1979 festgestellt, daß eine Verwaltungspraxis, die Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar erkläre, nicht mit der Verfassung vereinbar wäre (BVerfGE 51, 268 [284f]).
      Das Bundesverfassungsgericht sagt :
      „Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar zu erklären sind nicht mit der Verfassung vereinbar.“
      ....Eine Garantie das das funktioniert, gibt es allerdings auch nicht...nur Ausprobieren.

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  14. warum gründet ihr kein e.v. ?

    http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm#2

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  15. MB...Wie sagten doch die alten Lateiner,Si vis pacem para bellum.Sicher nur ein Sprichwort,aber das trifft wohl den Kern der Sache.Also,ich frage mich nur wo sind all die fähigen Köpfe die positive Veränderungen herbei führen könnten.Abgesehen von den enizelnen Kämpfer, wie Ralph Bose,ein Mann mit Bewußtsein,eine Kämpfernatur (passiert wohl nicht viel unter all den Betroffenen ) Viele Aktionen werden gar nicht von denen da Oben wahrgenommen,kein Wunder das die Elite weiterhin an den Menschen vorbei regiert,Bei der diesjährigen Wahl hätte man etwas ändern können,ich versteh,s einfach nicht,wie man so teils unpolitisch sein kann.Wenige denken wohl an die nächste Generation,na die werden sich freuen.

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  16. Da steckt die Wahrheit im Worte,, Wer Frieden will, muss sich für den Krieg wappnen,, ... Nur meistens endet diese Vorbereitung vieler betroffener schon an der Ortsgrenze. Ralph hingegen ist einer, der sich davon nicht abhalten lässt und der politisch gewollten Zerzetzung entgegentritt und Kontakt mit Betroffenen auch über die Ortsgrenzen hinaus sucht, um eine klare und unwiderlegbare Kollage der Ungerechtigkeiten von Hartz4 aufzuzeigen. Ich persönlich empfinde die Residenzpflicht als zusätzliche Strafe. Hartzer werden unter Androhung von empfindlichen Sanktionen gezwungen den Briefkasten immer im Augenwinkel behalten zu müssen, obwohl meines Wissens, an viele nie auch nur ein einziges Jobangebot verschickt wurde. Die Politik hällt an dieser Residenzpflicht fest, mit Augenmerk auf zeitnahe Kontaktdichte zum ,,Kunden,, zwecks kurzfristiger Superangebote an Billigjobs für Langzeitarbeitslose.... Benennen wir doch einfach mal diese Residenzpflicht als das was sie ist... Es mag vielleicht weit hergeholt klingen, aber hat sich schonmal jemand die Frage gestellt, wer harte Sanktionäre oder unfähige und menschenverachtende Sachbearbeiter ausserhalb der Jobcenterburgen schützt (vor wem wohl !) ...!? Ich gehe mal stark davon aus, dass viele Sachbearbeiter überhaupt nicht in dem Ort oder Bezirk wohnen ( wohnen wollen), wo ihre Schützling hausen. Währe ja auch gruselig, wenn man beim Einkaufen bei ALDI plötzlich hinter einem den Harzer erblickt, den man zuvor sanktioniert und mit Lebensmittelgutscheinen gedemütigt hat... Dass bei dem Sanktionär da paranoide und panische Angstgedanken aufkommen mag dahingestellt sein. Fakt ist, die Welt ist ein Dorf und man begegnet sich immer zweimal im leben ( nur wo ist dann da die private Security ?, oder ruft derjenige profilaktisch beim verlassen des Supermarktes, im schnellen Schritt richtung Auto, schonmal die Polizei ? )... Um dass zu verhindern dient diese Regelung der Ortsabwesenheit eigentlich nur, um den Krawallpöbel von den anständigen Jobcentauren abzuschirmen... und währe, wenn es eine gerechte Behandlung und angstfreie Basis geben würde (ohne Sanktionen ) vollkommen überflüssig. Daran alleinig kann man doch schon erkennen, dass dieses System von Kriegsstrategen ersonnen wurde und mit all den anderen Grausamkeiten der Euthanasie die Hintertüre offen lässt. Insofern muss jedem bewusst sein, wenn jeder Langezeitharzer ausgemerzt ist, es jetzt schon zu wenige anständige Jobs für alle giebt, wer wird der nächste sein oder besser gesagt, wann wirst du Hartz ? Wann wird Deutschland endlich begreifen das Feindbilder ob subjektiv oder selbst erschaffen niemals dem Frieden dienen und Kontrolle durch solch paranoide Systeme ebenfalls nicht förderlich sind. Druck erzeugt Angst und Angst erzeugt Druck und Druck erzeugt Gegendruck und dies erzeugt wieder Angst und wieder von vorne... auf beiden Seiten des Schreibtisches ! Soviel zum Thema ausruhen in der sozialen Hängematte deutschlands.. Wer davon nicht krank wird, hat einen verdammt dicken öligen Pelz, an dem das alles vorbeigleitet. Inge Hannemann hat in ihrem Blogg (altonabloggt), bereits vielschichtig darauf aufmerksam gemacht und ist definitiv für jeden interessierten einen Blick wert. Im übrigen finde ich die Wanderung des boesen Ralph zu den Betroffenen einen sinnvollen und wertvollen Dienst an der Allgemeinheit und wünsche ihm Kraft, Erkenntnis und alles erdenklich Gute und sage hochachtungsvoll Danke Ralph!

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Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes