Zum politischen Umgang mit Corona:
Wir definieren Menschen als "infiziert", die nicht infiziert sind,
wir benutzen Tests, die nicht validiert und zugelassen und keinen Erweis für Infektionen zu erbringen fähig sind,
wir vertrauen Wissenschaftlern, die nicht unabhängig sind und dekorieren sie mit zweifelhaften Preisen,
wir setzen die Wissenschaft unter Druck, gegen jeden wissenschaftlichen Anstand und gegen jedes Gewissen vorschnell Medikamente zu entwickeln, deren Wirkungen wir nicht kennen und die dann erst an der gesamten Menschheit ausgetestet werden sollen,
wir entlasten die Firmen (auf unsere Kosten!) von der Haftung und unterwerfen die gesamte Menschheit einem nicht abzusehenden gentechnischen Experiment,
wir bauen "Impfzentren" weil klar ist, dass verantwortungsvolle Ärzte bei der Verabreichung zweifelhafter Medikamente nicht mitmachen werden,
wir bringen das Militär gegen die Bevölkerung in Stellung,
setzen das Grundgesetz in allen Zügen außer Kraft,
erklären jeden zum Volksfeind (sperren seine Bankkonten, löschen seine Beiträge im Internet und diffamieren ihn auf allen Kanälen), der da ein mahnendes Wort erhebt
und leisten uns eine Presse, die da begeistert mitmacht oder schweigt.
Die Deutschen sind ja immer mehr als gründlich.
In seiner Ungeklärtheit, Dummheit und Brutalität erinnert das alles an den letzten deutschen, nicht gewinnbaren Allfronten-Krieg.
Dienstag, 15. Dezember 2020
Zum politischen Umgang mit Corona
Montag, 2. November 2020
VDK - Offener Brief
Erschwerung des Zugangs der Hartz-IV-Betroffenen zu den Gerichten
Offener Brief an die Präsidentin des Sozialverbandes VDK
Bezüglich der Frage, den Hartz IV-Betroffenen den Zugang zu den Gerichten zu erschweren, hat die Präsidentin des VDK, Verena Bentele gesagt:
Offener Brief an die Präsidentin des Sozialverbandes VDK
Bezüglich der Frage, den Hartz IV-Betroffenen den Zugang zu den Gerichten zu erschweren, hat die Präsidentin des VDK, Verena Bentele gesagt:
"Zu viele Querulanten tummeln sich in Sozialrechts
verfahren, weil keine Gerichtskosten anfallen. ... Wir brauchen ein Preisschild für offensichtlich mutwillig erhobene Klagen. Sonst legen ein paar Streitsüchtige die Gerichte lahm." (Siehe hier >>)
verfahren, weil keine Gerichtskosten anfallen. ... Wir brauchen ein Preisschild für offensichtlich mutwillig erhobene Klagen. Sonst legen ein paar Streitsüchtige die Gerichte lahm." (Siehe hier >>)
Um sie darauf aufmerksam zu machen, dass Hartz IV extrem verfassungs- und menschrechtswidrig war (und ist), und dass die sog. "streitsüchtigen Querulanten" meist Menschen sind, die sich dagegen verwehrt haben und verwehren,
habe ich ihr jetzt einen offenen Brief geschrieben >>
Montag, 21. September 2020
Zwei Anträge Kunst am Bundestag
20.09.2020
Liebe Freunde –
unsere Aktion zur Stele Artikel 20 GG hat jetzt eine überraschende Wendung erfahren:
Wir haben tatsächlich an den Kunstbeirat des Bundestages
Zwei Anträge zur künstlerischen Weitergestaltung des Bundestags
gestellt.
Unsere Idee der Errichtung des Artikels 20 am Bundestag hat sich dabei sehr verändert (aus Holz wird Glas, aus Stele wird Säule, s. Anträge) und wir sind gespannt, wie der Bundestag damit verfährt.
Vorsitzender des Kunstbeirates ist wieder Wolfgang Schäuble, den wir schon 2 Mal (s. hier und hier) in dieser Angelegenheit angesprochen haben.
- Zu den Anträgen geht es hier >>
- Zur Webseite der Aktion geht es hier >>
Sonntag, 16. August 2020
Mein Weg ... - Schrift
Liebe Freunde -
Sie heißt:
Die Schrift zeigt in vollem Umfang die sonst nur allzu gern verdeckten, unüberwindbaren Abgründe des Rechts- und Verwaltungssystems und seine vollständige Loslösung von Grundgesetz und Menschenrechten. Außerdem weist sie nach, dass es UNMÖGLICH war, das Hartz-IV-Sanktionsregime IM RAHMEN der herrschenden Gesetze zum BVerfG zu bringen.
Ich bin gespannt, wie die Gerichte darauf reagieren - und ob sie am Ende das Widerstandsrecht anerkennen werden.
- Zur Schrift geht es hier >>
- Zu einer der - nach dem Urteil des BVerfG umgewandelten - Klagen geht es hier >>
Samstag, 18. Januar 2020
Vom Lügen und Betrügen
"Rücknahme" statt Aufhebung zu hoher Sanktionen
Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit verstößt gegen die Randnummer 222 im Urteil des BVerfG
Die Bundeslügenagentur für Zwangsarbeit und Scheinbeschäftigung kann das Lügen und Betrügen mal wieder nicht lassen und interpretiert die Anweisung des Bundesverfassungsgerichtes zur Aufhebung zu hoher Sanktionen recht eigenwillig:
Zu hohe Sanktionen sollen "zurückgenommen" und nicht "aufgehoben" werden >>
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Mittwoch, 15. Januar 2020
Absenkung statt Aufhebung verfassungswidriger Sanktionen
Absenkung statt
Aufhebung zu hoher Sanktionen
Anstand? Fehlanzeige!:
Nach 15 Jahren extrem menschenverachtenden und verfassungswidrigen Handelns versucht das Jobcenter jetzt weiter zu betrügen - und schämt sich nicht die Spur dabei.
Liebe Freunde,
es ist vielleicht bekannt, dass ich auf meinem Weg, die Sanktionsgesetze zum BVerfG zu bringen, massenweise 100-Prozent-Sanktionen erhalten habe. Der gerichtliche Entscheid über ihre Gültigkeit steht bei allen Sanktionen noch offen, einfach weil die Gerichte auf das Urteil des BVerfG gewartet haben.
Jetzt HAT das BVerfG geurteilt, hat Sanktionen ÜBER 30 Prozent für verfassungswidrig erklärt und in Randnummer 222 seines Urteils verfügt, dass Sanktionen über 30 Prozent aufzuheben sind.
Das Jobcenter sieht das aber anders: Es versucht jetzt, die höheren Sanktionen, anstatt sie aufzuheben, auf 30 Prozent abzusenken!
- Das Schreiben des Jobcenters gibt es hier >>
- Meine Antwort darauf gibt es hier >>
-----
Achtung, liebe Freunde, was das Jobcenter hier vorlegt, ist eine üble Falle, die anscheinend bei vielen, wenn nicht allen noch offen stehenden höheren Sanktionen angewendet wird. Statt die Verfassungswidrigkeit der Sanktion anzuerkennen und die Sanktionen aufzuheben, bietet das Jobcenter ein "Teilanerkenntnis" an und mindert die Sanktion auf 30 Prozent. Die Richter belassen es dabei, weil, wenn der "Kunde" das Teilanerkenntnis akzeptiert, kein Prozess mehr geführt werden und kein Urteil geschrieben werden muss. Das Nachsehen hat allein der "Kunde".
Lasst Euch darauf nicht ein. Das Teilanerkenntnis ist RECHTSWIDRIG. Widersprecht also dem Teilanerkenntnis einfach und zwingt damit den Richter, zu entscheiden.
Als Argument kann auf jeden Fall Begründung Punkt l. meines Widerspruchs genommen werden.
Herzlichst, Euer Ralph
Samstag, 4. Januar 2020
Zur ersten Sanktion
Stellungnahme ans Gericht zur ERSTEN 30-Prozent-Sanktion
Liebe Freunde -
das Bundesverfassungsgericht hat ja jetzt rückwirkend die 30-Prozent-Sanktionen noch sozusagen für "gültig" erklärt.
das Bundesverfassungsgericht hat ja jetzt rückwirkend die 30-Prozent-Sanktionen noch sozusagen für "gültig" erklärt.
Jetzt muss ich dem Gericht erklären, warum auch
die erste 30-Prozent-Sanktion in MEINEM Falle NICHT (mehr)
gelten soll, obwohl ich alles getan habe, dass sie damals
gültig war ...
Aus der Stellungnahme:
Aus der Stellungnahme:
"Laut Bundesverfassungsgericht sollen jetzt
30-Prozent-Sanktionen, die vor seinem Urteil am 05.11.2019
verhängt worden sind, rückwirkend noch gestattet sein.
Dies
kann aber nur gelten, wenn diese Sanktionen auch
berechtigt sind!
Ob die hier zu behandelnde 30-Prozent Sanktion jetzt,
nach dem Urteil aus
Karlsruhe, noch berechtigt
ist, ist die hier zu behandelnde Frage. ..."
Freitag, 20. Dezember 2019
Vorbereitung zu den nächsten Schritten
Zum Fortgang meiner Prozesse
Liebe Freunde,
zum 26.11.2019 war ich zu einem Erörterungstermin ins Sozialgericht eingeladen.
Es ging um die den zweiten Sanktionszyklus einleitende 30-Prozent-Sanktion. >> Ich hatte die Sanktion erhalten, weil ich das Ziel einer Maßnahme zur "Arbeitserprobung", die für 6 Wochen über mich verhängt worden war, schon nach einer Woche vollständig erreicht und die Maßnahme dann (und nachdem ich am letzten Tag noch ein 4-stündiges Seminar zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen in der Maßnahme halten durfte) beendet hatte.
zum 26.11.2019 war ich zu einem Erörterungstermin ins Sozialgericht eingeladen.
Es ging um die den zweiten Sanktionszyklus einleitende 30-Prozent-Sanktion. >> Ich hatte die Sanktion erhalten, weil ich das Ziel einer Maßnahme zur "Arbeitserprobung", die für 6 Wochen über mich verhängt worden war, schon nach einer Woche vollständig erreicht und die Maßnahme dann (und nachdem ich am letzten Tag noch ein 4-stündiges Seminar zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen in der Maßnahme halten durfte) beendet hatte.
Die an mich
vom Gericht gestellte Frage war:
Das Bundesverfassungsgericht habe jetzt zwar alle Sanktionen über 30 Prozent für verfassungswidrig erklärt, die 30-Prozent-Sanktionen aber noch erlaubt. Nachdem ich in allen anderen Prozessen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so haushoch gewonnen hätte, stünde die Frage, ob ich die in Frage stehende 30-Prozent-Sanktion nicht ohne Verhandlung akzeptieren wolle.
Das Bundesverfassungsgericht habe jetzt zwar alle Sanktionen über 30 Prozent für verfassungswidrig erklärt, die 30-Prozent-Sanktionen aber noch erlaubt. Nachdem ich in allen anderen Prozessen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so haushoch gewonnen hätte, stünde die Frage, ob ich die in Frage stehende 30-Prozent-Sanktion nicht ohne Verhandlung akzeptieren wolle.
Die Antwort war natürlich: NEIN.
Es gab
darüber dann eine sehr lebhafte Diskussion, die am Ende dazu
führte, dass die Richterin eine schriftliche "abschließende
Darlegung" all meiner Einwände gegen die Sanktion einforderte.
Es ist ein
Gang auf die höchsten Höhen der Justiz – oder in die tiefsten
Tiefen des Rechts, je, wie man das bezeichnen will
–
und bereitet einen großen weiteren Schritt in Richtung des
Selbstbestimmungsrechtes des Menschen vor. Ich
bin gespannt, wie weit das Gericht da mit mir geht.
----------
Da ich den
Richtern allerdings schon lange nicht mehr traue – und jetzt, nachdem wir
gewonnen haben, erst recht nicht mehr, denn es ist mit dem
Urteil des BVerfG ja doch ein unglaublicher Schlag gegen die
bisherigen 'unumstößlichen Gewissheiten' und Glaubenssätze des
Gerichts verbunden, und da liegt aus der Sicht der Gerichte
nichts näher, als den Feuer-Meldenden zum Brandstifter zu
erklären –
habe ich auch den
Gerichtspräsidenten mit einbezogen. >>
Samstag, 9. Februar 2019
Korrektur der Mitteilung vom 08 Februar
Liebe Freunde - ich bin einem Irrtum aufgesessen!
Beim Termin am 26.02.2019 handelt es sich nicht (!) um eine öffentliche Verhandlung, sondern (nur) um einen Erörterungs-Termin.
D.h. das Gericht hat sich vorgenommen, mit mir VOR einen möglichen Verhandlung etwas zu besprechen.
Das letzte Mal wollte man unbedingt mit mir alleine sprechen - und es war nicht leicht auch nur einen einzigen Begleiter mit in den Raum zu bekommen.
Das wird dieses Mal vielleicht nicht anders sein.
Ob und wie weit es da sinnvoll ist, mit mehreren Menschen anzukommen, werden wir am Dienstag in unserem Kreis besprechen.
Vorerst bitte ich wegen meines Irrtums um Entschuldigung.
Herzlichst Ralph
Der - jetzt unzutreffende - alte Text ist jetzt noch hier zu ersehen >>
Freitag, 8. Februar 2019
Gerichtstermin-26.02.2019
Achtung: untenstehender Post enthält einen schwerwiegenden Fehler -
S. https://die-wuerde-des-menschen.blogspot.com/2019/02/korrektur-der-mitteilung-vom-08-februar.html
-----
Liebe Freunde -

hiermit lade ich Euch herzlichst zum GERICHTSTERMIN am 26.02.2019 ein.
l. Zum Termin:
Während einige Richter im Sozialgericht jetzt versuchen, der Konfrontation mit mir und meinen Klagen durch einfachen Gerichtsbescheid - d.h. ohne mündliche Verhandlung und ohne das Beisein von Schöffen und Zeugen und mir - zu umgehen (Beispiele s. untenstehenden Link)
hat einer der Richter jetzt Mut gefasst und lädt - noch VOR der Urteilsverkündung im BVerfG in Karlsruhe! - zur öffentlichen Verhandlung:
Gerichtstermin
- am 26.02.2019
- um 10:30 Uhr
- im Sozialgericht Berlin, Invalidenstr. 52, 10557 Berlin, Saal 113
ll. Zu den Inhalten der Verhandlung:
a) Der Sanktionsgrund:
Am 11.05.2017 hatte man mich für 9 Monate zu einem sinnfreien 1-Euro-Job verdonnert.
Ich hatte den Termin mit folgender Begründung abgesagt:
"Leider kann ich die Stelle nicht antreten, weil ich über 58 Jahre und länger als 12 Monate in Hartz IV bin und staatlicherseits deshalb nicht mehr als arbeitslos gelte (S. https://correctiv.org/…/warum-eine-million-arbeitslose-in-d…)
Somit ist die Grundlage für die Maßnahme leider entfallen …
Um nicht Arbeitslosen die Möglichkeit zu nehmen, wieder in den Arbeitsmarkt zu gelangen oder gut beschäftigt zu werden, und weil ich darüber hinaus voll damit beschäftigt bin, Hartz IV abzuschaffen
muss ich die Stelle leider absagen ..."
(…)
Natürlich wurde ich wegen dieser Absage sanktioniert (100-Prozent).
b) Es stehen in der Verhandlung an:
1. Die Lügenhaftigkeit unserer Regierung und die sich daraus für die betroffenen Bürger ergebenden Konsequenzen
2. Die Unvereinbarkeit von Sanktionen bei der Ablehnung von 1-Euro-Jobs mit dem völkerrechtlich bindenden IAO-Abkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930 (S. https://www.boeckler.de/pdf_fof/96400.pdf)
3. Das Problem der fehlenden aufschiebenden Wirkung bei Sanktionen
4. Die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen im Ganzen
usw. usf.
S. https://die-wuerde-des-menschen.blogspot.com/2019/02/korrektur-der-mitteilung-vom-08-februar.html
-----
Liebe Freunde -

hiermit lade ich Euch herzlichst zum GERICHTSTERMIN am 26.02.2019 ein.
l. Zum Termin:
Während einige Richter im Sozialgericht jetzt versuchen, der Konfrontation mit mir und meinen Klagen durch einfachen Gerichtsbescheid - d.h. ohne mündliche Verhandlung und ohne das Beisein von Schöffen und Zeugen und mir - zu umgehen (Beispiele s. untenstehenden Link)
hat einer der Richter jetzt Mut gefasst und lädt - noch VOR der Urteilsverkündung im BVerfG in Karlsruhe! - zur öffentlichen Verhandlung:
Gerichtstermin
- am 26.02.2019
- um 10:30 Uhr
- im Sozialgericht Berlin, Invalidenstr. 52, 10557 Berlin, Saal 113
ll. Zu den Inhalten der Verhandlung:
a) Der Sanktionsgrund:
Am 11.05.2017 hatte man mich für 9 Monate zu einem sinnfreien 1-Euro-Job verdonnert.
Ich hatte den Termin mit folgender Begründung abgesagt:
"Leider kann ich die Stelle nicht antreten, weil ich über 58 Jahre und länger als 12 Monate in Hartz IV bin und staatlicherseits deshalb nicht mehr als arbeitslos gelte (S. https://correctiv.org/…/warum-eine-million-arbeitslose-in-d…)
Somit ist die Grundlage für die Maßnahme leider entfallen …
Um nicht Arbeitslosen die Möglichkeit zu nehmen, wieder in den Arbeitsmarkt zu gelangen oder gut beschäftigt zu werden, und weil ich darüber hinaus voll damit beschäftigt bin, Hartz IV abzuschaffen
muss ich die Stelle leider absagen ..."
(…)
Natürlich wurde ich wegen dieser Absage sanktioniert (100-Prozent).
b) Es stehen in der Verhandlung an:
1. Die Lügenhaftigkeit unserer Regierung und die sich daraus für die betroffenen Bürger ergebenden Konsequenzen
2. Die Unvereinbarkeit von Sanktionen bei der Ablehnung von 1-Euro-Jobs mit dem völkerrechtlich bindenden IAO-Abkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930 (S. https://www.boeckler.de/pdf_fof/96400.pdf)
3. Das Problem der fehlenden aufschiebenden Wirkung bei Sanktionen
4. Die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen im Ganzen
usw. usf.
c) Alle Akten sind hier verlinkt:
http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2…
http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2…
Ich freue mich auf die Verhandlung
und auf viele Begleiter ...
Herzlichst,
euer Ralph
Donnerstag, 7. Februar 2019
Nahles im Wunderland

Nach zig-millionenfach verhängtem Leid hat Frau Nahles jetzt plötzlich "FESTGESTELLT",
dass das Hartz-IV-"REGIME" (welch einsichtige Bezeichnung!) die Menschen unter das Existenzminimum drückt!
Und dass das künftig zu vermeiden sei.
- S. https://goo.gl/p4rBnj
Ich bin beeindruckt:
Auch Vollidioten können lernen!
Allerdings erst, wenn es um die Macht geht. Vorher nicht.
Liebe Andrea – es ist gut, wenn Du Hartz IV "hinter Dir lässt". Aber lass auch Dich selbst hinter Dir und deine SPD. Denn Scheiße sollte man immer "hinter sich" lassen.
Und nimm Dir für diesen Reinigungsprozess ein bisschen Zeit. So zwei/drei Inkarnationen würde ich empfehlen. Bis in Dir genügend Anstand gewachsen ist, nicht andere Menschen für die eigenen Machtgelüste zu verraten.
Erst DANN, wenn Du wirklich gereinigt und frei von allen Machtgelüsten bist, denke über ein neues Sozialsystem nach. Was Du jetzt als "Bürgergeld" präsentierst, ist nur die alte Scheiße in eine neue Form gepresst. Von Menschen, die auch weiterhin indiskutabel weit von jedem geringsten Anstand sind.
Ralph Boes
Montag, 10. Dezember 2018
BVerfG - Mündliche Verhandlung am 15.01.2019
Und sie bewegt sich doch ...
Das Bundesverfassungsgericht teilt mit:
P.s.: In der Einladung ist die
übrigens wieder die vollständige Fragestellung der Richtervorlage
angegeben
Donnerstag, 6. Dezember 2018
BVerfG ändert die Fragestellung
@ Änderung der Fragestellung im BVerfG
Mit der Ernennung Harbarths zum Vorsitzenden des
ersten Senates des BVerfG wurde in der Jahresvorschau des BVerfG
die Fragestellung unseres Prozesses verändert.
D.h., der
Hinweis auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und auf Art. 12 GG ist
entfallen.
|
xx
|
||||
Montag, 26. November 2018
Harbarth - und die große Frage
Liebe Freunde –
am 22.11.2019 ist nun tatsächlich Stephan Harbarth zum neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gewählt worden.
- S. etwa
FAZ >>
Für unsere Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen in Hartz IV hat das natürlich Konsequenzen, da der jetzt abgelöste Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ferdinand Kirchhof, die Frage am kommenden 15.01. noch entscheiden wollte.
Für unsere Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen in Hartz IV hat das natürlich Konsequenzen, da der jetzt abgelöste Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ferdinand Kirchhof, die Frage am kommenden 15.01. noch entscheiden wollte.
-
|
Wird der
Termin am 15.01. gehalten werden?
|
-
|
Werden
die im Senat verbleibenden sieben Richter jetzt ohne ihren
bisherigen Senatsvorstand entscheiden?
|
-
|
Oder
wird Harbarth bei diesem Prozess schon mit abstimmen wollen
(oder müssen) und der Termin zu seiner Einarbeitung
verschoben werden?
|
-
|
Und
welchen Einfluss auf die Entscheidung selbst wird der Wechsel
an der Spitze des Senates haben?
|
Das sind die
Fragen, so weit sie „unseren“ Prozess betreffen.
Aber es gibt weitere:
Mit Harbarth wird ein Mensch in die Spitze des BVerfG gebracht, der Fraktionsvize in der CDU, Anwalt für Konzerne und die Geldmärkte und darüber hinaus auch führender Kommentator in der Rechtsliteratur auf dem Felde der Firmen- und der Geldmarktgesetze war.
Bei der Rolle, die die Firmen und die Geldmärkte in der Gegenwart spielen, ist es sicher angebracht, einen tiefgehenden Kenner für die damit verbundenen rechtlichen Fragen beim Bundesverfassungsgericht zu haben.
Aber muss er dann auch gleich an der Spitze des Bundesverfassungsgerichtes sein?
Die Befürchtung ist nicht abzuweisen, dass so zunehmend Entscheidungen getroffen werden, die den Kapitalmarkt statt die Rechte des individuellen Einzelmenschen und die (demokratischen) Rechte der Gemeinschaft stärken, dass sozusagen die Kapitalmarktmächte dabei sind, das Bundesverfas-sungsgericht zu übernehmen.
Nun, wir werden sehen.
FÜR Harbarth spricht in dieser Beziehung, dass er als zuverlässig und als konsequenter Denker in seinen Kreisen wahrgenommen wird.
GEGEN ihn spricht allerdings, dass er tief verzahnt gerade mit den Kapitalmarktmächten ist und schon als Abgeordneter für seine „Nebentätigkeiten“ als Anwalt für Konzerne und Kapitalinteressen „Nebeneinkünfte“ in der höchsten anzugebenden Stufe überhaupt (d.i. "über 250.000 €") erhielt.
Ob er sich da lösen kann?
Ob er wirklich zum Geist des Grundgesetzes findet - und diesen
Aber es gibt weitere:
Mit Harbarth wird ein Mensch in die Spitze des BVerfG gebracht, der Fraktionsvize in der CDU, Anwalt für Konzerne und die Geldmärkte und darüber hinaus auch führender Kommentator in der Rechtsliteratur auf dem Felde der Firmen- und der Geldmarktgesetze war.
Bei der Rolle, die die Firmen und die Geldmärkte in der Gegenwart spielen, ist es sicher angebracht, einen tiefgehenden Kenner für die damit verbundenen rechtlichen Fragen beim Bundesverfassungsgericht zu haben.
Aber muss er dann auch gleich an der Spitze des Bundesverfassungsgerichtes sein?
Die Befürchtung ist nicht abzuweisen, dass so zunehmend Entscheidungen getroffen werden, die den Kapitalmarkt statt die Rechte des individuellen Einzelmenschen und die (demokratischen) Rechte der Gemeinschaft stärken, dass sozusagen die Kapitalmarktmächte dabei sind, das Bundesverfas-sungsgericht zu übernehmen.
Nun, wir werden sehen.
FÜR Harbarth spricht in dieser Beziehung, dass er als zuverlässig und als konsequenter Denker in seinen Kreisen wahrgenommen wird.
GEGEN ihn spricht allerdings, dass er tief verzahnt gerade mit den Kapitalmarktmächten ist und schon als Abgeordneter für seine „Nebentätigkeiten“ als Anwalt für Konzerne und Kapitalinteressen „Nebeneinkünfte“ in der höchsten anzugebenden Stufe überhaupt (d.i. "über 250.000 €") erhielt.
Ob er sich da lösen kann?
Ob er wirklich zum Geist des Grundgesetzes findet - und diesen
sowohl
gegen die vielfältigen menschenrechtswidrigen
staatlichen
als auch gegen die nicht weniger vielfältigen menschenrechtswidrigen wirtschaftlichen Kräfte stärkt?
Die Frage ist offen.
Wir werden sehen.
als auch gegen die nicht weniger vielfältigen menschenrechtswidrigen wirtschaftlichen Kräfte stärkt?
Die Frage ist offen.
Wir werden sehen.
(25.11.2018, Ralph Boes)
Freitag, 9. November 2018
9.11. für unsere Verfassungsfrage
"9.11." FÜR UNSERE VERFASSUNGSFRAGE!
Mit Stephan Harbarth ist heute (am 09.11.2018) ein neuer Vizepräsident für das Bundesverfassungsgericht nominiert.
Der Spiegel schreibt:
- "Der 1971 geborene Harbarth ist seit 2009 Mitglied im Deutschen Bundestag und seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Als solcher koordiniert er die gesamte Rechts- und Innenpolitik für die Unionsabgeordneten und hatte damit großen Einfluss auf den Kurs der Unionsfraktion."
Darüber hinaus ist Harbarth Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Uni Heidelberg und Partner und Vorstandsmitglied der Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG - und dort in den Sparten "Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Prozessführung & Schiedsverfahren, Bank- & Finanzrecht" tätig. Er ist Mitautor führender juristischer Kommentare zum GmbH-Gesetz (GmbHG) und zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und erhält einen die Abgeordnetendiät übersteigenden Zusatzverdienst der "Stufe 10", d.i. mehr als 250.000 € im Jahr.
Am 19.11.2018 soll er endgültig zum Vizepräsidenten - und 2020 zum Präsidenten des BVerfG gewählt werden.
Er ersetzt den derzeitigen Vizepräsidenten des BVerfG Ferdinand Kirchhof zu einem Zeitpunkt, da dieser endlich unsere Richtervorlage gegen das Erpressungs- und Bestrafungsregime in Hartz IV entscheiden wollte.
Er ersetzt den derzeitigen Vizepräsidenten des BVerfG Ferdinand Kirchhof zu einem Zeitpunkt, da dieser endlich unsere Richtervorlage gegen das Erpressungs- und Bestrafungsregime in Hartz IV entscheiden wollte.
Ferdinand Kirchhof war 2010 der "Berichterstatter", d.h., der den Prozess leitende Richter des denkwürdigen Urteils des BVerfG, das die "Unverfügbarkeit des Existenzminimums" festgestellt und damit den Weg zu unserer Richtervorlage freigegeben hat.
Was aus dem Wechsel resultiert, bleibt abzuwarten. Unübersehbar ist, dass jetzt ein Wirtschafts- und Geldmarkt-Spezialist an die Spitze des BVerfG gelangt. Vermutlich wird auch der Zeitpunkt der Entscheidung jetzt nicht eingehalten werden.
Donnerstag, 1. November 2018
BVerfG: Mündliche Verhandlung im Januar
Das BVerfG tritt jetzt in die Entscheidungsphase ein.
Am 15.01. und ggf. noch am 16.01.2019 wird im Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen in Hartz IV eine "eventuell mündliche" Verhandlung stattfinden.
Wir sind sehr gespannt.
_______
P.s.: Das Urteil ergeht sicher erst später!
Freitag, 5. Oktober 2018
Der Kampf des Jobcenters um meine erste Sanktion
- DER KAMPF DES JOBCENTERS UM MEINE ERSTE SANKTION -
und seine Angst vor dem Totalversagen
Liebe Freunde -
bekanntlich ist es so, dass Sanktionen aufeinander aufbauen müssen - dass z.B. erst eine gültige 30%-Sanktion da sein muss, bevor es zu einer 60%-Sanktion kommen kann - und erst eine gültige 60%-Sanktion da sein muss, bevor es zu einer 100%-Sanktion kommen kann. Usw. usf..
Bei mir wurden zwölf Sanktionen in unmittelbarer Folge gegeben, so dass ich zunächst eine 30%-Sanktion, dann eine 60%-Sanktion und darauf aufbauend zehn 100%-Sanktionen durchzustehen hatte.
So weit so gut.
Die Frage ist allerdings, was geschieht, wenn die erste Sanktion unrechtmäßig ist. Wenn die 30%-Sanktion fällt, kann die 60%-Sanktion keine Gültigkeit mehr haben, wenn die 60%-Sanktion fällt kann die erste 100%-Sanktion keine Gültigkeit mehr haben - usw. usf..
Können die Folgesanktionen dann umgeschrieben werden - d.h. kann die verhängte 60%-Sanktion dann zu einer 30%-Sanktion, die erste 100%-Sanktion zu einer 60%-Sanktion gemindert werden - oder müssen die Folgesanktionen dann gänzlich entfallen?
Nach rechtskundiger Auskunft gibt es kein Gesetz, welches die nachträgliche Herabstufung bereits verhängter Sanktionen erlaubt. D.h.: Alle Sanktionen müssten fallen, wenn die erste Sanktion der Kette unrechtmäßig ist!
So weit zur Theorie -
und jetzt zur Praxis:
DIE ERSTE SANKTION IN MEINER KETTE I S T UNGÜLTIG!
Um nicht allzu lächerlich dazustehen, weil durch die fehlerhafte Arbeit des Jobcenters "der frechste Harzer aller Zeiten" plötzlich ALLE seine Sanktionen erlassen bekommen müsste, versucht das Jobcenter jetzt, eine "Klageabweisung" zu erwirken. D.h. es versucht die Klage gegen die erste Sanktion an und für sich zu verhindern.
Auch der Grund seines Impulses wird von ihm selbst ausgesprochen :
Statt, wie in § 44 SGB X, Absatz 1 gefordert, den Bescheid, weil er rechtswidrig ist, VON SICH AUS zurückzuziehen, teilt das Jobcenter mit,
dass an ihm festgehalten wird, weil er "die Grundlage für weitere nachfolgende Leistungsminderungen" bildet.
S. http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/1-KLAGE-30%25-Sanktion/2018-07-26-JC-to-SG-Aufrechterhaltung-der-30PS-anonymisiert.pdf
Ich habe dem Ansinnen des Jobcenters natürlich widersprochen:
"Das Jobcenter signalisiert mit seinem Satz, dass es am streitgegenständlichen Sanktionsbescheid festhält, weil er die Grundlage für weitere nachfolgende Leistungsminderungen bildet (s. sein Schreiben vom 26.07.2018, Absatz 1), dass es ihm nicht um Recht und Gesetz, sondern um rechts-ferne Überlegungen geht.
Bei einer FOLGE-sanktion zu prüfen, ob die vorangegangenen Sanktionen, auf denen sie aufbaut, rechtmäßig sind, ist gesetzlich vorgesehen. Eine ERST-sanktion so zu behandeln, dass FOLGEsanktionen nicht gefährdet werden, dafür gibt es im Recht keine Grundlage."
S. http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/1-KLAGE-30%25-Sanktion/2018-08-08-RB-to-SG-Antwort-auf-JC-30-PS.pdf
Da ich schon lange nicht nur dem Jobcenter sondern auch den Richtern nicht mehr traue - in KEINEM meiner Prozesse hat das RECHT bisher irgendwie gegolten * - bin ich auf die Antwort des Richters in dieser Beziehung natürlich sehr gespannt.
Zu den Akten geht es hier >>
http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2018.htm#2018-10-05-b
Mit herzlichem Gruß,
Euer Ralph
und seine Angst vor dem Totalversagen
Liebe Freunde -
bekanntlich ist es so, dass Sanktionen aufeinander aufbauen müssen - dass z.B. erst eine gültige 30%-Sanktion da sein muss, bevor es zu einer 60%-Sanktion kommen kann - und erst eine gültige 60%-Sanktion da sein muss, bevor es zu einer 100%-Sanktion kommen kann. Usw. usf..
Bei mir wurden zwölf Sanktionen in unmittelbarer Folge gegeben, so dass ich zunächst eine 30%-Sanktion, dann eine 60%-Sanktion und darauf aufbauend zehn 100%-Sanktionen durchzustehen hatte.
So weit so gut.
Die Frage ist allerdings, was geschieht, wenn die erste Sanktion unrechtmäßig ist. Wenn die 30%-Sanktion fällt, kann die 60%-Sanktion keine Gültigkeit mehr haben, wenn die 60%-Sanktion fällt kann die erste 100%-Sanktion keine Gültigkeit mehr haben - usw. usf..
Können die Folgesanktionen dann umgeschrieben werden - d.h. kann die verhängte 60%-Sanktion dann zu einer 30%-Sanktion, die erste 100%-Sanktion zu einer 60%-Sanktion gemindert werden - oder müssen die Folgesanktionen dann gänzlich entfallen?
Nach rechtskundiger Auskunft gibt es kein Gesetz, welches die nachträgliche Herabstufung bereits verhängter Sanktionen erlaubt. D.h.: Alle Sanktionen müssten fallen, wenn die erste Sanktion der Kette unrechtmäßig ist!
So weit zur Theorie -
und jetzt zur Praxis:
DIE ERSTE SANKTION IN MEINER KETTE I S T UNGÜLTIG!
Um nicht allzu lächerlich dazustehen, weil durch die fehlerhafte Arbeit des Jobcenters "der frechste Harzer aller Zeiten" plötzlich ALLE seine Sanktionen erlassen bekommen müsste, versucht das Jobcenter jetzt, eine "Klageabweisung" zu erwirken. D.h. es versucht die Klage gegen die erste Sanktion an und für sich zu verhindern.
Auch der Grund seines Impulses wird von ihm selbst ausgesprochen :
Statt, wie in § 44 SGB X, Absatz 1 gefordert, den Bescheid, weil er rechtswidrig ist, VON SICH AUS zurückzuziehen, teilt das Jobcenter mit,
dass an ihm festgehalten wird, weil er "die Grundlage für weitere nachfolgende Leistungsminderungen" bildet.
S. http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/1-KLAGE-30%25-Sanktion/2018-07-26-JC-to-SG-Aufrechterhaltung-der-30PS-anonymisiert.pdf
Ich habe dem Ansinnen des Jobcenters natürlich widersprochen:
"Das Jobcenter signalisiert mit seinem Satz, dass es am streitgegenständlichen Sanktionsbescheid festhält, weil er die Grundlage für weitere nachfolgende Leistungsminderungen bildet (s. sein Schreiben vom 26.07.2018, Absatz 1), dass es ihm nicht um Recht und Gesetz, sondern um rechts-ferne Überlegungen geht.
Bei einer FOLGE-sanktion zu prüfen, ob die vorangegangenen Sanktionen, auf denen sie aufbaut, rechtmäßig sind, ist gesetzlich vorgesehen. Eine ERST-sanktion so zu behandeln, dass FOLGEsanktionen nicht gefährdet werden, dafür gibt es im Recht keine Grundlage."
S. http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/1-KLAGE-30%25-Sanktion/2018-08-08-RB-to-SG-Antwort-auf-JC-30-PS.pdf
Da ich schon lange nicht nur dem Jobcenter sondern auch den Richtern nicht mehr traue - in KEINEM meiner Prozesse hat das RECHT bisher irgendwie gegolten * - bin ich auf die Antwort des Richters in dieser Beziehung natürlich sehr gespannt.
Zu den Akten geht es hier >>
http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2018.htm#2018-10-05-b
Mit herzlichem Gruß,
Euer Ralph
Montag, 3. September 2018
Offene oder geschlossene Grenzen
Offene oder geschlossene Grenzen -
und die Lösung durch das Grundeinkommen.
Eine Positionierung in schwierigen Fragen.
Die Position der offenen Grenzen halte ich absolut für unproblematisch und auch absolut für unabwendbar und notwendig richtig in einer friedlichen, demokratischen, von "unten" organisierten Welt.
In einer Welt, die aus höchst eigensüchtigen Geldinteressen "von oben" gesteuert, von einer hetzerischen Presse getrieben, undemokratisch und von Kriegen gebeutelt ist, halte ich sie für problematisch. Da dient die Position der offenen Grenzen den Mächtigen als Mittel, den inneren Zusammenhalt der Völker durch den Clash der Kulturen so zu zerstören, dass Einmütigkeit an der Basis und Widerstand gegen die Herrschenden unmöglich wird.
In diesem Spiel befinden wir uns - und wie da zu handeln und zu denken ist, ist mir (noch) ein Problem.
In Syrien, in Afrika, in den osteuropäischen Ländern sind unsere militärischen Einsätze, unsere wirtschaftlichen Einflussnahmen, ja selbst unsere "Entwicklungshilfe" Verursacher und Mitverursacher der Fluchtbewegungen.
Wenn man da - ohne energisch die Fluchtursachen abzuschalten !!! - einfach "offene Grenzen" fordert, fördert man hier eine Überflutung des Landes - und weil nicht alle Bürger sich das gefallen lassen, den Bürgerkrieg.
Wenn man da - ohne die Fluchtursachen abzuschalten !!! - einfach die Grenzen schließt, fördert man hier einen Zynismus und eine a-Moralität, die ebenfalls in gesellschafts-zerstörende Prozesse münden, und draußen die Vernichtung der Völker.
Retten können beide Positionen weder uns noch die Flüchtlinge:
Durch die erste Position (Grenzen auf) werden die Flüchtlinge aus dem Krieg in ihrem Land in ein Land eingeladen, in dem sich durch den Clash der Kulturen ein direkt gegen sie gerichteter Krieg und ein Krieg der Bürger untereinander entwickelt.
Durch die andere Position (Grenzen zu) vergiftet sich das Klima im abgeschotteten Land - und draußen verläuft das große Sterben.
Ich persönlich denke:
Wir müssten jetzt eine Offensive: "Grundeinkommen in Syrien" und "Grundeinkommen in Afrika" starten. Das würde die Situation zwischen den Völkern entspannen, wir hätten ein Mittel der Solidarität in der Hand, welches die Fluchtursachen auslöscht, die Geflohenen würden wieder mit Hoffnung auf ihre Länder sehen - und sowohl den Nazis als auch den mächtigen Wirtschafts- und Geldmagnaten würde die Basis ihres Wirkens entzogen.
Berlin, den 03.09.2018
Ralph Boes
Donnerstag, 12. Juli 2018
Der Wille zur Vernichtung - Teil IV
"Die Zumutbarkeit einer Verpflichtung scheitert nicht an einer fehlenden
Eigenleistungsfähigkeit"
(Jobcenter Berlin Mitte)
(Jobcenter Berlin Mitte)
Das LSG gibt dem
Jobcenter recht!
Verfassungsbeschwerde ist eingereicht
Liebe Freunde, ich berichte:
Bisher bekannt:
Ich war 100-Prozent sanktioniert, sollte während der
100-Prozent-Sanktionierung (d.h., kein Geld für Essen, Wohnung, Krankenkasse)
aber weiter Bewerbungen schreiben und die Bewerbungskosten dafür vorstrecken.
Auf meinen Einwand, dass das nicht ginge, reagierte das Jobcenter mit der einleuchtenden Argumentation, dass "die Zumutbarkeit einer Verpflichtung nicht an einer fehlenden Eigenleistungsfähigkeit scheitert" - und hat mich wegen der unterlassenen Bewerbungen gleich weiter sanktioniert.
Auf meinen Einwand, dass das nicht ginge, reagierte das Jobcenter mit der einleuchtenden Argumentation, dass "die Zumutbarkeit einer Verpflichtung nicht an einer fehlenden Eigenleistungsfähigkeit scheitert" - und hat mich wegen der unterlassenen Bewerbungen gleich weiter sanktioniert.
Meinem
Antrag auf einstweiligen Rechtschutz wurde vom Sozialgericht Berlin
unmittelbar
stattgegeben, weil aus Sicht des Gerichtes sowohl der der
Sanktion zugrunde liegende Eingliederungsverwaltungsakt als auch der
Sanktionsbescheid rechtswidrig waren.
So weit so gut.
Das Jobcenter hat dann allerdings gegen die Entscheidung des
Sozialgerichtes beim Landessozialgericht
Beschwerde eingelegt.
Das Landessozialgericht hat jetzt
im Sinne des Jobcenters
geurteilt, dass der einstweilige Rechtschutz nicht zu gewähren sei, weil -
und jetzt kommt es: die Sanktion trotz der (offensichtlichen) Rechtswidrigkeit
von Eingliederungsverwaltungsakt und Sanktionsbescheid gültig sei. EGVA
und Sanktionsbescheid seien nicht zu überprüfen, weil sie "Bestandskraft"
hätten.
Außerdem hätte ich immerhin die Möglichkeit gehabt, Widersprüche und Klagen zu schreiben. Da hätte ich statt dessen auch Bewerbungen schreiben können.
Außerdem hätte ich immerhin die Möglichkeit gehabt, Widersprüche und Klagen zu schreiben. Da hätte ich statt dessen auch Bewerbungen schreiben können.
Bingo, Herr Richter! - Da sag mal einer was dagegen.
Weil diese Entscheidung "endgültig" und damit der Rechtsweg
erschöpft war, haben wir jetzt
Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Die Argumentationen der Verfassungsbeschwerde sind u.a.:
Verwaltungshandeln muss dem Rechstaatsprinzip entsprechen. Es muss daher grundsätzlich einer richterlichen Kontrolle zugänglich sein. Diese muss das Verwaltungshandeln prinzipiell nicht nur auf seine völlige Nichtigkeit sondern auch auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen können. Dies gilt insbesondere in grundrechtssensiblen Bereichen. ...§ 44 SGB X bestimmt sogar, dass rechtswidrige, nicht begünstigende Verwaltungsakte von der Behörde selbst zurückgenommen werden MÜSSEN:Zitat: “Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen.”"Für die Klagen sind mir die Mittel (Papier, Porto, Fax, Drucker) von Unterstützern meines Hartz-IV-Widerstandes zweckgebunden zur Verfügung gestellt worden. Von Seiten des Vereins „Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V.“ durfte ich zudem kostenlos das Internet nutzen. Für ein den von ihm unterstützten Widerstand brechendes Bewerbungsschreiben hätte mir der Verein weder sein Internet kostenlos zur Verfügung gestellt, noch hätte er mich mit Papier und Porto etc. für Offline-Bewerbungen unterstützt. Ich hätte also Papier, Mappe, Foto, Porto selbst finanzieren müssen bzw. das Geld aufbringen müssen, das erforderlich gewesen wäre, in einem Internetcafe Job-Recherchen durchzuführen und online Bewerbungen zu schreiben. Dafür war bei einer 100%-Sanktionierung kein Raum."
Weit über 90 Prozent von
Verfassungsbeschwerden werden vom BVerfG NICHT angenommen. Ich bin jetzt
gespannt, wie es mit
dieser Verfassungsbeschwerde geht.
Herzlichst,
Euer Ralph
Euer Ralph
Mittwoch, 25. April 2018
Der Wille zur Vernichtung III
"Die Zumutbarkeit einer Verpflichtung scheitert nicht an einer fehlenden Eigenleistungsfähigkeit"
Nachdem das Jobcenter mit der hier angegebenen
Formulierung mir eine
100-Prozent-Sanktion verabreicht hat -
ich dagegen einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gestellt habe
und das Jobcenter alles getan hat, um den einstweiligen Rechtschutz zu verhindern
ich dagegen einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gestellt habe
und das Jobcenter alles getan hat, um den einstweiligen Rechtschutz zu verhindern
hat das Sozialgericht Berlin ...
Wow! Die erste positive Entscheidung in meinem Fall.
So weit so gut?
Nein!
Das Jobcenter hat gegen die Entscheidung des
Sozialgerichtes beim Landessozialgericht
Beschwerde eingelegt, mit Gründen, die seine asoziale und
finstere Gesinnung deutlich zu Tage treten lassen.
Auf die Beschwerde habe ich
eine Erwiderung geschrieben ...
Auf die Antwort des Landessozialgerichtes bin
ich jetzt gespannt.
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